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„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, eine geschäftsmäßige Beilhilfe zur Selbsttötung sei verfassungsgemäß und müsse also unter strengen Auflagen auch in Deutschland erlaubt werden, ist in Wahrheit ein ethischer Dammbruch, dessen Konsequenzen wir in ein paar Jahren als böse Quittung zu spüren bekommen werden. Der Paragraf 217StGB stellte bisher die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe. Es ist keine Schwarzmalerei, sondern leider in anderen Ländern bereits zu beobachten, wie sich Gesellschaften verändern, die das organisierte oder gar gerwerbsmäßige Sterben der eigenen Bürger erlauben – und damit in Wahrheit fördern und fordern.“

Spannendes Thema. Sollte ich das Recht haben, eine Firma zu beauftragen, mir bei meinem Ableben (Selbstmord) behilflich zu sein? Fördert dies die Selbstmorde in unserem Land? Hielt die bisherigen Regelung Menschen davon ab, sich „im stillen Kämmerlein“ das Leben zu nehmen? Fragen über Fragen. Wie seht Ihr die ganze Sache?

Quelle: Vollekelle.de




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30 KOMMENTARE

  1. Zur Klarstellunge:
    Es geht dabei um die passive Sterbehilfe, also um das Aushändigen von tötlichen Medikamenten zur Selbstverabreichung. Die aktive Sterbehilfe ist weiterhin strafbar. Es geht also nicht um Ärzte die Menschen auf verlangen töten (aktive Sterbehilfe), sondern lediglich darum das Ärzte tötliche Medikamente verschreiben dürfen.

    Das Problem:
    Bereits vor zwei Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht das Bundesministerium der Gesundheit verpflichtet tötliche Medikamente an einen sterbenswilligen Menschen auszuhändigen. Gesundheitsminister Jens Spahn hat daraufhin allen Gesundheitsämtern VERBOTEN sich an das Urtiel zu halten. Daran kann man sehr gut erkennen, wie der CDU-Politiker zum Rechtsstaat steht.

    Bei Maischberger am Mittwoch hat Jens Span sinngemäß gesagt, er möchte nicht in einer Welt leben in der der Gesundheitsminister entscheidet wer sterben und wer leben darf. Damit wird klar, dass Jens Spahn das Urteil nicht verstehen will. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass jeder Mensch das Recht auf SELBSTbestimmtes Sterben hat. Da entscheidet jeder für sich selbst und kein Gesundheitsminister. Aber genau das macht er, in dem er die gerichtlich angeordnete Herausgabe der Medikament verbietet.

    Zur Erklärung: Tötliche Medikamente können nur von Gesundheitsämtern heraus gegeben werden, da Apotheken diese nicht bestellen können / dürfen.

  2. Ich muss gestehen, dass ich mir zu diesem Thema keine Meinung anmaßen möchte, da ich beide Seiten zum Teil verstehe und richtig finde.
    Auf der einen Seite sollten Menschen nicht leiden müssen und ein Recht darauf haben, unter ihren „Bedingungen“ zu gehen.
    Auf der anderen Seite geht bestimmt eine gewisse Hemmschwelle verloren und wer weiß, welche Person man doch vor dem Freitod hätte bewahren können.

  3. Das wird wieder so hingestellt als wäre es in anderen Ländern gang und gebe das sich irgendjemand zur „Sterbehilfe begibt“.

    Jeder hat das recht selbst zu entscheiden wie er lebt und wie er stirbt, leidende Menschen per Zwang am leben zu halten finde ich Falsch, Sterbehilfe ist eben auch eine Hilfe und natürlich muss dabei vorher beachtet werden in welcher Situation derjenige gerade steckt.

    Eine Temporäre Lebenskrise ist mit Sicherheit kein Fall für die Sterbehilfe sondern für einen Psychologen.

  4. Man muß bei diesem Thema ganz klar auf die Definition beachten – „geschäftsmäßig“ bedeutet, dass das Tun mehrfach begangen wird, also häufiger, wie z.B. bei einem Arzt oder einem Verein, der Sterbehilfe leistet.
    Es bedeutet nicht, dass die dort eine Art „Selbsttötungs-Paket“ verkaufen dürfen. Es darf lediglich professionel geholfen werden und kein gewinnorientiertes Handeln vorliegen.

  5. Ich habe mir voher schon Gedanken darüber gemacht und beschlossen zu sterben wann und wie ich will sollte ich unheilbar erkranken. Bevor ich leider und alle Menschen in meinem Umfeld damit vergifte, weil ich mich nicht mehr um mich selber kümmern kann will ich bei Kräften versuchen mir irgend ne Überdosis von nem Medikamentencocktail runterzustürzen.

    Mir egal ob das legal oder illegal ist. Ich sterbe wann und wie ich will. Punkt

  6. Großen Stoff zur Diskussion gibt diese Frage natürlich bei „normalen Selbstmorden“ , sprich Selbstmord durch zB Depressionen.
    Eigentlich würde ich sagen, dass jeder Geistig gesunde Mensch die wahl haben sollte über sein eigenes Leben zu bestimmen.
    Da aber „geistig Gesund“ auch so ein Faktor ist wie man diesen Definiert , würde ich sagen ,dass es grundsätzlich keine Antwort gibt.

    Aber auf Körperlich Kranke / Leidende bezogen, so würde ich sagen das einem Menschen diese Entscheidung gegeben sein sol.
    Es ist eher das gegenteil von Menschlichkeit zu sagen „du musst weiter leben bis du von alleine Stirbst“ obwohl zB der tot unausweichlich ist und nur noch mit einer Langen Zeit mit Scherzen verbunden ist.
    Ich denke da zB gerade an Krebskranke Menschen.
    Wenn der Krebs ein Stadium hat an dem er nur noch Leid verursacht und nicht mehr behandelbar ist.

  7. „§ 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“
    Da geht es nicht um Firma die dir beim Selbstmord helfen! Es trift auf jeden Arzt zu der dir dabei helfen will!

    Für Leute die ein bisschen mehre darüber wissen wollen und nicht nur Geschäftsmäßige und Firma damit ihn Verbindung bringen!
    Doku: Ich will so nicht mehr leben! Streitfall Sterbehilfe | WDR Doku
    https://youtu.be/OPGEBKCAtPk
    Vor allen sollte man sich das bei 24:20 bis 25:30 mal anhören!
    https://youtu.be/OPGEBKCAtPk?t=1460
    Die Person will HUMAN sterben und Professor Lukas Radbruch Palliativmediziner sagt das es zur Zeit nur legal ist mit: Man ernährt nicht! man beatmet nicht! oder wie ich es sage, er soll Ersticken und Verhungern! Das ist nicht HUMAN, dass ist einfach nur grausam und gemein!

    • Genau so war es bei meinem Opa vor zwei Jahren.
      Er quälte sich seit zwei Jahrzehnten mit einer zerstörten Lunge herum (90% geplatzte Lüngenblässchen, 24/7 Sauerstoff, kann kaum zum Klo laufen ohne Luftprobleme, fällt alle paar Monate in Ohnmacht und landet für Wochen im Krankenhaus).
      Seine Lebensqualität war = 0.
      Er hat beim letzten Vorfall jede Behandlung strikt abgelehnt. Das involviert Beamtungs-/Sauerstoffhilfen ablehnen und Nahrung ablehnen!
      Hat 5 Wochen bis zu seinem Tod gedauert. Faktisch langsam verhungert.

  8. In den USA gibt es bereits mehrer staaten wo dies seit Jahren unter bestimmten Umständen erlaubt ist.

    Es müssen z.b 2 unabhängige Ärzte bescheinigen das die Person unheilbar krank ist und diese Krankheit zum tot führen wird sowie andere regelungen. Statistisch gesehen waren in diesen Staaten 2 von (ich glaub) 1000 Tote dann auf diese Hilfe zur selbstötung zurück zu führen.

    Denke also das hier strenge Vorgaben geschaffen werden und das sich nicht einfach jeder zum Arzt gehen kann der Suizid machen möchte.

  9. Ich will selbst bestimmen dürfen, wann mein Leben endet. In meiner Familie gibt es Alzheimer und ich habe mir geschworen, dass mein Leben nicht so unwürdig enden wird wie das meiner Verwandten, sollte ich ebenfalls daran erkranken. Ich begrüße es sehr, dass es hoffentlich möglich sein wird, bei unheilbaren Erkrankungen Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können.

  10. Ich frage mich immer wieso überhaupt jemand anders darüber entscheiden darf was mit mir selber passiert? Ich finde es viel schlimmer, wenn Leute von der Brücke springen und andere in Mitleidenschaft dadurch ziehen als sich profesionell beim sterben helfen zu lassen.
    Aber wenn man tot ist kann man natürlich keine Steuer mehr zahlen oder konsumieren. Doofe Sache.

    • Wenn du ersthaft glaubst, dass solche Entscheidung ahand dessen getroffen werden, ob Steuergelder abhandenkommen würden, dann bist du ohne Zweifel nicht ansatzweise in der Lage, die betroffenen Personen und die moralische Zwickmühle zu verstehen.
      Mein persönlicher Aluhut der Woche geht an dich. Herzlichen Glückwunsch.

      • Mit betroffene Personen meinst Du die Politiker die das am Ende entscheiden?
        Du bist wahrscheinlich jemand der Beiträge über den Tod von Person XY kommentiert und Beileid für die Familie ausspricht.

  11. Das Thema ist sehr diskusionswürdig. Laut Juristen-Deutsch ist die Tätigkeit eines Arztes geschäftsmäsig (Dienstleistung), so war bisher die Sterbehilfe von Ärzten illegal.
    Wenn ich an einer tötlichen Krankheit erkranken sollte, möchte ich entscheiden ab wann ich nicht mehr weiter leben (dahin vegetiern) möchte.
    Auf der anderen Seite wird Sterbehilfe zum Suizid benutzt, was auch nicht Sinn und Zweck sein sollte. Da muss eine Regelung vom Gesundheitsminister…… ach, vergiss es, wird eh nix mit der Regelung

    • Bei aller liebe , aber jetzt den Gesundheitsminister Jens Spahn zu kritisieren , der einzige Minister in Deutschland der noch arbeitet find ich nicht richtig .

    • Geschäftsmäßig != kommerziell/auf Gewinn asugelegt.
      Wann verstehen das Leute endlich mal? Lernt ihr nicht eure eigene Sprache?
      Wenn du täglich zum Bäcker läufst, tust du das geschäftsmäßig.

  12. „Geschäftsmäßig“. Ja ja, und morgen stehen hier Suizidkabinen à la Futurama in jeder Ecke. So ein verlogener Rotz. Genau der gleiche Mist wie bei der Abtreibung, als ob dir bei ner Gesetzesänderung plötzlich an jeder Ecke ne Abtreibung oder auch gleich zwei verkauft wird.

    Es geht hier um Menschen, die nur noch dahin siechen (vorrangig alt, unheilbar krank, etc.). Die sollten ein Recht darauf haben, über ihr eigenes Ableben entscheiden zu dürfen.

    Aber nein. Bloß niemanden mit Würde gehen lassen. Alle so lang wie möglich an irgendwelche Maschinen hängen und vor sich hin rotten lassen.

    Und dann kommen noch die Vögel von der katholischen Kirche nach dem Motto „Ja aber aber Leiden gehört zum Leben dazu“. Alter. Ich hab mich über die Entscheidung richtig gefreut, aber die Reaktionen zum Teil….

    //rant

  13. Jeder Mensch sollte das Recht haben über das eigene Leben und Sterben selbst zu bestimmen. Ich würde es sehr begrüßen wenn Ärzten endlich diese Bürde abgenommen bekommen würden, sich entscheiden zu müssen und dabei in einer rechtlichen Grauzone zu operieren. Das sollte sowieso eher der Job eines psychologisch Geschulten sein, denn ein Todeswunsch muss nicht zwangsläufig mit einer tödlichen Krankheit einher gehen. Wer kann oder sollte beurteilen wann und warum jemand sein Leben beenden möchte? Also warum nicht eine begleitete und aufs Leben ausgerichtete Lösung anbieten, die schlussendlich, wenn es denn so sein muss, zu einem sauberen Tod führt?

  14. Nein. Ich war mal suizidgefährdet und habe mein Leben in den Griff bekommen. Ich bin glücklich über mein Leben und hätte man mir damals nicht geholfen mein Leben zu wahren und einen Sinn wieder zu erblicken im Leben, dann wäre ich jetzt Tod.

    Meiner Meinung nach – Ehrfurcht vor dem Leben selbst wahren und suizidgefährdeten Bürgern mit ihren Problemen helfen, sodass diese wieder einen Sinn in ihrem Leben finden. Sterbehilfe ist der komplett falsche Weg und ich würde nur ungerne in einer Gesellschaft leben wollen, in der sowas überhaupt erlaubt ist.

    • Ob etwas „erlaubt“ ist, ist den Betroffenen in der Regel wohl egal, für die gibt ja dann eh keine rechtlichen Folgen mehr… Die die es unbedingt machen wollen finden eh einen Weg. Die Sache ist doch sehr simpel. Jeder ist Eigentümer seines eigenen Lebens, völlig egal wie die Rechtslage ist.

      • Nicht richtig.
        Suizid wird oft nicht durchgeführt eben aus Angst vor Fehlschlagen und den Konsequenzen. Dicht gefolgt von „ich kann das meinen nahestehenden Menschen nicht antun“.
        Deshalb ist Suizid durch Schusswaffe statistisch ja so massiv hoch. Leichter und sicherer.

        Wenn aber „ich kann das meinen nahestehenden Menschen nicht antun“ sich zu „ich kann meinen nahestenden Menschen nicht länger antun, mein Leid mitzumachen und sich um mich zu kümmern“, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

    • Ich nehme an die erwähnten „strengen Auflagen“ schließen schwere Krankheit und eine psychatrische Beurteilung ein. Eine temporäre Lebenskrise allein reicht hoffentlich nicht.

    • Ich war auch nach dem Tod meines Vaters suizidgefährdet, das hat aber mit der Sterbehilfe nichts zu tun. Kein Arzt wird dir eine Spritze setzen weil du Depressiv und Suizidal bist, es geht hier darum Patienten die sowieso bald qualvoll sterben eine Alternative für einen selbstbestimmten Tod zu bieten. Es geht um Personen die nicht mehr in der Lage sind sich selbst das Leben zu nehmen, obwohl sie es gerne täten.

      Suizidalen Personen sollte man jederzeit psychologisch helfen, soviel steht fest. Aber Suizid ist nicht immer das Resultat einer geistigen Fehlfunktion, manchmal ist Suizid eine bewusste und logische Entscheidung und dies gilt es zu respektieren. Wenn du in einem brennenden Hochhaus eingeschlossen bist und die Wahl hast zu springen oder zu verbrennen, was machst du? Die eine Variante wäre Suizid, aber sie wäre definitiv schmerzfreier. Und das Ergebnis wäre nach kurzer Zeit sowieso dasselbe. Genau das gleiche gilt bei Menschen mit unheilbaren und Schmerzhaften Krankheiten mit baldigem Tod.

  15. Solange man selbst den Schalter umlegen darf, eigentlich keine schlechte Idee. Allerdings würde ich das natürlich nur befürworten, für Patienten die keine Aussicht auf das Überleben ihrer Krankheit haben.

    • Warum? Warum maßt sich jemand an zu entscheiden, wann jemand sterben darf? Warum muss man „gute Gründe“ haben, also erst unheilbar krank sein? Warum reicht es nicht, einfach keine Lust mehr zu haben? Wenn ein Mensch schlicht keinen Bock mehr hat zu leben, sich aber nicht selbst töten kann, weil er vielleicht Angst davor hat falsch zu dosieren oder vor den Schmerzen usw. wer maßt sich dann an zu sagen „nö, du hast gefälligst zu leben, egal wieviel Leid es dir zufügt“?

      Die Entscheidung des BVerfG ist wie immer bravorös. Als eine der letzten Instanzen in diesem Land hält es die Fahne der individuellen Freiheit, die das Grundprinzip unserer Verfassung und unserer Grundordnung ist, hoch. Gegen „Lebensschützer“, Moralisten, Kirchen, Ethiker und alle anderen die für sich meinen bestimmten zu dürfen, wie andere Menschen leben oder sterben sollen.

  16. „Geschäftsmäßig“ ist vielleicht eine diskussionswürdige Nummer, aber an einem „assisted suicide“ sehe ich nichts verwerfliches, solange der Arzt nicht dazu gezwungen werden kann. Es ist mein Leben und nur weil ich ans Bett gebunden will, verliere ich nicht plötzlich das Recht, es jederzeit zu beenden.
    Jim Jefferies hat es eigentlich perfekt auf den Punkt gebracht: „When you are a „Pro-Life“ person – good. Do it with your life, not mine“

    • „Geschäftsmäßig“ heißt in diesem Zusammenhang nicht zwingend „gegen Entgelt“,
      sondern beschreibt vielmehr den Vorgang, dass es wiederholend (im Sinne von „regelmäßig“, sprich häufiger als einmal, vorkommt). Ärzte sind zB davon betroffen.
      Die wären dann im Falle eines „assisted suicide“ nicht direkt wegen Beihilfe dran.

      • Nicht nur in diesem Fall. Das ist schlicht die Bedeutung des Wortes und war sie schon immer.
        Das haben Leute schon vor 15 Jahren bei z.B. der Impressumspflicht durch die Bank falsch interpretiert – inklusive unzähligen Anwälten. Warum auch immer. Ist ja eigentlich nichts kompliziertes bei.

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