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Die Telekom kassierte vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine Schlappe. Das unanfechtbare Urteil: StreamOn in der jetzigen Form steht vor dem Aus […] StreamOn ist jetzt allerdings erst einmal wie gewohnt für die Kunden verfügbar und soll dies auch bleiben. (Via)

Auf Twitter schreibt das Unternehmen, man würde erstmal das Urteil prüfen. Außerdem will man vorerst nichts ändern, da man mit einer Anpassungsfrist rechne. Offensichtlich sind wir hier mal wieder bei „Wünsch-Dir-Was“: Da erleidest Du vor Gericht eine scheppernde Niederlage, machst aber trotzdem weiter, was Du willst. Spannend!



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2 KOMMENTARE

  1. Die Politik hätte es in der Hand, sie könnte hier Endlich mal Reagieren, dazu gehört z.B das man ganz klar sagen könnte das z.B ein Volumen nicht Angemessen ist, alleine Deswegen da ich ja gleichzeitig wenn ich Volumen habe nicht zugesichert auch die 100% der Geschwindigkeit bekomme.

    Zudem könnte man endlich mal die Entscheidung Treffen das Netzbetreiber nur noch Glasfaser verlegen dürfen und es Höchstens für Kaputt gegangene Kabel Ausbesserungsmöglichkeiten mit Kupfer gibt.

    Mir geht das alles viel zu langsam, es nervt mich einfach Tierisch. Man kann aber von der Telekom, einem Wirtschaftlichen Privatunternehmen nicht verlangen das Sie solche summen Investieren mit denen sie nicht so Extrem viel mehr einnehmen, der Markt regelt eben nicht alles.

  2. Halt das übliche Spiel… Strafen in Deutschland sind zum Teil so lächerlich niedrig, dass die Einnahmen die Strafen locker kompensieren. In so einem Fall würde ich auch Munter weitermachen, Strafe zahlen und dann weiter machen. Alles andere ist irrational

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