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In der heutigen dritten Folge der Vlogwoche seid Ihr meine Beifahrer, während ich mit Euch über Artikel 13 quatsche. Es geht einmal darum, die ganze Sache nochmal zu erklären und zusammenzufassen. Darüber hinaus geht es natürlich um meine persönliche Situation und wie sich Artikel 13 auf meine tägliche Arbeit und meinen Blog auswirken würde. Hört/Schaut mal rein!


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4 KOMMENTARE

  1. In der besagten EU-Richtlinie wird in Artikel 2 definiert wen sie betrifft, nämlich „online content sharing service provider“ – solche deren Hauptzweck es ist eine große Anzahl an urheberrechtlich geschützten Werken online zu stellen. Also z.B. YouTube.
    Da dies eindeutig nicht der Zweck deines Blogs ist, betrifft dich diese Richtlinie inklusive Artikel 13 auch nicht 🙂
    So habe ich es jedenfalls inzwischen verstanden
    Ganz sicher sein wie genau die Auswirkungen am Ende sind kann man sich ja sowieso noch nicht, da diese Richtlinie
    1. Noch vom europäischen Parlament beschlossen werden muss und
    2. sollte sie beschlossen werden innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss

  2. Findige Politiker würden jetzt wieder sagen, du hast das falsch dargestellt. Das Gesetz verlangt ja schließlich von niemandem direkt, dass er Upload-Filter installiert. Der Betreiber ist lediglich für alles urheberrechtsverletzende haftbar, was seine Nutzer hochladen. Ein Upload-Filter ist lediglich die logische Konsequenz daraus, weil selbst bei kleineren Websites die Datenmenge unmöglich von Menschen zu 100% kontrolliert werden kann.
    Ich finde diese ganze Affäre um Artikel 13 ein absolutes Armutszeugnis der Politik; speziell nachdem ich den Artikel von Sascha Lobo gelesen habe. Es ist eine Sache, wenn ein 60 jähriger Politiker, der die Hilfe seiner Enkel braucht, um auf seinem iPhone den Klingelton zu ändern, keine informierte Entscheidung zum Thema neue Medien treffen kann. Das verstehe ich, würde man mich zu einem Gesetz zur Neuregelung des Finanzmarktes zur Abstimmung bitten, hätte ich auch keine Ahnung.
    Aber dafür sind Beraterkreise da. Politiker können nicht in allen Themen durchsteigen, das müssen sie auch nicht. Man sollte allerdings die Kompetenz besitzen, Berater vom Fach um sich zu scharen und diese nach ihrer Meinung und nach Erklärungen zu fragen. Sich dann aber wie Merkel gegen die Meinung dieser Fachausschüsse zu stellen, nur weil man „eine andere Meinung“ vertritt, treibt den ganzen Apparat einfach ins völlig Absurde.
    Man merkt den hochrangigen Mitgliedern der etablierten Parteien einfach die Arroganz an, die entsteht, wenn man, egal was man anstellt, trotzdem von einer riesigen Stammwählerschaft immer wieder gewählt wird. Und selbst in einer Zeit wie dieser, wo sie jeden Tag mehr Stimmen verlieren an zwielichtige Parteien verlieren, sind sie einfach unfähig, aus dieser Haltung auszubrechen. Die ganze Sache ist erschreckend.

  3. Den Entwurf halte ich in der Form auch für Quatsch, weil ich auch nicht verstehe, wie das in der Form umgesetzt werden soll.

    Dein Blog z.B. ist aber nicht betroffen. Artikel 13 bezieht sich nur auf ‚online content sharing service provider‘, definiert in Artikel 2 (5). Das ist dein Blog bestimmt nicht.

    ‘online content sharing service provider means a provider of an information society service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of works or other subject matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes. …‘

  4. Ich kenne jetzt den Artikel 13 Text nicht auswendig. Aber bei deinem Blog wären doch nur die Kommentare ein „Upload“ von User?

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