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Er nutzte das Machtgefälle manipulativ aus, um einen 13-jährigen – schwer verliebten – Fan sexuell zu missbrauchen. Jetzt wird Youtuber „Yo Oli“ zu einer Bewährungsstrafe und Sozialstunden verurteilt. Von einem Teil der Vorwürfe wird er freigesprochen. (Via)

Schon ne krasse Geschichte. Junus W. aka „Yo Oli“ wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt (auf Bewährung). Darüber hinaus muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 30 Stunden sexualtherapeutische Einzelgespräche mit Experten führen. Ansonsten hoffe ich persönlich, dass man seine Gesicht nie wieder auf Youtube zu sehen bekommt. Schade, dass das nicht direkt vom Gericht angeordnet wurde: Einen Rattenfänger, der seinen Youtube-„Ruhm“ ausnutzt, um Minderjährige zu missbrauchen, braucht eigentlich niemand auf der Plattform.




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20 KOMMENTARE

  1. Das Mädel hat bei ihrem Alter gelogen und es wohl darauf angelegt, dass er mit ihr vögelt. Worüber wieder keiner Spricht: 2 andere Mädels haben nachweißlich Gelogen (das Gericht war davon überzeugt) und ihn falsch einer Vergewaltigung bezichtigt. Die werden natürlich nicht belangt.

  2. Also für mich ist verständlich, warum man auf Missbrauch von Jugendlichen geht. Alles danach ist natürlich davon abhängig, was genau vorgefallen ist. Das wissen wir nicht. Aber die Bewährung macht für mich keinen Sinn. Wenn jemand nach Entlassung, mit dem Haftausweis öffentlich prahlt und immernoch behauptet unschuldig zu sein. Hat er halt nichts aus der Verurteilung und der U-Haft gelernt. Ist also zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft noch in Revision geht.

  3. Ich bin mir extrem sicher das der genauso wie der Logan Paul einfach weitermacht als wäre nix gewesen und in zukunft ist er und seine „Opfer“ ja sowieso älter (also automatisch, man wird halt älter…) und damit nicht mehr so sehr strafrechtlich relevant.

    Aber ich glaube keinen Moment lang das der was draus lernt. Wenn er wirklich in Knast gegangen währe dann vieleicht, aber so…

  4. Ich würde es begrüßen, wenn solchen Menschen die Veröffentlichung von Videos verboten werden würde. Man weiß, dass Gerichte in den USA durchaus Internet-Verbote aussprechen können. Ob dies in Deutschland überhaupt möglich ist, weiß ich leider nicht. Ich fürchte, dass das bei uns gar nicht geht.

  5. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Der Typ ist mit einem Mietwagen der mit einer Matratze ausgestattet war durch die Gegend gefahren…

    Ekelhafter Typ, da kommt es mir hoch.

  6. Nur 8 Monate auf BEWÄHRUNG? Für missbrauch minderjähriger? und 100 Spzielstunden sind gerade mal 2 Arbeitswochen.
    Kannst fürs Raubkopieren mehr bekommen…
    Finde die Strafe ein wneig schwach, da es um Minderjährige geht.

    • Vielleicht solltest du zumindest mal das erste Video schauen oder aber mal die Urteilsbegründung durchlesen, bevor du das deutsche Strafsystem in Frage stellst.

    • Dachte ich mir erst auch. Aber „Missbrauch“ ist hier etwas anders als das, was man sich da normalerweise drunter vorstellt, denke ich. Das Mädchen war wohl verknallt, wollte das ganze, wurde nicht gezwungen, keinerlei Gewalt etc., deshalb die recht milde Strafe

    • Das ist nun mal normal in Deutschland. Menschen haben in Deutschland kein Wert, solang man nur Menschen Schaden zufügt gibt es milde strafen.
      Erst wenn es einen Wirtschaftlichen schaden gibt bist du so richtig dran. Steuerhinterziehung, Raubkopie usw.
      Da wünsche ich mir echt, das man mal was von der USA abguckt, da wäre er für mehre Jahrzehnte in denn Knast.

      • Lest euch doch wenigstens mal die Urteilsbegründung durch bevor ihr gleich den Wutbürger Modus schaltet. Es gibt durchaus nachvollziehbare Gründe warum die Strafe so ausgefallen ist.

      • Kannst du mir mal einen Fall von Steuerhinterziehung geben, die ein Durchschnittlicher Bürger durchgeführt hat, kein Millionär, die irgendwie zu einem Aufenthalt in einer JVA geführt hat?
        Ebenso bitte bei Raubkopien?

      • Vielleicht nicht, aber sie haben im Gegensatz zu dir, nicht nur die Überschrift gelesen, sonsern auch die Urteilsbergündung. Da wird einiges klar!

      • Was hat das damit zu tun? Wäre sie nur ein paar Monate älter gewesen, wäre es kein Missbrauch, sondern vollkommen legal. Dieses „er nutzt seinen Ruhm aus“ ist vorgeschoben und hat rechtlich keinerlei Relevanz. Natürlich achten Richter darauf, aber es ändert nichts am Straftatsbestand.

        „Der Angeklagte sei manipulativ vorgegangen und habe ihre fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt.“
        Absoluter Schwachsinn. Seien wir mal ehrlich hier.

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