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Darf eine Mutter als Erbin auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zugreifen? […] Der BGH hat nun entschieden: Eltern muss der volle Zugriff auf das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes gewährt werden. Als Erben hätten sie ein berechtigtes Interesse am digitalen Nachlass ihres Kindes. Da Tagebücher oder persönliche Briefe vererbt werden können, müsse dies auch für einen digitalen Nachlass gelten. Datenschutzrecht werde damit nicht verletzt.

Ein interessanter Fall und ein für mich befriedigendes Urteil, das meinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht. Natürlich möchte ich als Elternteil auf den Account meines Kindes nach dessen Tod zugreifen können – und es sei es nur, um vielleicht einen abschließenden Brief an alle Freunde und Bekannten online zu stellen. Wie seht Ihr die ganze Sache?

Quelle: Tagesschau.de


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22 KOMMENTARE

  1. Ich finde hier sollte die Privatsphäre des Mädchens geschützt werden, somit stimmt mich das Urteil nicht glücklich. Andere Kommunikation kann ich so schützen, dass sie nach meinem Ableben geschützt ist. Im Fall von FB bin ich ganz von FB abhängig. Das hat hier überraschend die Position des Users vertreten, leider haben die Gerichte reingepfuscht.

  2. Ich bin absolut gegen dieses Urteil.
    Als mein Bruder vor einigen Jahren gestorben ist, haben meine Eltern und ich nichtmal im Traum daran gedacht Zugriff auf sein Profil zu bekommen. Weils nunmal die Privatsphäre meines Bruders gewesen ist. Es geht uns ja auch absolut nix an, mit wem er geschrieben hat und was er geschrieben hat. Ganz im Ernst was sollen wir auch damit ?
    Ich habe das Facebook Konto dann zu nem Gedenk Konto umwandeln lassen.
    Nun hat niemand mehr zugriff drauf.

    • Tut einem ja leid um deinen Bruder,
      Hier geht es den Eltern auch wohl darum herauszufinden was ihre Tochter wohl Antrieb. Anscheinend wurde die ja von einer U-Bahn überfahren und es besteht die Vermutung bei den Eltern, dass es ein Freitod war und sie würden gerne mehr wissen.

  3. Das Makabere ist der U-Bahnfahrer hat die Eltern auf Schmerzensgeld verklagt …

    Ich find das Urteil aber auch richtig, du schreibst nunmal an einen Account und der kann natürlich auch gehackt werden, oder man gibt einfach mal das Passwort weiter und nen anderer schaut drauf. Ist halt wie ein Brief oder ein Dokument.

    • Ja… das wird sicher das Interesse der Eltern sein, nachdem die Tochter verstorben ist.

      Ich hasse es ja, Moralaposten zu spielen, aber bei einigen Kommentaren fasse ich mir an den Kopf.

      • Ich wollte damit lediglich darauf hinweisen, dass sowas auch ein Andenken beschmutzen kann, wenn Dinge rauskommen die privat bleiben sollten. Kann ja auch „schlimmeres“ geben als boobie pics oder nudes…

        Wenn der verstorbene nicht explizit seinen Account vererbt sollt er geschlossen bleiben finde ich.

  4. Hab mal ne Doku über Firmen gesehn die Hinterblieben gerade bei solchen sachen ihre hilfe anbieten, wobei es da eher um so sachen wie Bitcoin ging an die die Erben dan erst durch die hilfe dieser Firmen rangekommen sind.

  5. Ich versteh den Widerstand von Facebook dagegen nicht. Ist man wirklich so darauf eingeschossen, dass einem der Account samt seiner Daten „gehört“ und nicht dem User? Welchen Nachteil hat Facebook?

    Was mich interessieren würde: Kann man eigentlich seinen WoW-Account vererben? Wir alle wissen, dass Blizzard es überhaupt nicht gerne hat, den Account zu verkaufen und nach meinem Wissen ist es bis heute unmöglich, einen neuen „Besitzer“ einzutragen (wie ist das eigentlich, wenn man bei einer Hochzeit den Namen ändert?).

    • Hatte vor einigen Jahren mal diesbezüglich ein Telefonat mit einem Blizzard Mitarbeiter. Hintergrund war folgender: Ich hab mit 12 Jahren angefangen WOW zu spielen, auf dem Account meiner volljährigen Schwester. Sie hat dann irgendwann aufgehört zu spielen und ich nicht – habe jetzt auf dem Account dementsprechend viele Chars und eben noch anderen Blizzard Spiele, wie das eben so ist ^^ …

      Lange Rede, kurzer Sinn: Der Mitarbeiter hat mir gesagt, dass der Account nicht auf meinen Namen umgeschrieben werden kann. Wenn aber meine Schwester versterben sollte, kann ich die Sterbeurkunde einreichen und dann könne man den Account auf meinen Namen umschreiben.

      Ich schätze, wenn man heiratet, kann man einfach die Heiratsurkunde einreichen 🙂

  6. Das Urteil geht ja noch weiter. Der BGH hat letztlich über ein digitales Erbrecht entschieden. Wir dürfen also unsere Battle.net, Steam, Origin, iTunes, Amazon Accounts mit allen Spielelizensen vererben. Das ist ein sehr wichtiges Urteil! Die Nutzungsbedingungen können uns mal. Wenn ich sterbe, darf ich meinem Neffen meine digitalen Spiele überlassen. Das finde ich sehr befriedigend.

    Im übrigen hat der BGH auch gesagt, dass wer nich möchte das die Eltern nach dem eigenen Tod Zugriff auf Facebook erhalten, der solle dies in einem Testament verfügen.

    • Der BGH ist kein Gesetzgeber.
      Er hat in diesem einen Fall entschieden, dass Fb die Accountsperre wieder aufheben muss.
      Das wars.
      Das betrifft weder dich noch irgendjemand anderes.
      Es ging bei dem Verfahren so nebenbei auch nicht um Spiele oder sonstiges Eigentum, sondern um den Datenschutz ANDERER user – eben u.A. alle privaten Nachrichten und versteckten Beiträge.
      Warum sollte eine Mutter darauf Zugriff bekommen? In diesem Fall wollte die Mutter sogar explizit ihre Aktivitäten und Kontakte stalken, weil ihre Tochter sich selbst getötet hat und sie jetzt einen Sündenbock sucht.
      Das Urteil ist also eher fragwürdig mit dem Motiv und der aktuellen Rechtslage.

      • Da liegst du meiner Ansicht nach etwas daneben. Als höchstes Gericht gibt es BGH die Richtung vor in der Gesetzt ausgelegt werden. Im Normalfall wird Facebook nach dem Urteil sich nicht querstellen auch in anderen Erbfällen den Zugriff zu gewähren und auch die Gerichte in niederer Instanz folgen im Normalfall der Richtung die das BGH vorgibt. Vor allem da in der Urteilsbegründung grundsätzliche Dinge und nicht Fallspezifische als Begründung genannt werden hat das durchaus für jeden Facebook Nutzer in Deutschland solange Auswirkung bis der Gesetzgeber andere Regeln aufstellt.
        Zum Punkt Datenschutz anderer, da auch private Briefe vererbt werden können, die durchaus auch sehr Privat sein und zum stalken genutzt werden können, sehe ich hier kein Problem mit der aktuellen Rechtslage.

        • Sag das mal den Studenten die sich mit den Lit. Meinungen rumärgern dürfen, die sehr oft doch der Ansicht des BGH entgegen stehen.
          Bsp. Mord als Quallifikation ja oder nein?

          Ich finde esja nett, dass Facebook argumentiert, man könne den Account nicht rausgeben, da sie Datenschutzrechtliche Bedenken hatten 😀

          • @Heidi: Ich hatte genau diesen Fall im Examen (damals lag der noch zwischen OLG und BGH rum), das war ein Spaß 😀 Als digital native habe ich mich dann aber auch der späteren BGH-Meinung angeschlossen. Ich verstehe nicht, wieso man Briefe, aber keine Chats vererben können sollte. Dee Datenschutz wird doch ähnlich angetastet. In der Klausur gab es natürlich auch eine nette AGB-Prüfung (wie immer), weil FB das eigentlich verbietet. Die dürfte dann damit auch vom Tisch sein. Im Wege der Universalsukzession trete ich doch auch in jeden anderen Vertrag des Erblassers ein, wieso dann nicht in diesen? Der BGH ist dann doch manchmal näher an der Lebenswirklichkeit dran als mancher Literat 😉

      • So habe ich es noch gar nicht gesehen, dass ja auch andere User an Gesprächen beteiligt sind. Wenn meine Rechte beschnitten werden, nur weil sich irgendwer umgebracht hat, das ist wirklich ein Unding!
        Wenn es einen berechtigten Grund gibt, soll eine Institution den Account prüfen (bspw. Polizei) und das wars.

        Soweit ich informiert bin, hat das Urteil vom BGH aber eine richtungsweisende Wirkung für die Gerichte. Gesetze funktionieren auch nur im Zusammenspiel mit Rechtsauslegung.

        • Wo ist jetzt der Unterschied zwischen: „Die Eltern lesen das Tagebuch oder die Briefe ihrer toten Tochter“ zu „Die Eltern lesen den Chat-Verlauf ihrer toten Tochter“?
          In beiden Fällen sind min. zwei Parteien beteiligt. Nämlich der Briefempfänger (bzw. wird hier wahrscheinlich sogar nur eine Seite gelesen beim Brief, nämlich die Antwort) und die Tochter.
          Und Briefe, Tagebücher etc. pp. waren schon lange vorher vererbbar.
          Warum sollte hier jetzt ein Unterschied zu Facebook gemacht werden und der Account nicht an die Eltern vererbbar sein?
          Nur weil er Digital uns nicht physisch vorliegt?

    • Glaube nicht das man das Urteil wirklich auf alle digitalen Accounts Anwenden kann, da in der Quelle explizit die Tagebücher als Vergleichsbeispiel genannt wurden. Denke ein WoW Account gleicht mehr einer Zahlungspflichtigen Mitgliedschaft in einem Verein, die ja auch nicht vererbt werden können. Denke da braucht es noch mehr Urteile bis man sicher sagen kann was wirklich vererbt werden kann und was nicht.

    • Welcher 12-jährige kennt das nicht? Beim Testament an die Verwaltung der eigenen Facebook-,Twitter-,Youtube- und Pornhub-Premium-Kanäle denken.

    • aber so rum ist es doch scheiße.
      Nachrichten für meine Eltern gehen an meiner Eltern. Nachrichten an andere sind nicht für diese bestimmt. Verstehe allerdings, wenn eine tote Person kein Träger von Rechten mehr sein kann. (Ist das so?) Stört mich trotzdem. Ich finde, dass ich explizit meine Mailzugänge etc vererben müsste, damit sie jemand haben darf.
      Bei erworbenen Produkten ist das natürlich anders. Viel Spaß mit Pornhub Premium, Vater.

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