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Offenbar in letzter Minute will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Regeln zur Umsetzung der umstrittenen EU-Datenschutzgrundverordnung lockern. Weil manches „wirklich eine Überforderung“ sei, will sie darüber nun mit dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beraten, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Gott sei Dank! Hoffentlich ist das nicht nur wieder heiße Luft, um die Gemüter zu beruhigen. Viel Zeit hat sie damit nicht mehr. Im Grunde müsste man nur Art. 85 Abs. 2 anpassen. Aber die Mutti macht das schon…

Quelle: WUV.de


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11 KOMMENTARE

  1. Das Gesetz auch wenn es entschärft werden sollte dennoch enorme Tragweiten haben wird.

    Warum leidet man unter Verfolgungswahn nur wenn man die Sachen anspricht die möglich sind. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt das jeder Spielraum ausgenutzt wird wie man es gerade für richtig hält.

  2. Wäre schön, wenn Angie da was machen würde. Kann mir jedoch nicht vorstellen, dass sie das bis zum 25. Mai geregelt bekommt. Immerhin ist die nächste Sitzungswoche des Deutschen Bundestag komplett mit dem Haushalt vollgestopft. Für drei Lesungen reicht es da einfach nicht. Also wird zumindest zeitweise die DSGVO so in Kraft treten und später vielleicht noch geändert.

    • In dem Artikel wird ja auf das Thema „Bilderverbot“ überhaupt nicht eingegangen. Es könnte also sein, dass eine Gesetzgebung bzw. Rechtsverordnung lediglich auf die Problematiken kleinerer Firmen eingeht, die (faktische) Einschränkung der Pressefreiheit aber völlig unberührt lässt, und das ist ja das hauptsächliche Thema, weshalb Steve seine diversen Kameras in Rente schicken will.

  3. Dann muss man Seehofer erstmal erklären, dass die Abänderung für ganz Deutschland gelten soll und nicht nur für Bayern. Und dann muss man ihm noch eintrichtern, dass das alles nix mit Flüchtlingen zu tun hat…ob er dafür mitten im Wahlkampf die Zeit findet?

    • Aber es hat doch was mit Flüchtlingen zu tun, immerhin ist ja Ziel der DSGVO, dass diese nicht mehr beim Begehen von Straftaten gefilmt werden dürfen!

      Nein ernsthaft, ich teile deine Zweifel, dass Mutti Merkel und Heißluft-Horst in der Lage sind, die Tragweite der DSGVO zu begreifen und auf die Schnelle ein brauchbares Gesetz im Hinblick auf Art. 85 II DSGVO hinzuschustern. Technisch wäre das möglicherweise noch zu machen. Der Artikel spricht von nationalen „Rechtsvorschriften“. Ich schätze, dazu könnte eine Rechtsverordnung genügen, denn für eine Gesetzgebung dürften die zwei Wochen kaum noch reichen. Wobei es mir aber heiß und kalt den Rücken runterläuft, wenn ich mich auf eine Rechtsverordnung verlassen hat, die von Horst und seinen Vasallen mit der heißen Nadel gestrickt wurde!

      • Ich knüpfe gleich mal an den anderen Thread an und stelle in den Raum, dass eine Regelung per Rechtsverordnung nicht grundrechtskonform wäre, da der Gesetzgeber insoweit die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen muss…freilich weiß ich nicht was daraus im Verhältnis zur europäischen Anzeigepflicht folgt und ob die deutschen Rechtsvorschriften wegen der abgeleiteten Regelungsbefugnis überhaupt an deutschen Grundrechten zu messen wären….je länger ich über Art 85 DSGVO aufgrund dieses Blogs nachdenke, desto mehr fragen tun sich auf – besser ich ignoriere die Diskussionen in Zukunft; wenn man nicht selbst betroffen ist, kann man das glücklicherweise auf diesem Wege lösen :p

        • Da bin ich ehrlicherweise auch überfragt, ob eine RVO ausreichen würde. Mir kam der Gedanke auch nur wegen der Dringlichkeit einer Regelung; ein normales Gesetzgebungsverfahren, was sicher der natürlichere Weg wäre, käme jedenfalls nicht mehr rechtzeitig.

          Obwohl es schon ginge, wenn denn der Willen vorhanden wäre. Die Ehe für alle – jetzt völlig unabhängig davon, was man davon hält – wurde auch in einer Kalenderwoche durchgeprügelt.

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