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Dieses Mal hat die bayrische Landesmedienanstalt einem bekannten Streamer (Er, dessen Name nicht genannt werden darf) untersagt, weiterhin ohne eine Sendelizenz zu streamen. Wann gibt es hier endlich eine bundesweite Regelung? Wann hören die ganzen Landesmedienanstalten endlich auf, uns „kleinen“ Streamern unser Hobby kaputtzumachen? Ich finde das einen Skandal. Ich werde nachher mal SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil dazu eine Mail schreiben. Mal schauen, was er dazu sagt.

Falls einer von den Trollen in der Community darüber nachdenkt, auch mich dort anzuzeigen, bzw. dafür zu Sorgen, dass ich auch nicht mehr ohne eine teure Sendelizenz streamen darf, dem sei gesagt, dass dies offenbar erst in Kraft tritt, wenn man im Schnitt mehr als 500 Zuschauer hat. Jetzt ist es schon soweit gekommen, dass man froh darüber sein muss, wenn man weniger als 500 Zuschauer hat. Traurig!

Hier mal die Voraussetzungen, wie die bayrische Landesmedienanstalt definiert, wann und wie Streams tatsächliche eine Sendelizenz erfordern:

Es handelt sich um Rundfunk, wenn…

– das Angebot linear verbreitet wird
– mehr als 500 Zuschauer einschalten

„Außerdem ist keine Zulassung notwendig, wenn es sich um Videos auf Abruf („on Demand“) handelt, bei denen der Nutzer einen individuellen Startzeitpunkt bestimmen kann (z.B. die meisten Videos auf YouTube, Vimeo oder Facebook, vorausgesetzt, sie werden nicht live gestreamt)“ (Via).

Spannend, oder? Die Kosten für eine Sendelizenz liegen in Bayern übrigens zwischen 100 – 10.000 €. Ohne Worte!


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21 KOMMENTARE

  1. Ich sage es gern auch nochmal hier: Streamen ist per Definition KEIN Rundfunk, selbst laut Staatsvertrag nicht, Streamen fällt unter „Telemedien“, die garnicht unter die Definitionen der Landesmedienanstalten fallen.

    Das sieht man auch deutlich wenn man von „bis zu 500 Zuschauern einschalten können“ redet, das ergibt für Telemedien überhaupt keinen Sinn.
    Die tun hier so als würde man über einen bestimmten WLAN Kanal einen Livestream übertragen. Das ist nicht der Fall, das WLAN ist eine 1:1 Verbindung zum ISP, damit per Definition kein Rundfunk. Lasst euch hier nicht verarschen, die LMA versuchen hier FUD zu verbreiten, die wissen selbst das sie keine Handhabe haben.

    Die sollen erstmal klagen bevor ich denen irgendwas glaube.

  2. Rundfunklizenz in Google eingeben -> erster Hit

    Möchten private Betreiber Inhalte in Bewegtbild und/oder Ton anbieten – offiziell als Rundfunk bezeichnet – ist dafür eine spezielle Zulassung notwendig. Eine Rundfunklizenz ist gemäß RStV grundsätzlich notwendig, wenn ein Angebot folgende Kriterien erfüllt:

    der Beitrag ist live oder startet zu bestimmten Zeitpunkten (Sendeplan),
    mindestens 500 Nutzer können das Angebot gleichzeitig wahrnehmen (technische Voraussetzung),
    die Sendung ist journalistisch-redaktionell gestaltet,
    und das Angebot steht regelmäßig bzw. dauerhaft zur Verfügung.

    Damit könnte man quasi jeden Streamer in DE direkt melden. Ein schneller workaround wäre, wenn die Anbieter wie Youtube, Twitch etc. eine Option für maximal 499 Zuschauer einbauen würden.

    Damit Betreiber eine Rundfunklizenz erhalten können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Diese ergeben sich aus §§ 20ff. RStV und dem Landesmediengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem:

    die Vertreter der Gesellschaft müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein,
    die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft müssen offengelegt werden,
    die Beteiligten müssen ein Führungszeugnis vorlegen,
    die Bestimmung eines Jugendschutzbeauftragten,
    die Vorlage eines Businessplans

    Damit dürfte auch klar sein, wieso der Lord keine Lizenz bekommen hat.

    Droht eine Strafe, wenn ich über YouTube oder Twitch streame und über keine Rundfunklizenz verfüge?

    Wer ein Rundfunkangebot ohne Zulassung betreibt, muss gemäß RStV mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Allerdings ist eine solche Summe bei kleinen Kanälen auf Videoplattformen eher unwahrscheinlich. Um als Influencer Strafen zu vermeiden, ist es dennoch ratsam, das eigene Angebot zu prüfen und sich ggf. von einem Anwalt für Rundfunkrecht beraten zu lassen.

  3. Meines Wissens nach ist das ohnehin rechtswidrig. So weit ich weiß wurden Rundfunklizenzen vergeben, weil sie dazu dienen das knappe Gut der Sendekapazitäten an die zu verteilen, die auch ernsthaft senden.

    So klar diese Problematik beim „richtigen Rundfunk“ besteht, so wenig spielt dies bei Streams eine Rolle.

  4. Jede Landesmedienanstalt scheint hier wohl ihr eigenes Süppchen zu kochen. Im genannten Fall bin ich ganz froh, dass dem endlich ein Ende gesetzt wurde.

    Eine Änderung wurde ja bereits angekündigt und wie es nun mal so ist. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam. Am Ende hoffe ich auf eine Lösung die es dir und anderen kleinen Streamern ermöglichen ohne Repressalien ihrem Hobby nachzugehen. Aber gleichzeitig muss es dem Staat möglich sein solchen Leuten wie Er, dessen Name nicht genannt werden darf, das live streamen zu unterbinden.

    Das Thema bleibt spannend.

  5. „Es handelt sich um Rundfunk, wenn…
    ………
    – mehr als 500 Zuschauer einschalten KÖNNEN“

    ^^es geht um theoretisch möglich, nicht praktisch vorhanden.
    Beim „streamen“ (solange man nicht bis 499 Zuschauer begrenzen kann und dies tut) bist du auch bei „0“ Zuschauern Lizenzpflichtig sofern du alle anderen Voraussetzungen erfüllst.

  6. Ich möchte mich noch mal etwas weiter aus dem Fenster lehnen und behaupte, das Land Bayern hat hier einfach alle möglichen Schlupflöcher ausgeschöpft, um den Drachenlord offline zu nehmen. Fakt ist nämlich, dass durch seine negative Reichweite immens hohe Personalkosten bei der Polizei usw. entstanden sind.

  7. Ergänzung, schrieb es weiter oben schon einmal als Antwort, das, was die bayrische Rundfunkanstalt da definiert, ist eine eigene Kulanzregelung, kein geltendes Recht, auf das man sich berufen kann. Dieses wird wohl auch noch weiter auf sich warten lassen, da die entsprechende Novelle wohl inzwischen gekippt wurde.

  8. Ich bin jetzt Mal doof.. wie kriegen die einen denn? Sobald man deutsch spricht fragen die beim streaming Dienst nach der IP und wenden sich dann an den Internet Provider? Oder bekommen die wöchentlich neue deutsche IPs von Twitch?

    Einen Scheißdreck würde ich zahlen 😀 Es gibt doch sicher Mittel und Wege..

    • In diesem Fall ist die Adresse ja allgemein bekannt. Was sie auch bei jedem anderen Streamer ist, der seinen vollen Namen irgendwo angegeben hat oder sogar einen Blog besitzt. Und wie viel seiner Daten man an Twitch geben muss für den Partnerstatus ist auch so eine Frage.

      Klar gibts da „Mittel und Wege“. Ich erinnere mich noch gut an ein gewisses Internetradio, was nie GEMA gezahlt hat, weil die besitzende Firma in der Türkei gesessen hat. Aber als Einzelperson ist das eben deutlich schwieriger und der reine Versuch mit Sicherheit strafbar.
      Ist wie beim Steuernhinterziehen…klar kannst das machen, solltest dich halt nicht erwische lassen. In diesem Fall allerdings (wenn man jetzt mal annimmt, dass das krasse Ausnahme annimmt und jeder Streamer eine Lizenz braucht) hüpfst du quasi mit rudernden Armen vor der Welt herum, da wäre es dann nicht gerade schwer zu gucken, ob du eine Lizenz hast.

  9. Sei vorsichtig. Es geht nicht darum, ob im Schnitt 500 Zuschauer einschalten, sondern ob diese Menge erreicht werden kann. Und das ist im Internet gegeben. Weiterhin ist es nicht so einfach, eine bundesweite Regelung zu treffen, da dies die Länder regeln müssen.
    Des weiteren könntest du dir von der für dich zuständigen Landesmedienanstalt bescheinigen lassen, dass du kein Rundfunk bist. Ist natürlich Risikobehaftet, weil sie dadurch natürlich auf dich aufmerksam werden.

    • So ist meines Wissens nach auch! Es müssen keine 500 Zuschauer zur gleichen Zeit da sein, sondern 500 Leute einschalten! Also es muss theoretisch möglich sein diese Zuschauerzahl zu erreichen. Heißt wenn 500 individuelle Klicks auf deinem Live Stream sind während er online ist, ist das Ziel erreicht.

      Ich hoffe ich irre mich hier gewaltig, weil das bedeuten würde, dass so gut wie jeder Streamer in das Raster passt.

      • Das ist nicht richtig Feerija, es ist sogar noch krasser:
        Es geht hier einzig und allein darum, ob es technisch möglich ist, dass 500 oder mehr Zuschauer zuschauen können. Die tatsächliche Anzahl an Viewern ist völlig irrelevant – egal ob gleichzeitig oder über den Stream verteilt.

      • du irrst… auch wenn dir noch nie ein einziger zugeschaut hat bist du, wenn auch die andere kriterien gegeben sind, lizenzpflichtig. es geht rein um die theoretische erreichbarkeit von mehr als 500 leuten. und im internet können dir theoretisch millionen zuschauen.

  10. Es geht mittlerweile nur noch um das „Potential“ von 500 Zuschauern.
    Er-dessen-Name-nicht-genannt-werden-darf hatte meistens auch nur zwischen 80 und maximal mal 300.
    Große Schei*e.

  11. ich glaube es gilt, wenn mit dem stream mehr als 500 zuschauer erreicht werden könnten… was im endeffekt mit jedem youtube, twitch oder facebook stream möglich ist.

    • Glauben bringt gar nichts, eher wissen – und ich weiß, dass im Moment gar nichts in dieser Richtung gilt. Das mit dem Bagatellrundfunk war mal ein Entwurf, der aber wohl wieder rausgeflogen ist und auch die entsprechende Novelle liegt wohl auf Eis. Berichtete zumindest ein befreundeter Medienanwalt letztens. Laut ihm ist für kleinere Streamer aber das Beantragen der Lizenz mit sehr geringen Kosten und wenig Aufwand machbar.

  12. Wobei ja letztens ein Streamer mit gerade mal 25 durchschnittlichen Zuschauern einen entsprechenden Brief bekommen hat. Einfach lächerlich und sicherlich nicht das, was der Gesetzgeber hier im Sinn hatte. Aber in Sache Fair Use sind wir hier im Bürokratenland natürlich weit weg, da muss ja alles seine Ordnung haben.

    • Oder es wird dabei gelassen und die Regierung lebt weiter den feuchten Traum der legalen Zensur. <3
      Gibt bestimmt genug Politiker, die sich wie bolle gefreut haben, dass man mit solch alten Regelungen den Menschen ein weiteres Sprachrohr verbieten kann. Als alter pessimist sehe ich auf lange Zeit eher eine Verschärfung als eine Lockerung der Gesetzeslage und bald kann man wirklich!! und nicht wie mit der Artikel 13 panikmache dann nicht mal mehr Youtubevideos hochladen, weil man dafür auch eine Lizen brauchen wird.
      Das ist so herlich in Deutschland.
      Mein alter Politiklehrer aus der Berufsschule pflegte immer zu sagen "Alles was in Deutschland nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!"

    • Der musste aber nur 100 Euro oder so zahlen.
      Kleine Rundfunkgebühr nannte sich das oder so.
      Und die 100 Euro waren, glaub ich, sogar nur einmal fällig.

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