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Catchy Refrain. Das Video ist mal wieder fremdschämen pur. Aber so bleibt die „leichte Dame“ halt im Gespräch – und das ist ja offensichtlich ihr Ziel…


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18 KOMMENTARE

  1. Dieses mal nicht…beim letzten mal hab ich 5 Sekunden laufen lassen und hatte das Video ne Weile in meinen Playlists und ging nicht mehr weg,tzz.

  2. Naja, wenn es sich nicht lohnen würde, würde sie es nicht machen. Aber wie du selber sagst und auch durch den Post zeigst, sie bleibt durch sowas im Gespräch. Und mehr braucht es nicht.
    Manchmal hab ich aber auch das Gefühl das viele diese Lieder auch garnicht so schlimm finden. Ist das selbe wie mit Schlager. Offiziell hört es niemand und findet Schlager doof, aber auf sämtlichen Partys wird es gespielt und alle grölen mit. Und auch in meinem Freundeskreis werden die Lieder von ihr immer wieder mit den Worten „hihihi, ich mach mal n blödes Lied an“ über Spotify gespielt und zack hat sie schon wieder Geld bekommen. Und das so oft das ich manchmal das Gefühl habe die Leute mögen die Lieder von ihr…

  3. Find das jetzt ehrlich gesagt gar nicht soll so schlecht. Der Song geht gut ins Ohr.

    Und eins muss man ihr lassen. Sie hat einfach einen perfekten Körper der zum drauf o……n einlädt.

  4. Stellt das nicht sogar einen „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“ dar?
    § 315b StGB
    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  5. Kann sie nicht einfach anfangen Pornos zu drehen und uns mit dem Mist verschonen? Mehr muss man dazu nicht mehr sagen. Naja immerhin wird der Heider sicher wieder ein gutes Reaction Video dazu machen. Das ist aber auch das einzig Positive…

  6. In der Rapszene greift grade um sich das Shindy den Text geschrieben haben soll. Mit der spannenden Frage wie lange waescht man sich nach sowas???

    • Und ich dachte gerade teilweise klingt es nach Shindy, gerade der erste Part. Und dann lese ich deinen Kommentar, passt wie arsch auf Eimer.

    • So beginnt es mit ist ja gar nicht soooo Scheisse und ehe man sich versieht steht im Kozert in der ersten Reihe udn die Gehirnwäsche/Vermarktung hat gekickt 😉

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