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Liebe Community, da kommt ein „Mörder“-SteVinLOG auf Euch zu. Das war gestern ein unglaublich interessanter Tag im niedersächsischen Landtag in Hannover. Eike Holsten und die niedersächsische CDU-Fraktion haben sich mit uns unglaublich viel Mühe gemacht. Wir durften überall rein, alles sehen und wurden stets kompetent begleitet. Neben dem stellv. Pressesprecher Marco Zacharias, der uns wirklich jeden Zentimeter intensiv erklärt hat, wurden wir sogar noch vom parlamentarischen Geschäftsführer Jens Nacke empfangen. Und ja, wir haben natürlich auch ausführlich über Artikel 13 gesprochen. Dieser Vlog wird ein absoluter „Raketenstart“ in die Vlog-Season 2019 und die Messlatte äußerst hoch legen. Da könnt Ihr Euch wirklich mal drauf freuen. Hier einige Schnappschüsse vom Tage:

Da ich wirklich viel Sorgfalt in den Schnitt stecken möchte, wird der Vlog wahrscheinlich erst Samstag oder Sonntag erscheinen.


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10 KOMMENTARE

  1. Ich habe dich nun schon mehrmals sagen gehört, dass du für deinen Blog nen Uploadfilter bräuchtest – obwohl nur du da was hochlädst. Weshalb sollte das so sein? Das Problem besteht für Seiten wie Twitch, YouTube & Co. – was sollte bei nem Einzelblog ein Uploadfilter bringen? Möchtest du selbst prüfen, ob du das Recht an deinem Bild / Text hast?!

    Das Netz ist gegen Artikel 13, weil es Angst hat, dass die Plattformen Uploadfilter o.Ä. Maßnahmen ergreifen müssen um jegliche potentielle Copyright-Verstöße im Keim zu ersticken. Das würde dann z.B. Livestreams, Memes und Videos treffen – wo vlt. nur jemand ist der nen Tshirt von Spongebob trägt…was der Filter dann nicht erkennt und es als Copyright-Verstoß einordnet. Da die Unternehmen jegliche Strafen vermeiden wollen, wird im Zweifel natürlich erst geblockt und dann nachgeschaut. Hier liegt das Problem und deshalb gibt es so viel Widerstand…

    Wie genau das deinen Blog betreffen könnte ist mir völlig schleierhaft. Für dich sollte sich meines Kenntnisstandes nach ziemlich genau 0 ändern. Du wirst weiter abgemahnt wenn du Copyright-Verstöße begehst wie auch jetzt schon – und that’s it. Am Copyright-Recht an sich ändert sich mit Artikel 13 nämlich nichts / nicht viel…ist ja nicht so, dass du aktuell verbreiten dürftest was du willst. Lediglich die Haftung wechselt vom Uploader auf den Betreiber über…und du bist auf deinem Blog ohnehin schon der Uploader.

    Vielleicht verstehe ich aber auch nur nicht was du meinst. Deinen Stream oder deine Vlogs anzuführen, die mit Artikel 13 in Probleme geraten könnten (eben weil die Plattformen dir mehr Steine in den Weg werfen werden), wäre deutlich passender.

    • Das, was Du hier schreibst, ist absolut richtig. Es gibt halt eine Menge Punkte, die gegen Artikel 13 sprechen. Aber die Gefahr für kleinere Seiten/Blogs, die den drei Voraussetzungen, die man für einen Uploadfilter haben muss, nicht entsprechen, steht durchaus auch im Raum. Hängt dann natürlich auch noch von der jeweiligen Umsetzung in Deutschland ab.

      Aber einfach zu sagen „Für Dich ändert dich nichts“ ist leider ein wenig naiv. Mein Anwalt sagt, dass es durchaus auch zu einer Abmahnwelle für kleinere Seiten kommen kann.

  2. Ich nehme jede Länge gerne mit. Hauptsache die Qualität stimmt, aber da muss man sich hier ja meistens keine Sorgen machen 😉

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