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Mal ne blöde Fragen Euch (Juristen) da draußen: Wir haben heute Abend zur Feier des Tages Sushi bestellt. Der Lieferdienst (Sushi Dreams, Norderstedt) hat uns 2,5 Stunden auf unser Essen warten lassen. Dementsprechend pissed waren wir, als das Zeug endlich bei uns ankam. Als wir so ca. nach zwei Stunden bei dem Lieferdienst anriefen, wurde uns gesagt, dass wir die Bestellung trotz der Wartezeit nicht rückgängig machen könnten, bzw. unser Geld nicht zurückkriegen würden…

Ab wann darf man bei einem Lieferdienst die Annahmen verweigern und sein Geld zurückverlangen? Gibt es gar eine Zeitspanne, ab wann man das Recht hat, das Essen kostenlos zu bekommen? Wie ist hier die rechtliche Lage?


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24 KOMMENTARE

  1. Am besten telefonisch bestellen und nach einer Lieferzeit fragen, mir wurde was von 60-maximal 90 Minuten gesagt, nach 3 Stunden bin ich dann los zum McDonald’s. Wenn eine Lieferzeit genannt wird gehört diese zum mündlichen Vertrag und muss eingehalten werden.

  2. Ich habe mehrere Jahre in Nebentätigkeit als Lieferjunge gearbeitet und kann dir folgendes sagen, ohne rechtliche Grundlage, sondern eher wie es „üblicherweise“ läuft:

    Machst du eine Online-Zahlung über Paypal z.B. kannst du dir das Geld zurückholen und das Essen nicht annehmen. Es gibt vielleicht ein unangenehmes Telefonat mit dem Lieferdienst über deine Entscheidung, aber klagen wird wegen so etwas keiner. Eine Rückerstattung geht außerdem immer. Alles ist stornierbar – es ist nur lästig.

    Allerdings muss ich die zuständigen Mitarbeiter auch etwas in Schutz nehmen. Die können meist am wenigsten dafür und dürfen am wenigsten entscheiden. Ich habe es schon öfters erlebt, dass man gerne dem Kunden kulant gegenüber wäre, die direktive vom Chef allerdings eine andere ist.

    Es spuckt auch nie jemand auf irgendwelches Essen. Das habe ich noch nie erlebt oder gehört.

    Zu der Wartezeit: 2,5 Stunden sind eine Hausnummer. Die passieren meist nur in Ausnahmefällen und an wirklich heftigen Tagen mit hoher Nachfrage. Die in den Kommentaren genannten durchschnittlichen 30 Minuten (in größeren Städten wohl gemerkt) sind realistisch. Das Essen ist dabei auch KEINE 2,5 Stunden unterwegs, wie ein Kommentar so schön schrieb. Die Wartezeit entschied schlicht durch die Menge an Bestellungen. Ist das Essen fertig, wird es dem Fahrer in der Regel auch in die Hand gedrückt. Dieser fährt dann mit 2 bis 4 Bestellungen los (je nachdem wer, wo, wie viel bestellt hat). Da ist das Essen selbst keine halbe Stunde unterwegs. Im besten Fall 10 Minuten (je nach Stadt und Strecke). Die Bestellung sollte dann auch Temperatur-gerecht transportiert werden und kommt bei Pizza z.B. auch nach einer halben Stunde Wartezeit warm an.

    Tipp: Vorbestellen, gerade bei größeren Bestellungen. An normalen Werktagen mind. 1 Stunde vor Lieferzeitpunkt. Am Wochenende 2 Stunden vorher. Damit setzt du zusätzlich auch eine Frist, die der Lieferdienst einhalten sollte, sofern er der Lieferung nicht widerspricht.

  3. Wenn man sich mit den Lieferdienst anlegt sollte man aber auch den Spuckfaktor nicht vergessen.
    Dies gilt sowohl für den Fahrer als auch für alle die mit der Zubereitung zu tun haben. Oder was glaubt ihr wie ein Pizzabäcker (o.ä.) seinen Frust abbaut wenn man ihm vorher ordentlich auf den Keks gegangen ist.
    Ich für meinen Teil mache das einfach: Ich rufe nach einer Stunde an und teile dem freundlichen Menschen am anderen Ende mit das ich die Ware nicht mehr annehmen werde.
    Danach wird dort einfach nie wieder bestellt. Sollte der Fahrer bereits unterwegs sein: Pech gehabt.

  4. Sushi also roher Fisch zweieinhalbstunden unterwegs…Herzlichen Glückwunsch. Ich würde die wegen versuchter Körperverletzung anzeigen…

  5. Ich bin zwar kein Jurist, aber soweit ich weiß sollte man am Telefon eine Zeit ausmachen. Zb. in 30-40 Minuten oder um 20:30- 20:40 Uhr soll geliefert werden.Wenn das Essen nach einer 15-20 Minütigen Wartezeit immer noch nicht da ist, kann man Anrufen und sich Erkundigen oder es wieder abbestellen bzw. eine neue Frist setzen. Wenn das nicht klappt kannst du die Annahme verweigern, einen Rabatt oder eine Entschädigung verlangen. Nach meiner Erfahrung gibt es bei uns meist eine Flasche Wein oder muss die Lieferkosten net Zahlen. Die meisten Gastwirte sind da recht kulant und lassen sich auf einen kleinen Deal ein.
    Wenn du es schon vorher (bei der Bestellung) Bezahlt hast müsste es wie ein Vertrag zu behandeln sein der nicht erfüllt wurde. Und kannst von dem „Vertrag“ zurücktreten und dein Geld zurückverlangen, es sei denn du hast das Essen trotz der Umstände angenommen und gegessen. In dem Falle wären sich wohl beide Parteien einig und es käme zu einen gültigen Geschäftsabschluss.
    Das aber rechtlich umzusetzen wird bestimmt schwierig, da man selten glaubwürdige Zeugen/Beweise hat.

  6. Bringt der Lieferbote dem hungrigen Kunden das Essen erst eine Stunde nach der Bestellung, so darf dieser nicht einfach die Annahme verweigern, weil er inzwischen anderweitig bestellt hat. Einen Rechtsanspruch auf eine pünktliche Lieferung gibt es nicht. „Der Verbraucher sollte in dem Fall unter Zeugen bei dem Lieferdienst anrufen, sich nach seiner Bestellung erkundigen und gegebenenfalls eine Frist zur Lieferung setzen“, rät Juristin Brockfeld.

    Grundsätzlich sollten Verbraucher bei der Bestellung darauf achten, ob ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. „Ist dies der Fall und wird nicht pünktlich geliefert, können Verbraucher vom Vertrag zurücktreten und müssen nicht noch einmal eine Frist zur Lieferung setzen“, so Brockfeld. Die meisten Lieferdienste geben jedoch nur eine vage Einschätzung ab, wann die Lieferung erfolgt. „Die durchschnittliche Lieferzeit ist 32 Minuten“, heißt es etwa bei dem Online-Dienst Deliveroo. Dauert eine Lieferung wesentlich länger als angekündigt, stehe es dem Kunden frei, mit dem Lieferdienst einen geringeren Preis auszuhandeln, so Brockfeld. Viele Lieferdienste gewähren aus Kulanz einen Rabatt, um Kunden an sich zu binden.

  7. Per paypal bezahlt ? Ich habe schon oft mein Geld über Paypal zurückgeholt, wenn das Essen angebrannt / kalt (eiskalt) oder anderweitig ungenießbar war.

    Ab 2 Stunden hätte ich auch einfach einen Paypaldisput geöffnet, angegeben das nix geliefert wurde und dann die Annahme verweigert.

    Das tolle an Payplal ist, dass hier der Käufer in 99% recht bekommt, solange das nicht jede Woche abgezogen wird.

    Wie es rechtlich ist weiß ich aber nicht, war mir auch egal 😡

  8. Zunächst einmal kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Wurde eine bestimmte Lieferzeit oder ein Lieferzeitraum vereinbart, dann kann der Kunde bei verspäteter Lieferung eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine andere Alternative wäre der Rücktritt vom Kaufvertrag. Hierfür muss allerdings grundsätzlich vorher eine Frist gesetzt werden. Den Rücktritt kann der Kunde auch erklären, wenn keine Lieferzeit vereinbart wurde. Auch hier muss der Kunde allerdings erst eine zumutbare Frist für die Lieferung setzen. Ab wann der Kunde in dem Fall den Rücktritt erklären kann, ist gesetzlich nicht festgelegt. Bei einer Pizza ist jedoch von einer üblichen und zumutbaren Wartezeit von ca. 30-45 Minuten auszugehen.

    Quelle: wbs-law.de

    • Die Fristsetzung für den Rücktritt kann nach §323 II Nr. 1-3 BGB entbehrlich sein. Insbesondere kann bei einer fest vereinbarten Zeit ein sog. Fixgeschäft (relativ/absolut) vorliegen. bei dem eine Fristsetzung gerade deshalb nicht mehr notwendig ist, weil eben ein bestimmter Leistungszeitpunkt vereinbart wurde und die Leistung nach Ablauf dieses Zeitpunkts für niemanden mehr brauchbar ist (Fahrt zum Flughafen nach Abflug) oder zumindest für den einzelnen Schuldner nicht mehr (Torte einen Tag nach Geburtstag geliefert).

      Bei einer lediglich kalt ankommenden Pizza wird der Rücktritt wohl an §323 V scheitern, bei Sushi ist die Leistung sowieso noch brauchbar, soweit der Fisch nicht verdorben ist. Auch eine Minderung wird selten greifen, denn das Primat der Nacherfüllung verlangt auch vor der Minderung eine Fristsetzung zur Nacherfüllung zu setzen – liegen die Voraussetzungen wie oben vor, wäre ein Rücktritt wohl zweckdienlicher, aber die Voraussetzungen werden nicht gegeben sein.

      Fazit: Du musst entweder eine feste Leistungszeit vereinbaren oder die Leistung müsste mangelhaft d.h. in irgend einer Form nicht genießbar oder weniger genießbar sein. Evtl. sehr lange Anfahrtzeiten sind wohl einfach das normale Lebensrisiko einer Essensbestellung – dieses „wenn die Pizza nicht in 30min da ist, müssen Sie nichts zahlen“ Ding ist eher was aus US-Filmen (wie die meisten juristischen Vorstellungen von Menschen 😛 ).

      Quelle: Bin Anwalt.

  9. Vorab bezahlt? Dann kannst du das nur über den Dienst den du benutzt hat regeln. Wenn du über lieferheld bestellt hast, kannst du denen auch bescheid geben. Bei Problemen wurde mein Geld immer sofort zurück überwiesen.
    Die Frage ist dann, wie der Lieferant reagiert. Und vielleicht will man da irgendwann ja doch noch einmal bestellen.Rechtlich rechtlich habe ich keine Ahnung wie das genau aussieht.
    Aber man muss das Essen ja auch nicht annehmen, wenn es einem nicht warum genug ist. Vielleicht dann auch bei zu langer Wartezeit nicht

  10. Also wenn du es über einen „LieferHeldAndo“ oder so bestellt hast würde ich versuchen über deren ihren Support das Geld wieder zu holen. Die sind da recht kulant.

    Ansich aber eine Interessante Frage

  11. Gibt es selbstverständlich. Musst jedoch eine Nachfrist setzen.

    Alle Fragen rund um Pizza Bestellungen…auch wie es mit „Spaßbestellungen“ aussieht oder Gewährleistung kann man sich hier anschauen:

  12. Ich kann dir zwar leider keine Antwort auf deine Frage geben Steve, möchtw dir aber mitteilen, dass Sushi Dreams aus Norderstedt wirklich nicht sehr schnell sind. Ist zwar lecker aber selbst zu den „nicht Stoßzeiten“ muss man immer so eine Stunde wenn nicht sogar mehr rechnen. :/

  13. Recht einfach: Du schließt einen Werklieferungsvertrag. Dann gibts zwei Möglichkeiten:

    a) du hast eine Lieferzeit bzw. einen Lieferzeitraum vereinbart.

    Wenn die Lieferung zu spät kommt, kannst du eine Minderung (des Preises) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag mit dem Hersteller, nicht mit dem Liefermenschen besteht; du solltest also die Telefonnummer des Lieferdienstes auf Kurzwahl haben, um in diesem Fall deine Rechte direkt gegenüber selbigem ausüben zu können.

    b) du hast keine Lieferzeit vereinbart

    In diesem Fall musst du zunächst eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Angemessen dürfte so eine halbe bis 3/4-Stunde sein. Also beim Lieferdienst anrufen und: „Ich warte noch bis halb neun, dann will ich nicht mehr“. Und wenn diese Frist dann überschritten wird, landest du wieder bei a).

    Gewährleistungsrechte (Minderung, Rücktritt) hast du übrigens auch, wenn das falsche geliefert wird oder die Lieferung kalt ankommt o. ä.

    • Nicht ganz so einfach:

      Im Fall b) kannst du eine angemessene Frist erst dann setzen (es handelt sich ja um eine Nachfrist), wenn die Leistung fällig war. Wann sie fällig ist, ist eine Vereinbarungsfrage und hängt wohl auch stark von den ortsüblichen und zeitlichen Begebenheiten ab. Es ist jedenfalls nicht richtig zu sagen, dass du immer nach einer Stunde anrufen kannst und sage „ich warte noch eine halbe Stunde“, wenn wer sagt, dass die Leistung zum Zeitpunkt deines Anrufs tatsächlich fällig war? Ist wohl eine Einzelfallabwägung.

      Sekundäre Gewährleistungsrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz (Vertragsanpassung im Falle der SdG)) hast du erst, nachdem die Frist für dein primäres Gewährleistungsrecht (Nacherfüllung) abgelaufen ist. Was zum obigen Problem führt.

      Warum hier jeder zweite das Video von dem Kollegen Solmecke oder wie heisst postet, verstehe ich nicht so richtig. Ich kenne den Mann zwar nicht und hab noch nie was von ihm gesehen, aber was er da erzählt ist so oftmals nicht richtig bzw juristisch ziemlich ungenau und das sollte auch nicht verwundern, da er als Medienrechtler weder im Schuldrecht (da befinden wir uns in den o.g. Fragen) noch im Strafrecht besonders viel unterwegs sein dürfte. Mir gehts ähnlich, weil ich seit dem Referendariat kein Schuldrecht gemacht habe, aber immerhin habe ich während der Promotion 3-4 Jahre Schuldrecht an der Uni unterrichtet, sodass ich bei den Videos doch die ein oder andere Augenbraue hochziehen muss – insb. wenn Leute daraus vermeintlich eindeutige Handlungsanleitungen ableiten aka „nach einer Stunde kannst du eine Frist von 30 Min setzen und dann musst du nichts zahlen“. So einfach ist das eben nicht ,oder wie jeder Jurist gerne sagt „es kommt drauf an“.

  14. Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, da man bei Lieferdiensten i.d.R. Online oder per Telefon bestellt, das ganze als Fernabsatzvertrag gilt. In dem Fall kannst du die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen zurückgeben und dein Geld zurück verlangen. Also auch praktisch direkt an der Haustür. Und theoretisch wohl auch über Telefon, soweit das Essen natürlich nicht schon unterwegs ist und vllt. vom Lieferdienst nicht kontaktiert werden kann. 😉

    • Das stimmt so leider nicht. Bei Fernabsatzverträgen hat man zwar grundsätzlich ein Widerrufsrecht, aber in §312g Abs. 2 BGB ist aufgelistet wann du trotz Fernabsatzvertrag kein Recht auf Widerruf hast.

  15. Falls du keine Frist gesetzt hast, dann eher nicht. Als Beispiel: wenn der Dienst dir via web / Handy / Mail bspw. 30 Minuten angibt, solltest du 45 Minuten warten, anrufen und eine Frist von weiteren 15 Minuten geben. Wenn dann die Lieferung nicht da ist, dann bist du nicht mehr vom Geschäft gebunden.

    Mit anderen Worten: wie sieht die Vereinbarung aus? Eine Lieferzeit oder ein Lieferzeitraum? Grundsätzlich muss aber diese schon bereits genannte Frist gesetzt werden (durch dich). Diese sollte in einem zumutbaren Rahmen liegen.

  16. Der gute Solmeke hat dazu auch was gesagt. Kann unterwegs nur nicht das YT Video raussuchen: https://www.fr.de/ratgeber/geld/sind-meine-rechte-beim-pizza-bestellen-11175557.html

    Sprich wenn die Lieferung 15min drüber ist, anrufen, Nachfrist von 30min setzen und sagen wenn sie dann nicht liefern, dass man vom Vertrag zurück tritt.

    Hatten wir letztens, dass die 45-60min Bestellung erst um 30min verschoben wurde und dann nochmal um 60min.
    Haben jeweils dazu ne Mail bekommen und nach der 60min Ankündigung ohne Probleme abbestellen können.
    Sowas passiert wohl, wenn ein neues Unternehmen bei so ner Lieferapp ist und 38/38 5 Sterne Bewertungen hat an nem Samstag Abend 😀
    Aber generell bestelle ich lieber beim Service direkt, denn sonst muss die Pizza Bude um die Ecke 12% vom Umsatz an Lieferando und Co abdrücken 😉

  17. Solltet ihr keinen festen Liefertermin aus gemacht haben lässt sich da wohl leider nichts machen.
    „Ca. 35 Minuten“ reicht da leider nicht. Es muss sich um eine genaue Uhrzeit handeln.

    Das einzige was wohl fürs nächste Mal in Frage kommt ist das setzen einer angemessenen Frist.
    Also beim Lieferdienst anrufen, wenn er zu lang auf sich warten lässt und ihm zum Beispiel nochmal eine 20 Minuten Frist setzen. Wird diese nicht eingehalten könnt ihr vom Kaufvertrag zurücktreten.

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