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Aus der CDU kam aktuell der Vorstoß, den Einsatz der umstrittenen Uploadfilter durch die nationale Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform zu verhindern. So sieht es eine von Generalsekretär Paul Ziemiak initiierte Einigung der Rechts- und Digitalpolitiker der Partei vor, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Die SPD forderte ebenso wie die Grünen und die FDP eine europäische Lösung.

Wie Ihr gestern im Podcast schon gehört habt, bin ich ein Riesenfan des CDU-Generalsekretärs. Für mich eine kolossale Fehlbesetzung, die/der quasi mit jedem Erguss auf Twitter Werbung für den Hashtag #NieMehrCDU macht. Wenn es der Partei so wichtig wäre, Uploadfilter zu verhindern, könnte man doch einfach Axel Voss und seine Lobbyisten-Freunde Einhalt gebieten und gegen Artikel 13 stimmen? Es geht hier leider nur darum, die Sache irgendwie durchzuboxen und als Partei so wenig Schaden wie möglich zu nehmen.

Wenn die Sache einmal durchgekommen ist, erinnert sich (ähnlich wie nach Wahlen) am Ende wieder niemand bei der CDU mehr an diese Versprechen. Also bitte nicht durch solche „Nebelkerzen“ blenden lassen und schön am Samstag landesweit zu den Demos auflaufen. Wir sind auch dabei!

Quelle: Meedia.de


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6 KOMMENTARE

  1. Ist doch eigentlich typisch Deutschland.
    Die Abmahnindustrie reibt sich schon die Hände wund, denn genau darauf läuft dieser Vorschlag hinaus, da ja jeder Betreiber für alle Daten auch ohne deren direktes Wissen haftbar gemacht wird..
    Wer das nicht will, soll dann doch Filter einbauen.

  2. Die CDU arbeitet gerade sehr daran, Detektiv in einem Verbrechen zu sein, in dem sie der Verbrecher ist. Das betrifft diesen unsäglichen Artikel 13 ebenso wie andere Dinge. Nur so als Beispiel, die Union wird nicht müde, den Grünen und anderen Gruppen vorzuwerfen, bei dem Erreicehn der Klimaschutzziele „Realismus“ walten zu lassen – wer hat die Dinger nochmal vor 15 Jahren aufgestellt?
    Gut, dafür kann der Ziemiak ausnahmsweise nichts, der war vor 15 Jahren wahrscheinlich noch damit beschäftigt herauszufinden, dass man den Deckel hochheben muss beim Pinkeln. Aber so allgemein.

  3. wie soll denn nationales Recht – EU Recht schlagen ? National kann man dann je nicht machen was man will, siehe Dieselabgaswerte etc…

    • Nun die EU hat verschiede Rechtsakte.

      – Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen. Darunter fällt das Urheberrecht.

      – Verordnungen
      Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Darunter fallen zum Beispiel die Dieselabgaswerte.

      Gibt noch ein paar andere Rechtsakte, aber die kannst Du Dir selber raussuchen.

      • Müssen die Gesetze nicht dann trotzdem Richtlinie konform sein und können sonst durch EUG oder EuGH den nationalen Gesetzesgebern um die Ohren geschlagen werden?

        Natürlich nur, soweit die EU Vorlagen nicht all zu flexibel gestalten sind.
        Ich meine damals bei der ros RL und dem Pb Verbot im Lötzinn was gelesen zu haben

    • Ich verweise mal auf die BVerfG-Beschlüsse „Solange I“ und „Solange II“. Das lesen mit weiteren Quellen wird dich sicherlich erschlagen, zeigt dir aber sicherlich sehr schnell wo die Grenzen der „EU-Rechtsakte“ liegt.

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