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Der Immobilien-Eigentümerverband „Haus & Grund“ empfiehlt seinen 900.000 Mitgliedern, die Namensschilder bei vermieteten Wohnungen zu entfernen. Denn Mieter könnten sich durch die Klingelschilder in ihrer Privatsphäre verletzt sehen und den Vermieter auf Basis der DSGVO verklagen. Dem drohen dann Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro.

Haben wir April, oder stammt die News vom Postillon? Das können die nicht ernst meinen? Manchmal habe ich echt das Gefühl, dass es uns zu gut geht. Haben wir Deutschen denn wirklich keine anderen Probleme, als dass wir uns sowas zur Aufgabe machen?

Quelle: Focus.de


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20 KOMMENTARE

  1. Das Thema nehme ich mir mit und bespreche das morgen Abend mit einer Volljuristin und Mitarbeiterin des Hamburger Datenschutzbeauftragten. Ich werde berichten.
    Vorab Anmerkung von ihr: In den USA ist das seit Jahrzehnten Praxis. Wenn auch aus anderen Motiven.

    • Nun ist es zwar schon durch die Medien gegangen aber ich Teile trotzdem wie versprochen das Feedback mit vom Hamburger Datenschutzbeauftragten.
      Sinngemäß findet die DSGVO in diesem Fall keine Anwendung. Das liegt daran weil hier keine Daten automatisiert verarbeitet oder gespeichert werden. Das bezieht sich auf das Anbringen der Namensschilder.
      Die Rechtsberatung des Mieterverbandes scheint nicht die hellste Kerze im Leichter zu sein. (Nicht mein Kommentar)

  2. Was ist schlimm daran, wenn ein Mieter sich selbst aktiv dafür entscheiden muss, das Namensschild zu wollen? Ich hatte in meiner neuen Wohnung auch über 1 Jahr kein Namensschild (bzw. das falsche). Besuch der gewollt war, wusste wo er klingeln musste.

    • Na, da bin ich aber froh, dass die Frau Voßhoff ihre Gesetzesauslegung in die Welt bläst. Dann ist ja völlig ausgeschlossen, dass der BGH oder der EuGH eine andere Rechtsauffassung haben.

  3. Nur zur Vollständigkeithalber, das ganze gibts auch schon seit Jahren in Polen^^ also liegt wohl nicht nur am DSGVO. Jammert doch nicht immer so über Gesetze. Wie viele hier geschrieben haben, haben sie die Namensschilder selber dran gemacht und das ist vollkommen ok dann, nur die Vermietungsfirma darf das halt nicht automatisch für alle machen.
    Ich finds natürlich auch albern, aber auf der einen Seite wird über Facebook, Google etc. rumgeschimpft, dass die ja mit unseren Daten machen was sie wollen, dann ändern die „pösen“ Politiker was und machen was dagegen, ist auch wieder nicht recht…
    Viele Befürchtungen bisher haben sich nicht bewahrheitet, es gibt keine große Klagewelle oder bisher auch keine wirklich gewonnenen Prozesse…

  4. Es geht – wie so oft – um eine Frage der Einwilligung. Selbstverständlich darf jeder SEINEN Namen an SEINE Klingel schreiben.

    Hier geht es aber um den Fall, in dem der Vermieter bzw. die Hausverwaltung das Klingelschild beschriftet, OHNE dass der Mieter damit einverstanden ist. (Am Rande: ich kenne genug Mieter, die froh sind, wenn der Gerichtsvollzieher nicht den richtigen Klingelknopf findet!) Hier stellt eben die Nennung des Namens eine Veröffentlichung fremder Daten („xy wohnt hier“) dar, und wenn man einen Erbsenzähler fragt, dann könnte der das tatsächlich anhand der DSGVO für nicht zulässig halten, so geschehen in der Hauptstadt der Erbsenzähler Wien!

    Da es unmöglich aussieht, wenn Dutzende Namen in Dutzenden Handschriften am Klingelschild stehen, werde ich meinen Vermieter gleich mal vorsorglich anmailen, dass er meinen Namen ruhig dranlassen kann!

    Bedankt Euch bei der EU, da kommt der ganze Schwachsinn ja her.

  5. Und das in Zeiten in denen ein großer Teil der Leute sein ganzes Leben auf Facebook und Instagram veröffentlicht. Ich versteh so vieles nicht mehr. Es wurde doch bisher auch niemand gezwungen seinen Namen auf seinen Briefkasten zu schreiben, jeder Mieter konnte doch dem Vermieter bisher bitten da keinen Namen draufzukleben oder wegzunehmen.

    Ich selber habe letzte Woche übrigens bei mir am Haus endlich mal Namensschilder angebracht weil der Postbote mir immer die Post von den Nachbarn eingeworfen hat.

  6. Also keine Ahnung wie das allgemein läuft, aber wir mussten die Anbringung der Schilder an Briefkasten und Klingel mit Unterschrift beim Hausmeister beantragen, oder es selbst erledigen und haben uns natürlich für den Hausmeister entschieden. Ich denke auf der Basis kann ich schon mal meine Klage vergessen.

  7. Ganz ehrlich?
    Ich fänd es einfach nur saugeil… und am besten gleich weitermachen…
    Wenn es ernsthafte Konsequenzen hätte würde man vielleicht das nächste mal mehr darüber nachdenken, bevor so eine Gruppe von Laien über ein Gesetz abstimmen…
    Ich verklag auch gleich meinen Vermieter, und wenn ich dann ordentlich Kohle bekomme wird gleich noch was davon ins Crowdfunding gesteckt…

    • Ha ha ja verklag deinen Vermieter. Ich hoffe du wohnst nicht in Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München, denn dann könnte sich, trotz saftiger Mieterhöhung, sehr bald ein anderer über den frei gewordenen Wohnraum freuen. 😉

  8. Soweit ich weiß, ist der Grund für diese Handlung eine Klage eines Vermieters, in Österreich(?). Der eingeklagt hatte, dass er sich dadurch in seiner Privatsphäre verletzt sah. Ob das von ihm nun wirklich so war oder er nur aufzeigen wollte, wie dämlich die DSVGO eigentlich als Gesetz ist, ist mir leider nicht bekannt.

  9. 1. Problem ist ja nicht Deutsch, DSGVO gilt ja für Europa. In Wien sind sie ja auch schon brav am Namen abschrauben.
    2. Haben die feinen Herren das im EU Parlament ja durch gewunken. Bei denen gibt es Vermutlich auch nur einen Haushalt an ihrer Hausnummer, das Problem betrifft ja wieder nur den „Pöbel“ in Mietparteien oder Mehrfamilienhäuser

    • Wo ist das Problem, ob der Brief an
      Peter Pansik
      Magierviertel 69
      1337 Stormwind
      Oder
      Wohnung 12
      Magierviertel 69
      Stormwind

      zugestellt wird? Kann hier keine Benachteiligung von Mehrfamilienhäusern erkennen.
      Einfach anstatt Name ne Zahlenkombination und gut. Geht an der Villa genauso gut wie am Plattenbau Briefkasten. Und wer mag kann immer noch seinen Namen anbringen

      • Um bei deinem Beispiel zu bleiben.
        Geht es beim Einfamilienhaus halt direkt an:
        Magierviertel 69
        1337 Stormwind
        ohne angaben zur Wohnung/Nachnamen. es würde jetzt bei dir ankommen und nach dem durchgreifen der dsgvo. mann müsste nichts ändern.

        Bei der guten Platte musstest du schon immer
        Peter Pansik (Buchstaben dreher gewollt oder nicht 🙂 )
        Magierviertel 69
        1337 Stormwind
        Angeben. d.h. entweder du bringst deinen Namen selber am klingelschild/briefkasten an, oder du änderst alle deine adressen.
        Dass z.b. Steve dir deine Allimania 20 DVD bitte an
        Wohnung 9 3/4
        Magierviertel 69
        1337 Stormwind

  10. wusste gar nicht das die vermieter überhaupt für klingelschilder zuständig sind kenne es nur so das man den namen selber anbringt
    ansonsten gilt natürlich das das ganze total albern ist

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