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Wer WhatsApp nutzt, stößt streng genommen gegen geltendes Recht. Das Problem besteht im stetigen Abgleich von Daten aus dem Adressbuch durch WhatsApp. Wer diese Funktion ohne Erlaubnis seiner Kontakte nutzt, begeht einen Rechtsverstoß. Laut der Entscheidung des Gerichtes besteht die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Das ist jetzt ein Scherz, oder? Langsam geht mir dieser ganze Abmahnmist gehörig auf den Sack. Es wird sowas von dringend Zeit, dass man dieses ganze Internet-Recht mal intensiv überarbeitet. In der letzten Woche allein hatte ich drei Fälle, wo Leute darauf gedrängt haben (teilweise mit der Androhung rechtlicher Schritte), dass ich ein Video, in dem sie irgendwie vorkamen, doch bitte entfernen solle. Das macht doch alles keinen Spaß mehr, wenn man wegen jeder Kleinigkeit damit rechnen muss, Post von nem Anwalt zu bekommen…

Quelle: T-Online.de


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11 KOMMENTARE

  1. Ich selber nutze KEIN WhatsApp, kein Facebock, kein Twitter und auch denn ganzen anderen Dreck.
    Aber eins weiß ich, das Facebock und WhatsApp meinen Namen und auch meine Handynummer hat und das eben ging über WhatsApp auslesen der Kontakt Daten und es wird zeit das dagegen endlich mal was gemacht wird.
    Denn ich hab nie denn AGB´s von Facebock/WhatsApp eingewilligt!

  2. Dennoch sollte man sich mal gedanken machen, dass man mit solchen Diensten ungefragt die privaten Daten seiner Freunde/Bekannten ungefragt weitergibt (ja, die TelNr gilt als privat). Wenn dich auf der Straße jemand nach den Nummern deiner Freunde fragt, gibst du sie ihm ja auch nicht.

    Warte mal bis die Leute endlich bemerken, was google-analytics für ein grober Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ist.

  3. wenn die leute einfach nur in dem video vorkommen, also bspw im hintergrund sind, gelten sie rechtlich nur als „beiwerk“ und können soweit ich weiß rechtlich gar nichts machen. gleiches gilt allgemein für events usw. wer an großen versammlungen/verstanstaltungen teilnimmt muss damit rechnen gefilmt/fotografiert zu werden

    • Trotzdem hast du im Zweifel erstmal den Ärger und musst dich eventuell mit Klagen rumärgern, Anwalt einschalten, Zeit und Geld verschwenden.

  4. Steve,

    bei allem Verständnis und Bürokratiegewusel. Wir reden hier nicht von irgendeinem trolligen Unsinn.

    Es geht hier um die Wahrung deiner, meiner, unserer Persönlichkeitsrechte. Es geht darum, persönliche Daten – zu denen Telefonnummer gehört – nicht ohne Einwilligung verwenden zu dürfen.

    Mag im Falle von WhatsApp jetzt „lächerlich“ erscheinen (zumal im Falle WhatsApp da noch internationales Recht und Safe Harbor etc dazukommt).

    Aber stell dir den Fall vor, du gibst mir deine Handynummer. Und ich gebe die jedem Stevinho-Fanboy den ich treffe weiter. Im besten Fall bist du abgefuckt genervt, wechselst deine Handynummer und im Verlaufe von 2-3 Wochen teilst Freunden und Familie die neue Nummer mit. Dir entstehen alleine durch den Papierkram mit deinem Provider Kosten.

    Findest du es nicht gerecht, dass du geschützt bist vom deutschen Recht? Dass du a) die Kosten auf mich umlegen kannst, und b) falls Folgeschäden entstehen ich dafür ebenfalls haftbar bin?

    Wie sieht das aus mit deiner Adresse? Ich weiß, es ist ein offenes Geheimnis wo du wohnst. Aber wenn nachweislich von einer Person deren Adresse ich dir gegeben habe ein Fenster eingeworfen wird? Ein Gartenzwerg geklaut? Klingelterror in der Nacht? Dasselbe Gesetz schützt dich auch hier.

    Dasselbe mit dem Recht am eigenen Bild. Hier geht der Gesetzgeber allerdings wesentlich differenzierter vor.

    Grundsätzlich: Kein Recht am eigenen Bild bei öffentlichen Veranstaltungen. Ebenfalls nicht in Situationen, bei denen der Fotografierte damit rechnen muss, abgelichtet zu werden. Zu guter letzt ebenfalls nicht bei Aufnahmen – oder Personen – die im öffentlichen Interesse sind. Beispiel für letzterers: Aufnahmen von Ereignissen des Zeitgeschehens, und Prominente in der Öffentlichkeit.

    In allen anderen Fällen, und insbesondere bei kommerzieller Nutzung, hat jeder Mensch in Deutschland ein Recht an seinem eigenen Bild.

    Stell dir vor Hans-Uwe von nebenan hat den kleinsten Penis der Welt. Und du weißt das weil er Freitagnachts immer in deinen Vorgarten pinkelt. Eines Tages ist es dir genug und du machst ein Foto davon. Das postest du im Internet, es geht viral. Denkst du nicht, dass Hans-Uwe eine rechtliche Handhabe haben sollte?

    • Ich glaube deine Beispiele gehen an dem vorbei was Steve meint. Das Internet hat mehr als eine bis dato geltende Grenze gesprengt und die Rechtsprechung ist hierzulande nicht in der Lage gewesen mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Man kann einen Streamer zwar Einkommenssteuer zahlen lassen wie jeden anderen, aber was ist mit Arbeitszeitenregelungen, der fließenden Grenze zwischen der eigenen Begeisterung und gekaufter Werbemaßnahme oder der generellen Verantwortlichkeit für den produzierten Content? Landesmedienanstalten wollen Twitchsender nun wie Fernsehsender behandeln, obwohl doch klar ist das es fundamentale Unterschiede gibt. Aber wenn man ein gefühlt 50 Jahre altes Gesetz so interpretieren will, kann man schon mal ein paar tausend Mahnungen raushauen und einige hundert werden dann bestimmt auch zahlen.

    • In der Regel würde ich jetzt hier meinen Standard-Beitrag über Datenschutz und „Frei“ halten. Aber in diesem Fall ist wirklich nichts dahinter, bzw. fast alle Messanger machen das so weil es quasi eine technische Notwendigkeit ist.

      Um zu Wissen mit wen ich über Signal sprechen kann, muss ich einen Server fragen ob mein gegenüber Signal hat. Threema glaub ich macht die Ausnahme, mit nur Nick-Names, was dafür einen Registrierungsprozess nach sich zieht und die Usability einschränkt. (Bin mir bei Threema grade nicht 100% sicher).

      Jedoch, rein rechtlich – ist zwischen Technischer notwendigkeit und Realität ein unterschied. Als Faktum teilt man ungefragt die Telefon-Nummern seines Addressbuchs mit seinem Messenger-Anbieter (Signal, Whatsapp, …). Streng genommen ist das nicht OK. Ist halt dann schwer zu sagen „Steht im Gesetz aber in diesem Fall, ist es OK – aber wenn es die Werbeapp von Neben an macht ist es nicht OK“.

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