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Viele von euch haben sich in den Kommentaren und auch per E-Mail gewünscht, dass wir mal erklären, wie wir Journalist*innen eigentlich arbeiten, was wir dürfen und was wir nicht dürfen. Deshalb geben wir euch in dieser Folge Einblicke in unseren Berufsalltag. Wir erklären zum Beispiel, wie wir mit geheimen Dokumenten umgehen, wann wir eine versteckte Kamera einsetzen dürfen, wann wir Menschen filmen dürfen, unter welchen Bedingungen wir manchmal Interviews führen und warum unsere Beiträge unter Umständen auch vor Gericht landen.

Wo wir gerade beim Thema „Hutbürger“ waren: Dieses Video dazu hat mir gerade Community-Mitglied Flo verlinkt. Super interessant. Unter anderem geht es auch um die Frage: War es rechtlich okay, den „Hutbürger“ zu filmen? Schaut mal rein, es lohnt sich.


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14 KOMMENTARE

    • Die Meinungen weichen nur in einem Detail ab: Ist alleine die Tatsache, dass ein Demonstrant aus der Anonymität der Masse heraustritt, bereits ein berichtenswertes Ereignis? Der Kollege sagt ja, ich sage, dass es im konkreten Fall zu einem Zirkelschluss führt: Der Hutbürger will ja seine Ablehnung ausdrücken. Dazu muss er aber zwangsläufig aus der Masse heraustreten, sonst kann er dies ja gar nicht artikulieren. Und gerade deshalb soll seine Individualaufnahme erlaubt sein, weil er (im konkreten Fall) nein sagen wollte?

      Es gibt für beide Meinungen Argumente. Und dass zwei Juristen unterschiedlicher Meinung sind, kommt tagtäglich vor. Mit „putzig“ hat das eigentlich nur dann was zu tun, wenn man glaubt, die Juristerei sei so exakt wie eine Ikea-Bauanleitung.

  1. Journalist ist heutzutage aber auch nicht gleich Journalist.. was man im Video gesehen hat ist ein wohl recht professionelles Team. Es gibt aber auch so viele Leute, mini-Verlage oder gar Blogs die meinen journalistisch zu arbeiten, dabei aber nur Müll und subjektive Meinungen verbreiten

    • und erst die niemande ohne offiziellen titel, die noch viel subjektiveren mist verbreiten und das als objektivsten fakt überhaupt darstellen.

  2. Leider ist dieser Bericht, auch wenn er sich gut anhört, nicht ganz korrekt.
    Zum einen wäre es schön wenn auch nur die Hälfte aller Journalisten so arbeiten würden wie es dort behauptet wird. Zum anderen ist die angebliche konkludente Zustimmung durchaus diskutabel wenn die Person sich klar gegen etwas ausspricht.

    Viel lustiger finde ich aber mit welcher Selbstgerechtheit hier davon gesprochen wird das sich die Opfer ja selber äußern dürften. Zum einen gibt es genug Fälle wo diese Äußerungen verdreht und missbraucht wurden. Zum anderen gibt es ebenso viele Fälle wo solche Äußerungen bewusst unterbunden wurden. (Wie z.b. bei dem Mobbing Vorwürfen bei dem Angestellten der Stadt Frankfurt)
    Die Medien sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie, aber leider kommt auf einen guten Journalisten mindestens ein Betrüger.

  3. Diese Einschätzung wundert mich schon sehr. Ich habe bei Dir, lieber Kinki, immer ein wenig das Gefühl, dass Du in jeglichen Dingen, die die AfD und seine Wutbürger betrifft, nicht neutral bist – so auch hier Deine juristische Einschätzung.

    Ich habe mich mit dieser Situation intensiv beschäftigt. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Bei den Pegida-Demos handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen. Akkreditierte Presse (in diesem Fall mit Presseausweis) darf solche Veranstaltung ohne Wenn und Aber filmen. Wenn Dir das als Bürger nicht gefällt und Du nicht gefilmt werden willst, darfst Du zwar Interviews und Nahaufnahmen verweigern, aber in der Totalen hast Du keinerlei Einspruchsrecht. Wenn Dir das als Bürger nicht gefällt, musst Du solche Veranstaltungen meiden.

    Beim Hurricane-Festival ist es genauso – deshalb habe ich mich hier auch so genau informiert. Wir sind dort akkreditiert. Also dürfen wir filmen, was wir wollen. Völlig wurst, ob da irgendwer aufmuckt und die übliche „Ich will nicht gefilmt werden“-Dramascheiße abzieht. Als „filmisches Beiwerk“ in der Totalen kann er absolut nichts machen.

    Und anders war das mit dem Hutbürger auch nicht, die Crew hat die Demonstranten im Vorbeigehen gefilmt. Und das durften sie. Das heißt, sein „Einspruch“ und das Theater danach waren völlig unverhältnismäßig.

    Eine völlig andere Frage ist wiederum, ob man seinen „Einspruch“ und die Großaufnahmen davon hätte senden dürfen.

    • „Eine völlig andere Frage ist wiederum, ob man seinen “Einspruch” und die Großaufnahmen davon hätte senden dürfen.“
      Genau hier habe ich ebenfalls die Bedenken Steve. Die Gesamtaufnahme ist definitv zulässig, aber spätestens als er zur Kamera geht und klar seine Aufnahme untersagt hätte die Aufnahme geschnitten werden müssen. Das hat der Sender bewusst nicht gemacht und ganz klar darauf abgezielt diesen Menschen zu diskretidieren.

      • Ich bin ja nun kein Jurist, aber irgendwie (wenn ich dich richtig verstehe) führt sich das doch ad absurdum.
        Gehen wir davon aus, ich filme legal über eine Menschenmenge von zwanzig Personen, auf welcher Veranstaltung auch immer. Wir sind uns einig: Ich darf das dank meiner Akkreditierung und keiner der zwanzig Personen hat das Recht, die Aufnahme zu untersagen.
        Jetzt tritt einer der zwanzig vor meine Kamera und sagt „fick dich, ich will nicht gefilmt werden!“. Jetzt ist er natürlich als Einzelperson im Fokus und hätte damit ein Recht, die Aufnahme zu unterbinden. Aber er ist ja nur im Fokus, weil er sich selbst da rein gestellt hat um mich aufzufordern etwas zu unterbinden, was ich (passiv) nur tue, weil es unterbinden will.

        Man könnte es auch auf einen anderen Fall beziehen:
        Was, wenn ein Reporter vor der Kamera steht und gerade einen Livebericht sendet (z.B. von den Fußball-Fanmeilen). Wenn ich ins Bild springe und dann schreie „ich will nicht gesendet werden!!!1“, muss der Sender dann die Liveschalte sofort unterbrechen?

        • Wenn jemand „ins Bild springt“ während einer Liveübertragung ist das etwas anderes da hier der Sender kaum etwas dagegen tun kann.
          Hier handelt es sich aber um eine Aufzeichnung die so oder so geschnitten wird. Es wäre also problemlos möglich den Menschen aus dem Video zu schneiden oder zu verpixeln. Beides Nebenbei Dinge die oft in solchen oder ähnlichen Situationen gemacht werden.
          Hier ist das besonders relevant da das Ziel der Aufnahme ja die „Menschenmenge“ sein sollte und nicht die einzelne Person. Das der Reporter die Kamera auf einzelne Personen bei dem Weg zur Demo richtete sollte mMn bereits darauf abzielen hier Einzelpersonen vor die Kamera zu bekommen. Ich zumindest kann in dem Video keine „Menge“ erkennen.

          P.s.: Nur fürs Protokoll, ich bin kein Pegida/AFD Freund. Ich glaube nur ans Grundgesetz.

      • In dem Fall muss man sich aber auch fragen: Wieso fand die Nahaufnahme überhaupt statt? Genau: Weil ER zur Kamera gelaufen ist. Da stehen sich dann wie so oft 2 Gesetze gegenüber und es bleibt zu entscheiden was stärker zu gewichten ist

    • Im anderen Thread habe ich das vielleicht genauer differenziert, denn genau das, was du sagst, meine ich auch: in der Totalaufnahme durfte das ZDF den Hutbürger aufnehmen. In der Nahaufnahme jedoch nur mit Einverständnis, und dazu hatte er nunmal ausdrücklich das Gegenteil geäußert. Meiner Meinung nach hätte der Zusammenschnitt genau dann abgebrochen werden müssen, in dem der Hutbürger die Totale verließ und seine Ablehnung ausdrückte.

      Keinesfalls aber hätte seine Ablehnung später zum Gegenstand des Spotts gemacht werden dürfen.

      Und weil ich es im anderen Thread 2x geschrieben habe, auch hier: Ersetze Hutbürger durch Antifant, es bleibt dasselbe.

  4. Gleich nochmal zum Hutbürger: Der Justitiar unterschlägt bei seiner Erläuterung, dass es nicht nur ein konkludentes Verhalten, sondern ein eindeutig dem widersprechendes verbales Verhalten des Hutbürgers gab. Mit anderen Worten: Dass er ausdrücklich seiner Abbildung widerspricht, hat eindeutig Vorrang. Anders wäre es, das hatte ich im anderen Thread schon erwähnt, wenn er lediglich über „Gott und die Welt“ geplaudert hätte.

    Um es ganz anschaulich darzustellen: Wenn die ganze Zeit die Kamera läuft, auf welche Weise – wenn nicht verbal – soll ich denn dem Kameramann mitteilen, dass ich dem widerspreche?

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