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Zwar ist eine Wahl geheim, aber manche entscheiden sich, ihr Votum publik zu machen: Also zücken sie in der Wahlkabine ihr Handy und laden das Selfie in den sozialen Netzwerken hoch. Doch das ist in Deutschland demnächst verboten […] Wer das Handy in der Wahlkabine zückt, den kann der Wahlvorstand künftig von der Stimmabgabe ausschließen.

Oh wie schlimm, sie machen Selfies mit ihren Wahlzetteln. Damit ist unsere Demokratie in Gefahr. Als hätten wir keine anderen Probleme…

Quelle: n-tv.de


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49 KOMMENTARE

  1. Von einigen wird hier das Argument angeführt, man würde Wähler durch ein solches Verbot davor schützen, zu einer Wahlentscheidung gezwungen zu werden.

    Ernsthaft?
    Hier wird wirklich geglaubt, Person A würde Person B nicht unter Druck setzen, „zwingen“, etc. eine bestimmte Wahl zu treffen, weil Person B den Wahlvorgang nicht mit einem „Selfie“ dokumentieren _darf_? Jemand zu (so) etwas zu zwingen ist übrigens ebenfalls verboten, Person A wird sich also durch ein solches Verbot wohl kaum von seinem Vorhaben abbringen lassen und Person B ggf. dazu zwingen, nötigen, etc. gegen dieses Verbot zu verstoßen.

    Aber ok, gehen wir mal davon aus, das Verbot hätte einen tatsächlichen Nutzen und würde Wähler wirklich schützen. Wie genau soll das Verbot denn um- bzw. durchgesetzt werden? Leibesvisitationen und Scanner vor jeder Wahlkabine?

  2. Ich finde es erschreckend zu sehen, dass hier anscheinend 80-90% der leute nicht verstehen was der sinn des wahlgeheimnisses ist.

  3. Man muss sich zunächst einmal klarmachen, dass das Wahlgeheimnis den jeweiligen Wähler schützt. Er darf auch darauf verzichten; niemand kann ihn zwingen, die Wahlkabine aufzusuchen. Das Wahlgeheimnis ist also ein Abwehrrecht des Wählers gegen Bespitzelung, kein Verbot der Veröffentlichung seiner Wahlentscheidung. Man darf ja auch erzählen oder twittern, was man gewählt hat.

    Nun will man also verbieten, dass der Wähler den Wahlvorgang auch dokumentiert. Wohlgemerkt: es geht nicht nur um die Veröffentlichung (während laufender Wahl), sonst würde es genügen, die Veröffentlichung vor Schluss der Wahl zu verbieten.

    Und jetzt bricht in mir der Verschwörungstheoretiker durch. Wer dem nachfolgenden nicht zustimmen will, der möge mir bitte eine plausiblere Begründung für das Gesetzesvorhaben präsentieren.

    Die Theorie ist, dass das Aufdecken von Wahlmanipulationen erschwert bzw. verhindert werden könnte. Wenn – theoretisch – 100% der Wähler ein Ballot Selfie machen würden, könnte im Zweifel die gesamte Stimmauszählung nachvollzogen werden. Wenn man also Dokumentation durch Selfie verbietet, fällt diese Aufdeckungsmöglichkeit der Manipulation flach.

    Ob das das Motiv ist? Ich will selber nicht daran glauben, aber ich habe, wie gesagt, keinen anderen plausiblen Grund gefunden.

    Wir leben in einer freiheitlichen Gesellschaft. Ich habe also die Freiheit, Selfies zu machen, wann und wo immer ich will. Ich muss nicht begründen, warum ich ein Selfie machen will. Wenn man mir dieses Recht also nehmen will, wenn man ein Verbot aussprechen will, ist das Verbot zu begründen. Ich brauche keine Begründung, ein Recht auszuüben, sondern man braucht eine Begründung, meine Rechte zu beschneiden. Soviel nur zur Systematik.

    • Vielleicht soll der Wahlvorgang auch durchgezogen werden und die Wahlhelfer wollen ihren Tag nicht damit verbringen, irgenwelchen Idioten beim Selfiemachen zuzuschauen?
      Dass man das überhaupt verbieten kann, weil es jemals jemand gemacht hat, ist traurig genug.
      Die Regelung ist zwar nicht wichtig in dem Sinne, aber sicherlich einfach durchzusetzten. Denn wer zur Hölle macht schon sinnvollerweise selfies beim wählen?

      • Die Frage ist nicht, ob etwas sinnvoll ist. Es ist die freie, freiheitliche, Entscheidung jedes einzelnen, wann er sich selber ablichtet (ohne fremde Persönlichkeitsrechte zu verletzen).

        Ich kann mir schon vorstellen, dass der eine oder andere Wahlbetrug fürchtet und deshalb – irgendwie irrational – hofft, dass seine Dokumentation zur Aufdeckung betragen könnte. In der Vergangenheit ist das – Wahlbetrug – durchaus schon vorgekommen, also so ganz aus der Welt ist es nicht. Ich selber habe bei der LTW-BW den Auszählern auf die Finger geschaut. Was ich konkret für sinnvoller halte als das Ballot-Selfie.

        Aber wie gesagt: Das ist die falsche Frage. Über Sinn oder Unsinn muss jeder für sich selber bestimmen dürfen.

    • Absoluter Nonsens, das Geheimnis der Wahl schütz das Geheimnis der StimmABGABE nicht aber danach zu erzählen was man gewählt hat. Auf das Recht der Geheimnis der Wahl darf auch nicht verzichtet werden. Nur durch geheime Wahlen kann es auch freie Wahlen geben, da man nur frei wählen kann wenn man nicht soziale oder andere Konsequenzen fürchten muss wenn man wählt.
      Es ist somit auch einleuchtend, dass man auf eine geheime Wahlen eben nicht verzichten kann, da man sonst einen Druck auf die die die Wahl nicht öffentlich vornehmen erzeugt, der die gleichen Konsequenzen hat wie wenn man gleich öffentlich die Partei gewählt hätte, die zum Beispiel der Arbeitgeber oder die soziale Gruppe nicht gut findet.

      Keinesfalls ist mit dem Geheimnis der Wahl gemeint anschließend erzählen zu dürfen was man gewählt hätte (oder darüber zu schweigen oder zu lügen)

      • Du hast mich eventuell falsch verstanden: Ich habe das RECHT, geheim abzustimmen, nicht die PFLICHT. Ich persönlich darf für mich – nicht für alle – entscheiden, nicht geheim abzustimmen, aber ich darf es für niemand anderen bestimmen.

        • Doch du hast die pflicht. Einfaches beispiel: türkei heute: alle erdowahn anhänger fangen an selfies von sich beim kreuzchen machen zu posten. Wer das dann nicht tut ist automatisch „verdächtig“ grgen ihn gestimmt zu haben. Man kann nach und bor der wahl also erzählen was man will (auch zum selbstschutz) aber die wahl selber muss geheim sein. Zum schutze aller

        • Ich hab dich schon richtig verstanden. Bloß liegst du eben falsch. Du hast ein Recht auf das du eben nicht verzichten kannst, da sonst ein Druck entsteht auf alle die auf das Recht nicht verzichten.
          Und wie schon erwähnt ist nur eine geheime Wahl auch ein frei Wahl.

    • Es gibt sehr wohl bereits die Pflicht, geheim zu wählen (Kabinenpflicht, Bundeswahlordnung Paragraph 56 – und genau der soll ja auch ergänzt werden). Außerdem scheint es Regelungen zu geben, die Fotografieren im Wahllokal beschränken (hab ich weiter unten Links dazu). Die Frage scheint also eher: Soll man Fotos innerhalb der Kabine von den Beschränkungen ausnehmen? Ich sehe sowohl Argumente dafür als auch dagegen.
      Zur Kontrolle der Wahl (Ablauf+Ergebnis) halte ich Stimmzettelfotos für schlicht ungeeignet. Sowas macht man einfacher u. verlässlicher mit 2 Wahlbeobachtern pro Lokal (hab ich bei der Volkskammerwahl ’90 live erlebt – funktioniert einwandfrei).

      • § 56 musst du zusammen mit § 50 lesen: „In jedem Wahlraum richtet die Gemeindebehörde eine Wahlkabine oder mehrere Wahlkabinen mit Tischen ein, in denen der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten KANN.“ Können ist rechtlich etwas anderes als müssen.

        • Hm, ich finde „(6) Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der […] seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat“ recht deutlich. Der Bundeswahlleiter sieht das (Stand 01.12.2015) auch so: „Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern will, ist der Wähler selbst – mit Ausnahme bei der eigentlichen Wahlhandlung – grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Wahlgeheimnis zu wahren.“ (Link s. unten)
          Eine verpflichtend geheim durchgeführte Wahlhandlung scheint zumindest anerkannte Rechtsauslegung 😉

          • OK, das hat mich überzeugt, Ziff. 6 hatte ich überlesen.

            Gut, dann sind wir also an dem Punkt, dass eine Stimme geheim abgegeben werden muss, damit fällt eines meiner Argumente weg. An der Argumentation, dass eine persönliche Dokumentation der eigenen Stimme dadurch nicht implizit verboten ist, ändert sich aber nichts. Allenfalls könnte man daraus ein Verbot herleiten, noch innerhalb des Wahlraums zu twittern!

          • Es gibt auch einen Unterschied zwischen einem Foto und dem einfachen Erzählen was ich gewählt habe. Wenn ich aus der Kabine komme kann ich alles erzählen was ich will. Meine Wahl bleibt geheim, denn ich kann ja lügen. Mit dem Selfie geht das nicht (oder nur mit viel Aufwand und technischem oder logistischem Talent, dass nicht jeder sein eigen nennt).
            Das Erdoganbeispiel ist gut, ältere Generationen denken aber wohl eher an die Braunhemden, die Ende der Dreißiger Jahre die Leute auch gerne mal zu den Kabinen „begleitet“ haben. Heute brauchen sie gar nicht mit zu kommen, sondern nur ein Selfie des Wahlscheins verlangen, sonst Schläge…
            In Zeiten wo die Völkischen sich tatsächlich wieder versuchen so zu bezeichnen stellen sich mir bei dem Bild die Nackenhaare auf.

          • @kinki: Ja, die grundlegende Frage ist, ob die Dokumentation der pers. Entscheidung geeignet ist, das „Geheimnis“ der Wahl zu gefährden (mal abgesehen von der zweifelhaften Aussagekraft eines Fotos). Ich finde, daß sie zumindest problematisch ist und deshalb nicht erlaubt sein soll. Aber hier gibts ja inzwischen genug Argumente dafür oder dagegen, so daß sich jeder eine Meinung bilden kann. Insoweit fand ich das Thema durchaus lohnenswert.
            Btw hab ich den Eindruck gewonnen, daß die korrekte Spiegelüberschrift „..bleibt verboten“ hätte sein sollen, aber sich durch die Durchführungsbestimmungen zu Bildaufnahmen im Wahllokal zu wühlen… nee, irgendwo hab ich auch Grenzen 😉

            @Kelmor: Du brauchst gar nicht so weit weg/zurück zu schauen. Wie Blub schon erwähnte, war das Benutzen einer (auch damals immer vorhandenen) Wahlkabine vor nicht mal 30 Jahren in Teilen der heutigen BRD gleichbedeutend mit der öffentlichen Einordnung als Staatsfeind und wurde tatsächlich auch so sanktioniert.

    • Du stellst hier den „ehrlichen Wähler“ gegen den „unehrlichen Staat“ und siehst das als einzige Option. Man kann das genauso gut aber auch umdrehen. Wer sagt denn, dass ich nur ein Foto in meiner Wahlkabine mache? Genauso gut könnte ich auch dutzende Fotos machen, vllt. sogar mit mehreren Smartphones. Und wenn ich dann „Wahlbetrug“ vorwerfe kann ich meiner Partei in der „Selfie-Auszählung“ plötzlich viel mehr Stimmen anbieten, als sie eigentlich hat. Und dann beweis mal, dass all diese Fotos nur von einer Person geschossen wurden (reicht ja schon, wenn man das Blatt minimal bewegt oder den Winkel anderweitig verändert).
      Das alles mal unter der Prämisse, dass wahrscheinlich nichtmal 10% aller Menschen sich beim wählen knipst, dass Wahlgeheimnis durch diese Art von Auszählung am Arsch wäre und es ohnehin völliger Schwachsinn ist…

      Im Gegenzug sehe ich an so einem Verbot verschiedene positive Aspekte: Zum einen hält so etwas auf, was nicht sein muss. Niemand sagt, dass der Wähler ein Selfie vor seinem Wahlzettel macht, vllt. stellt er sich auch ganz anders hin und fotografiert damit andere Leute mit – und das vielleicht nichtmal unabsichtlich. Um es mit einem von dir geliebten Feindbild auszudrücken: Stell dir vor, einige Salafisten machen unter dem „Selfie-Vorwand“ Fotos von jedem Muslimen der in ihrem Ort wählen geht (oder sogar nur von einzelnen) und veröffentlichen das nachher als „Unterstützer des Feindes“ oder so. Last but not least, ganz harmlos, es kann andere Wähler irritieren, wenn da alle zwei Sekunden Blitzlicht im Augenwinkel aufflimmert. Ich will in der Kabine hocken und meine Kreuze machen und dafür brauch ich meine Ruhe.

      Ich halte das Wahlgeheimnis für ungemein wichtig, obwohl ich selbst eher selten einen Hehl daraus mache, was ich gewählt habe. Trotzdem sehe ich keinen sinnvollen Grund, warum man unbedingt in der dämlichen Kabine ein Selfie machen muss, mir fallen aber enige ein, warum es verboten werden kann.

      • Guter Punkt noch von Jangos: Genauso gut könnte man mit den Selfies Zwang auf Personen ausüben. Stell dir mal folgendes Horrorszenario vor: In einem kleinen Guffeldorf bezieht eine Gruppe von Nazischlägern Stellung unweit des Wahllokals und bedroht immer wieder einzelne Personen, dass sie ihr Kreuz für die NPD machen sollen (oder es sind Bernd-Fans und supporten die AfD, whatever) und das mit dem Smartphone dokumentieren, sonst Schläge. Das Wahlgeheimnis wird hier also einem eklatanten Risiko ausgesetzt, denn ob der sympathische Polizist mit Kalaschnikow neben mir steht beim wählen oder die ebenfalls sympathische Glatze mit Baseballschläger in der Nähe wartet und Beweise für meine Wahl sehen will läuft doch so ziemlich auf dasselbe raus.

      • Ich sage nicht, dass ein Selfie mit meinem Wahlzettel – soviel zu „ein dutzendmal fotografieren“ – ein Beweis für irgendwas wäre. Es geht mir zunächstmal um folgendes: wenn etwas weder Nutzen noch Schaden bringt, dann sagen zumindest mir meine freiheitlichen Werte, dass mir das niemand verbieten darf.

        So ein Selfie ist eine Sache von 10 Sekunden, und im Gegensatz zu USA und einigen anderen Bananenstaaten habe ich es in Deutschland noch nie erlebt, dass sich Schlangen vor den Wahllokalen gebildet hätten. Das Zeitargument ist also keines.

        Gleiches gilt für das Ablichten anderer Personen: Das ist jetzt schon verboten, sowohl unter den Aspekten geheimer Wahl als auch unter Gesichtspunkten des Persönlichkeitsrechts. Dafür brauchst du kein neues Verbot.

        Zu deinem letzten Absatz: Du drehst meines Erachtens die Beweislast um. Du fragst, wieso mir ein Selfie erlaubt sein soll. Ich frage, welcher Grund für ein Verbot besteht.

        Das ist – ohne zu sehr politisch werden zu wollen – ein grundlegender Unterschied zwischen rechts und links. Links meint, dass der Staat seinen Bürgern Freiheitsrechte einräumt, Rechts meint, dass der Bürger der Träger der Freiheitsrechte ist und dem Staat im Einzelfall Einschränkungen erlaubt.

        Ich will keine rechtspolitische Diskussion daraus machen, aber für die vorliegende Frage ist der gewählte Ansatz entscheidend.

        • Ich hab dir Gründe aufgelistet, warum ein Smartphone in der Wahlkabine nichts zu suchen hat, mir ist hingegen kein einziger eingefallen, wofür man ein Smartphone gebrauchen könnte –> Beweislast „warum ist das Verbot sinnvoll“ erbracht, jetzt ist die Gegenseite dran zu beweisen, warum das nicht-Verbot so essenziell ist, dass es standhalten muss.

          Wahrscheinlich hast du es nicht gelesen, aber ich habe einen weiteren Grund noch angeführt: Man kann Leute mit dem Selfie zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten bringen. Das ist ein viel akuteres Problem als der von dir aufgezeigte umgekehrte Fall, dass man mit dem Selfie Wahlmanipulation verhindern will. „Stimme für xy und poste es, sonst machst du dich verdächtig“ gilt wohl für alle extremistischen Gruppen, seien es Linksextreme, Nazis, Islamisten oder Erditürken. Nachher rumerzählen was man gewählt (oder auch eben nicht gewählt) hat ist damit wohl kaum vergleichbar.

          Last but not least: Deine prinzipiell mögliche Einteilung zwischen links und rechts greift hier nicht, weil ein klassischer Konservativer das Smartphone-Verbot in der Kabine allein deswegen begrüßen würde, weil sich sonst der bereits bewährte Wahlprozess verändern könnte. Über der „bürgerlichen Freiheit“ stehen nämlich noch eine ganze Reihe anderer Prinzipien, die dem Konservativen wichtiger sind.

          • Dein Ansatz ist eben anderer als meiner. Du fragst, weshalb man das Tragen bzw. die Benutzung eines Smartphones erlauben sollte, ich frage, weshalb man es verbieten sollte. Je nach Ansatz kommst du zu einer anderen Beweislast.

            Zum Argument der „Wählernötigung“ habe ich schon an zwei Stellen etwas geschrieben.

            Und der Konservative will nicht alles bewahren, weil es alt ist („haben wir schon immer so gemacht“), sondern er will Gutes bewahren, ohne jedoch für Neues verschlossen zu sein. Aber egal, das gehört nicht zum Thema.

    • „Zunächst einmal“ solltest du vielleicht einfach mal „wahlgeheimnis googlen, bevor du hier deine verschwörungstheorien in die tastatur hackst.
      Dann hättest du folgendes lesen können :
      „Um sicherzustellen, dass bei Scheinwahlen das „richtige“ Ergebnis entsteht, sind diese im Regelfall nicht geheim. So war das Wahlgeheimnis bei den „Wahlen“ zur Volkskammer in der DDR faktisch öffentlich. Zwar bestand die theoretische Möglichkeit, den Stimmzettel geheim auszufüllen und gegen die Einheitsliste zu stimmen. Jedoch wurde dieses Stimmverhalten registriert und der Wähler musste Repressalien erwarten. Die weitaus überwiegende Zahl der Stimmen wurde daher offen abgegeben. Im Volksmund sprach man daher davon, man gehe „Zettel falten“, wenn man zur Wahl ging.[1]“

      http://Www.gidf.de

      Ich möcjte außerdem anmerken, dass du regelmäßig den größten Stuss hier ablässt.

      • Vielleicht solltest du erstmal versuchen, meine Aussage zu erfassen, bevor du sie als Stuss bezeichnest. Denn dein Volkskammerbeispiel ist derart schief, dass es eigentlich nichts mit meiner Aussage zu tun hat.

        Nochmal: Jeder einzelne hat das RECHT, unbeobachtet zu wählen. Wer dieses Recht nicht wahrnehmen will, der muss das nicht tun. Und würde nun irgendwer volkskammermäßig notieren, wer offen und wer geheim wählt, dann wäre DIESE Aufzeichnung unzulässig.

        Ich habe auch schon geschrieben, dass nicht gegen ein Verbot spräche, seine Stimmentscheidung vor Wahlende öffentlich zu machen. Das alles hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass du für dich selbst deinen Wahlvorgang dokumentierst. Etwas zu fotografieren ist – abgesehen von NSA und so – etwas anderes, als etwas zu veröffentlichen.

        Hast du es jetzt kapiert?

  4. Gibt owas wie das Wahlgeheimnis, es darf zB auch kein Kind bei der „Wahl“ (Kreuz machen) zusehen. Man kann ein Foto vom Wahlschein machen…aber nur Vor dem Wahlvorgang.

  5. Anscheinend sind solche Selfies (über den „Keine Fotos im Wahllokal!“-Weg?) bereits verboten, siehe z.B. http://www.aachener-zeitung.de/mobile/lokales/region/telefonjoker-rauchen-fotografieren-der-knigge-fuers-wahllokal-1.328235 (bereits von 2009).
    Anscheinend rechnet man damit, daß in Zukunft trotzdem in nennenswertem Umfang entsprechende Selfies gemacht werden und will das deshalb noch mal explizit klarstellen.
    Ob Selfies in der Wahlkabine das Wahlgeheimnis gefährden, kann man imho zumindest diskutieren („[der Wähler] hat deshalb jedenfalls in der Zeit vor und nach der Wahlhandlung freies Offenbarungsrecht über seine Stimmabgabe.“ https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlgeheimnis.html ). Betrugsanfälliger als Briefwahl finde ich es z.B. nicht.

  6. Laut TV Nachrichten soll wohl Trumps Sohn mit einem Bild seines Kreuzes Wahlkampf gemacht haben, indem er es gepostet hat und das soll der Auslöser für dieses Verbot sein. Absolut lächerlich!

  7. Ob es damit zu tun hat, dass vor Schluss der Wahllokale auch keine Hochrechnungen veröffentlicht werden dürfen? Wenn viele ihren Stimmzettel posten, hätte das ja einen ähnlichen Effekt. Derjenige, der noch nicht gewählt hat, könnte dadurch beeinflusst werden.

    Und das ganze in den sozialen Medien zu verteilen hat natürlich eine andere Qualität als aus der Wahlkabine zu kommen, und zu schreien „Ich habe die lustigen Lurche gewählt“. Vielleicht wird darauf reagiert?

  8. Man kann sich auch um mehr als ein Problem kümmern. Die Abgabe der Stimme ist nunmal geheim und darf nicht dokumentiert werden. Und bevor irgendwo jemand unter Druck gesetzt wird seine Stimme (nicht) für Partei xy abzugeben, verbietet man es halt ganz. Ich sehe da kein Problem.

    • Falsch: Du (der Staat) darfst nicht dokumentieren, was ich (der Wähler) gewählt habe. Das ist der Inhalt des Wahlgeheimnisses.

      Ich als Wähler darf sehr wohl dokumentieren, was ich gewählt habe.

      • Ich sehe da das Risiko der Manipulation durch Erpressung, Kauf von Stimmen, etc. Und in meinen Augen ist das weitaus wahrscheinlicher, als irgendein von oben gelenkter Wahlbetrug.

        • Dazu habe ich weiter unten schon was geschrieben: Du kannst nicht jede grundsätzlich erlaubte Handlung verbieten, um dem vorzubeugen, dass dich jemand zu dieser Handlung nötigen könnte.

          Ich gebe durchaus zu, dass dies ein Motiv für das geplante Gesetz sein könnte. Vielleicht sollten wir einfach auf die Gesetzesmaterialien warten, dann können wir es ja nachlesen. Bisher liest man in der Presse nur platt „Schutz des Wahlgeheimnisses“, und das geht eben völlig an der Sache vorbei.

          • Laufen Drogenverbote nicht unter einer ähnlichen Flagge, nämlich der Vorbeugung vor Selbstschädigung. Ich sehe nicht, warum das hier nicht auch der Fall sein könnte.

          • Glaube ich nicht, müsste ich aber mal in den alten Gesetzesbegründungen nachlesen. Selbstschädigung ist nämlich grundsätzlich nicht verboten. Der Extremfall Suizid ist nicht strafbar.

            Ich würde daher tendentiell denken, dass beim Drogenverbot eher gesellschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, bis hin zu den gesetzlichen Krankenversicherungen, die für die Kosten aufzukommen haben.

            Nirgends ist aber die Begründung für ein Verbot „du könntest sonst zu der betreffenden Handlung genötigt werden“.

      • Nein, darfst du eben nicht. Du kannst behaupten was du wählen wirdt oder gewählt hast. Aber du kannst und darfst es eben nicht beweisen.

        • Falls es so wäre, wie du behauptest, wofür bräuchte es dann das Selfieverbot? Dann wäre das doch schon geltende Rechtslage.

          Es ist eben so, dass du selber sehr wohl deine Wahlentscheidung dokumentieren darfst, es darf nur – personalisiert – niemand anderes tun.

  9. Guter Vorschlag.
    Wenn du da kein Foto machen kannst, kannst du nicht fotographieren, was du gewählt hast.

    Man kann dich nicht erpressen, „wähl xyz und mach Foto, sonst Fresse dick!“.
    Allein wie er sichergehen will, dass ich in einer unbeobachteten Kabine nicht tu wonach mir ist, weiß man natürlich nicht.

  10. Was ist denn das fürn Schwachsinn?
    Genau wie z.B. die Redefreiheit gilt das Wahlgeheimnis für Staat Bürger und nicht, wenn der Bürger selbst entscheidet, seine Meinung kundzutun.
    Das Wahlrecht wiederrum kann der Staat nicht einfach so einzelnen Bürgern entsagen.

    Schon wieder ein verfassugnsfeindlicher Vorstoß, welcher vom Gericht einkassiert werden wird und bei zu vielen Vorfällen sogar eine Wahl nichtig machen könnte.
    Und dann kommt die CDU und echauffiert sich über die AfD. Unfassbar!

    • Der Kommentar ist schwachsinn, das Verbot nicht. Es geht darum das Wahlgeheimnis zu wahren und die Demokratie zu schützen. Damit soll verhindert werden das Leute gezwungen werden können bestimmte Parteien zu wählen oder gekauft werden können. Es wäre z.B. möglich das jemand jeden der eine bestimmte Parteil wählt und das mit einem Foto beweist Geld zu versprechen. Oder das Leute aus Gruppenzwang beweisen bestimmte Parteien, entgegen ihrer wirklichen Einstellung, eben nicht gewählt zu haben. Dementsprechend bin ich mir ziemlich sicher das alle Gerichte dem Verbot zustimmen werden, immerhin sind Wahlen in Deutschland geheim und wenn ich mich nicht täusche steht das so auch im Grundgesetz.

      • Wenn der von dir erwähnte ‚gruppen zwang‘ dafür sorgen könne das weniger Leute die afd wählen wäre das aber eine sache für das gute auf der welt.

      • Diese Begründung verfängt nicht. Es ist bereits jetzt verboten, andere zur Stimmabgabe zu nötigen bzw. seine Stimme zu verkaufen.

        Mit derselben Begründung könntest du Küchenmesser verbieten, weil du damit verhinderst, dass jemand dich dazu zwingt, einen Dritten mit dem Küchenmesser abzustechen. Oder verbiete Beifahrer in Autos, weil die dem Fahrer ins Lenkrad greifen könnten.

        Du kannst Opfer von Straftaten nicht dadurch schützen, dass du ihnen alle Rechte nimmst.

    • Mal abseits vom Rechtlichen, aber muss man den wirklich alles ins kleine Regulieren und muss man wirklich jeden Scheiss Online stellen?

      • Ich hätte kein Problem mit einem Verbot der Veröffentlichung der eigenen Stimmabgabe vor Schließung der Wahllokale. Damit wäre auch der Begründung „Schutz vor Beeinflussung während der Wahl“ genüge getan.

        Aber mit einem kompletten Dokumentationsverbot, was jeder Wähler frei für sich entscheiden kann, habe ich meine Probleme.

        • Wenn ich mich richtig erinnere, ist dies doch auch einer der Gründe die angegeben werden, warum die ersten Hpchrechnungen immer erst gegen 18 Uhr, also nach Ende der Wahllokalöffnugnszeiten gibt

          • Ja, deshalb sollte man – nach meinem Empfinden – auch erst ab 18:01 Uhr twittern!

            Solange dein „Beweisfoto“ ausschließlich auf deinem Handy ist, beeinflusst du dadurch keinen anderen Wähler.

  11. Wie wäre es mal mit Steueroasen in Bayern zu bekämpfen?
    Oder mehr Steuer erleichterungen für den kleinen Mann , so 15% reichen völlig , wir nehmen ja Grichenland total aus.

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