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Nachdem ein BVB-Fan die Polizei auf seinem Twitter-Konto „Kartoffelotto“ als „lachhaften Haufen“ kritisiert hatte, wurde er nun vorgeladen. Jan Böhmermann verfolgt den Fall aufmerksam.

Es geht bei der Sache um diesen Tweet hier…

Die Polizei NRW/Dortmund reagierte darauf folgendermaßen:

Daraufhin schaltete sich Jan Böhmermann ein und „fragte mal nach“…

Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit ruderte die Polizei Dortmund auf Twitter zurück und lenkte ein:

Wer jetzt von einem „Happy End“ ausgeht, den muss ich leider enttäuschen…

Tja, auch wenn ich es generell gut finde, wenn man sich auch im Netz nicht alles rausnehmen darf, frage ich mich an dieser Stelle, wo die Beleidigung anfängt und die freie Meinungsäußerung aufhört. Was meinen die Juristen hier dazu?

Quelle: Ruhrnachrichten.de


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23 KOMMENTARE

  1. „Lachhaft“ ist keine Beleidigung, sondern eine Einschätzung.
    „Lächerlich“ könnte man eventuell als Beledigung verstehen.
    Ein „lächhaften Haufen“ ist für mich eine Gruppe Personen, die sich, aus meiner Sicht, seltsam oder unangemessen zu oder in einer Situation verhält.

    Und jetzt mal im ernst:
    Was für ein humorloser und spießiger Verein muss man sein, um wegen eines solchen Spruches einen Strafantrag zu stellen (Selbst als Polizist) ?
    Hat die Staatsanwaltschaft nichts wichtigeres zu tun ?
    Für so einen Spruch würde man noch nichtmal bei Twitch oder Youtube gebannt werden, aber die Polizei hält es für nötig, eine Anzeige zu stellen, weil sie sich auf den Schlips getreten fühlt.

  2. Mal ganz davon abgesehen ob es nun eine Beleidigung war oder nicht, finde ich es eher erschreckend wie viele hier in den Kommentaren davon ausgehen dass nur durch eine Vorladung bereits jemand für schuldig erklärt wurde, hallo Rechtsstaat?

    Dafür bedarf es glücklicherweise noch immer ein verfahren mit abschließendem Richterspruch.

  3. Bin kein Anwalt, aber ich finde man sollte das einfach klären, denjenigen wie dann auch geschehen mal auf einen Kaffee einladen und dann darüber reden. Nicht mahnend sondern aufklärend tätig sein, dass auch so einfach gestrickte Charaktere mal erkennen, dass die Arbeit der Polizei nicht immer so einfach ist wie man es wahrscheinlich wahrnimmt.

    • Wurde ja offensichtlich versucht, was der Herr aber allem Anschein nach ignoriert hat. Von daher, dumm gelaufen für ihn, am Ende aber rechtens.

      • Zu der Aufforderung hat er sich wie im Blogeintrag zu sehen geäußert, mal ganz davon abgesehen, dass solange kein ordentliches verfahren stattgefunden hat, hier gar nichts rechtens ist.

  4. Dass es jetzt nicht gerade eine Beleidigung in Extremform war, darüber brauchen wir uns sicher nicht unterhalten…
    Was man aber immer mehr mitbekommt und was vermutlich auch der Realität entspricht ist, dass eine enorme (Achtung Steinzeitwort) Verrohung der Gesellschaft stattfindet. Der Respekt vor jeglicher Form von Einsatzkräften schwindet immer mehr…
    Feuerwehreinsätze werden behindert, damit man ein geiles neues Bild oder Video auf Instagramm oder Facebook hochladen kann, Sanitäter werden bespuckt oder beschimpft, Polizisten werden verbal und körperlich angegriffen…
    Ich verstehe nicht was in den Köpfen solcher Menschen vorgeht… Sonderlich viel ist es wahrscheinlich nicht…
    Ich hoffe immer, dass es nur eine Medienwolke ist, aber da kann man sich nicht sicher sein.

    Daher bin ich der Meinung, dass hier durchaus ein paar Sozialstunden angebracht sind.
    Verdient hat es der Typ auf jeden Fall. Entweder weil er die Polizei beleidigt hat, oder weil er so dämlich war, dass auch noch in einem öffentlichen Post zu tun…

  5. Die Polizei scheint da etwas empfindlich zu sein.
    Zu den Zeiten der hübschen Moosgrünen Uniformen gab es damals schon einen Interessanten Fall.
    Ein Radfahrer rief einem Polizisten zu: „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang“.
    Der Polizist fand das nicht lustig, es kam zu einer Gerichtsverhandlung.

    Das Gericht urteilte folgendermaßen: „Dieser verständige Dritte käme mutmaßlich zu dem Schluss, dass es sich bei der Äußerung des Angeschuldigten um das handelt, was sie auch wirklich darstellt: eine dumme, allenfalls mäßig komische Bemerkung, der man keine weitere Bedeutung beimessen und Beachtung schenken sollte. Es handelt sich hier um eine Bemerkung, die ein Polizeibeamter und auch PK, wenn ihm denn keine schlagfertige Entgegnung einfällt, einfach übergehen sollte. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls sollte einen solchen Schmarren nicht anklagen.“

    Da die Polizei jetzt blaue Uniformen trägt werde ich es demnächst mal mit „Zum Meer geht’s da lang Herr Kaleun!“ probieren.

    Hier das Urteil:
    https://openjur.de/u/278086.html

  6. Es stellen sich zwei Fragen.

    Die erste ist, ob die „Polizei Dortmund“ überhaupt ein beleidigungsfähiges Subjekt ist. Ich denke hier an die „Soldaten sind Mörder“-Entscheidung, in der das Verfassungsgericht gesagt hat, dass bei einer Kollektivbeleidigung das Kollektiv überschaubar sein muss. Ähnlich ist es bei der A.C.A.B.-Rechtsprechung: „Die Polizei“ ist zu weit gefasst, um beleidigungsfähig zu sein. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob die „Polizei Dortmund“ klein genug ist, um beleidigt werden zu können.

    Ich finde aber die zweite Frage interessanter, die im Prüfungsschema eigentlich die erste sein sollte: Liegt inhaltlich überhaupt eine Beleidigung vor? Denn der Spruch beinhaltet auch eine Kritik am Verhalten der Polizei: Kartoffelotto scheint der Auffassung zu sein, dass die Polizei an irgendeiner Stelle zu viel Personal aufgeboten hätte. Mal als Beispiel: Wenn die Polizei ein SEK schickt, um eine 80jährige Oma wegen Schwarzfahrens zu verhaften, würde ich das auch als „lachhaft“ bezeichnen. Ich denke also, dass „lachhaft“ genug Verhaltenskritik beinhaltet, um nicht als Beleidigung zu zählen. Damit bleibt noch die Bezeichnung als „Haufen“. Ein „Haufen“ ist erstmal wertneutral: „Heute sind ein Haufen Gästefans im Stadion“. Allenfalls könnte man den Haufen noch als unsortierte, unorganisierte Ansammlung verstehen, was für so einen Beamtenverein eher eine negative Konnotion hätte. Aber meines Erachtens erreicht auch der Haufen nicht die Beleidigungsschwelle.

    Im Ergebnis sehe ich hier deshalb keine strafrechtlich relevante Beleidigung.

    • Ich finde man kann hier ruhig die Intention berücksichtigen… und das ist vermutlich eine Beleidigung und nicht die Betitulierung der Polizei Dortmund als eine Ansammlung (Haufen) von Personen, welche ich amüsant finde (lächerlich)

      Das traurige daran ist, dass aber höchstwahrscheinlich deine Begründung der Weg ist, den die Rechtsprechung am Ende geht (Laieneinschätzung meinerseits).

      Dann würde ich mir doch mal herausnehmen, dass diese Art der Rechtsprechung nur von Menschenansammlungen gut geheißen wird, welche eine zu einem Häufchen geformte Masse hinter der Stirn haben, welche die Komplimentärfarbe von einer Mischung aus „abgedunkeltes Grün, Lilablau“ aufweist.

      Aber nun gut… deutsches Recht halt…

    • Aber wir wissen ja, wie – statistisch gesehen – Richter bei „Beamtenbeleidigung“ i.d.R. urteilen.
      Da hier aber wohl das öffentliche Echo zu hoch ist, wird sich das in Luft auflösen, wenn nicht noch ein Staatsanwalt mit einem feinen dicken Ego auftaucht.

    • Völlig richtig. Die Frage einer Beleidigung muss irgendwo objektivierbar sein. Der Bewertungsmaßstab muss irgendwo „Durchschnitt“ sein. So ein paar AstA-Schneeflöckchen können jedenfalls nicht der Maßstab sein.

  7. Böhmi hat hier nicht so ganz recht. § 185 StGB sagt nicht, dass man Personen einzeln beleidigen muss, um sich strafbar zu machen. Allerdings muss für eine „Kollektivbeleidigung“ der Personenkreis eng umgrenzt sein. Das würde ich hier eher nicht so sehen, weil es lediglich im Netz geäußert wurde und sich nicht speziell auf die anwesenden Polizisten bezog. Der Personenkreis wäre mir zu weit.

    Zur Frage, ob „lachhafter Haufen“ eine Beleidigung darstellt, was ja auch immer im Kontext gesehen werden muss, bin ich ebenfalls auf der Seite der Meinubgsfreiheit. Sooo schwerwiegend ist die Aussage einfach nicht.

    Allerdings muss man sagen, dass hier mehrere Faktoren zusammentreffen, die problematisch abzuwägen sind. Kollektiv, Kontext (insb. Plattform) und Schwere der Ehrverletzung.

    • Naja
      Es ist ja schon an Polizei NRW Dortmund gerichtet.
      Aber ob das ausreicht würde mich auch interessieren, wenn man es teilweise schon bei den Polizisten im Stadion ablehnt.

      Andererseits könnte man ja auch sagen, dass er damit die Planstelle anspricht, die die Einsätze festlegt und nicht die armen an der Front, die den Steinefänger so oft was entgegen Werfen dürfen bei Einsätzen.

      Aber ein interessantes Thema, kommt neben dem Kontext (Hinweis Richtung Witzfigur) nicht auch noch das soziale Umfeld dazu, glaube bei Bullen als Aussage wird ja auch in manchen kreisen keine Beleidigung mehr angenommen,oder?

  8. Haha wie schnell die an unsere Daten kommen ist herrlich! Aber ich finde, man sollte jeden jeder Zeit so hart Beleidigen dürfen wie man möchte. Wer eine Beleidigung nicht aushält könnte ja den Kopf in den Sand stecken und die Ohren zuhalten 🙂

    • Naja, dass die Polizei so schnell an die Daten kommt finde ich durchaus gut. Für viele Menschen ist die scheinbare Anonymität im Netz leider wie ein Katalysator um mal so richtig die Sau raus zu lassen.
      Zum zweiten Teil muss ich sagen, warum muss man überhaupt jemanden beleidigen?
      Klar in alltäglichen Situationen, das kennt jeder.. sei es im Supermarkt oder im Straßenverkehr.
      Aber in solchen Situationen sagt man es ja mehr oder weniger vor sich hin bzw für sich selbst.
      Im Internet ist das leider anders. Da haben unzählige Leute Zugriff darauf was man da so absondert, und das in der Regel auch für eine sehr lange Zeit.

      Lange rede, kurzer Sinn. Man sollte einfach mal anfangen vor JEDEM Menschen ein gewisses Minimum an Respekt zu haben, und sich nicht immer und überall aufführen wie ne Wildsau.

      Zum eigentlich Post von Steve.. ist das schon eine Beleidigung? Puh, schwer zu sagen. Ich glaube hier sollten beide Seiten sich mal ein bisschen entspannen.
      Tatsächlich fand ich den Post der Polizei, der Herr solle doch einfach mal vorbei kommen damit man sich vernünftig unterhalten könne, durchaus angemessen.
      Da er das ja allem Anschein nach ignoriert hat, hat er halt 2-3 Wochen später die Vorladung bekommen.
      DASS das was der Herr da jetzt gepostet hat nicht gerade die über krasse Beleidigung war, da sind viele Rapper Texte ein vielfaches Schlimmer, ist natürlich offensichtlich.

    • Hallo lieber serious,

      hier grüßt dich die verlernte Kunst des Anstandes und gegenseitigen Respektes. Ich würde Dich bitten einen Auffrischungskurs zu belegen um deine Einstellung zu dieser Thematik zu korrigieren. Denn leider ist nicht immer und überall ein Eimer Sand vorhanden, geschweige denn dass es förderlich wäre sich permanent die Ohren zuzuhalten.
      Worte können verletzten… Und Jemand der eine gute Menschenkenntnis hat, findet sicherlich sehr schnell auch deinen Schwachpunkt…
      Denken, dann nochmal nachdenken, dann erst posten…

  9. Muss nicht von der Polizei ausgegangen sein, kann jeder Bürger angezeigt haben. Geschieht ihm recht und es ist ja eine Ermittlung, er ist keineswegs verurteilt und ich wette es wird eingestellt. Aber gut das so ein Kasper mal eine vor den Bug bekommt.

    Der Bundespolizei Chef wurde auch von linken Gutmenschen angezeigt, weil er einen mutmaßlichen Mörderasylanten aus dem Irak wieder hergeschafft hat.

    • Aber dein Beispiel ist sehr weit weg vom Thema. Und die Aussage „lachhafter Haufen“ mit mörderasylanten auf eine Stufe zu stellen ist schon bisschen weit über das Ziel hinaus oder?

      • Ich versteh ehrlich gesagt gar nicht warum du überhaupt auf ihn eingehst.
        Das Wort „Mörderasylanten“ disqualifiziert ihn Grundsätzlich von jeder weiteren Diskussion.

        You don’t Talk with Nazis. The Royal Air Force does.

    • Nein, das kann nicht jeder Bürger angezeigt haben.
      Einer Anzeige wegen Beleidigung liegt immer ein ausdrücklicher Strafantrag des „Geschädigten“ zugrunde.
      Und dass ein Staatsanwalt dafür auch noch Adressauskunft und co. angeleiert hat, bestätigt doch die Aussage zum lachhaften Haufen.

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