TEILEN

Verfasser von Hasskommentaren sollen in Bayern in Zukunft einfacher identifiziert und juristisch verfolgt werden können. „Rundfunkanbieter und Verlage sollen künftig einfacher Strafanzeige wegen beleidigender oder volksverhetzender Kommentare erstatten können. Erst anzeigen, dann löschen“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München. (Via)

Und ratet wie sie das machen wollen? Richtig, über Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung – die übrigens derzeit ausgesetzt ist. In Bayern nehmen sie es mit Datenschutz und Bürgerrechten halt nicht so genau. Dort darf die Polizei auch schön hart durchgreifen und Menschen ohne Grund (und Anklage) auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis werfen (Präventivhaft) – Ihr wisst schon, wenn Gefahr im Verzug ist.

Und nun will man also wieder versuchen, die Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung durchzudrücken – unter dem Deckmantel der bösen Hasskommentare. Terrorismus hat ja leider nicht funktioniert. Überwachungsstaat Bayern!


Anzeige

18 KOMMENTARE

  1. Finde es gut, wenn es noch ein Bundesland wie Bayern gibt, wo das Recht noch strikter und zuverlässiger durchgesetzt wird. Ich möchte nicht in Berlin leben, wo es drunter und drüber geht und Straftäter aufgrund von Überlastung frei herum laufen.

  2. Tendenziell ein schwieriges Thema, zudem ich nicht viel sagen möchte, da ich mich damit (zumindest für meine Auffassung) zu wenig auskenne. Dennoch hat mich die Art deines Kommentars sehr verwundert. Es wurde mit einer Art geschrieben, die ich sonst nur in Hasskommentaren selber lese und dabei Thesen verbreitet, die so schlicht nicht wahr sind, aber gut in dazu passen und als Propaganda verwendet werden kann.

    „Dort darf die Polizei auch schön hart durchgreifen und Menschen ohne Grund (und Anklage) auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis werfen (Präventivhaft) – Ihr wisst schon, wenn Gefahr im Verzug ist.“
    Das ist schlicht und einfach falsch. Keinem Menschen darf (egal ob in Bayern oder irgendwo anders in Deutschland) ohne Rechtsgrundlage die Freiheit beschränkt oder entzogen werden.
    Wenn jemand in Gewahrsam genommen wird, ist er unmittelbar, spätestens jedoch am nächsten Tag einem Richter vorzuführen, der über die Rechtmäßigkeit und die Dauer der Freiheitsentziehung entscheidet.
    Somit ‚wirft“ nicht die Polizei jemanden ins Gefängnis, sondern der Richter.
    Gleichzeit ist die Umsetzung der gefürchteten „Präventivhaft“ (gerechtfertigten Weise) nur unter sehr hohen bürokratischen Hürden und ganz strengen Regeln durchführbar. Auch dafur ist das Gericht zuständig.

    Ich weiß nicht woher diese Fehlinformationen kommen, aber genau so wird ein Hasskommentar aufgebaut: ein gemeinsamer Feind (hier Bayern), ein komplexes Thema und ein paar Floskeln (präventivhaft) mit falschen Aussagen. Und damit hast du eine große Reichweite auf deiner Seite.

    Ich hoffe sehr, dass du meine Überraschung über diesen, für dich ungewöhnlichen Post, verstehen kannst

    • Stimmt so auch nicht ganz. Einfach mal https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG?AspxAutoDetectCookieSupport=1 genau durchlesen. Anfang des Jahres saßen 11 Menschen dank dem Präventivgesetz in Haft. Bereits seit 2017 darf dich in Bayern die Polizei ohne Anklage für drei Monate festsetzen, danach muss ein Richter dem zustimmen. Also nichts nächster Tag. Auch das wurde in dem Gesetz erweitert. Dürfte ich wissen, woher du deine Informationen beziehst? Wirklich Interesse halber. Vll irre ich mich ja, aber das sind die Informationen die ich besitze.

      • Du hast mir da jetzt das komplette PAG gepostet, gibt es einen bestimmten Artikel den du meinst?

        Sämtliche freiheitsentziehende Maßnahmen werden über Art. 18 genauer geregelt, indem steht:
        1) Wird eine Person auf Grund von Art. 13 Abs. 2 Satz 3, Art. 14 Abs. 5, Art. 15 Abs. 3 oder Art. 17 festgehalten, hat die Polizei unverzüglich(!!) eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen.
        sowie dann weiter Satz 4:
        Dauert die Freiheitsentziehung länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, ist in den Fällen des Satzes 2 unverzüglich eine erneute richterliche Entscheidung herbeizuführen.“ (das war das, was ich mit bis zum nächsten Tag gemeint hatte)

        Gerade der Art. 17 sind die sog. Gewahrsamnahmen für den präventiven Charakter (Strafprozessuell wär alles weiter über StPO zu regeln) gedacht und somit auch der umstrittene „Präventivgewahrsam“. Ein Richter muss quasi immer wieder neu prüfen, ob ein Gewahrsam rechtmäßig ist, ob er weiterhin bestehen soll oder ob Mindermaßnahmen ausreichen.

  3. Ich war auch immer entschiedener Gegner der Vorrats- bzw. Verkehrsdatenspeicherung. Einerseits befürchte ich den Überwachungsstaat, andererseits sehe ich die Massenabmahnungen, die auf vorhandenen Verkehrsdaten basieren, als Rechtsmissbrauch an.

    In letzter Zeit bin ich aber etwas ins Überlegen geraten, nicht zuletzt aufgrund des Lübcke-Mordes. Die Ermittlungsbehörden und Politiker sprechen ja die ganze Zeit von angeblichen rechtsextremen Netzwerken. Ein wesentliches Mittel der Aufklärung solcher Netzwerke – egal, ob es sie gibt oder nicht – wäre der Zugriff auf die Verkehrsdaten des Mörders. Mit wem hatte er auf welche Weise wie oft und lange Kontakt? Genau das ist doch das Wesen eines Netzwerkes. Und bei der Speicherung geht es nicht um Inhalte, sondern eben um Kontakte.

    Mal ehrlich: Wir alle lesen doch immer wieder die Meldungen, wie Polizei und Gerichte am Absaufen sind. Verdächtige müssen laufengelassen werden, weil die Auswertung von Computern und Handys 3 Jahre dauert und sie nicht so lange in U-Haft schmoren dürfen. Auf der anderen Seite ist unser Staat gnadenlos effizient, wenn es um 6 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts geht. Denn hier liegen die „Daten“ = Blitzerfoto vor.

    Ich bin deshalb hin und hergerissen zwischen der Notwendigkeit der Nutzung von Verkehrsdaten durch Ermittler und Strafverfolger einerseits (natürlich grundsätzlich mit Richtervorbehalt) und dem möglichen Missbrauch solcher Verkehrsdaten sowohl durch Staat als auch Wirtschaft andererseits.

    Aber die grundsätzliche Ablehnung bröckelt bei mir jedenfalls.

  4. Vielleicht solltest du anstatt „Verkehrsdaten“ lieber „Telekommunikationsverkehrsdaten“ schreiben, ich musste die ganze Zeit an Fahrzeugverkehr denken.

      • Wenn du schon für den Zwang bist, dann machst du das sicher erst recht gerne freiwillig – also schreib hier deinen vollen Namen und laufe draußen immer mit einem Namensschild rum, geh mit gutem Beispiel voran!

        Und falls du zu den Leuten gehörst, die ja „nichts zu verbergen“ haben, dann stell ne 24/7 Webcam bei dir im Schlafzimmer und im Bad auf.

        Tut mir Leid, aber wenn ich schon lese, dass man „Zwänge“ fordert, verliere ich langsam die Hoffnung.

        Geh mal von nem Szenario aus, dass du nicht einverstanden bist mit der Politik: sagen wir, in 20 Jahren kommt ne rechtsradikale Regierung an die Macht (wir wollen es nicht hoffen), dann ist das was heute nämlich „prima“ ist der „Hass“…

        Aber dann steht das Gesetz mit dem Zwang schon lange im BGB, und dann kommst DU auf ne Hassliste! Und hast den Zwang sogar selbst gefordert.

        Unter anderem deswegen bin ich gegen jegliche zusätzlichen Zwänge, welcher Art auch immer. Denn sowas wird ganz leicht mißbraucht.

        Abgesehen davon hat die Polizei im Ernstfall genug Mittel und Wege, bei einer echten Straftat, die Personen zu ermitteln.

        Fördert was der Freiheit dient, bekämpft, was ihr schadet!

      • Verkehrsdaten ist der terminus technicus: Die Daten des (Daten-) Verkehrs.

        Vorratsdaten kennt man als Begriff von der Vorratsdatenspeicherung, der Speicherung „auf Vorrat“. Welche Daten speichert man auf Vorrat? Die Verkehrsdaten. Es gibt keine „Vorratsdaten“ in diesem Sinne. Vorrat bezieht sich auf die Speicherung. Korrekterweise müsste man von der Verkehrsdatenvorratsspeicherung reden – was für ein Wortungetüm!

        Reden wir über die Daten selbst, ist „Verkehrsdaten“ also absolut richtig.

  5. Ich denke Vorratsdatenspeicherung sollte das heissen oder?
    Jo mit Kinderporno und Terrorismus hat es nicht geklappt, nun nächster Versuch.

  6. Gibt es eigentlich eine rechtliche Definition zu „Hasskommentar“? Oder ist das so ein schwammiger Begriff, den eh jeder anders auslegt.

    • „Stimmt nicht mit dem politisch vorgegebenen Mainstream überein“ dürfte die beste Definition sein!

      Nein, ernsthaft, „Hass“ fliegt als Begriff völlig im luftleeren Raum, das war ja auch schon das Problem, als das Maasmännchen am NetzDG herumgedoktort hat. Der Begriff ist so unscharf, dass – je nachdem, was der Verwender bezwecken will – jede Ablehnung oder Kritik als „Hass“ bezeichnet werden kann, um dann mit dem Schlagwort „Hass ist keine Meinung“ geächtet zu werden. Was natürlich wiederum inhaltlich falsch ist: Egal nach welcher Definition ist Hass sehr wohl eine Meinung. Selbstverständlich kann ich Spinnen „hassen“ (im Wortsinne), und diese Meinung ist erlaubt.

      Hasskommentar ist insofern der Versuch, irgendwie rechtskonforme Meinungen mit rechtswidrigen Aussagen (Beleidigung, Aufruf zu Straftaten etc.) zu vermischen, um eine Handhabe gegen missliebige Meinungen zu haben. Eben weil diese Meinungen nicht rechtswidrig, sondern legitim sind.

      • Also um es mal Leihenhaft auszudrücken: Der versuch Demokratisch vollkommen legitime aber nicht genehme Meinungen zu verbieten und damit faktische die Meinungsfreiheit zu unterminieren. Passt das so? Quasi DDR2.0?

        • Im Grunde ja, wobei die DDR natürlich nochmal ein ganz anderes Kaliber war. Dort bist du für die „falsche“ Meinung bekanntermaßen in den Bau gegangen.

          Man muss sich einfach vergegenwärtigen: Ausgehend von der Meinungsfreiheit haben wir seit jeher klare strafrechtliche Grenzen. Von der Beleidigung, Bedrohung über den Aufruf zur Gewalt bis hin zur Volksverhetzung. An diesen Grenzen ist auch überhaupt nichts auszusetzen. Wenn wir also über Postings reden wie „alle Ausländer sind Vergewaltiger“ oder „Politiker XY gehört erschossen“ aber auch nur „du dumme Sau“ haben wir strafrechtliche Werkzeuge.

          Das „Problem“ sind unbequeme Meinungen, die aber gerade keinen Straftatbestand verletzen. „Flüchtlinge sind 3x so häufig kriminell wie Deutsche“ oder „Multikulti ist scheiße“ sind z. B. nachprüfbare Feststellungen oder schlicht politische Meinungen. Oder nimm die ganze Kritik am Islam, von Beschneidungen über Frauenrechte bis zu barbarischen Körperstrafen … es ist ja nicht strafbar, auf diese Tatsachen hinzuweisen.

          Will man sich solche Diskussionen ersparen, muss man sie irgendwie an den Rand drängen. Also fasst man alles unter der Floskel „Hass“ bzw. „Hatespeech“ zusammen und bastelt sich ein Gesetz, das einerseits so unscharf ist, dass keiner weiß, was wirklich darunterfällt, andererseits drakonische Strafen androht, falls man „Hasskommentare“ stehenlässt. Das Resultat ist klar: im Zweifel lieber löschen als zahlen.

          Und nur zur Klarstellung: momentan haben wir eine linke Meinungshegemonie, weshalb hauptsächlich rechte Meinungen als Hass deklariert werden. In einer anderen Zeit hätte es genauso gut umgekehrt sein können, und auch dann wäre die Kritik dieselbe. Vielleicht gilt in 10 Jahren „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ als Hasskommentar. Und selbst dann ist meine feste Überzeugung: Egal, wie sehr mir eine solche Meinung zuwider ist, muss derjenige doch das Recht haben, sie zu äußern.

          In dem Moment, in dem du über die Grenzen der Meinungsfreiheit nachdenken musst, hast du keine Meinungsfreiheit mehr.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here