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Das neu verhängte Vermummungsverbot in Österreich ist einem Maskottchen zum Verhängnis geworden: Die Technikkette „McShark“ engagierte einen Mann, der im Hai-Kostüm für den Laden werben sollte. Die Folgen: eine Anzeige und eine Geldstrafe. 

Mich überrascht ein wenig, wie strikt die Polizei in Wien dieses neue Gesetz durchsetzt. Auch wenn die großen Anzüge solcher Maskottchen tatsächlich das Gesicht des Trägers verdecken, so gehört diese Art der Bekleidung aber trotzdem nicht zu den Dingen, die Menschen normalerweise mit einem Vermummungsverbot verbinden würden. Da kann ich sogar ganz gut nachvollziehen, dass die Person in dem Haikostüm erst einmal nicht verstanden hat, was die Polizisten von ihm wollten und wo das Problem mit seinem Anzug liegt. Ansonsten entging dieser Angestellte scheinbar nur knapp einer Verhaftung, was ich je nach Situation möglicherweise als eine Überreaktion eingestuft hätte.

Falls ihr euch nun fragt, wie das in der Zukunft mit Halloween, Fasching und anderen Feiertagen in Österreich ablaufen wird, so hat ein Sprecher des Innenministeriums bereits vor Kurzem bekannt gegeben, dass bestimmte Feiertage eine Ausnahme darstellen.

 

Quelle: t-online.de


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31 KOMMENTARE

  1. Kleidervorschriften mit Kleidervorschriften bekämpfen. Genau mein Humor.
    Das Abendland ist gerettet!

    Blödsiniges Gesetz, was nichts bewirken wird außer so ein Mist, wie im Blogpost dargestellt.

  2. Es ist halt konsequent und genau das, worum es ja (offiziell) geht. Menschen sollen eindeutig identifizierbar sein. Denn es ist eben kein Burka-Verbot, sondern ein Vermummungsverbot

    • Ein Vermummungsverbot gab es in Österreich schon seit 2002. Nur bestand da die Einschränkung, dass ohne Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit von einer Durchsetzung abgesehen werden konnte – quasi ein vernünftiges Gesetz. Das neue ist einfach nur aus Feindseligkeit und zur Ausgrenzung einer bestimmten Kultur eingeführt worden.

  3. Genau so würde ich auch Afrikanischen Kulturen mit ihren Lippen Piercings Etc. alles verbieten jedliche art der Körper verstümmelung zu Religiösen zwecke..desweiteren würd eich das auch auf das Kulturelle leben ausweiten. Diese Narben Piercings etc alles verbieten.

  4. Keine ahnung ich will keine einzige Frau mit dem DIng sehen und Basta… Es soll komplett verboten werden wie beschneidung…

  5. In dem Fall sollte ja eine der Ausnahmeregelungen greifen.. aber vermutlich brauchen auch die Polizeibeamten noch etwas Zeit, um eine klare Anweisung „von oben“ für solche Fälle zu haben…

    • Warum soll für so einen Fall eine Ausnahmeregelung gelten? Die Befürworter dieses Gesetzes haben Angst vor Frauen mit Gesichtsverhüllung, aber vor Männern in Hai-Kostümen haben sie keine ANGST???
      Finde den Fehler…

      • Ich weis, dass es eine retorische Frage war, aber es geht nunmal um Feindseligkeit gegenüber fremden Kulturen, deren Ausgrenzung und um nichts anderes.

  6. Wenn man ein Antigesichtsverhüllungsgesetz macht, was meiner Kenntnis nach immer mehr europäische Staaten tun, sollte man es eben auch richtig machen.

    Es sind ja Ausnahmetatbestände vorgesehen:

    „(2) Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist, im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.“

    Hier war man wohl etwas zu wischiwaschi! Der Haidarsteller ist m. E. aus „beruflichen Gründen“ verhüllt, weil es eben sein Job ist, als Hai herumzurennen! Aber darüber kann man streiten, und die Politik sollte Gesetze schon so eindeutig fassen, dass die Auslegung eben nicht komplett den Gerichten überlassen wird. Hätte man Kostüme auch außerhalb „traditioneller Veranstaltungen“ genannt, wäre es sinnvoller gewesen.

    Zusammengefasst: Das Gesetzesziel ist richtig, aber handwerklich schlecht umgesetzt.

    • Und dann sagen die Burkaträger_innen* der Polizei das sie ein Kostüm tragen, nein danke. Die Berufsausnahme besteht ja offensichtlich schon, also soll die Polizei sich mal nicht so dämlich anstellen.

      • Und zählt Bankräuber dann auch als Beruf und darf man aus diesem Grund dann eine Maske tragen?
        So ist das nun einmal mit Gesetzen, es gibt immer pro und contra und man darf nicht eine „Gruppe“ benachteiligen… So wie die paar Burkaträgerinnen…
        Meint ihr die Nehmen jetzt ihre Burka ab? Nein, die dürfen nun nur nicht mehr raus gehen… Ob das den Frauen wirklich hilft, mag ich zu bezweifeln…

        • Achja wer kennt ihn nicht, den anerkannten Beruf des Bankräubers. Und wenn Frauen wegen eines solchen Gesetzes nicht mehr das Haus verlassen dürfen liegt das wohl eher an irgendwelchen rückständigen „Kulturen“ als an dem bösen bösen Gesetz.

          • Genau, der gute Deutsche deffiniert was eine rückständige Kultur ist und darf diese ohne Probleme verachten und diskriminieren… NOT

  7. Ein schwachsinniges Gesetz hat schwachsinnige Auswirkungen – soweit keine Überraschung. Hoffentich gibt es noch mehr solche Aktionen, die einem vor Augen führen wie absurd diese Regelung ist, die ansonsten keinen Nutzen hat.

    • Unsere Kultur sieht es nunmal vor „Gesicht zu zeigen“. Solange es Konsens war, dass unsere Kultur diejenige ist, wonach man sich hierzulande richtet, wäre das Gesetz in der Tat schwachsinnig gewesen.

      Heutzutage „muss das Zusammenleben jeden Tag neu ausgehandelt werden“ (Zitat Frau „nach Anatolien abschieben“ Özoguz). Wenn also grundsätzlich alles in Frage gestellt wird, was unsere Kultur ausmacht, müssen halt Eckpfeiler eingerammt werden.

      Irgendwann war es auch mal „schwachsinnig“, innerorts die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu beschränken. Weil Pferdekarren diese Geschwindigkeit eh nicht erreichen konnten. Ich schätze, heutzutage hast du mit dem Tempolimit kein Problem, oder?

      • Und wo steht das, dass in unserer Kultur das Gesicht gezeigt wird?
        Meine Großmutter „Deutscher Abstammung“ ist auch Jahrelang mit Kopftuch draußen rumgerannt weil das viele katholische Frauen so machen… Und Nonnen? Dürfen die dann auch irgendwann kein Kopftuch mehr tragen?

      • Wir haben nunmal auch Gäste aus anderen Kulturkreisen und ich halte nichts davon ihnen unsere Kultur aufzuzwingen. In München generieren vollverschleierte Frauen bzw ihre Männer einen gewaltigen Umsatz. Und es geht ja nicht nur ums Geld, sondern um kulturellen Austausch. Es gibt z.b. einige Länder, in die ich nicht reise, weil mir die dortigen Vorschriften (meistens für Frauen und ich würde gerne mit meiner Frau verreisen) nicht gefallen. Selbiges wird es in Österreich nun garantiert auch umgekehrt geben, was schade ist, denn um jemandem die Vorteile unserer Kultur nahezubringen ist es hilfreich, wenn derjenige auch mal herkommt und sie sich anschaut.

        Genauso wie ich es gebrüßen würde, im Iran in den Klamotten meiner Wahl rumzulaufen, würde ich es auch begrüßen, wenn unseren kulturfremden Gästen selbiges gestattet wird. Einer muss nunmal den ersten Schritt machen und ich sehe keinen Grund, warum das nicht wir sein sollen.

  8. Gleiches Recht für alle. Wenn sie bei den ganzen Mohammedaner Frauen auch so Resolut vorgehen finde ich das gut. Die Gesetze gelten nunmal für alle.

    • Und was bringt dir dieses Gesetz? Diese Frauen rennen jetzt draußen nicht mehr rum… Ob das gut ist mag ich zu bezweifeln… Keiner der Attentäter hatte eine Burka auf bis jetzt…

  9. Gilt denn das Kostüm in dem Falle nicht als „Berufskleidung“?
    Wie stehs das mit Arbeitern die auf Grund von schädlichen Stoffen Masken tragen müssen, welche ihr Gesicht ganz verdecken?
    Muss ggf der Veranstalter diesen „vermummten“ Zustand vorab bei den Behörden melden und eine Sonderregelung beantragen?

  10. „Mich überrascht ein wenig, wie strikt die Polizei in Wien dieses neue Gesetz durchsetzt.“
    – muss sie ja, das Gesetz ist mit 1.10. in Kraft getreten, und die Polizei kann nicht einfach Gesetze ignorieren.

    „Ansonsten entging dieser Angestellte scheinbar nur knapp einer Verhaftung durch die Ordnungshüter, was ich auf jeden Fall als eine Überreaktion eingestuft hätte.“
    – es ist eine Verwaltungsübertretung die mit Verwaltungsstrafe bis zu 150 € geahndet wird – wenn nun der verhüllte sich weigert den Zustand der Verhüllung zu beenden, muss man diesen Zustand zwangsweise beenden, gegen wen sollte man denn sonst ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten wenn man den verhüllten nicht identifizieren kann?

    Um nicht missverstanden zu werden: ich (als Wiener) finde dieses Gesetz schwachsinnig, aber dafür ist der Gesetzgeber zu kritisieren und nicht die Polizei.

    • Nicht sagt, dass sie Gesetze ignorieren sollten. Bei einem etwas über eine Woche alten (leicht lächerlichen) Gesetz hätte es bei einem Kerl in einem eindeutigen Maskottchenanzug meiner Meinung nach vermutlich aber auch eine Verwarnung getan. Ist halt schwer zu sagen, wie stark sich der Kerl in dem Kostüm gewehrt hat und wie die Situation genau ablief. Vielleicht hat die Polizei alles richtig gemacht und angemessen reagiert. Eine Geldstrafe für einen Maskottchenanzug klingt für mich im Grunde aber übertrieben.

      • Ich glaub genau darin liegt das Problem. Derweil liest man noch drüber, Politiker reden noch drüber- also wirds die nächsten Wochen ein beliebtes Thema sein.

        Warum muss ich also genau zu diesem Zeitpunkt, wo ich eh weiss, dass es heikel ist und böse ausgehen kann mit einem kompletten Maskottchenkostüm in der Innenstadt rumhampeln.

        Bin auch aus Wien, und finde- wie Melkor, das Gesetz ziemlich dämlich. Aber jetzt haben sie es eben beschlossen, lassen sich dafür feiern, ziehen es ein paar Wochen rigoros durch, und dann ist die PR damit auch wieder vorbei. Ich muss es ja nicht genau jetzt zwingend herausfordern maskiert rumzurennen. (ausser ich bezwecke vielleicht genau den Werbeeffekt).

        PS: Bin schon auf den Winter gespannt, was dann unter normale Klamotten, Verschleierung und ähnliches fällt 🙂

        • Scheinbar war weder dem Kerl im Hai noch der Werbeagentur bewusst, dass das Ganze für sie böse ausgehen kann. Es war also keine Absicht.

          Nachdem was ich gelesen habe (muss nicht stimmen) fallen unter das Gesetz auch Schals, die von manchen Leuten getragenen Skimasken und einige andere Kleidungsstücke für den Winter. Könnte also noch das eine oder andere Problem damit geben.

          • Jepp, aber dafür sind irrwitzige Kombinationen dennoch möglich, mit übergrossen Sonnenbrillen haben sie z.B kein Problem.

            Vielleicht haben wir ja Glück, und die Strafen für nackt rumrennen sind billiger als die für angezogen

          • Untersagt ist, an öffentlichen Orten „seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllen oder verbergen, sodass sie nicht mehr erkennbar sind“
            Also auch ein Schal, allerdings gibt es Ausnahmen (zB für „traditionelle Veranstaltungen“ – allerdings ist eine McShark Filialeröffnung wohl nicht traditionell; oder gesundheitliche Gründe – darunter wird wohl ein Schal im Winter fallen)
            Was konkret erlaubt ist und was nicht wird sich durch Judikatur zeigen…

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