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Ein von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der umstrittene Artikel 17 der im letzten Jahr vom EU-Parlament beschlossenen Urheberrechtsrichtlinie nicht mit den Grundrechten vereinbar ist und somit vom Europäischen Gerichtshof gekippt werden müsste. (Via)

Das Gutachten stammt vom Göttinger Multimedia- und Telekommunikationsrechtler Gerald Spindler. Dieser kommt zu dem Schluss, dass vor allem die vollständige Überprüfung sämtlicher Inhalte während des Uploads in Widerspruch zu dem vom Europäischen Gerichtshof ausgesprochenen Verbot einer allgemeinen aktiven Überwachungspflicht steht. Er stellt in seinem Gutachten auch das Versprechen der Bundesregierung in Frage, dass die neuen Richtlinien in Deutschland so angewendet werden könnten, dass keine Upload-Filter notwendig seien. Laut seinen Ausführungen sei dafür ein Geoblocking durch die Diensteanbieter unvermeidbar, um die strengen Vorschriften erfüllen zu können.

Und daran sieht man mal wieder: Wenn Du Politiker Gesetze machen lässt, die keine Ahnung von der Materie haben, kommt sowas dabei raus. Aber Hauptsache irgendwelche Versprechen raushauen, obwohl man im Grunde keinen Plan hat, ob man diese überhaupt so umsetzen kann.




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15 KOMMENTARE

  1. Herr Voss wird sich einen Experten aus Wakanda holen und dann wird alles gut. Mal Spaß beiseite ich denke auch das wird einfach nicht anerkannt man holt sich einen andern „Experten“ und zieht es durch und dann wird wie in China ist eine Seite nicht in der Lage die Auflagen zu erfüllen wird sie geblockt und normal aus Deutschland nicht mehr erreichbar sein. Und das zeigt die aktuelle Regierung kann immer noch einen Drauf setzten .

  2. Das Grundgesetz ist in dem Fall nicht mehr Relevant denn EU Recht steht über nationalem Recht. Somit ist die Internetverordnung legitim und Rechtens.

    • Genau und dieser geniale Gedanke ist Prof. Spindler nicht gekommen, der nebenbei gesagt auch einer der angesehensten Experten im europäischen Medienrecht ist. Mit Jura ist es echt wie mit Lehramt, jeder der mal zwei Gesetze irgendwo aufgeschnappt hat meint mitreden zu können. Ist ja nicht so schwer, steht ja alles im Gesetz und so 😀
      Ganz abgesehen von dem konkreten Fall ist die Aussage auch so Quatsch. Vielleicht erstmal Solange I und Solange II nachlesen, dann Bananenmarkt Entscheidung, Maastricht, Lissabon, alle völlig überflüssig, weil ist ja easy, EU Recht > GG…

      • Prof. Spindler prüft im Gutachten keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, sondern gegen die EU-Grundrechte-Charta (siehe Seite 21 des Gutachtens). Die Normenhierarchie scheint er also schon auf dem Schirm zu haben.

    • Papashango: Das Verhältnis zwischen dem Grundgesetz und dem EU-Recht ist umstritten, im Allgemeinen hat das EU-Recht jedoch ein Anwendungsvorrecht.

      Little did he know…
      “ In Art. 23 des Grundgesetzes (GG) ist die Vereinbarkeit der beiden Rechtsverordnungen geregelt. Zusätzlich befinden sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof in einem Kooperationsverhältnis. Eine Ausnahme bildet dabei die Veränderung der Grundrechte, die äußerst kritisch betrachtet wird, insofern sie die das festgelegte Schutzniveau unterschreitet.“

  3. das kommt halt davon dass die einzige Kompetenz von Politikern ist, Antworten auf Fragen zu geben, die mit der Frage gar nichts mehr zu tun haben.

  4. Das Gutachten wird einfach nicht anerkannt und schon sind die Politiker fertig damit.
    Das Grundgesetz wird von 41% denn Deutschen Politiker sowieso ignoriert und mit Füßen getreten, siehe dazu einfach die Abstimmung im Bundestag zur Zwangs Organspende(Widerspruch variante), die von 292 Politiker mit Ja abgestimmt wurde und dies 292 Politiker sagen damit, das Grundgesetz Artikel 1. und Artikel 2. für Sie Wertlos sind! Ja zum Glück gab es 379 Nein stimmen und das ist nicht durch gegangen.

      • Ich auch. Aber wahrscheinlich kommt da nicht viel sinnvolles als Antwort. Spannend wird so eine Einstellung zum Leben dann, wenn man selbst dringend ein Spenderorgan bräuchte, aber keins zu bekommen ist… dann würde man sich vielleicht wünschen, dass das Gesetz durchgegangen wäre.

        Was das alles jetzt aber mit Artikel 17 zu tun hat, weiß keiner 😉

      • Hat jetzt zwar nicht mit denn Artikel 17 zu tun wie es Feder schon sagt aber Aussagen wie „Aber wahrscheinlich kommt da nicht viel sinnvolles als Antwort.“ Lasse ich nicht auf mir sitzen.

        Vorweg: Das GG steht einen ab der 1 Sekunde zu, man muss es nicht erwerben, man musst nichts dafür tun und es kann einen nicht genommen werden.

        Art. 1 Abs. 1 GG
        „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
        2. Zitate von Prof. Dr. Hans Lilie (denn besser kann ich es selber nicht ausdrücken)
        „In eindrucksvoller und nachdrücklicher Weise betont das Grundgesetz mit seinen Anfangsworten die Würde des Menschen und benennt sie als „Fundament“ der freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung.“
        „Überwiegend wird Art. 1 Abs. 1 GG in der Literatur und auch in der Rechtsprechung
        hingegen als „individuelles Grundrecht“ und als „Wurzel aller Grundrechte“ angesehen.“

        Das heißt also das jeder Artikel auf das „Fundament“ und „Wurzel aller Grundrechte“ aufbaut und genug so wurde das GG auch verfasst. So steht es sogar im GG im Art. 1 Abs. 3 GG (Ja viele kennen nur denn Abs. 1)
        „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
        Das heißt jedes nachfolgenden Grundrechte baut auch auf Art. 1 Abs. 1 GG auf.

        Art. 2 Abs. 2 GG
        „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

        Ja und genug dagegen Verstößt die Widerspruchslösung.
        Mit der Widerspruchslösung muss man sich das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“ mit 16 Jahren wieder erwerben, mit einen Widerspruch.

        Extrem Fall der aber so vorkommen kann:
        Ein Menschen ist 16 Jahre alt geworden und feiert und gerät in einen Umfall, Sie hat nie sein Widerspruch eingelegt und seine Organ werden entnommen. (weil wer Denkt mit mit 16 Jahren an Organspende) Damit ist ihn das recht auf „körperliche Unversehrtheit“ und da Sie es nicht wolle auch seine Menschenwürde genommen.

        Vorwegen um Besserwisser gleich die Luft zu nehmen.
        „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
        Der Teil ist mehr für denn Teil „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ gedacht. Die Polizei kann das GG vorüber aufheben wenn Gefahr für andere besteht.
        Ja auch der Teil „körperliche Unversehrtheit“ kann aufgehoben werden. Zum Beispiel von den Ärzten die einen das Leben damit retten. Z.b. Motorrad Umfall: Bein ist irreparabel und muss abgenommen werden und das Leben zu Retten.

        Außerdem kann es nicht sein das ein Schweigen zu ein Ja wird!
        „Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet in Deutschland weder „Ja“ noch „Nein“, weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts.“

        Für mich Persönlich und damit den Rechtsverkehr mal außer acht gelassen, ist ein Schweigen für mich immer ein Nein und sicher für ein Großteil der Menschen auch.

        • Das ist dieser Glaube: scheiße ich hab nen Organspenderausweis, sobald ich mal im Krankenhaus bin, nehmen die mich auseinander und verteilen meine Organe an X Spender weiter.

          Zum einen würde ein Arzt der so handelt, gegen seinen Eid verstoßen. Zum anderen treffen die Entscheidung „Patient ist nicht mehr zu retten, wir machen jetzt die Maschinen aus.“ mehrere Ärzte und nicht ein Arzt allein.

          Es ärgert mich wirklich, dass da von Gegnern der Organspende (ich finde es schon unmöglich, dass es da Gegner von gibt) ein Bild gezeichnet wird, das einfach null komma null der Realität entspricht.

          Was der Realität entspricht: in keinem Land der EU werden so wenig Organe gespendet wie bei uns. In keinem Land müssen Menschen sterben, denen mit einer Organspende geholfen hätte werden können.

          Stattdessen wird so getan, als wären unsere Mediziner alles Metzger und Schlachter, die nix anderes im Sinn haben, als Spendenkörper zu killen…

          • Schöner Vortrag, hast nicht unrecht. Aber leider völlig am Thema vorbei und irgendwie auch völlig unpassend zu dem was Ranock sagt.

          • Erstmal ich bin kein Gegner von Organspende, solange es Freiwillig ist und dies Person seinen Willen auch kundgeben hat (Entscheidungslösung ). Kann Sie es gerne machen und hat auch meinen vollen Respekt dazu.

            Zu der Realität: Andere Länder in der EU haben auch andere Gesetzte. Hier in Deutschland haben wir aber nun mal auch unsere Grundrechte worauf ich auch Stolz bin, denn damit leben wir in einen der friedlichsten Länder der Welt!

            Auch in Deutschland gibt es genug Spender ABER es kommt viel zu oft vor das Spender im Spende Fall nicht als Spender genutzt werden. Da viele unsere PRIVATEN Krankenhäuser denn Aufwand nicht Tragen wollen. Dazu gebt es genug Untersuchen die das Belegen.

            So jetzt noch meine Letzten Worte dazu:
            Es wurde ja ein neues Organspende Gesetzte festgelegt (Entscheidungslösung bleibt) was hoffentlich mehr bringt als das bisherige. Denn bisher war Organspende nur das man ein paarmal Post bekommen hat, mit einen blanko Organspenderausweise von der Krankenkasse. Aufklärung gibt es da aber nun mal nicht. Mehr Aufklärung ist das was es braucht. Zum Beispiel: Bei der Blutspende gibt es Regelmäßig Aktionen um die Leute aufzufordern Blut zu spenden, Blutspende Mobile fahren sogar in kleine Orte um Leute damit zur Blutspende zu bewegen. Sowas muss es auch geben als Aufklärung zur Organspende.

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