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Es war einfach klar, dass das früher oder später passiert. Und Opfer sind natürlich wieder die „kleinen Leute“. Schaut mal in das beigefügte Video der Kanzlei WBS rein, die hier einige Fälle thematisiert. So viel zum Thema, dass eine Kanzlei nur mit einem aktiven, betroffenem Mandanten abmahnen darf. Hier wird schön vorgefühlt und getestet, um dann am Ende wieder Massen an Abmahnungen rauszuballern. Aber hey, die neuen DSGVO ist ja total toll – wie kann man da nur dagegen sein? Mal schauen, was auf mich nach meinem nächsten Pokemon-Vlog zukommt…


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13 KOMMENTARE

  1. Das eigentliche Problem ist, dass die DSGVO viel zu spät kam. Die hätte schon vor 10-20 Jahren kommen müssen. Dann hätte es das Theater nie gegeben und die Verbraucher wären besser geschützt worden. Jetzt sind aufeinmal alle überrascht und überfordert mit Dingen, die eigentlich normal sein sollten

  2. Nach denn Abmahnungen kommen auch früher oder später noch die Leute die dann versuchen ihre rechte aus Datenschutzerklärung Auszuüben, denn viele Seite haben zwar jetzt ein Datenschutzerklärung nach DSGVO, haben aber keine Ahnung was sie denn Nutzer für rechte geben haben. Rechte über Auskunft, Verarbeitung, Löschung, Weitergabe, Widerrufsrecht, Widerspruchsrecht usw…. Ich würde sagen das 90% aller Seiten dann aber bei so einer Anfrage total überfordert sind und dann auch wieder zur Kasse gebenden werden.

  3. Man muss aber auch Erwähnen das dies ein deutsches Problem ist. Die gesetzliche Lage lässt diesen Anwälten einfach den Spielraum mit einer Abmahnung richtig Kasse zu machen.
    Der deutsche Bundestag könnte eigentlich recht schnell das Gesetz so ändern, das man drei mal erst hinweisen muss, bevor man eine Abmahnung verschicken darf.
    Ich denke da würde sich recht schnell eine Mehrheit dafür finden.

  4. Och, damit konnte doch keiner rechnen, nachdem in der letzten News so viele überzeugt davon waren, dass sowas nicht kommt.

    ist doch eh ein mehrschichten abkassieren:

    – Abmahnen was geht
    – Abkassieren wer reagiert und unterschreibt
    – Abkassieren wer falsch reagiert und nichts unterschreibt
    – Mit dem Geld mehr Abmahnungen und erneute Bettelbriefe schicken
    – Schauen ob es erste Urteile gibt
    – Öfters mal Bettelbriefe schicken
    – Vor Ablauf der Verjährung nochmal schreiben und kurz vor dem 31.12. den gelben Brief über Gericht zuschicken lassen
    – Dazwischen: Immer mal wieder schauen wie Geld reinkommt und ob es erste Urteile gibt und entsprechend anpassen.

    Danach nochmals alles an ein Inkasso Unternehmen abtreten die dann wieder anfangen weiter zu betteln.

    Und am Ende freuen sich die meisten über mehr Geld in der Tasche, Der Mahnende Anwalt und der eigene.

  5. Ich hab da wenig Mitleid, die rechtliche Lage ist seit über einem Jahr bekannt, wer das immer noch nicht geschnallt hat, sollte vielleicht einfach die Finger vom Internet lassen.

    • Herzlichen Glückwunsch, großartige Einstellung.

      Ich hoffe du zeigst dich auch bei jeglichem Vergehen direkt selbst an oder gilt „Law & Order“ mal wieder nur für alle anderen?

      • Unrecht hat er nicht.
        Die Sache ist sogar schon länger bekannt, der finale Gesetzesentwurf ist über 3 Jahre alt und seit zwei Jahren in Kraft (mit zwei Jahren Schonfrist).

        Als Entwickler, der einige Dutzend Webseiten und Spiele betreut: niemand – absolut niemand – meiner Kunden, hat sich um die Sache gekümmert oder informieren lassen wollen. Es hätte ja 1-2 Stunden Arbeitszeit gekostet.
        Was ist passiert? Ich habe innerhalb zwei Tagen einige Dutzend Webseiten anpassen dürfen, weil alle auf einmal Streß geschoben haben und es ja ach so dringend ist.
        Hat Spaß gemacht, über 500 Seiten Datenschutzerklärungen durchzugehen und auf Webseiten einzubinden, die man in allen (un)möglichen Formaten vorgesetzt bekommt.
        99% der angepassten Seiten sind nach meiner Ansicht weiterhin nicht Konform (u.A. werden so gut wie immer cookies schon vorm optin gespeichert, was abmahnfähig ist), aber interessiert die meisten wieterhin nicht. Bis die ersten Abmahnungen kommen und das Geheule groß ist.

        Dass diese Seite hier, alleine mit dem Massen an eingebunden social plugins, überreif für Abmahnungen ist, muss man nicht immer wieder erwähnen. Auch Steve lernt nicht bis sie reinflattern und dann heult er hier auch rum und schiebt die Schuld auf andere.

        • Stimmt ja alles, aber es trifft genauso auf sämtliche anderen Gesetze zu.

          Um mal eine Packung „Spekulatius“ aufzumachen:

          Auch du und „stefan“ kennen garantiert nicht alle Gesetze die euch in irgendeiner Form betreffen und ihr habt bestimmt beide gegen welche verstoßen.

          Ich hoffe doch ihr arbeitet das sauber auf und zeigt euch dann auch selbst an, denn „die rechtliche Lage ist seit über einem Jahr bekannt, wer das immer noch nicht geschnallt hat, sollte vielleicht einfach die Finger vom xyz lassen“.

  6. Also über eine Abmahnung würde ich mir keinen großen Kopf machen, eine Abmahnung hat erst mal alleine gestellt kein Rechtliches gewicht. Trotzdem sollte man Einspruch einlegen und in 99% der Fälle hat man ruhe, weil es sich für den Abmahner nicht lohnt das weiter zu verfolgen.
    Selbst bei weiteren Schritten hat man immer eine Einspruchsmöglichkeit bis man es vor einem Gericht klären lassen kann. Sollte der Abmahner nicht nach dem Einspruch Ruhe geben, dann ist der Zeitpunkt gekommen um sich rechtlichen Beistand zu suche um auf der sicheren Seite zu sein, vorher braucht man das jedoch nicht machen.
    Und um Himmels willen keine Unterlassungserklärung unterzeichnen, denn damit hat man rechtlich bindend zugegeben dass die Abmahnung zutrifft und man dann bei allen weiteren Schritten schlechte Aussichten hat.
    Einzige Ausnahme ist natürlich, wenn man schon weiss das die vorgetragenen Punkte zutreffen, dann sollte man aber Trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten.

    • Eine Unterlassungserklarung kann aber auch wieder als nichtig erklärt werden, sollte dein Rechtsanwalt klar machen können, dass das für dich eine Stress Situation war und du nicht nach dem dir besseren Weg gehandelt hast. Solche Unterlassungsdinger sind eine echt heikle Angelegenheit, wissen auch die Gerichte und erklären die daher eher als nichtig als das sie dir damit auf den Sack gehen. Aber generell gilt eh… Nix unterschreiben. Aber selbst dann ist nicht alles verloren.

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