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„Eine Terrasse mit der Optik des HSV-Logos klingt nach einem treuen Fan. 2018 war der Verein allerdings darüber nicht besonders erfreut. In den Augen der Anwälte des Hamburger Sportvereins lag eine Markenrechtsverletzung vor, nachdem das Bodenbeläge-Unternehmen die fertige Arbeit, zu Werbezwecken, auf der eigenen Homepage veröffentlichte. Anschließend löschte die Firma, dessen Inhaber ein großer HSV-Fan ist, das Bild von der Internetseite und gab eine Unterlassungserklärung ab. Die Kosten für das Verfahren übernahm der Betrieb aber nicht, da es in deren Augen eine einmalige Fan-Idee war. Doch genau dieses Geld klagt der HSV jetzt ein. Insgesamt 1531,90 Euro werden vor dem Amtsgericht in Wismar nun verhandelt. Scheinbar ist dem Zweitligisten jedes Mittel recht um Einnahmen zu generieren, selbst die Klage gegen eigene Fans.“ (Via)

Ein Verein zum Verlieben. So geht man mit den eigenen Fans um. Schließlich muss das Geld ja irgendwo herkommen, oder? Wie immer vorbildlich, liebe HSV-Entscheidungsträger. So vergrault man auch noch die letzten treuen Fans…


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3 KOMMENTARE

  1. Stevinho, nur weil du den HSV nicht magst musst du daraus nicht mehr machen als es ist 😉 Hier versucht Unternehmen A mit einer geschützten Marke Umsatz zu generieren. Ohne Genehmigung ist sowas nun mal nicht erlaubt. Selbst Werder würde ähnlich handeln, bzw. die entsprechenden Anwälte die für das Markenrecht zuständig sind.

  2. Und? So wie ich das verstehe, wird nicht gegen den Inhaber der Terasse geklagt und diese ist ansich auch gar nicht das Problem, sondern es wird gegen die Firma geklagt, die die Terasse angelegt hat. Und auch nur, weil damit Werbung gemacht wurde. Finde ich legitim das zu untersagen. Und da muss der HSV vielleicht sogar aktiv werden um kein Gewohnheitsrecht einsetzen zu lassen ala „Das durften Fans schon immer“. Ist für mich nur eine blöde Firmenentscheidung und das der Inhaber auch HSV Fan ist, ist zufall und komplett irrelevant. Eine „einmalige Fanidee“ mag die Terasse selbst schützen, nicht aber seine Werbung mit dieser.

    • Wir sind nicht in den USA wo so eine Art Gewohnheitsrecht entstehen kann. Selbst wenn die Firma 100 Jahre mit einem HSV Logo wirbt kann man dann immer noch dagegen vorgehen.

      Hier toben sich einfach mal wieder ein paar Abzockanwälte aus. Vermutlich weiß der Verein nicht mal was von der Klage, sondern die Abzockanwälte gehen alleine vor.

      Die großen Clubs haben Abzockanwälte mit Generalvollmachten zum Markenrechtsschutz ausgestattet in der Regel, diese gehen dann bei Ebay und co. gegen Kartenverkäufe vor in rechtlichen Grauzonen.

      (Man darf per AGB den Weiterverkauf von Karten nicht verbieten). Diese Abzockanwälte schauen dann ob in den Auktionen irgendwo das Logo des Vereins oder ein Sitzplan mit Logo etc. vorkommen und mahnen dann ab.

      Bin mir fast sicher das bis jetzt kein Mensch vom HSV selbst davon wusste.

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