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Die geplante Corona-Warn-App setzt auf freiwillige Nutzung – das weckt Zweifel an der Effizienz. Eine gesetzliche Nutzungspflicht aber ist umstritten. (Via)

Bei all der angebrachten Vorsicht (und Panikmache): Wir entwickeln uns aktuell schon krass Richtung Überwachungsstaat, oder? Am besten finde ich dieses Zitat hier aus dem Text

„Wer sich gegen die Nutzung der Corona-App entscheidet, müsste im Gegenzug größere Einschränkungen anderer Grundrechte in Kauf nehmen.“

So ganz langsam nimmt die ganze Sache skurrile Formen an: „Zu Hause bleiben“ geht ja leider auf Dauer nicht, weil wir ja unbedingt „unsere Freiheit“ zurückbekommen wollen. Und für diese Freiheit müssen wir uns jetzt per App überwachen lassen? Irgendwie läuft „das alles“ gerade ein wenig aus dem Ruder…




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34 KOMMENTARE

  1. Versuch das Grundgesetz zu ändern, Überwachungs app, also so langsam sollten auch bei dem Letzten der auf dem Corona Panik Train mitfährt, die Alarmglocken klingen.

    Wer im Zuge der Pandemie auf einmal solche Dinge gut heißt, den kann man ohnehin aufgrund seiner Doppelmoral nicht mehr ernst nehmen.

      • Leider bzw. zum Glück gibt es in Deutschland diese technischen Geräte nicht ansatzweise in der Menge die man benötigen würde 😀

        • Noch nicht.
          Wenn GM & Co statt Autos, Beatmungsgeräte bauen können, können Sie auch kleine Peilsender bauen. Niemand sagt, dass die „Situation“ in einem Monat vorbei ist, reicht ja wenn die App jetzt ausgerollt und dann im nächsten Jahr „verpflichtend“ wird.

  2. Tja das Misstrauen ist selbst verschuldet.
    Passiert halt wenn man jahrzente auf die Bedenken und Interessen der Bürger sch…
    Ich halte die App allein genommen für eine gute Sache, aber ich gebe einem 5 jährigen auch nicht eine geladene Waffe und verlasse Ihn in dem Vertrauen er schießt nicht. Unsere Regierung genießt halt gerade in dem Bereich 0 Vertrauen der Bevölkerung und das völlig zurecht.

  3. „„Wer sich gegen die Nutzung der Corona-App entscheidet, müsste im Gegenzug größere Einschränkungen anderer Grundrechte in Kauf nehmen.“ Lockerungen der Maßnahmen wären bei diesem Personenkreis dann „weniger stark“ möglich. Mit einer solchen Lösung bliebe aus Sicht des CSU-Politikers ein Stück Wahlfreiheit der Bürger erhalten.“

    Hahah Wahlfreiheit….. Ja sicher…. Also langsam wird es echt abstrus… Freiwillig die Pandemie ist ja okay, aber verpflichtend? Langsam werden die Ideen immer schlimmer

  4. Bei aller Negativität: Wenn man dem Video von MaiLab glauben schenken mag, ist das Ziel keine Durchseuchung sondern zurück in die Containment-Phase. Damit das funktioniert braucht man eine Möglichkeit um Infektionsherde nachvollziehen und eindämmen zu können. Dabei bieten sich aktuelle technische Möglichkeiten wie Tracking natürlich an. Unangenehm, aber bedeutend angenehmer als alle Einwohner eines Landes zu isolieren.

  5. Wenn ich dafür wieder raus darf, meine Kinder wieder in die Schule gehen können (und meine Frau somit auch wieder arbeiten gehen kann), gerne. Überwacht mich. Mir latte.

    • Bis Ihr eine SMS oder Nachricht über die App bekommst, da jemand aus Eurem Haushalt in Kontakt mit jemand mit Corona gekommen ist und Ihr ab sofort 14 Tage in Quarantäne gesteckt werdet und bei positiven Test ihrerseits noch länger.

      uff!

  6. Ich bin da bei Apples und Googles Lösung über Bluetooth – ohne Tracking. BT scannt nur in der Umgebung und für BT gibt es nur Geräte und keine Personen. Also muss auch keiner Angst haben, dass was ausspioniert wird.

    All die Theoretiker vergessen eines – eine App kann ich nach der allies deinstallieren und dann war’s das auch mit dem Tracking. Also lasst mal die Kirche im Dorf.

  7. JA ab in den Überwachungsstaat und gleich noch in die Diktatur. 😝

    „„Wer sich gegen die Nutzung der Corona-App entscheidet, müsste im Gegenzug größere Einschränkungen anderer Grundrechte in Kauf nehmen.“

    Ok wo haben wir gerade jetzt schon wegen Corona-Verordnung und Infektionsschutzgesetzes beschränkt bzw. verletzt des GG
    (− Die Würde des Menschen, Art. 1 GG)
    − Das Recht auf Handlungs- und Bewegungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG
    − Die unverletzliche Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
    − Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
    − Das Recht auf ungestörte Religionsausübung, Art. 4 Abs. 2 GG
    − Die Versammlungsfreiheit als Recht der Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln, Art. 8 Abs. 1 GG
    − Die Vereinigungsfreiheit als Recht, Aktivitäten innerhalb eines Vereins oder einer Gesellschaft auszuüben, Art. 9 GG
    − Die Berufsfreiheit in Gestalt der freien Berufsausübung, Art. 12 Abs. 1 GG
    − Unverletzlichkeit der Wohnung Art. 13 Abs. 1 GG
    − Die Eigentumsgarantie, Art. 14 GG

    Na ein Rechtsverdrehen los das noch zu erweitern…

    *Sarkasmus AN*
    Naja 70 Jahre sind rum, es wird das wir das Grundgesetz verbrennen…
    *Sarkasmus AUS*

    • Ist das nicht das Zeug was die Bahne aus Heidelberg von sich gegeben hat und überall ihr um die Ohren geschlagen wurde, inklusive BVerfG?

      • Das ist sogar so richtig, warum auch selber die Mühe machen jeden § aus denn GG raus zusuchen, ich habe selber nur §13 noch hinzugefügt, weil der ja bei jeder Verordnung als Eingeschränkt drin steht. 🙂

        Ich halte von der Person auch nichts. 😑
        Aber die klage wurde abgelehnt weil sie halt einfach falsch gemacht ist.
        Zu BVerfG Zitat: t-online.de
        „Der Entscheidung der 1. Kammer des auch als „Grundrechtssenat“ bekannten Ersten Senats zufolge erfüllt Bahne mit dem drastisch formulierten Eilantrag diverse Voraussetzungen für die Zulässigkeit nicht: Bahne konnte nicht direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen und die Länderebene überspringen, um „die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug“ setzen zu lassen. Sie habe auch nicht begründet, wieso sie nicht auf der Ebene der Länder klagt, die die Corona-Regeln jeweils erlassen haben. „

      • Das ist sogar so richtig, warum auch selber die Mühe machen jeden § aus denn GG raus zusuchen, ich habe selber nur §13 noch hinzugefügt, weil der ja bei jeder Verordnung als Eingeschränkt drin steht. 🙂

        Ich halte von der Person auch nichts. 😑
        Aber die klage wurde abgelehnt weil sie halt einfach falsch gemacht ist.
        https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87689014/-coronoia-anwaeltin-beate-bahner-scheitert-mit-antrag-gegen-corona-regeln.html

        • Warum hast du dann nicht abs 7 des art 13 GG mitgenommen?
          Gibt es da nicht, bei den meisten Grundrechten, nicht eh sowas wie qualifizierte Gesetzesvorbehalt und diese Schranken Theorien?

          Bin aber auch nur Ing, da gibt es doch hier genug Jus Kräfte

          • „13 GG
            (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.“

            Das wird gerade gemacht mit den Infektionsschutzgesetzes.

            Der Abs. 7 ist mehr eine Erklärung wann in das GG 13 eingegriffen werden kann, daher ist der ja selber nicht beschränkt.

            Die Liste oben zeigt nur an welche Grundrechte gerade beschränkt sind, rechtlich gesehen kann man sich vermutlich nur gegen Grundrechte Beschränkungen wehren die keine ausnahmen zur Beschränkungen haben.

            Ich selber bin auch kein Jurist aber sich mal mit Gesetzten auseinander zu setzten kann ja nie verkehrt sein. Es heißt ja immer „Unwissenheit schütz vor strafe nicht“ und das ist halt auch genug andersrum zu nehmen „Unwissenheit schütz vor ausnutzen nicht“. 🙂
            Das ist halt wie mit AGB´s oft stehen Sachen drin, die nicht erlaubt sind aber wenn man es nicht weiß, dass sie nicht erlaubt sind, kann das ausgenutzt werden.

  8. Auch wenn ich hier mal wieder der Pessimist bin: Eine verpflichtende App-Nutzung ist nur einen Schritt vor der Implantation eines RFID-Chips. Abgesehen davon wäre eine Verpflichtung schon deshalb Unfug, weil niemand verpflichtet ist, sein Handy mitzuschleppen, geschweige denn eines zu besitzen. Und Flugmodus hat auch was Angenehmes …

    Bei allem Verständnis für die Corona-Bekämpfung, aber ein paar Grundrechte würde ich dann schon ganz gerne behalten.

    • Jup ich besitze z.B. einen mp3 Player, der ist kleiner, handlicher als jedes Smartphone, längere Akkulaufzeit, bei mir bleibt das Nervenphone bei Tagesausflügen schon immer zu Hause.

        • Früher mal um im Notfall jemand erreichen zu können, heute um andere Leute im Minutentakt mit unnötigen Bullshit auf die Nerven zu gehen, um die geistig Schwachen in bucklige Zombies zu verwandeln „mit Erfolg“ (:

    • Find ich jetzt gar nicht mal pessimistisch und kann mir deswegen auch bei aller Liebe nicht vorstellen, dass so etwas wirklich kommen wird.
      Bestimmte Maßnahmen in allen Ehren, aber dass meine Interpretation der Grundrechte so dermaßen daneben liegt hoffe ich einfach nicht und bin guten Mutes, dass so ein Blödsinn einfach in keinster Weise umsetzbar ist.

  9. Zahlt mir der Staat dann ein Smartphone, um die App nutzen zu können? Oder darf ich das Haus erst wieder verlassen, wenn ich mir eines gekauft habe?

    • Das habe ich mich auch gefragt. Vor allem wird das ja interessant für die ganzen Menschen, die auf staatliche Leistungen wie Hartz 4 angewiesen sind. Da müsste das Jobcenter dann ja theoretisch die Kosten für ein Smartphone übernehmen, wenn die Empfänger keins haben. Ich freue mich schon auf eine Menge lustiger Klagen.

    • Ja du hast kein Smartphone das wissen wir.
      Empfehlen kann ich dir das redmi 8 gibt’s zurzeit im Aldi 99€

      Aber ja, in meiner Grundausbildung wollten unsere Gruppenführer das wir uns ein Notizblock und ein 6B Bleistift kaufen. Ich habe es nicht eingesehen. Wenn der Dienstherr will das ich etwas besitze dann stellt er mir das auch zur Verfügung. So war es schon immer.

      Und so wird es auch beim Staat sein wenn er will das du eine App mit dir führst muss er die Voraussetzungen dafür schaffen.
      Vorallem wie will man das umsetzten? Jeder der im Deutschen Netz ist wird automatisch eine App Installiert? Bei Google muss ich immer mit Fingerabdruck Bestätigten das ich etwas haben will.,,

    • Ganz zu schweigen das es Dir mal eben ins Klo fallen kann und sonst wo kaputt geht. Bis Dir das Amt ein neues Smartphone kauft bzw. das Geld zur Verfügung stellt, da können auch mal wieder mehrere Wochen vergehen.

  10. Das die CDU Grundrechte einschränken will, dass ist ja quasi die Quintsessenz ihrer Existenz. Von daher wundert mich das nicht.

    Ich habe die Hoffnung, dass Andi Scheuer das Gesetz ausarbeitet. Dann steht drin, dass die App installiert werden muss. Er vergisst dann aber bestimmt, Bluetooth aktiviert und für die App freigegeben werden muss. Sehre das schon kommen, dass haufenweise Leute die App installieren und die nutzlos ist, weil keiner Bluetooth aktiviert :p

    • In Polen werden die Leute per SMS informiert, wenn sie zu Hause bleiben sollen bei Corona Verdacht und dort wird persönlich kontrolliert. Bist du nicht zu Hause, kannst du gleich mal ein Kredit beantragen, um die Strafe zu zahlen.

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