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A U.S. district judge ruled yesterday that President Donald Trump legally cannot block certain users on Twitter based on their political views as it violates the First Amendment rights of his constituents.

Ich finde, dass jeder „Weltbürger“ das persönliche Recht haben sollte, selbst entscheiden zu dürfen, wen oder was er in einem sozialen Netzwerk bannen oder blocken will. „Good, old“ Thies, der mir die Sache verlinkt hat, schreibt dazu:

Mich würde ja stark interessieren, ob sowas auch in Deutschland möglich wäre. Könnte man AfD-Politiker verklagen, wenn sie einen auf Twitter blockieren? Immerhin kommunizieren auch AfD-Politiker viel über Twitter.

Quelle: Knowyourmeme.com


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6 KOMMENTARE

  1. Ich halte das Urteil für falsch, denn es bezieht sich auf @realdonaldtrump, den Privataccount. Daneben gibt es den offiziellen Account des Präsidenten @potus.

    Jeder Mensch auf diesem Planeten bleibt privat ein Bürger; er gibt seine Rechte nicht mit dem Amtsantritt ab. Hier in Deutschland gab es schon Urteile in die Richtung, dass man z. B. nicht über „offizielle“ politische Kanäle, die dem Neutralitätsgebot unterliegen, zu Pegida-Gegendemos o. ä. aufrufen darf, wohl darf dies aber jeder Politiker über seinen privaten Kanal tun, dort herrscht freie Meinungsäußerung.

    Ich finde es eh lächerlich, dass im US-amerikanischen Justizsystem jeder kleine Provinzrichter sich anmaßen darf, „Politik zu spielen“, sei es vor einem Jahr mit dem Travelban, sei es nun die Frage, wie sich der Präsident privat zu verhalten hat. So etwas wäre hierzulande nicht möglich. Ein Richter mag ein Gesetz anzweifeln, wenn er es aber für verfassungswidrig hält, muss er den Fall dem höchsten Gericht vorlegen, er kann nicht einfach von sich aus entscheiden, das Gesetz zu ignorieren (also jenseits einer möglichen Auslegung im Rahmen dieses Gesetzes). Was haben die USA davon, wenn jetzt 100 Amtsrichter so und 100 Amtsrichter andersrum entscheiden? Letztlich müsste doch der Surpreme Court ein Machtwort sprechen. Und das wird wohl auch geschehen.

    Im Grunde ist das ganze also keine wirkliche Meldung wert. Auf Deutschland übertragen würde es etwa lauten „Amtsrichter Hinterbichler aus Kleinkleckersdorf hält die Ehe für alle für ungültig“. Da würde auch jeder fragen: „so what?“

    • Das Thema ist das er seinen Privat Account Dienstlich nutzt (wieviele seiner Entscheidungen wurden dort als erster Veröffentlicht?) und er laut Amerikanischer Verfassung verpflichtet ist neutral zu bleiben. Ich denke das in Deutschland das ähnlich wäre mit Angela Merkel. Würde sie auf ihrem Dienstaccount jeden AFD und Linken Politiker sperren würde das Bundesverfassungsgericht da auch ein Machtwort sprechen.

    • Ich hin nicht ihrer Meinung. DT nutzt für seine politische Kommunikation seinen privaten Account. Er hätte auch die Möglichkeit den offiziellen POTUS Account zu nutzen und auf dem anderen Account Tweets als private Meinungsäußerung zu Kennzeichen. Von daher passt das Urteil.
      Was sie über den Richter sagen ist im amerikanischen Justizsystem halt Unsinn, tut mir leid.

  2. Da Trump normale Medien als Fake Media verunglimpft und er sein Twitter Account als einzige seriöse Nachrichtenquelle bezeichnet, haben die Richter schon ganz recht.
    So wie er Twitter missbracuht, darf er niemanden blocken.
    Bei den AFD Schabracken ist das was anderes. Deren Twitteraccount ist kein Newsoutlet sondern nur die örtliche Kloake

  3. Das Urteil bezieht sich darauf, dass keine offizielle Stelle, also auch der POTUS, blocken darf.
    Da DT immer noch seinen privaten Account und nicht den offiziellen POTUS Account nutzt hat er halt Pech.

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