TEILEN

Warum haben Automaten keine Räder? Wo wachsen Purzelbäume? Ist die Milch fett, damit es beim Melken nicht quietscht? Hört ein Schneemann schlecht, weil er keine Ohren hat? Alle Antworten auf diese Fragen bekommt Ihr in der neuen Ausgabe meines Podcasts!

– Bundesliga-Start: Werder verliert wieder unglücklich
– Allimania Classic: Alle Infos vor der Premiere
– Classic Release Sendung: die größte Party des Jahres
– Telekom Abuse: Die ganze Story
– Leserbriefe weiterhin erwünscht!
– Emtec zu Gast – Eine Lebensgeschichte: Misshandelt von der eigenen Mutter, WoW, Drogen, Angst vor Frauen
– Blogeintrag der Woche: He-Man-Serie auf Netflix
– Blogwoche: Bundesliga-Pass, Klimaziele, Stadia, Method, Matrix 4, Spiderman, Ingame Shop und Mockridge

Jetzt auch direkt über Spotify hören —> Klick mich

Hier der iTunes-Link zum Stevinho Podcast (einfach abonnieren) —> Klick mich

stevinho_talks


Anzeige

Play

11 KOMMENTARE

  1. Für das ultimative Classic Feeling fehlt nun eigentlich nur noch ein Revival der alten wowszene Website!

    Ich freu mich auf die Release Sendung und natürlich auf allimania!

  2. Das Stadia-Thema seh ich völlig anders. Ich habe einen Laptop der so Medium-OK ist für aktuelle Spiele. Warum sollte ich also Tausende von Euronen für was brandneues ausgeben, wenn ich einfach nur im Monat einen Zehner abdrücken kann um das zu streamen?

    • Der entscheidende Faktor dabei ist das es nicht bei dem Zehner bleibt.
      Diese 10 Euro zahlst du nur dafür diesen Dienst überhaupt in Anspruch nehmen zu können.
      Die Spiele musst du weiterhin zum vollen Preis kaufen um sie dann entsprechend auf dein gewünschtes Gerät streamen zu können.

      • Auch nicht ganz richtig. Einige gehören zum Abo dazu, andere musst du kaufen.
        Trotzdem eine bessere Anschaffung für Menschen die von Monat zu Monat Leben als sich einen 2000 Euro Laptop zu gönnen.

  3. Noch eine Ergänzung zum Verschenken des eigenen Vermögens:

    Wenn jemand bedürftig wird, also zum Beispiel zum Pflegefall, können solche Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt sind, widerrufen werden. Dein Vater muss seine Pflegebedürftigkeit also ziemlich weit im Voraus planen!

  4. Zum Elternunterhalt: Der wird schon nach aktueller Gesetzeslage nicht so heiß gegessen, wie er gekocht wird. Ja, grundsätzlich sind sich Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet, also auch Kinder ihren Eltern, wenn deren Einkommen ihren Bedarf nicht deckt. Aber:

    – zuerstmal kommt man selbst und die eigene Familie: Vom Einkommen werden erstmal alle laufenden Ausgaben abgezogen, Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartner und eigenen Kindern, Hauskredit, Altersvorsorge usw.
    – wer dann noch mehr als 1800 Euro zur Verfügung hat, also wirklich monatlich 1800 Euro „vergeuden“ kann, der ist elternunterhaltspflichtig. Und vom Mehrverdienst über 1800 Euro werden dann auch nur 50% herangezogen.

    Also Beispiel: Wer nach Abzug aller eigenen Aufwendungen immer noch 3000 Euro im Monat übrig hat, der muss gerade mal 600 Euro Elternunterhalt zahlen. Also alle mit eigener Familie – Steve! – dürften, wenn überhaupt, nur geringe Unterhaltsbeträge zu leisten haben.

    Nur mal um den Unterschied zum Kindesunterhalt darzustellen: Erstens kann man da bis 800-irgendwas Euro runtergepfändet werden, zweitens ist „ich habe kein Geld“ keine Entschuldigung: Dann muss man für den Unterhalt in die Miesen gehen.

    Der Elternunterhalt spielt also eigentlich nur bei solchen Leuten eine Rolle, für die er zwar sicherlich ärgerlich ist, denen er aber wirtschaftlich nicht wirklich wehtut.

    Und der Gesetzentwurf, den ihr angesprochen habt, sieht vor, zukünftig grundsätzlich Jahreseinkommen bis 100.000 Euro elternunterhaltefrei zu stellen. Das sind dann also ca. 8000 Euro Bruttoeinkommen. Wenn wir mal 4.500 Euro netto rechnen, zwei Kinder, einen privaten Hauskredit und eine private Altersvorsorge abziehen, landen wir auch ungefähr bei den 1800 Euro, die jetzt schon unangetastet bleiben.

    Ergebnis: Für gutverdienende Familienväter und -mütter würde sich nichts ändern. Für Wenigverdiener sowieso nichts, die zahlen jetzt schon keinen Elternunterhalt. Einzige Profiteure wären kinderlose Gutverdiener, also genau die, denen der Elternunterhalt am wenigsten wehtun würde. Aber die Last müsste von der Solidargemeinschaft getragen werden.

    Wenn man jetzt noch weiß, dass der Vorschlag von Hubertus Heil (SPD) kommt, kann man sich den Rest selber zusammenreimen, auch, warum der SPD die Wähler davonlaufen.

    • Danke Kinki!

      Weist du wie das beim Elternunterhalt ist, wenn ein Haus da ist, das von Kindern und den Eltern bewohnt wird? Und das Einkommen der Kinder zu niedrig ist, um den Unterhalt zu zahlen?
      Muss dann das Haus verkauft werden? Was meinst du dazu?

      • Wäre hilfreich zu wissen, wem das Haus gehört!

        Wenn es den Kindern gehört, gehts den Staat natürlich nix an, allenfalls senkt es die Lebenshaltungskosten der Kinder (die ja keine Miete zahlen) und erhöht somit ihre Leistungsfähigkeit.

        Wenn das Haus gemeinschaftliches Eigentum ist, kann die Sozialkasse theoretisch den Verkauf bzw. die Versteigerung des elterlichen Miteigentumsanteils betreiben. Viel Glück bei dem Versuch, einen Käufer für ein „halbes Haus“ zu finden! (Ich rede von Miteigentum, nicht WEG-Eigentum.)

        Wenn das Haus den Eltern gehört und die Kinder kostenfrei drin wohnen. dürfte es sinnvoll sein, über eine angemessene Mietzahlung zu verhandeln, denn das dürfte in der Regel die wirtschaftlichere Art der Verwertung des Eigentums sein als die Zwangsversteigerung.

        Ich gehe jetzt aber in allen Fällen davon aus, dass die Eltern pflegebedürftig ins Heim kommen, also selbst das Grundeigentum nicht mehr nutzen können. Anders gesagt: Solange der Pflegebedürftige (kostenfrei) sein eigenes Eigentum bewohnt, wäre es natürlich unsinnig, ihm das Eigentum unterm Hintern wegzureißen und ihn zur Mietzahlung o. ä. zu verdonnern!

        • Hm, nehmen wir mal an, das Haus gehört einem Elternteil und den Kindern. In Form einer Erbengemeinschaft (Elternteil 50%, die Kinder die restlichen 50%). Könnte die Sozialkasse von den Kindern dann verlangen ihren Anteil (also dann das ganze Haus) auch zu verkaufen? Würde es eine Rolle spielen, ob eines der Kinder in dem Haus wohnt?

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here