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Der 17-jährige Youtuber, der im Dezember 2018 eine Massenpanik in der Thier-Galerie ausgelöst hat, ist am Freitag (16.08.2019) vom Amtsgericht Wolfsburg zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung und zwei Wochen Dauerarrest verurteilt worden. (Via)

Jounes Amiri heißt der Kerl, ich hatte die Story damals auf meinem Blog. Er hat Jugendliche angestiftet, Böller in dem Einkaufszentrum zu zünden (kurz nach dem Amoklauf in Straßburg) und bei der anschließenden Panik wurden 24 Menschen verletzt – und natürlich filmte er die ganze Sache für seinen Kanal. Aber hey, war doch alles nur ein kleiner Spaß, hab ich recht? Das Problem ist, dass zwei Wochen Knast in diesem Fall fast schon eine zu geringe Strafe sind. Der filmt die ganze Sache noch und feiert sich für seinen Knast-Aufenthalt. Ich weiß nicht, was man hier als Richter für Möglichkeiten hat, aber ich hätte ihn für 2-3 Monate verknackt – damit es halt auch wirklich mal ein bisschen wehtut.

Was meint Ihr?


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15 KOMMENTARE

  1. Hier kann ich das Urteil prinzipiell mal nachvollziehen, und das hat in diesem Fall nichts mit einem kulturellen „Bonus“ o. ä. zu tun. Der Knackpunkt ist, dass wir über Jugendstrafrecht reden. Und der Gedanke der Sühne und der Repression geht dem Jugendstrafrecht ab: Hier steht die Erziehung des Täters im Vordergrund. Das ist auch der Grund, warum der Jugendrichter ein Sammelsurium an Ahndungen und Weisungen hat, während er im Erwachsenenstrafrecht auf Geld- und Freiheitsstrafe beschränkt ist. Jeder Jugendliche Straftäter soll die geeignete Erziehungsmaßnahme erhalten können.

    Vorliegend gab es ja schon mal zwei Jahre Jugendstrafe, was im Jugendstrafrecht schonmal eine ziemlich deftige Ansage ist. Einen Tag mehr, und wir hätten über Bewährung nicht mehr diskutieren müssen. Und das heißt, dass der Knabe jetzt erstmal während der Bewährungszeit – zwei bis vier Jahre – Funkstille einhalten muss; selbst eine relativ geringe weitere Straftat könnte zum Bewährungswiderruf führen. Und die Aussicht auf zwei Jahre gesiebte Luft kann durchaus Grund genug sein, seine restliche Jugend dann doch lieber straffrei zu verbringen. Was bleibt noch? Die zwei Wochen Dauerarrest. Die dienen hier offensichtlich als „Probesitzen“, als Warnung, dass die Sitzung auch ganz schnell zwei Jahre dauern könnte. Und außerdem fühlt sich ein Bewährungsurteil – gerade für Jugendliche – oft wie ein Freispruch an, weil „passiert ja nix“. So zwei Wochen Bedenkzeit sind da genau das richtige Mittel, diesem Eindruck entgegenzuwirken.

    Wir können gerne justizpolitisch darüber diskutieren, ob das Jugendstrafrecht als solches noch zeitgemäß ist und wie man es anpassen könnte. Aber nach geltendem Recht klingt diese richterliche Sanktion recht gut durchdacht.

    Abschließend: Ihr dürft nie vergessen, dass hier möglicherweise noch 24 separate Schmerzensgeldansprüche der 24 verletzten Personen (zivilrechtlich) auf den Kerl zukommen. Da reden wir inklusive Anwalts- und Gerichtskosten, Polizeikostenerstattung usw. ganz schnell über 50 Riesen, die er in sein Erwachsenenleben mitbringt. An diesen Schulden wird er eine ganze Weile zu knabbern haben. Und da wird ihm nichtmal ein Insolvenzverfahren helfen: Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen bleiben nämlich auch dann bestehen. Heißt also, dass er entweder die 50 Riesen abstottert oder sich sein Leben lang auf Existenzminimum einrichten kann.

    Zählt mal alles zusammen, dann finde ich diesen Prank schon ausreichend gesühnt.

    • Ach der Typ lacht doch über unser Justizsystem und über die Kohle die er mit den Vids machen kann. 50k hat er da locker auf Dauer drin.
      Unser Jugendstrafrecht ist auf dumme Bengel Streiche eingerichtet, wie z.B. Diebstahl, bei denen man den Jugendlichen Mal auf die Finger haut.
      Eine Massenpanik durch suggerierten Bombenanschlag auslösen ist eine Hausnummer, die der Vorstellungskraft der damaligen Projektmanager des heutigen Justizsystems bei weitem übersteigt. Das Konzept unserer Jusitz ist meilenweit überholt. Die Strafen schrecken niemanden mehr ab. Man nimmt sich eher als Held war, wenn man im Knast war.
      Selbst für mich, der in 30 Lebensjahren niemals mit der Justiz in Kontakt kam, sind Polizisten und Richter Clowns gesteuert von einem Idealismus, der weltfremd ist. Auf jeden Fall keine Respektspersonen, deren Urteil man ernst nimmt.

      • Was du sagst, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber wie ich oben schon gesagt habe: Das ist eine Frage der Justizpolitik. Das Gericht ist an (geltendes) Recht und Gesetz gebunden. Gesetze machen oder Strafen verschärfen ist eine Sache des Gesetzgebers, also des Bundestages.

      • Abschreckung funktioniert sowieso nicht oder nur sehr eingeschränkt, kann also kaum Grundlage einer Justizpolitik sein. Wenn du das Gefühl hast, dass Polizisten oder Richter „Clowns“ sind, ist das eher dein Privatproblem.

      • Selbst wenn es die Todesstrafe auf gefährliche Körperverletzung gäbe, hätte das gerade in diesem Fall überhaupt nichts gebracht, abgesehen vielleicht vom traumatisierten Umfeld des Täters, das dann im Zweifel auch noch abrutscht und Straftaten begeht. Die vorliegende Tat fällt genau in die Kategorie „dumme Bengel Streiche“: Einfach irgendeine Scheiße bauen, ohne die Sache zu Ende zu denken – in diesem Fall nur mit besonders schwerwiegenden Folgen. Die Täter haben mit Sicherheit weder damit gerechnet, dass durch ihr Handeln 24 Menschen verletzt werden, noch haben sie vorher im Strafrecht nachgeschlagen, wie Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung aussieht.

        Unser Justizsystem geht seit Jahrzehnten mit einer immer weiter sinkenden Kriminalität und einer im weltweiten Vergleich relativ niedrigen Wiederholungsrate einher, die allgemeine Sicherheitslage in Deutschland ist eine der weltbesten. Gerade die Länder mit besonders drakonischen Strafen erzielen damit eben nicht, dass die Sicherheitslage sich verbessert, sondern sorgen nur dafür, dass die Gesellschaft immer traumatisierter, kränker und damit auch straffälliger wird. Ganz ehrlich: Was ist besser? Dass der Typ sich lustig macht über das Urteil, sein Leben weiterlebt, arbeitet und brav die Gerichtskosten, Steuergelder und den Leuten ihr Schmerzensgeld zahlt? Oder, dass er sich im Gefängnis auf Staatskosten (ca. 3000€/Monat) weiter kriminalisiert?

        Daher ist es nur gut, dass unser Justizsystem nicht den niedersten Impulsen des von Boulevardzeitungen aufgestachelten Mobs folgt, jeden Verdächtigen am besten noch ohne Prozess direkt auf den elektrischen Stuhl zu setzen. Dann haben die Leute doch endlich mal Respekt vor unserem Justizsystem und wir werden auch den ganzen Abschaum los! Nein, genau das funktioniert eben nicht. Da lebe ich lieber in einem System, in dem manche die Strafen nicht ernst nehmen als in den USA, wo 2% der Bevölkerung im Knast sitzt und sich kaum je wieder in die Gesellschaft integriert.

        Und das sage ich übrigens als Schöffe, der auch schon Urteile mit mehrjährigen Freiheitsstrafen mitgetragen hat.

    • Den Ausführungen von kinki1681 ist eigentlich kaum was hinzuzufügen. Das Urteil ist m.E. absolut ausgewogen, durchdacht und gerecht. Ich finde es auch immer etwas erstaunlich, wie schnell unterstellt wird, die Strafe würde keine ausreichende Wirksamkeit beim Angeklagten entfalten. Das kann man m.E. kaum einschätzen, wenn man die Leute nicht persönlich im Gerichtssaal kennengelernt hat. Die nächste Unterstellung ist dann i.d.R., dass die Richter sich wohl von einer gespielten Reue haben einlullen lassen. Ich als Schöffe habe im Richterzimmer ausschließlich gegenteilige Erfahrungen gemacht: Die Richter haben jahrelange Erfahrung im Lesen von Menschen, lassen sich absolut nicht gerne verarschen und sind weitaus schwerer zu manipulieren als die Durchschnitts-BILD-Leser, die denken sie hätten es besser gemacht.

  2. Danach kommt er raus, feiert sich als harter ex knackig der ja so richtig durch die scheisse gegangen ist u d jetzt voll real ist. Bei seinen Fans ist er jetzt noch mehr der held

  3. Wäre in dem Fall wahrscheinlich dann auch nicht zwingend unangebracht, denn dann hätte sich der Richter über geltendes Recht hinweg gesetzt. Das ist selten gut.
    Ja, das deutsche Strafrecht wird regelmäßig für das Empfinden des Bürgers nicht „hart“ genug angewandt, hier handelt es sich vor dem Gesetz jedoch zusätzlich noch um einen jugendlichen Heranwachsenden, insofern wird hier mehr noch auf Erziehung als auf Strafe gesetzt. Die Wirkung ist ja bekanntlich immer schwierig zu beurteilen.

    Aber jetzt hier drakonische und wahrscheinlich teils verfassungswidrige Strafen zu beschwören und dann noch die „Ausländer-Karte“ für die als zu gering empfundene Strafe als Argument zu ziehen ist dann doch wirklich armselig.

  4. eindeutig viel viel viel zu wenig. mindestens 1 Jahr Knast ohne Internet, Strafgeld + Zwangsweise eine Therapie wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit. Im Zweifel in die Klapse sperren.

    Aber wenn der Staat solche Strafen einem fremddeutschen Bürger aufbrummt, würde eh wieder die Shitstorm-Nazikeule geschwungen werden.

    • Und das nächste Mal wenn ein Kind einen Lolli klaut wird es nach Askaban geschickt? Wenn du solche strafen wirklich willst dann schau dir Mal die scheiße in den USA an.
      Und was ist bitte „Fremddeutsch“? Entweder er ist deutscher oder nicht, Ende.

      Und nein Steve, wenn er keine weiteren Vorstrafen hat finde ich das auch nicht zu mild! Ich denke/hoffe er hat seine Lektion gelernt und wird danach normal weiterleben können.

    • „Strafgeld“, wenn ich das schon höre. Dir ist aber bewusst, dass das deutsche Jugendrecht keine bestrafende, sondern eine erziehende Stellung besitzt? Und das hat auch nichts mit fremddeutsch zu tun. Für „reindeutsche“ Jugendlich gilt das gleich. Vor dem Gericht sind alle gleich, auch wenn sich das rechte Gesocks da gerne anderer Meinung ist. Dass das Strafrecht vor allem im Fall von Jugendlichen oft zu mild angesetzt wird, soll hier nicht diskutiert werden. Was wichtiger wäre, wäre die weitere Behandlung des Jungen. Da gebe ich dir sogar recht. Aber in eine Nervenheilanstalt? Wirklich jetzt? Es sind praktisch noch Kinder. Da sollte lieber angesetzt werden, warum die so sind wie sie sind. Aber das würde bedeuten, dass wir mehr Sozialarbeiter mit angemessener Bezahlung brauchen.

      Nazikeule? Nein, keine Sorge. Die muss man nur dir gegenüber Schwingen. Kinki-Urlaubsvertretung nehme ich an? Oder wohl eher ein kleiner Fanboy, denn er schreibt zumindest auf eine Art, die Intelligenz vermuten lässt.

      • Da du deinen Kommentar geschrieben hast, bevor meiner freigeschaltet war, verspüre ich nicht das Bedürfnis, dir in die Klöten zu treten. Aber vielleicht liest du ihn einfach mal und denkst dann ein wenig nach.

        Übrigens – da du bzw. dein Vorkommentator das Thema ansprechen – finde ich nicht, dass die Richter gegenüber „Kulturfremden“ zu milde urteilen. Das geltende Recht sieht nunmal keine Bestrafung einer Tat vor, sondern eine Bestrafung des Täters für die Tat, und dazu zählt die berühmte „schwere Kindheit“ ebenso wie die Sozialisation. Was von manchen Medien immer gerne herangezogen wird, ist die Verurteilung eines „Ehrenmordes“ „nur“ als Totschlag. Ja sorry, Leute, lest das Gesetz, da stehen die Mordmerkmale abschließend drin. Und entweder sind sie erfüllt oder eben nicht, und im letzteren Fall isses eben Totschlag.

        Ein ganz anderes Thema wäre die Frage, ob man im Strafrecht einen „Kulturmalus“ braucht, also so nach dem Motto: Wer Schariastrafen gewohnt ist, der empfindet den deutschen Knast als Hotelaufenthalt. Aber auch das liefe auf eine justizpolitische Diskussion hinaus: Muss unser Strafrecht in der heutigen Zeit weg von der Rehabilitation und mehr Richtung Sühne gehen? Eventuell sogar für bestimmte Bevölkerungsgruppen, die in einem Sühnestrafrecht sozialisiert wurden?

        Aber auch diese Frage ist eben keine, die sich ein Strafrichter – aktuell – bei der Urteilsfindung stellen muss oder gar darf. Und wenn eben geltendes Strafrecht im Einzelfall ergibt, dass ein Moslem eine Strafmilderung dafür bekommt, dass seine persönlichen Wertvorstellungen die Motivation zur Straftat in einem milderen Licht erscheinen lassen, dann ist das eben so.

        Über alles andere dürft ihr gerne bei euren jeweiligen Justizministern meckern; jedes Bundesland hat einen!

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