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Brisanter Vorstoß zum Thema Jugendkriminalität: Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) will die strafrechtliche Verantwortlichkeit von 12- und 13-jährigen Tätern ermöglichen – „zumindest bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten“. Bislang sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Die Länder-Justizminister wollen den Vorschlag an diesem Donnerstag in Berlin diskutieren. (Via)

Auslöser ist hierbei die Gruppenvergewaltigung von Mülheim an der Ruhr, als im Juli 2019 drei 14- und zwei 12-jährige Jungen eine Frau in ein Gebüsch zerrten und sie vergewaltigten. Ich weiß nicht, wie Ihr das seht, aber ich kenne Zwölfjährige aus meinem Job, die spielen noch mit Lego. Ich finde 14 eigentlich ein gutes Alter für den Beginn der Strafmündigkeit. Wenn sowas wie in Mülheim passiert, drehen die Deutschen immer durch und wollen irgendwas tun oder irgendeinen Schuldigen finden. Ist ja bei Amokläufen auch immer so – am Ende sind immer die Computerspiele schuld daran. Ich weiß nicht, ob es der richtige Weg ist, jetzt schon Zwölfjährige als strafmündig einzustufen. Ich denke immer noch, dass sie in diesem Alter in der Regel keine Vergewaltiger sind.

Was meint Ihr dazu?





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36 KOMMENTARE

  1. Ist natürlich auch viel bequemer 12 Jährige einzusperren als die Frage nach sozialen Sicherungssystemen, Zugang zu Psychologen und der Rolle des Jugendamtes zu stellen. Wenn 12 Jährige an einer Gruppenvergewaltigung teilnehmen ist es so einfach wie falsch sie zu einem „Super Predator“ zu erklären wie in den USA der 90er Jahre, die Schuld an solchen Taten zur Schuld einem bösen Individuum zu geben.
    Wenn Kinder Schwerverbrechen begehen hat dass meiner Meinung nach immer systemische Gründe, diese zu Untersuchen würde aber auch implizieren dass wir als Gesellschaft etwas falsch machen. Und das ist anstrengend und politisch unpopulärer als die bloße Rache an Individuen.

    • Es sagt doch keiner (auch nicht die Politik), dass nicht auch Ursachenvorsorge zu betreiben wäre. Die Konsequenz daraus kann aber nicht sein die Täter mit sowas durchkommen zu lassen.

      Es wird immer (absolute) Ausnahmefälle geben und manch einer lernt nur auf die harte Tour. Hätte die Justiz Möglichkeiten gehabt die Jungs bei vorherigen Vergehen einzunorden wäre es vielleicht nie so weit gekommen. Wer in dem Alter ständig scheiße baut sollte besser früher als später lernen, dass er/sie rechtlich nicht unverwundbar ist.

      • Ich glaube nicht, dass bei 12 Jährigen der Strafvollzug dass Mittel der Wahl ist. Es fehlen dort einfach Handlungsmöglichkeiten für z.B. Jugendämter oder Pädagogen.Man kann Kinder und Jugendliche auch aus dem Verkehr ziehen ohne sie in ein Gefängnis zu sperren wo sie Kontakt zu anderen, älteren Kriminellen aufbauen. Man muss diesen Kindern eine Perspektive ohne Gewalt und Kriminalität bieten, dass haben sie wahrscheinlich in ihrem häuslichen Umfeld nie kennengelernt und werden sie im Knast auch nicht kennen lernen.

        • Sehe ich auch so. Strafmündigkeit bedeutet ja nicht automatisch Gefängnis, sondern lediglich das einschneidendere Maßnahmen ergriffen werden können; wie die von Dir aufgeführten ausgeweiteten Handelungsmöglichkeiten für Jugendämter und Pädagogen. (Glaube ich zumindest; bin aber kein Jurist)

    • Es geht nicht um blinde Rache es geht um Gerechtigkeit ! Menschen die diese Ansichten teilen sind ein Schlag ins Gesicht aller Opfer. Ein System der Täterjustiz. Der Täter steht im Mittelpunkt, alles dreht sich um Ihn.
      Wirklich Schuld hat doch dann keiner an seinen Taten. Es ist die Gesellschaft welche die Schuld trägt, es ist die Kindheit, es ist die Politik. Jeder ist Schuld nur nicht das Individuum.
      Anstatt dass wir denen die es am meisten verdienen den Rücken stärken, den Opfern, verhöhenen wir sie noch im Gerichtssaal wenn der nächste Schwerverbrecher der ganze Aktenschränke bei den Justizbehörden füllt mit einem breiten Grinsen im Gesicht den Saal verlässt.
      Eine Selbstreflexion der Täter ist in einem System das nicht Starft unmöglich. Das man Menschen damit innerlich zerstört, dass diejengen die Ihnen unermessliches Leid zugefügt haben, nach kurzer Zeit frei herum laufen scheinen manche leider nicht zu verstehen oder besser nicht verstehen zu wollen.

      Man sagt Ihnen:

      „Hey 5 Jungs haben dich vergewaltigt und misshandelt aber dadurch dass man sie eineml wöchenlich zum Psychologen schickt wirst du dein Trauma sicherlich überwinden.. naja und wenn nicht. Pech gehabt.“

      Wir brauchen kein System dass jemanden der ein Kaugummi geklaut hat auf ewig wegsperrt aber es gibt Taten bei denen eine Haftstrafe nach meinem Rechtsempfinden unausweichlich ist. Außerdem sollten wir nicht vergssen dass Gerichtsurteile die gegen das geimeinschaftliche Rechtsempfinden der Gesellschaft sind auf lange sicht vor allem auch politisch radikalen Kräften einen mehr als fruchtbaren Boden bieten.
      Nach den etlichen Bewährugen und den ewigen pädagogischen Urteilen wird es irgendwann einen Teil geben der sich daraus stark radikalisiert und dementsprechende Forderungen auch vertritt. Die beste Werbung für Lynchjustiz.
      Irgenwann wird der Tag kommen am dem sich die Menschen vllt nach einer ursprünglicheren Form der Justiz sehen. Dann wir es einfach nur noch heißen, für einen Vergewaltiger brauchen wir nur noch 3 Dinge… einen Strick, eine Laterne und ein kleines Holzschild.
      Ich für meinen Teil möchte nicht in archaische Zeiten primitver Gewalt zurück.
      Urteile die Menschen an der Gerechtigkeit zweifeln lassen sind der beste Weg dorthin.

  2. Die Frage dürfte sich gar nicht stellen. Direkt auf 12 herabsetzen.
    Nur weil man ein gewisses Alter (was nur eine Zahl ist) noch nicht erreicht hat, kann man sich alles erlauben? Der Mist baut hat auch dafür grade zu stehen.
    Aber vermutliche gibt es dann noch mehr Anwälte die sich auf die Fälle stürzen, da sie hier die schnelle Kohle wittern und gefühlt mit allem durchkommen.
    Amerikanisches Strafrecht bitte.

    • Von wie vielen 12-Jährigen, die schwere Straftaten begehen, hast du denn schon gehört? Ein solcher Fall passiert vielleicht alle paar Jahre einmal, wenn überhaupt. Das Alter ist halt nicht nur eine Zahl, es gibt zwar Abweichungen, aber man kann relativ gut einschätzen, wie sich das Gehirn und damit eben auch die Entscheidungsfähigkeit in einem bestimmten Alter schon entwickelt hat. Bis zu einem gewissen Alter wissen Kinder überhaupt nicht, dass ihre Handlungen Konsequenzen haben könnten, die über „Mama ist sauer“ hinausgehen.
      In den meisten Fällen denkt ein 12-Jähriger ja noch nicht mal an normalen Sex, geschweige denn, dass er eine Frau vergewaltigt oder auch nur darüber nachdenkt. Sollte man jetzt alle 12-Jährigen, die ein paar Grenzen übertreten, gleich verknacken, weil vielleicht einer von 100.000 was wirklich Schlimmes anstellt?

      Apropos Amerikanisches Strafrecht: Du meinst das Land, mit den höchsten Rückfallquoten weltweit bei Kriminellen? Wo die meisten Häftlinge im Gefängnis ermordet werden, wo teilweise Jugendliche wegen Diebstahl längere Strafen kriegen, als hierzulande Mörder und Vergewaltiger?

      Im Übrigen kommt auch ein 12-Jähriger bei uns nach so einer Aktion nicht einfach davon. Man kann ihn zwar nicht verurteilen, aber er wird mit Sicherheit in ein geschlossenes Heim gebracht und kann da auch so ohne weiteres erst mal nicht mehr raus.

    • Ich hab Verwandte in den USA und du willst ganz sicher kein amerikanisches Strafrecht. Hier mal die Highlights des amerikanischen Systems:
      1. Prozentual höchste Anzahl an Strafgefangenen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung weltweit, mehr als China oder Nordkorea.
      2. Höchste Anzahl an Toten durch Polizeigewalt weltweit, vor Russland oder China.
      3. Höchste Rückfallquote weltweit.
      4. Meiste Tote innerhalb der Gefängnisse weltweit
      5. For Profit Gefängnisindustrie, d.h. Gefängnisse werden von Privatunternehmen geführt die Gewinnorientiert arbeiten.Infolge dessen werden auch schonmal Richter bestochen um die Gefängnisse zu füllen, Kosten werden gedrückt das führt dann z.B. zu Maden im Essen und generell menschenunwürdigen Bedigungen.
      6. Zwangsarbeit für Gefangene für Centbeträge in der Stunde, quasi legale Sklaverei.
      7. Unmögliche Bewährungsauflagen um hohe Rückfällquoten zu erreichen, dies ist gewollt siehe Punkt 5.
      8. Kein Wahlrecht für Straftäter gepaart mit rassistischer Strafverfolgung heißt 1/3 der männlichen, erwachsenen Afroamerikaner hat kein Wahlrecht mehr.

      Ich könnte hier noch Stunden so weitermachen, aber würde vorher gerne wissen welcher dieser Punkte für dich so erstrebenswert ist, dass wir das auch in Deutschland haben sollten.

      • Manchmal ist es das richtige einen Menschen wegzusperren auch wenn es für die Gesellschafft vllt besser wäre es nicht zu tun. Selbst wenn es billiger wäre es nicht zu tun.

        Einfach aus dem Grund weil jede Tat Ihren Preis hat und gesühnt werden muss. Das ist die Gesellschaft den Opfern Schuldig.

        Wir brauchen kein System das nach dem biblischen prinziep Auge um Auge agiert. Nach dem Motto bringst du mich um bringen wir dich um.
        Ein Urteil darf aber auch niemals rein pädagogisch sein. Dann müssten wir ja einen zustiefst einsichtigen Mörder umghehend wieder auf freien Fuß stezten.
        Nein so funktioniert Gerechgtigkeit nicht. Wir hacken keinem Dieb die Hand ab, Gewalt sollte niemals als Strafe zu Rechtfetigen sein. Aber wir haben die Übereinkunft getroffen das geschehenes Unrecht ab einer gewissen Grenze mit Freiheitsentzug zu vergelten ist.
        Wir als Geselltschaft nehmen Jemandem die Freiheit nicht nur um Ihn zu erzhiehen (das ist ein wünschenswerter Nebeneffekt) sondern auch um dem Anspruch der Opfer nach Wiedergutmachung gerecht zu werden.

  3. Vor Gericht sollte nur die Tat selber zählen. Stattdessen durchleuchtet man die ganzen armen Täter nach mildernden Umständen oder am besten gleich Schuldunfähigkeit und will uns das dann als Gerechtigkeit verkaufen…

    • die Mär der Schuldunfähigkeit.
      Wer Schuldunfähig gesprochen wird, landen mindestens die Zeit in der geschlossenen Psychatrie, die ein Schuldfähiger eingesessen hätte. Plädiere niemals auf Schuldunfähig wenn du es nicht wirklich bist.

  4. Unsere Gesellschaft wandelt sich. Die Kinder sind „frühreifer“ als noch vor ein oder zwei Generationen. Es sind viele Einflüsse, von der früheren „intakten Familie“, die heute mehr und mehr von alleinerziehenden, berufstätigen Eltern ersetzt wird, über den Medienkonsum und das Internet, das natürlich auch die Kinder beeinflusst. Schaut Euch mal die „Krimiserien“ der damaligen Zeit an … Polizeiinspektion 1 damals vs. Alarm für Cobra 11 heute! Die früheren Generationen sind einfach „behütet“ aufgewachsen. Und nicht zuletzt haben wir heutzutage kulturelle Einflüsse, die es früher nicht gab. Ich will an dieser Stelle gar kein politische Plädoyer haben, aber wenn man von nicht strafmündigen Intensivtätern hört, dann heißen die selten Klaus, Peter oder Stefan. Bitte, ich stelle nur Tatsachen fest.

    Die Strafmündigkeit liegt hierzulande seit 1953 bei 14 Jahren. Historisch war sie schon mehrfach bei 12 Jahren angesiedelt, nämlich von 1871 bis 1923 und 1943 bis 1953.

    Wenn ich einen durchschnittlichen 14jährigen von 1953 betrachte und einen durchschnittlichen 12jährigen heute, dann ist der 12jährige heute deutlich weiter entwickelt. Und ich finde, dass sich das durchaus auch im Strafrecht wiederfinden kann. Wenn heutige 13jährige Ladendiebe der Polizei auch beim 20. Klau ins Gesicht spucken mit „ihr könnt mir gar nix“, geht mir der Hut hoch. Ich würde sogar so weit gehen, überhaupt keine starre Untergrenze anzusetzen. Motto: Wer die Einsicht hat, dass er Straftaten begeht, weil er zu jung ist, um verfolgt zu werden, der ist eben NICHT zu jung, um verfolgt zu werden.

    Das liefe dann eben auf eine Prüfung im Einzelfall hinaus: Wollte der 10jährige einfach nur mal seine Grenzen testen oder scheißt er auf das Strafrecht?

    • „Bitte, ich stelle nur Tatsachen fest.“

      Das ist erstmal nur deine empirische Wahrnehmung, keine Tatsache. Du darfst mir gerne Quellen vorlegen, die eine gewisse, von dir implizierte Häufung der Herkunft bei minderjährigen Intensivtätern belegen.

      Davon abgesehen stimme ich dem Punkt, dass „die Jugend von Heute“ früher reift durchaus zu, eine Überlegung das entsprechende Alter herab zu setzen also mitunter angebracht sein kann. Mit dem Thema muss sich ernsthaft auseinander gesetzt werden.

      Man sollte jedoch dabei nicht außer Acht lassen, dass sich diese Überlegung auch auf andere Aspekte unserer Gesellschaft auswirkt. Das Wahlalter zum Beispiel.

      • Besser informiert sein ist nicht das Gleiche, wie früher „reif“ zu sein. Wenn du vor 40 Jahren einen 12-Jährigen was über Strafmündigkeit gefragt hättest, hätte der vermutlich relativ wenig Ahnung davon gehabt.
        Abgesehen davon, was der gute Kinki da als „Argument“ anbringt, „früher war das Strafrecht schon mal bei 12 Jahren“, ergibt für mich keinerlei Sinn. Nur weil etwas früher so war, soll es wieder eingeführt werden? Früher durften Eltern und Lehrer Kinder auch noch straflos verprügeln – und nicht nur mal einen Klapps, sonder richtig grün und blau schlagen -, würde ich trotzdem nicht wieder erlauben. Oder Männer durften in der Ehe ihre Frauen vergewaltigen, oder – etwas harmloser – ihrer Frau verbieten zu arbeiten. Kinder konnte man auch als billige Arbeitskräfte ausnutzen.

        Ein 12-Jähriger, der sich an einer Gruppenvergewaltigung beteiligt, wird auch weggesperrt, nur kommt der halt nicht in den Knast, sondern in eine „Erziehungsmaßnahme“, ist aber auch fürs Erste aus dem Verkehr gezogen.

        • Da steht doch, dass die Zahlen rückläufig sind. In einer Stadt von der Größe Berlins sind auch knapp 500 jugendliche Intensivtäter nicht besonders viel. Klar, jedes einzelne Gewaltverbrechen ist schlimm und überflüssig, aber wir „jammern“ hier in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Schau dir mal Großstädte in den USA oder Südamerika an, da werden dir die Augen übergehen. Da laufen die jugendlichen Straftäter nämlich nicht mit Messern durch die Gegend, sondern mit Feuerwaffen. Und da brennt auch nicht mal ein Auto, sondern mal ein ganzer Straßenzug.
          Insgesamt war die Gesellschaft noch nie so wenig gewalttätig wie heute, wir bekommen bloß jede Tat, die auch nur ein bisschen „spektakulär“ ist, mindestens zehn mal „brühwarm“ serviert. Es gibt auch nicht mehr Kriege weltweit als noch vor 100 Jahren, nur wusste man eben damals oft nicht, was auf der anderen Seite der Welt passiert und wenn, dann meistens erst Tage oder Wochen später.

          • Die Anzahl an Tätern ist imho unerheblich. Maßgeblich ist bei jedem Einzelfall die schwere und Anzahl an Delikten. Bei jemanden der ständig mit 70 km/h durch eine Spielstraße rast wird auch kein Auge zugedrückt, bloß weil alle anderen mit angepasster Geschwindigkeit fahren.

  5. Ich kann mich dem Großteil meiner Vorredner nur anschließen.
    Wir reden eben nicht über Legospielende normale Kids sondern um schwerste Straftaten schon mit 12. Bei dingen wie Mord oder eben der genannten Gruppenvergewealtigung muss irgend etwas im Leben und der Entwicklung dieser jungen Menschen so dermaßen schief gelaufen sein, dass der Staat die Mittel haben sollte einzugreifen. Es geht ja nicht darum sie wie Erwachsene zu behandeln und für 35 Jahre wegzuschließen sondern darum überhaupt rechtlich die Möglichkeit zum Handeln zu bekommen.
    Meistens, und ja da veralgemeinere ich ich weiß, liegt’s ja am familiären oder sozialen Umfeld. Und hier nen rechtssicheren Hebel zu bekommen um die Kinder da raus zu holen ist nicht nur zum wohl der Gesellschaft erstrebenswert sondern auch im Sinne des in der persönlichen Entwicklung befindlichen Straftäters. DENK DOCH MAL EINER AN DIE KINDER! (Sorry der musste sein ;))

  6. Man muss sich auchmal die Frau in der Situation vorstellen. Die wird von einer Gruppe vergewaltigt, macht den ganzen Kram mit Polizei, Medien usw durch nur um dann gesagt zu bekommen, dass die Täter zu jung sind und nichts weiter gemacht wird

  7. „Deine“ Zwölfjährigen, die noch Lego spielen, werden dann ja nicht getroffen, da Die vermutlich keine schwere Gewalttat begehen.
    Feststellung der Straffähigkeit müsste immer in Einzelfall betrachtet werden. Das Alter allein darf kein Freifahrtsschein sein. (Finde ich)

    • Sehe ich auch so. Das Alter wird ja auch nur genommen, um damit einzustufen, wie bewusst jemand handelt. Nur kann das total unterschiedlich sein. Und wenn ein 8-Jähriger mordet/vergewaltigt gehört die Öffentlichkeit genauso vor ihn geschützt wie wenn es ein älterer tut. Und darum geht es ja: Öffentlichkeit schützen

      Das Alter halt ein schlechter Indikator. Jeder entwickelt sich anders und deshalb müsste eigentlich immer geprüft werden, wie die jeweilige Person geistig entwickelt ist und wie „bewusst“ eine Tat begangen wurde

      Bei der Unterscheidung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht gibt es das ja auch schon. Eigentlich müsste das weiter ausgedehnt werden um die Strafmündigkeit auch noch jüngerer prüfen zu können. Freifahrtsscheine darf es eigentlich nicht geben

  8. Es gibt ja die „Schuldunfähigkeit“ durch geistige Behinderung oder ähnliches. Ich denke schon, dass man heutzutage darüber nachdenken muss, ob man unter 14-jährigen eine „Schuldfähigkeit“ zuschreiben könnte. Dies muss dann aber im Einzelfall passieren und darf nicht pauschal für alle angewandt werden.
    Aber um im Beispiel hier zu bleiben: Gruppenvergewaltigungen passieren einfach nicht aus kindlicher Unwissenheit.

    • Das ist der Punkt, dem ich auch zustimme: normal „weiß“ ein Kind, selbst wenn es sagen wir einmal weniger effektiv erzogen wurde, ab ~6-8 Jahren welche Taten schlecht sind. Dazu trägt allein auch alles andere abseits der Erziehung bei. In meinem Umkreis z.B. haben 8-10 Jahre alte Kinder selbst „kleinere“ Delikte wie Diebstahl als schlecht angesehen bzw. ihnen war bewusst, dass sie so etwas eigentlich nicht machen dürfen. Da dies jedoch keinerlei Strafe nach sich zog, hatten die Kinder aber weitaus weniger Probleme solche Taten zu begehen.

      Daher ja, bestimmte Taten wie eine Gruppenvergewaltigung passieren eben nicht aus kindlicher Unwissenheit, genauso wie schwere Körperverletzung usw. Da muss dann jeweils einzeln nachgegangen werden und, wenn man feststellt, dass der/die Täter im völligen Bewusstsein der schwere der Tat gehandelt haben, dass dann entsprechend das Strafrecht auch angewandt wird, völlig unabhängig vom Alter der Täter.

      • 8-10 Jährige sind nicht fähig sich selbst moralisch zu reflektieren, sie sind aber in der Lage moralische Vorstellungen von Autoritätspersonen für sich zu nutzen. Die 8-10 jährigen in deinem Umkreis wissen also dass stehlen schlecht ist, weil sie dass von z.B. ihren Eltern so vorgelebt bekommen haben. Die Kinder fühlen sich nicht schlecht weil sie reflektieren können welche Folgen ihr handeln hat oder welche Moral zugrunde liegt, sondern weil sie die Erwartungen der Eltern enttäuscht haben.
        Wenn du stattdessen Kinder nimmst die in schwierigen Verhältnissen aufgewachsen sind wo diese moralischen Vorstellungen nicht vorherrschen, werden die Kinder diese auch nicht für sich nutzen.

  9. Bei schweren Verbrechen die Vorsätzlich begangen werden (also nicht das Kind das beim Spielen aus versehen jemanden verletzt oder gar tötet) muss es möglichkeiten geben Geben jüngere Menschen zu bestrafen und bei Wiederholungstätern auch die Öffentlichkeit vor ihnen beschützen. Wie die Strafen aussehen können ist sicherlich zu Diskutieren, aber nur einen Sozial Arbeiter zu den häufig überforderten Eltern zu schicken ist leider oftmals zu wenig. Wenn ein Kind das Gefühl bekommt, es kann machen was es will ohne das es Konsequenzen hat, dann tut man erstmal dem Kind keinen Gefallen und bekommt im schlimmsten Fall einen neuen Mehmet
    https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Mehmet

  10. Die Menschen wollen immer irgendeinen Schuldigen finden.. ja, Sie wollen das diejenigen die solche Taten begehen dafür zu Rechenschaft gezogen werden. Das nennt man Gerechtigkeitsempfinden. Ich empfinde die deutsche Justiz im Bezug auf Sexualdelikte als oft ekelhaft und widerwärtig. Deutschland ist ein Land in dem der Schutz der Täter erst einmal an erster Stelle steht. Etliche Skandalurteile der letzten Jahre sind ja wohl genug. Anstatt Täter würdig zu Strafen werden die Opfer oft noch ein zweites Mal vor Gericht geschändet wenn die Täter grinsend mit einer Bewährung den Saal verlassen. Die Rechte des Opfers sollten in jedem Fall uneingeschränkt über denen der Täter stehen. Wenn nach einer Gruppenvergewaltigung keiner im Gefängnis landet ist das ein Skandal ohne gleichen . Sollten Täter unter 14 Strafmündig werden ? Ich weiß es nicht aber es muss jemanden geben der sich für ihre Taten zu verantworten hat. Dann sind es die Eltern. Alleine das Signal das wir in den letzten Jahren an die Opfer sexueller Gewalt gesendet haben ist verheerend. Geh nicht zur Polizei, am besten nicht anzeigen und schön den Mund halten, die Täter sind eh nach kurzem wieder auf freiem Fuß wenn sie überhaupt mit einer Haftstrafe zu rechnen haben.

    • Genau so seh ich das auch. Ich seh eine bedenkliche Neigung darin, wenn ich mit 14 schon bereit bin eine Frau zu vergewaltigen. Als Opfer muss es eine riesige Farce sein, wenn die Täter einfach so davon kommen.

  11. Also ich finde das mehr als überfällig. Wenn solche Straftaten vorliegen sollte das Alter keine Rolle spielen. „oh alle anderen spielen in diesem Alter mit Lego, also kann der ja gar nicht strafmündig sein“ ist wohl der falsche Ansatz. Kaugummi Diebstahl ist halt ne andere Sache und da kann man wohl bei einmaligen Vergehen milde walten lassen.

  12. „Ich weiß nicht, wie Ihr das seht, aber ich kenne Zwölfjährige aus meinem Job, die spielen noch mit Lego.“

    1. Sind das garantiert nicht die, die auch Frauen in Gebüsche zerren und vergewaltigen

    2. Heißt strafmündig nicht, dass sie bei Taten bestraft werden geschweige denn wie erwachsene bestraft werden. Es geht nur darum, dass die Justiz überhaupt etwas machen kann – dazu gehört auch das Prüfen der Strafmündigkeit

    Meinetwegen können sie die auch schon auf 10 runtersetzen. Es muss halt individuell abgewogen werden wie reif jemand ist und wie bewusst eine Straftat begangen wurde. Momentan wird so getan als wäre jeder unter 14 nicht Herr seiner Sinne und könne machen was er/sie will

  13. Vielleicht sollte man hier ähnlich wie beim Jugendstrafrecht die Regeln so lockern, dass im Alter zwischen 12 bis 14 eben der Richter entscheiden darf, ob die Person strafmündig ist oder nicht.
    Sry, aber ich finde es zum kotzen, wenn jemand aufgrund seines Alters mit sowas wie einer Vergewaltigung durchkommt. Auch wenn die MEISTEN in dem Alter noch mit Lego spielen, sollte man solchen Verbrechen in dem Alter keinen Freifahrschein geben.
    Find den Vergleich mit Amokläufen etwas unglücklich. Aus diesen wurden nämlich schon gute Schlüsse gezogen (wie z.B. ein verschärftes Waffenrecht). Die Computerspiel-Debatte ist da dann schon arg haltlos und populistisch.

    • Und irgendwann taucht dann ein 11-Jähriger auf, der was ähnliches angestellt hat. Menschen, die extremst von der Norm abweichen, hast du immer wieder, du kannst aber auf der Basis keine allgemeinen Gesetze erlassen oder ändern.

  14. Ich denke, dass sollte da genau wie beim Übergang zwischen Jugend und Erwachsenenstrafrecht ein psychologisches Gutachten klären, ob jemand schon strafmündig ist. Ist natürlich schwierig, dass gesetzlich nur auf schwere Gewaltverbrechen zu beschränken, für Diebstahl, Beleidigung etc. wäre dieses Verfahren wohl etwas zu aufwändig.

  15. „dass sie in diesem Alter in der Regel keine Vergewaltiger sind“
    Die meisten Menschen sind keine Vergewaltiger.
    Hier geht es ja nicht um irgendwelche kleinen Delikte, sondern wie der Artikel sagt um schwere Verbrechen. Ich finde so etwas mehr als berechtigt. Die Kinder, die in dem Alter mit Lego spielen, sind ja sicherlich nicht dieselben die derart schwere Verbrechen begehen.

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