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Bundesjustizministerin Katarina Barley will den Missbrauch von Abmahnungen beenden. Um dies zu erreichen, hat die Sozialdemokratin jetzt einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vorgelegt. Er wurde am Dienstag dem Bundestag zugeleitet, außerdem begann die Länder- und Verbände-Beteiligung.

Endlich! Wollen wir hoffen, dass dieser Gesetzentwurf durchkommt und nicht die Abmahn-Lobby hier wieder irgendwie noch die Kurve kriegt…

Quelle: Süddeutsche.de


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8 KOMMENTARE

  1. Bei dem Thema tut sich echt schon seit Monaten was. Verfolge ja ziemlich viel was so im Bundestag abgeheht und da war eine Petition zu dem Thema sehr erfolgreich.

    Gab deshalb auch schon vor Monaten eine Sitzung des Petitionsausschuss:

  2. Diese Sache wurde im Podcast “Lage der Nation“ (Folge 108, Minute ca. 44:30) angesprochen. Laut aktuellem Gesetzesentwurf soll der Streitwert dann künftig bei maximal 1000€ liegen. Allerdings gilt diese Grenze nur bei “unerheblichen Verstößen“, wobei dann wieder gestritten wird, was ein unerheblicher Verstoß ist.

    • Das wäre interessanter Entwurf, wen man bedenkt, dass im Gesetz genau dafür bereits eine (weit geringere!) Deceklung verankert ist. Die wird nur schöne ausgehebelt und nächste wird es genauso.

  3. Die Änderungen, die in dem Artikel genannt werden, hören sich ganz gut an. Insbesondere der Wegfall des Kostenerstattungsanspruchs für die Abmahner. Allerdings: Das Abmahnwesen grassiert nach wie vor im Urheberrechtsbereich; Stichwort „Filesharing“. Und genau dort geht der Entwurf vorbei, denn dort mahnen weder Wettbewerber noch Wirtschaftsverbände ab, sondern vielmehr die Rechteinhaber. Und deren Kostenerstattungsanspruch, ebenfalls im vierstelligen Bereich, bleibt ja offenbar bestehen.

    Ergo: Es ist ein guter Ansatz, die Abmahnungen zu unterbinden, wo irgendwo im Impressum ein Punkt oder Komma falsch gesetzt wurde.

    Aber das Hauptgeschäft der Abmahnanwälte, der Filesharingbereich, bleibt bestehen.

    Also mal wieder Lobbypolitik: Gewerbetreibende werden etwas entlastet (gut), aber der Privatmann darf weiterhin abkassiert werden. Der hat halt keine Lobby.

    • naja wenn du film xyz der firma abc gehört im netz verbreitest schadest du firma abc nun einmal, um es mal auf etwas greifbares zu übertragen: wenn du bmw ein auto vom werkshof klaust bist du auch dran, wenn du die geklaute karre weiter vertickst bist du auch dran

      von dem her versteh ich nicht warum du sagst filesharing gehört ausgenommen

      wenn ich mich erwischen lasse wie ich den niegelnagel neusesten marvel film verteile bin ich selbst schuld denn ich weis das das illegal ist

      • Es geht mir nicht darum, dass Filesharing – vielmehr Urheberrechtsverletzungen – erlaubt werden sollten. Aber die Abmahnkeule, die hier die letzten 10 Jahre ausgepackt wurde, ist vollkommen unverhältnismäßig. Die üblichen Abmahnkanzleien verlangen für jeden Fall 700-1000 Euro, letztlich für einen Massenbrief. Und jetzt stell dir mal vor, dein Sohnemann hat halt ein bissl mit dem Internet rumgespielt, und du sollst jetzt diesen Betrag aus heiterem Himmel löhnen, bloß weil dir der Telefonanschluss gehört.

        50 oder 100 Euro wäre eine angemessene „Strafe“, was momentan stattfindet, ist Abzocke.

        • Beim Filesharing sind die Preise sicherlich zu hoch, aber wo du das Urheberrecht angesprochen hast: Es müsste hier allgemein was getan werden. Nehmen wir Steve als Beispiel. Nach meinem Empfinden sollte es nicht möglich sein, ihn direkt für ein Bild abzumahnen. Ich bin völlig dafür, dass man nicht einfach random Fotos benutzen darf ohne Angabe von allem, aber zumindest MUSS es die Möglichkeit geben, vorher eine Warnung zu schreiben. Sprich „nimm mein Foto in einer dir zumutbaren Zeit (zwei Tage?) von deinem Blog oder ich werde juristische Schritte einleiten“.

          • Nette Idee, aber wo bleibt die Motivation vorher zu prüfen ob das Bild verwendet werden darf ?

            Würde dich dann zum großteil so laufen, dass erstmal alles verwendet wird und falls man erwischt wurde tauscht man es halt schnell aus.

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