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Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Renate Künast wüste Beschimpfungen auf Facebook hinnehmen muss […] In dem Beschluss des Landgerichts heißt es, dass sie diese Beleidigungen hinnehmen muss, weil die Kommentare unter einem Post mit Link zu einem Artikel der „Welt“ getätigt wurden. In diesem Artikel wird die Frage gestellt, ob Künast mit einem Zwischenruf im Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1986 Sex mit Kindern bagatellisiert habe. (Via)

Ich checke das alles nicht. Man muss sich auf unterstem Niveau beleidigen lassen, weil man irgendwann im Abgeordnetenhaus einen Zwischenruf getätigt hat, der ggf. falsch verstanden wurde? Die offizielle Begründung des Gerichtes kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen…

„Weil das Thema, mit dem Künast „vor vielen Jahren durch ihren Zwischenruf an die Öffentlichkeit gegangen ist, sich ebenfalls im sexuellen Bereich befindet und die damals von ihr durch den Zwischenruf aus der Sicht der Öffentlichkeit zumindest nicht kritisierte Forderung der Entpönalisierung in der Gesellschaft hat, ist die Kammer jedoch der Ansicht, dass die Antragstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss. Dass mit der Aussage allein eine Diffamierung der Antragstellerin beabsichtigt ist, ohne Sachbezug zu der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung ist nicht feststellbar.“ Beleidigungen wie „Drecks Fotze“ bewegten sich „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch hinnehmbaren“.“

In meinen Augen ein äußerst fragwürdiges Urteil. Gerade in der heutigen Zeit, wo die Menschen sich im Netz teilweise extrem daneben benehmen, hätte ich mir ein anderes Signal gewünscht. Solche Urteile suggerieren doch, dass es okay wäre, auf so einem Niveau auf Facebook und co zu pöbeln. „Drecksfotze“ und „Grünes Dreckschwein“ sind für mich in keinem Zusammenhang hinnehmbar. Und jetzt kommen mir bitte die Grünen-Hasser nicht wieder mit der alten „sie findet Sex zwischen Kindern und Erwachsenen okay“-Nummer. In dem entsprechenden Artikel hat Künast zu diesem albernen Vorwurf erneut Stellung bezogen…

Künast: „Ich will einmal klarstellen: Zu keinem Zeitpunkt habe ich das Anliegen, Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Kindern zu entkriminalisieren, unterstützt. Es ging mir lediglich um das saubere Zitieren des Beschlusses aus Nordrhein-Westfalen. Schließlich sage ich normalerweise auch nicht „Komma“.“




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13 KOMMENTARE

  1. Früher Stammtisch, heute steht es halt bei Twitter. Statt die ohnehin schon überlastete Justiz mit solchem Kram zu zumüllen, sollte man einfach drüber stehen wie so viele andere Personen der Öffentlichkeit es auch tun. Aber leider leben unsere Politiker ja auf einem anderen Stern…

  2. Natürlich geht sowas überhaupt nicht klar, aber auf der anderen Seite…

    Wer natürlich solche Kranken Dinge vertreten hat, muss halt damit rechnen
    das man sehr scharfe Kritik und Beleidigungen erntet.
    Es ist nunmal echt nen absolutes No Go.

    Die Grünen allen voran Frau Künast sind ja Profis wenns darum geht,
    sich moralisch aufzuspielen und auf Leuten rumzuprügeln die nicht ihren
    moralvorstellungen entsprechen und sich nicht zu 100 % politisch Korrekt verhalten.

    Ich empfinde es halt einfach als tiefe genugtung wenn die dunkle Vergangenheit diese angeblich perfekten Übermenschen wieder einholt, und sie mal ihre eigene Medizin zu schmecken bekommen. Vielleicht kommen die ja irgendwann mal wieder in der Realität an.

  3. Zunächst mal, was ich von Künast halte: weniger als nix! Rein persönlich bin ich der Meinung, dass eine Dame, die jemals die Legalisierung von Kindersex befürwortet hat, überhaupt kein geeignetes Beleidigungsobjekt mehr. Sprich: Eine persönliche Ehre ist da nicht mehr vorhanden.

    Das vollständige Zitat lautet: „Komma wenn keine Gewalt im Spiel ist“. Heißt also, dass man mit Kindern pennen darf, man darf sie bloß nicht vergewaltigen. Na großartig. Und ja, das Zitat ist von anno dazumal, und es bleibt eine leise Hoffnung, dass sogar so eine Grüne etwas dazulernen kann und ihre Meinung inzwischen geändert hat.

    So, aber nun auf die rechtliche Ebene: Das Urteil geht m. E. deutlich zu weit. Ja, wer sich selber weit aus dem Fenster lehnt, muss einen entsprechenden Gegenwind ertragen. Insbesondere in der heutigen polarisierten Politik muss auch scharfe, polemische, bis hin zu unsachlicher Kritik erlaubt sein. Aber die Grenze liegt nach wie vor bei der Formalbeleidigung: Wo keinerlei Sachbezug zum Thema mehr herrscht, muss der Bereich des Erlaubten verlassen sein. Eine „Drecksfotze“ liegt in jedem Fall außerhalb dieses Bereiches, dazu sollte es eigentlich keine zwei Meinungen geben.

    Ich würde gerne mal die vollständige Urteilsbegründung lesen, um mir ein abschließendes Urteil zu bilden. Denn ich traue nichtmal der Berliner Justiz, die ja nun wirklich am zusammenbrechen ist, zu, sich dermaßen neben der Spur zu bewegen. Ein solches Urteil bewegt sich auch nicht mehr auf dem Niveau „Bewährung für bereichernde Straftäter“, sondern es liegt einfach außerhalb des Gesetzes. Und gerade deshalb vermute ich, dass die Presse hier die gerichtliche Argumentation entstellend verkürzt.

    • Puh, gerade noch die Kurve bekommen. Ein Kommentar ohne zumindest am Rande noch ein bisschen gegen Flüchtlinge zu hetzen war einfach nicht drin, oder?

    • Das wäre jetzt ein Thema was man juristisch extrem differenziert betrachten könnte und müsste. Der Themenkomplex Pädophilie und Schutzalter ist juristisch hochinteressant und überall wo diskutiert wird (z.B. Österreich) haben wir deutlich bessere Gesetze als dort wo nicht diskutiert wird (z.B. Idaho). Es stellen sich Fragen wie: Wo beginnt Pädophilie und wo hören normale Beziehungen auf? Wie setzt man das Schutzalter so, dass die normalen Beziehungen unter Jugendlichen nicht beinträchtigt sind , aber Pädophilie ein Riegel vorgeschoben wird? Das sind allerdings schwierige juristische und Philosphische Themen die die sublimation unserer menschlichen Urinstinkte erfordern. Einfacher wird es wenn man stattdessen direkt alle zu Kinderfickern umdeklariert und Todesstrafe für Kinderschänder fordert. Wie die NPD, aber wir sind ja keine Faschisten.

      • Ich wäre der letzte, mit dem man nicht darüber diskutieren könnte, ob man einen 18jährigen, der mit seiner 13,9-jährigen Freundin pennt, wegen schweren sexuellen Missbrauchs bestrafen muss; sowas habe ich IRL schon verteidigt. Aber eine generelle Aufhebung des Verbotes von Sex mit Minderjährigen ist indiskutabel. Und das hat auch – lieber Naraq – nichts damit zu tun, was ein gewisser Prophet vor 1300 Jahren getrieben hat, sondern ist allgemeingültig.

        Die grüne Haltung bzw. die von Künast ging aber damals genau in diese Richtung: Alles, was gewaltfrei ist, sollte erlaubt sein. Widerlich!

    • Sie geht in die nächste Instanz. Das Urteil ist ein Witz vor dem Herrn und zeigt wieder einmal, dass die „alten“ keine Ahnung vom Internet haben.

      • Es gibt keine Anzeichen, dass die Zivilkammer des Berliner Landgerichts von internetphoben Ü60-Richtern durchsetzt wäre, insbesondere aber auch, da „Internet“ für die Entscheidung des Falles kein Kriterium ist. Das Medium macht eine Meinungsäußerung nicht (un)zulässig, entweder überall oder nirgends.

        Ich habe ja schon geschrieben, dass ich das Urteil für falsch halte. Ich möchte aber alle, die mir hier zustimmen, mal fragen, wie sie damals reagiert haben, als das Urteil lautete, dass Alice Weidel eine „Nazischlampe“ genannt werden dürfe, und zwar nicht von irgendwelchen Internettrollen, sondern im Staatsfunk (extra3).

        Habt Ihr Euch damals gefreut: „Der Weidel geschiehts recht“?

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