TEILEN

Einvernehmlicher Sex? Mit LegalFling können Nutzer vor dem Geschlechtsverkehr rechtliche Details klären. Der Vertrag zwischen den Partnern lässt sich genau ausgestalten […] Hier kann zum Beispiel entschieden werden, welche Praktiken angewendet werden dürfen. Vom Küssen bis zum Drehen von Videos oder der Nutzung eines Kondoms.

An dem Tag, an dem ich für Sex (über eine App) einen Vertrag abschließen muss, um mich abzusichern, verlasse ich dieses Land und wandere aus. Was läuft nur in dieser Zeit falsch?

Quelle: Welt.de


Anzeige

17 KOMMENTARE

  1. Ich musste sofort an das Buch „Qualityland“ denken, welches letztes Jahr raus gekommen ist. Dort gibt es genau diese App und wird auch beschrieben. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Programmierer dieses Buch oder das Hörbuch dazu gelesen/gehört haben.

  2. Ich würde wirklich mal gerne so einen „Vergewaltigungs“fall verteidigen, also so eine Feministin der Marke „der hat mich nach meiner Telefonnummer gefragt, warum verhaftet den keiner?“ im Zeugenstand so richtig durch die Mangel drehen, bis sie sich dermaßen in Widersprüche verstrickt, dass das Gericht lachend ihre Vernehmung beendet.

    Die Rechtslage hat funktioniert. Klar, man hat in den letzten Jahrzehnten immer mal Strafbarkeitslücken gestopft wie z. B. die „Vergewaltigung in der Ehe“, aber davon abgesehen ist das gegenseitige Einverständnis zum Geschlechtsverkehr seit jeher im Grunde nichts anderes als der Wareneinkauf an der Supermarktkasse: Die Erklärungen erfolgen durch schlüssiges Verhalten. Lege ich Ware aufs Kassenband, ist das ein Kaufangebot, zieht der/die Verkäufer/in die Ware über den Scanner und teilt mir den Gesamtpreis mit, ist das die Annahme des Angebots, ohne dass jemand die Worte „ich will kaufen“ oder „ich will verkaufen“ aussprechen muss. Und jederzeit konnte der Verkäufer wortlos seine Kasse verlassen. Das bedeutet dann nicht, dass ich die Ware kostenlos mitnehmen darf, sondern dass mir die Ware nicht verkauft wird. Nehme ich die Ware dann mit, ist es Diebstahl.

    Sex ist nicht anders: Beide signalisieren in irgendeiner Weise – auch nonverbal – ihr Einverständnis, und beide haben jederzeit das Recht, vor dem endgültigen Absch(l)uss (des „Vertrages“) auf irgendeine verbale oder nonverbale Weise vom „Vertrag“ Abstand zu nehmen.

    Die eigentliche Frage ist doch, ob Geschlechtsverkehr ein derart hohes Rechtsgut ist, dass wir „Formvorschriften“ dafür einführen müssen. Man denke an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, welche schriftlich erfolgen muss. Oder man denke an Grundstücksgeschäfte, die vor dem Notar stattfinden müssen.

    Auf den ersten Blick könnte man sagen: Ja, Geschlechtsverkehr bzw. die sexuelle Selbstbestimmung ist so ein hohes Rechtsgut. Also fordern wir schriftliche Einverständniserklärungen.

    Ich sehe hierbei aber vielmehr die Parallele zur Schenkung, also einer unentgeltlichen Leistung. Was viele nicht wissen: Jedes Schenkungsversprechen ist nur wirksam, wenn die notarielle Form eingehalten wird. Ja wirklich, praktisch jedem Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk liegt im Grunde ein formunwirksamer Schenkungsvertrag zugrunde. Überrascht?

    Der Pudels Kern ist folgender: Ein formunwirsamer Schenkungsvertrag wird durch den Vollzug der Schenkung geheilt. In dem Moment, in dem die Schenkung tatsächlich stattfindet, ist sie tatsächlich wirksam, das Geschenk kann also beispielsweise nicht mangels Rechtsgrund zurückgefordert werden.

    Und hier sehe ich die Parallele zum Geschlechtsverkehr: Ich hätte kein Problem damit, wenn die Verpflichtung zum (zukünftigen) Geschäftsverkehr der schriftlichen oder notariellen Form bedürfte. Aber in dem Moment, in dem der Sex (einverständlich) stattfindet, kann es nicht mehr auf die Form des Einverständnisses ankommen: durch den Vollzug (die Wortparallele passt!) wird der Formmangel geheilt. Und damit sind wir praktisch bei der bisherigen Rechtslage: Wenn Sex stattgefunden hat, wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass er einvernehmlich war, dass sich die Partner quasi gegenseitig „beschenkt“ haben. Und dann muss der eine – wohl meistens „die“ eine – das Gegenteil beweisen.

    Und wenn Euch jemals eine(r) kommt und die Einverständnisvermutung bzw. „im Zweifel für den Angeklagten“ aufheben will, dann erzählt ihm/ihr doch mal von der Parallele mit der Schenkung. Und fragt sie auch, wie praktikabel das wäre, wenn man jedes Weihnachts- und Geburtstagsgeschenk, ja sogar jeden Strauß Blumen oder jedes kühle Blonde, das man spendiert, vorher beim Notar anmelden müsste.

    Diese ganze Diskussion ist einfach absurd!

    • Aber haben wir nicht gerade beim Sex das Problem der Beweisbarkeit?
      Um mal bei deinem Schenkungsbeispiel zu bleiben: was passiert denn, wenn ich dir unbemerkt etwas stehle und später behaupte, du hättest es mir geschenkt. Musst du dann beweisen, dass ich es geklaut habe? Oder muss ich nachweisen, dass du es mir tatsächlich geschenkt hast?

      Ich würde mit dir weitestgehend übereinstimmen, dass unser Sexualstrafrecht eigentlich die meisten Verhalte ganz gut abdeckt. Blöd nur, dass in vielen Fällen nunmal Aussage gegen Aussage steht. Sex hat man nunmal doch vorwiegend privat und undokumentiert. Anders als an Weihnachten ist nicht die ganze Familie anwesend. Und natürlich muss vor Gericht bei einem solchen „Patt“ im Zweifel für den Angeklagten entscheiden (entgegen deiner Unterstellung versucht nämlich nicht das gesamte Linksgrünversiffte Pack die Unschuldsvermutung abzuschaffen).

      Wir können also bestehendes Recht nur bedingt durchsetzten, weil es in diesem Fall gehäuft zu wenig Beweise für eine mögliche Straftat (oder auch deren Fehlen) gibt. Ist es hier nicht im Interesse aller, für mehr Klarheit zu sorgen? Wäre es nicht für einen fälschlich angeklagten Liebhaber vorteilhaft, wenn er vom Gericht freigesprochen wird, weil es eindeutige Beweise für seine Unschuld gibt, anstatt aus Mangel an Beweisen nicht schuldig gesprochen zu werden?

      Ob eine solche App jetzt die Lösung aller Probleme ist bezweifel ich. Aber sie schafft zumindest einmal etwas mehr Klarheit. Und daran sehe ich nun wirklich nichts falsches.

      • Zu Diebstahl/Schenkung: zivilrechtlich gilt die Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers. Strafrechtlich gilt im Zweifel für den Angeklagten. Wobei natürlich immer die äußeren Umstände zu berücksichtigen sind.

        Zum linksgrünversifften Pack: So manche Dritte-Welle-Feministin erhebt durchaus die These, dass im Zweifel der Frau zu glauben sein sollte.

        Zur Frage der Klarheit: Wir verlagern doch nur den Streit. Wo jetzt die Frau behauptet „ich habe nein gesagt“, kann sie zukünftig behaupten „er hat mich zur Unterschrift genötigt“. Was ist dadurch gewonnen? Wenn schon, dann bräuchten wir also eine neutrale Instanz, einen Notar, der das Einverständnis protokolliert. Und zwar während des gesamten Geschlechtsaktes, denn wir wollen doch der Frau nicht das Recht nehmen, kurz vor dem Schuss doch noch nein zu sagen, oder?!

        Und was das Nicht-schuldig-Urteil angeht: Es gibt nur einen Freispruch. Es gibt keinen Freispruch erster und zweiter Klasse. Freispruch ist Freispruch. Und alles andere ist mediale Emotionsberichterstattung.

        • Notar? Das ist Schnee von gestern. Videobeweis! Permanente Überwachung durch Alexa, Google & Co, Echtzeit-Upload in die Trusted Cloud. Nebenbei bestellt Alexa direkt das Viagra, wenn es mal nicht läuft. Und die nächste Security-Lücke kann man dann nutzen, um zu schauen was beim Nachbarn so im Bett läuft 😉

  3. einziges problem ist natürlich, dass einen ein größerer, stärkerer partner auch dazu zwingen könnte, hier sein kreuzchen zu setzen.

    aber davon ab sehe ich das auch nicht halb so schlimm oder kritisch. ich denke, wer bei sowas nicht mitspielen will, ist eventuell auch kein guter partner

  4. Überleg mal Steve, was ist dir lieber?
    Nach einem One Night Stand, bei dem die liebe Dame oder der liebe Herr es bereuen wegen Vergewaltigung angeklagt werden.
    Oder deine App rausholen, zeigen, dass beide quasi vertraglich zugestimmt haben?

    • Ersteres. Und zwar mit der Maßgabe, dass die Alte nicht das geschissenste Indiz dafür hat, dass irgendetwas nicht einverständlich abgelaufen sei, weshalb die Abschlussverfügung nicht auf Anklage, sondern auf Verfahrenseinstellung lautet.

    • Und wenn die Dame das Smartphone als nicht angemessen findet was du aus der Hose raus holst um die App zustarten , brauchst auch nicht weiter auszupacken.

  5. „Hier kann zum Beispiel entschieden werden, welche Praktiken angewendet werden dürfen. Vom Küssen bis zum Drehen von Videos oder der Nutzung eines Kondoms.“ – Also bei Prostituierten könnte ich den ganzen Stress noch verstehen, doch wenn man „privat“ Sex hat soll man diese ganzen Punkte abklären? Ernsthaft?
    Folgendes Szenario, man begleitet nach einem feuchtfröhlichen Discobesuch eine fremde Frau mit nach Hause. Beide sind schon reichlich beschwipst und wollen eigentlich direkt „los legen“. Doch dann soll man sich noch vorher über eine App ausführlich darüber unterhalten was der eine will und was nicht? Bitte wer macht so etwas? Wie soll bitte so ein Gespräch dann aussehen? Das ist doch echt der abturner hoch zehn. 😀

    • Nicht nur das: Die Behauptung lautet dann nicht mehr „ich wollte nicht“, sondern „ich war nicht geschäftsfähig, weil besoffen“.

      Was kommt also nach der App, liebe Feministinnen? Verpflichtende Blutprobe vor dem Sex, um die Geschäftsfähigkeit beweisen zu können?

  6. Vergewaltigungen oder erfundene Vergewaltigungen laufen falsch. Dass sowas nötig sein soll klingt erstmal seltsam, aber wenn man häufig die Sexualpartner wechselt, dann ist so eine App durchaus sinnvoll bei all dem was derzeit abläuft.

  7. Antwort: Zu viel. Dass so eine App nichts für Langzeitbeziehungen und Liebende ist, sollte klar sein. Aber die ganzen One-Night-Stands, die mit Anklagen enden. Ich war nie jemand, der sich gerne durch die Kulturlandschaft gevögelt hat, aber was da stellenweise vor Gerichten landet, ist schon lächerlich. Mann vergewaltigt Frau, laut Aussage der Frau, laut Mann im Einvernehmen. Und dann beginnt das Spiel, wer hat was getan, wer hat was gesagt. Finde die Idee für solche Gelegenheiten alles andere als dumm, um ganz ehrlich zu sein.

    • Mal die Frage: Wie oft passiert es denn tatsächlich, dass One-Night-Stands vor dem Kadi landen? Also nicht nur angezeigt werden, sondern so glaubhaft sind bzw. die Umstände so sind, dass es tatsächlich zur Anklage kommt?

      Ich halte das für absolute Einzelfälle. Entweder ist die Spurenlage eindeutig oder es wird mangels irgendwelcher Spuren eben keine Anklage erhoben. In der absoluten Mehrzahl.

      Und die Frage ist doch, ob man Millionen von Leuten mit irgendwelchen Vorschriften den Spaß am Sex verderben muss, um ein paar absolute Ausnahmefälle irgendwie auffangen zu können, was dann oft genug auch nicht von Erfolg gekrönt ist.

      Mit derselben Logik könnte man alle Ausländer rausschmeißen, weil einzelne kriminell sind, oder man könnte das Autofahren verbieten, weil es immer noch Todesopfer fordert.

      Es gibt einfach in keinem Lebensbereich eine absolute Sicherheit. Und deshalb muss man stets abwägen zwischen der Effektivität der Schutzmaßnahme und dem Grad des Eingriffs in die persönliche Freiheit.

      Und was den Sex angeht, so ist das immer noch die zweitschönste Nebensache der Welt, aus der man die Paragraphen so weit wie möglich raushalten sollte.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here