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Zur Europawahl im Mai 2019 hatte die rechtsextreme NPD an manchen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Plakaten mit der Aufschrift „Migration tötet“ geworben. Die Frage, ob diese Aussage eine Volksverhetzung ist oder von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, beschäftigte nun das Landgericht Potsdam.

Solmecke geht in dem Video der Frage nach, ob der Slogan „Migration tötet“ bereits eine Volksverhetzung darstellt, bzw. wie das entsprechende Landgericht in dieser Sache entschiedet hat. Spannend!




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17 KOMMENTARE

  1. Solche Sachen muss man mit Argumenten bekämpfen – nicht mit Verboten. Ich zitiere noch mal Noam Chomsky: “If we do not believe in freedom of expression for people we despise, we do not believe in it at all.”
    Frei übersetzt: „Wenn wir nicht an die Meinungsfreiheit von Leuten glauben die wir verachten, glauben wir überhaupt nicht an Meinungsfreiheit.“

  2. So sollte es sein: Meinungsfreiheit nur so lange man niemanden damit verletzt. Egal auf welche Weise.

    Ist es Meinungsfreiheit, wenn ich einer molligen Frau sage: ,,Ich finde dich hässlich und fett!“ ?
    Wahrscheinlich wäre das Grund genug für eine Anzeige wegen Beleidigung.

    • Ernsthaft? Das wäre keine Meinungsfreiheit mehr… Der Lehrer dürfte dem Schüler nicht mehr sagen, dass seine Antwort falsch ist, weil das würde ja vielleicht seine Gefühle verletzen…
      Oder anders gesagt: „Man kann die Flamme der Wahrheit nicht durch die Menge tragen, ohne ein paar Leuten den Bart zu versengen.“

    • „Ich finde DICH hässlich und fett!“ ist Grund für eine Anzeige wegen Beleidigung. Da du Eine Person gezielt angreift.
      „Ich finde molligen Frau sind hässlich und fett!“ Ist dagegen deine Meinungsfreiheit die du haben darfst.

      • Ich meine natürlich Frauen und nicht Frau.
        „Ich finde molligen Frauen sind hässlich und fett!“
        Wenn sich dann eine Frau mit der Äußerung angegriffen fühlt ist Sie selber schuld, denn Sie selber zählt sich dazu aber keiner kann nachweißen das du Sie gemeint hast. Daher Meinungsfreiheit. 🙂

    • Nach linker Denke wohl ja, Stichwort Bodyshaming!

      Ansonsten wäre es wohl ein Grenzfall. „Fett“ dürfte für sich genommen keine Beleidigung sein, da man Übergewicht objektivieren kann. („Fette Sau“ o. ä. wäre natürlich beleidigend.)

      Ob „hässlich“ einer objektiven Beurteilung zugänglich ist und damit als Tatsachenbehauptung durchgeht, ist schon schwieriger! Ich finde eine getellerte Lippe hässlich, in manchen Teilen der Welt gilt es als schön. Letztlich dürfte es auf den Sachzusammenhang ankommen. Aus heiterem Himmel wohl eher Beleidigung, auf die Frage „findest du mich schön?“ wohl eher Tatsachenbehauptung!

  3. Wenn ein Land Alles und Jedem unter dem Deckmantel der „Volksverhetzung“ den Mund verbietet dann läuft bereits so einiges falsch. Wenn man Menschen nicht direkt zu Straftaten auffordert ist es legal, ohne wenn und aber. Es gibt scheinbar Leute die es einfach nicht ertragen können das man öffentlich andere Meinigen ist als sie. Mal einer der wenigen Punkte wo wir uns ein Beispiel an den USA nehmen sollten.

    • Das heißt, wenn ich nun Milliardär wäre und eine gigantische Kampagne fahren würde, in der du mit Namen und Adresse als schlimmster Linksextremist aller Zeiten dargestellt wirst, ist das für dich okay? Ich rufe ja niemanden dazu auf bei dir vorbeizufahren und dich zu vermöbeln.

      • Damit würdest du vermutlich andere Straftatbestände erfüllen, Beleidigung, üble Nachrede oder so.

        Denk mal an die „ACAB“-Rechtsprechung: ACAB stellt allgemein keine Beleidigung dar, weil die Polizei in ihrer Gesamtheit keine klar abgrenzbare Gruppe und als solche nicht beleidigungsfähig ist. Somit wäre also eine Kampagne „alle Besucher von JustStevinho sind die schlimmsten Linksextremisten aller Zeiten“ wohl jedenfalls keine Beleidigung. Wenn du aber die Kampagne auf eine einzelne Person individualisiert, sieht es anders aus.

        „Migration tötet“ – um aufs Ausgangsbeispiel zurückzukommen – ist in der Auslegung „aus der Gruppe der Migranten seit 2015 wurden Tötungsdelikte verübt“ weder beleidigend noch volksverhetzend, vielmehr eine überprüfbare wahre Aussage. Und eine wahre Aussage kann per definition nicht „böswillig verächtlich machen“.

        • „Wenn man Menschen nicht direkt zu Straftaten auffordert ist es legal, ohne Wenn und Aber“
          Das war seine Aussage. Ich rufe in meinem Beispiel niemandem zu einer Straftat auf. ALso müsste es nach Baaders Definition/Wunschvorstellung legal sein.

          • Ich gehe mal davon aus, dass er seine Aussage auf „Volksverhetzung“ als Straftatbestand bezogen hat. Dein Beispiel verletzt aber ggfs. andere Straftatbestände, nur ist es eben keine Volksverhetzung.

          • Natürlich wären Straftatbestände wie Beleidigung weiterhin gegeben. Es macht immer noch einen gewaltige Unterschied ob ich eine kontroverse Meinung vertrete oder eine Person persönlich angehe. Entweder wollen wir Meinungsfreiheit oder eben nicht. Ich habe das Gefühl dass sich in gewissen Kreisen schon fast eine Mentalität der präventiven Anzeige etabliert. Denunzieren in bester DDR Tradition. Besser schnell melden vllt habe ich ja Glück und ein Gericht verbeitet jemandem den Mund. Ich persönlich würde mir eine Gesellschaft wünschen in der Menschen wieder mit Argumenten streiten, nicht mit Anwälten. Die Fähigkeit diverse Meinungen zu akzeptieren ist eine wirklicher Grundsatz der Demokratie.

    • „Wir werden die Regierung jagen“ (Gauland)
      „Man muss Positionen und Personal der AfD angreifen“ (Stegner)

      Das NPD-Urteil gibt ganz klar den Maßstab vor: Wenn man eine Äußerung in mehrerlei Hinsicht interpretieren kann, und eine dieser Interpretationen ist nicht strafbar, dann ist die Äußerung insgesamt nicht strafbar. Also: Im Zweifel für die Meinungsfreiheit.

      Wenn also Gauland von „jagen“ spricht oder Stegner von „angreifen“, muss beiden unterstellt werden, dass sie nicht von Gewalt, sondern von Politik sprechen. Und da man seinen Gegner politisch „attackieren“ darf, sind beide Äußerungen eindeutig zulässig.

      Natürlich ist wiederum jedermann zuzugestehen, seinerseits die MEINUNG zu haben, dass der Zitierte doch das andere GEMEINT hätte! Wenn ich also der Meinung bin, Stegner hat mit seiner Äußerung die Antifa mobilisiert, oder wenn Feder der Meinung ist, Gauland wolle mit Pfeil und Bogen hinter Merkel herrennen, dann sind dies wiederum zulässige Standpunkte.

      Insofern brauchen sich also die Guten keine Sorgen zu machen: Selbstverständlich dürfen sie nach wie vor der Meinung sein, die AfD (oder NPD oder CDU) würde hetzen. Aber diese „Hetze“ muss eben politisch bekämpft werden, nicht mit Mitteln des Strafrechts oder eines Parteiverbotes.

    • Eben. Ein wenig Volksverhetzung hat ja noch nie geschadet. War ja alles nur ein Vogelschiss in der Geschichte…

      Meinungsfreiheit hat Grenzen. Und zwar genau da wo gegen Art. 1 unseres Grundgesetzes verstoßen wird. Dieser Artikel ist im übrigen die direkte Reaktion des Parlamentarischen Rates auf Auschwitz gewesen. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

      • Die Nazis haben übrigens auch die Meinungsfreiheit eingeschränkt.
        Hat Meinungsfreiheit seine kosten? Klar, aber Meinungs- und Redefreiheit sind die Grundfesten der Menschenrechte. Ohne sie sind die anderen Menschenrechte nutzlos.

        Und zu Artikel 1: Wenn dir zum Beispiel beim Date die Hose runterrutscht, dann ist auch deine Würde angegriffen. Verklagen kannst du trotzdem keinen.

      • Sorry, Feder, aber nein!

        Die Meinungsfreiheit hat strafrechtliche Grenzen, keine anderen. Das heißt Beledigung, Volksverhetzung, üble Nachrede, etc. Die Menschenwürde ist nur insoweit Maßstab, als dass sie natürlich die Grundlage für eine Beleidigung bildet.

        Ganz allgemein zu den Grundrechten: Das sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Bürgern. Wenn ich dir dein Handy klaue, dann zeigst du mich wegen Diebstahls an, nicht wegen Verletzung deines Eigentumsgrundrechtes. Ich hoffe, du verstehst den Unterschied.

        Oder ich gebe dir noch ein einfacheres Beispiel: Wenn ein Muslim beten will, darf er das gerne tun, das ist Religionsfreiheit. Wenn er das allerdings bei mir zu Hause tun will, darf ich ihn in seinen Gebetsteppich einrollen und rausschmeißen. Ich schulde ihm als Privatperson keine Religionsfreiheit.

        Volksverhetzung hat als Straftatbestand definierte Grenzen. Die vielleicht wichtigste ist das Erfordernis, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Der öffentliche Friede bestimmt sich allerdings nicht anhand deiner verletzten Gefühle, auch nicht anhand der Reaktion eines durchgeknallten Tobias Rathjen, sondern an dem Maßstab eines vernünftig denkenden durchschnittlichen Bürgers.

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