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Internetanbieter Unitymedia hatte eine pfiffige Idee. Das Unternehmen wollte die Router, die es seinen Kunden zur Verfügung stellt, zugleich als WLAN-Hotspots für andere Kunden nutzen. Verbraucherschützer hielten dies für eine unzumutbare Beeinträchtigung. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall auseinandergesetzt. Wie die Richter entschieden, erfahrt ihr in diesem Video.

Eigentlich ein Skandal dieses Urteil. Da kann man nur froh sein, kein Kunde bei Unitymedia zu sein. Ich persönlich möchte das für mich schlicht und einfach nicht. Also Memo an mich: Niemals Kunde bei Unitymedia werden.

Danke an Thies für den Link!


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8 KOMMENTARE

  1. Das macht Vodafone, und früher Kabel Deutschland, auch. Deine Leitung wird priorisiert. So habe ich es bisher auch immer wahrgenommen. Ich habe es aktiviert und merke keine Einbußen.

  2. Ich hatte das bei mir einfach abgeschaltet, als ich bei UM war. Warum ist das Urteil ein Skandal. Die Richter wenden auch nur Gesetze an…

  3. Gibt’s das gleiche nich auch bei andren Unternehmen? Also ich hab das als das ganz neu war (2012? 2013?) direkt abbestellt, war ziemlich einfach und gab kein murren. Man kann dann nur selbst keine Hotspots nutzen, was jetzt nicht der Weltuntergang is.

    • Für die, dies noch net abbestellt haben:
      Unitymedia seite -> einloggen -> meine Produkte -> Internet -> (unten) WifiSpot-Einstellungen und Optionen Internet -> einfach den Schalter umlegen

  4. Ist einfach abstellbar, wenn man das nicht möchte. Allerdings kann man dann selbst die Hotspots auch nicht nutzen. Eigentlich doch ein faires System. Ich bin selbst Unity Media Kunde und habe da eigentlich gar keine Probleme mit.
    Wobei ich auch bezweifel, dass sich hier je jemand in den UnityMedia Hotspot einwählen würde, wohne eigentlich nicht gerade da, wo sich viele Menschen rumtreiben 😀

  5. Das eigentliche Problem bei der Unitymediaumsetzung ist vom Prinzip ja nur, dass sie angesagt haben wir schalten das an und nur wenn man widerspricht schalten sie es nicht an. Man kann aber meines Wissens jederzeit im Kundenzentrum auf deren Webseite auch nachträglich noch den Hotspot deaktivieren, oder halt einen eigenen Router nutzen wo man „Herr im Hause“ ist.

    Ansonsten gibt es das gleiche ja auch z.B. bei der Telekom: https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/wlan-to-go/nutzen-sicherheit/wie-funktioniert-wlan-to-go?samChecked=true

    Nur muss man es hier als Kunde aktiv anschalten/buchen. Die technisch Umsetzung ist aber mehr oder weniger identisch.

    Defakto ist man eh in den meisten Fällen besser dran, wenn man kein Miet- oder Leihgerät vom Anbieter nimmt, sondern sich einen eigenen Router kauft. Nur hier hat man Zugriff auf alle Optionen und kann selbst entscheiden, ob und welche Updates man installiert.
    Der Internetanbieter hat meiner Meinung nach prinzipiell nichts auf einen Gerät zu suchen, welches gleichzeitig dein Heimnetz betreibt. Wenn man sich auf sowas einlässt, dann dürfte das Providergerät nur ein reines Kabel-, VDSL-Modem sein, der Routerteil sowie WLAN- und LAN-Bereich mit den entsprechenden Einstellungen zu IP-Vergabe, Freigabe etc. geht den Anbieter ja nun wirklich nix an.

  6. Ich weiß nicht wie der aktuelle Stand der Dinge ist, aber als ich UM Kunde war, war dies eine freiwillige Sache, und es wurde natürlich ein eigenes Netz erstellt und nicht in meines eingeloggt.
    Bedingung um diese Hotspots nutzen zu können war allerdings, dass man es selbst bei sich gestattet.
    Diese Möglichkeit bietet mir die Telekom soweit ich weiß auch.

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