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Kaum ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am Freitag in Kraft getreten, hat die Datenschutzgruppe Noyb des österreichischen Juristen Max Schrems die ersten Anzeigen gegen Google (Android), Facebook, WhatsApp und Instagram eingereicht. Begründet werden die Klagen mit „Zwangszustimmungen“ zu den neuen Datenschutzbestimmungen, die im Zuge des EU-DSGVO-Starts nötig waren. Was Schrems nun kritisiert, ist die „Friss-oder-Stirb“-Mentalität.

Ganz unrecht hat Schrems mit seiner Klage sicher nicht: Ich habe mich auch sehr darüber geärgert, dass man bei Facebook nur die Wahl hatte zwischen Zustimmen und Ablehnen, bzw. daraus resultierend den Dienst nicht mehr nutzen dürfen. Hier mal als Ausschnitt in einem Tweet von Schrems:

Was meint Ihr dazu?

Quelle: Computerbase.de


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15 KOMMENTARE

  1. Seit Jahren wird gepredigt, wenn ein Dienst kostenlos ist, dann bezahlst du mit deinen Daten. Es ist jedem klar. Jeder weiß was er tut wenn er FB, Instagram oder Whatsapp nutzt. Trozdem macht es jeder weil es bequemer ist. Und jetzt kommt der große aufschrei auf allen Seiten, dass die Daten ja geschützt werden müssen und hin und her.

    Versteh mich nicht falsch, ich finde jede Rechtsprechung gut, die mich und meine Daten schützt. Aber „die Großen“ lachen da doch nur drüber, während dann die Kita um die Ecke ihre Webseite lieber offline schaltet.

  2. Also um fbook Google und Co muss man sich keine Sorgen machen. Dank der dsgvo werden auf lange Sicht alle kleinen Konkurrenten auch noch abgemahnt und aus dem Rennen geklagt. Die Abmahnanwälte wichsen schon seit Tagen durchgehend wegen dem scheiss… Und die Bürger bekommen mehr Rechte an ihren Daten.. Klaaar erzählt mir bitte mehr.. Ganz traurige Entwicklung

    • Bitte nenne mir nur einen einzigen rechtsgültigen Abahmanfall, welcher vor oder nach der neuen Verordnung aufgetreten ist.
      Fakt ist: ein dahergelaufener Anwalt (spielt keine Rolle, ob Anwalt, jeder „kann“ abmahnen) darf heutzutage nicht alles abmahnen, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.
      Eine Abmahnpartei benötigt ein berechtigtes Interesse für eine Abmahnung.
      Das ist der Fall bie Lizenzrechtsverletzungen oder (in diesem Fall _manchmal_ argumentierbar) bei wettbewerbwidrigem Verhalten. Und auch dann darf nur die geschädigte Partei abmahnen (Lizenzinhaber bzw. Konkurrenz in der Branche). Und auch dann kannst du kostenfrei die Abmahnung anfechten, wonach der Abmahner offiziell auf seine Kosten klagen muss und sowohl die Rechtlichkeit als auch ein Interesse nachweisen muss.
      Sieht ein Richter die Abmahnung dann als korrekt an, haste halt pech gehabt/bist eh Schuld. Erst dann kommen Kosten auf dich zu.

  3. Diese DSVGO geht mir bereits gehörig auf die Eier…
    Alles wo ich irgendwann mal einen Account eröffnet habe, was gekauft, ein Bild angeguckt, jemandem Hallo gesagt, einen Witz gelesen, einer Frau zugezwinkert habe schwallt mich mit Wall of Text zu.
    Im moment macht das Internet echt keinen Spass mehr…

  4. Also ich würde mich andersrum auf die Klagen freuen, wenn erst mal festgestellt werden muss, welchen von 50 Veränderungen der jeweiligen AGBs der Nutzer zugestimmt hat und welche nicht für ihn angewendet werden durften und ob er dann dennoch „gemeiner“ Weise diese Dienste in Anspruch genommen hat.

    Der Sinn von AGBs und darunter fallen eben auch die Änderungen durch die DGSVO ist halt, dass für alle User das gleiche Recht gilt und Probleme schnell aus der Welt geschafft werden können. Das „Cherry Picking“, das Herr Schrems wünscht, würde die ohnehin schon komplizierte Rechtslage in Kombi mit den AGBs so undurchschaubar werden lassen, dass am Ende des Tages wirklich nur noch eine KI versteht was Sache ist.

    Mag zwar ärgerlich sein, dass es jetzt nur die „Friss oder Stirb“ Entscheidung gibt, aber mal ehrlich: wer nicht irgendwo in den Medien mal das Wort DSGVO aufgeschnappt hat und auch nichtmal ansatzweise zugehört hat, der verdient es halt nicht besser. Es gab mehr als genug Zeit sich Alternativen zu suchen oder seinen Facebook- etc. Account zu löschen.

    • Das einzige Problem ist, dass das erzwingen einer Zustimmung halt gegen die DSGVO verstößt. „Friss oder Stirb“ nicht haben zu wollen ist kein „Cherry Picking“, es ist Gesetz.

  5. Facebook und Google sollte mal eine Möglichkeit anbieten für einen monatlichen Betrag die Weitergabe und jegliche Nutzung von persönlichen Daten zu unterbinden. Ich bin mir sehr sicher das dies kaum jemand von denen die sich über FB und Google beschweren den Service nutzen würden. Im Fordern und beschweren ist ein großer Teil Internet Community immer vorne dabei, bezahlen dafür das etwas umgesetzt wird wollen nur die wenigsten

  6. Und wie oft wurdet ihr bisher schon von Facebook „ausgenutzt“?
    Also ich habe bisher KEINE Probleme mit meinen Daten bei Facebook gehabt, keinerlei Werbung auf anderen Kanälen etc…
    Es geht Facebook am Ende doch nur darum, euch die „richtige“ Werbung zu zeigen, aufgrund eurer Nutzung. Und dafür bezahlen dann die Werbetreibenden ordentlich Geld.
    Es wird keinen bei Facebook interessieren, was ihr für Fotos postet etc…
    So wichtig ist hier keiner!
    Hab selber eine Ausbildung damals in einem Printmedium gemacht und kenne daher die Zusammenhänge zum Thema Werbung etwas^^
    Natürlich muss man irgendwo vorsichtig mit seinen Daten sein, aber man kann es auch übertreiben. Und wie schon gesagt wurde, es zwingt einen keiner Facebook gratis zu nutzen^^ Gibt noch Instagram etc… lach, ach ja, gehören ja alle irgendwie zu den Großen Amerikanischen Anbietern… Wo sind noch mal die großen Deutschen oder Europäischen Social Media Plattformen?

  7. Ich verstehe die Aufregung schon. Aber kann sollte auch daran denken das Facebook ein gewinnorientiertes Unternehmen ist und ein Produkt anbietet das man eben nutzen kann oder auch nicht.
    Man wird auch von niemandem gezwungen ein Facebook Profil zu besitzen.
    Es gilt mMn abzuwägen ob die nutzen und kosten(in dem Fall persönliche Daten) Balance für jemanden ok ist.
    Und was wäre die Alternative zu der entweder oder Entscheidung?
    Das es für in social Media involvierte Personen natürlich ne blöde Wahl ist ist schon klar. Aber irgendeinen tot muss man da hald sterben.

    • So funktioniert das nicht.
      Schon vor der DSGVO gab es in Deutschland die Regel, dass Klauseln, welche man per Erpressung zustimmen muss, rechtswidrig sind.
      Die Regel kommt u.A. von den Massen an newsletter-/AGB-checkboxen bei Formularen (am liebsten noch vorausgewählt), denen man zur Anmeldung/Teilnahme/whatever zustimmen MUSS. Vollkommen egal, ob es deren Dienst ist oder man es ja nicht nutzen muss. Die Situation hat klar einen Erpressungsfaktor.
      Mal davon ab, dass jeder weiß, dass du bei Facebook und co eben nichts löschen kannst und auch nach dem Deaktivieren überall getracked wirst.
      Die Bestimmungen sind aber eh eine absolute Farce und werden eh nicht durchgesetzt.

      • Ich verstehe ja das du sagst es hat einen Erpressungscharakter aber was wäre denn die Alternative ?
        Willst du Facebook zu folgenden Konditionen nutzen:
        Ja?
        Nein?
        Vielleicht?

        Versteh mich nicht falsch aber mir wäre keine „Regel“ bekannt die eine Woche Frage verbietet.
        Im Prinzip sind das AGBs denen du zustimmst oder nicht solange die in gesetzlichen Parametern sind ist das völlig legitim.

        • Es geht darum, dass es nicht erlaubt sein darf, personenbezogene Daten zu fordern, welche nicht für den Ablauf des Dienstes benötigt werden.
          Besonders wenn diese personenbezogenen Daten uneingeschränkt sind und einfach uneingeschränkt nicht näher genannten Dritten veräußert werden. Zusätzlich deine Daten außerhalb des Rechtsgebietes deines Landes aufbewahrt werden.
          Wohlgemerkt können solche Daten gerade bei facebook sehr wohl für den Dienst nötig sein, je nach Argumentation.

          Ich finde wie gesagt die Sach eh witzlos. Wenn man bedenkt, dass der Staat genauso gegen die eigenen Gesetze verstößt, kommts einem eh nurnoch hoch.
          Lies es nach: Deutschland verkauft schon immer die Daten ihrer Bürger. Meldeämter haben offiziell das Recht, persönliche Daten an Werbefirmen (nicht nur die GEMA) zu verkaufen. Die gute Merkel-Regierung hat das vor knapp 6 Jahren in Stein gemeißelt. Kommunen verdienen damit jährlich Millionen extra, auf deine Kosten, ohne Erlaubnis, ohne Gewinnbeteiligung.

  8. Das ist meine Dienstleistung A.
    Ich erbringe sie auf die beschriebene Weise B.
    Ich möchte dafür C von dir haben.
    Nimmst du mein Angebot an?

    Nein, ich will A schon haben, aber C möchte ich dir nicht geben…

    • Meine Dienstleistung wird in Zukunft sein, Industrietaucher ohne Taschenlampe und Sauerstoffgerät runterzuschicken. Sie müssen dann nur eine Berzichtserklärung unterschreiben, dass für sie die allgemein gültige Arbeitnehmer- und Arbeitsschutzgesetze nicht gelten werden.

      Ich mein, wofür haben wir denn überhaupt Gesetze, wenn man darüber diskutieren muss ob man mit einem Klick auf „Annehmen“ diese an Gültigkeit verlieren?

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