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Ihr als Kunde müsst klar verständlich informiert werden, wann ihr einen Kreditvertrag widerrufen könnt. Aber: Nahezu alle (!) Kreditverträge in Deutschland erfüllen diese Pflichten nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein absoluter Hammer! Das Resultat: Eure 14-tägige Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen und euer Kreditvertrag kann noch heute widerrufen werden. Das gilt für alle Verträge, die zwischen Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden […] Ganz egal, ob Immobiliendarlehen, Autokredit oder Leasingvertrag: Fehler im Kleingedruckten können euch nach dem sensationellen EuGH-Urteil bares Geld bringen.

Vielleicht eine große Chance für Euch, viel Geld zu sparen? Evtl. betrifft es Euch ja sogar, also schaut unbedingt mal in die beiden angehängten Videos rein.

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27 KOMMENTARE

  1. By the way.. die Widerrufsproblematik gabs zuletzt erst vor einigen Jahren in ähnlicher Form. Da haben sich ne Menge Leute aus ihren Verträgen „rausgeklagt“, nur um denselben Vertrag aufgrund der zwischenzeitlich gesunkenen Zinsen zu besseren Konditionen neu abschließen zu können.

    Wären die Zinsen gestiegen hätte das keiner getan.. da nahezu niemandem ein Nachteil entstanden ist durch einen solchen Formfehler in Vordrucken (die übrigens nicht mal von den Banken vor Ort gestaltet werden, welche am Ende das Problem haben.. dafür gibt es übergeordnete Abteilungen in den jeweiligen Verbänden/Gruppen)).

    Deswegen finde ich es auch Wahnsinn, dass Verbraucherschützer einen damals quasi zum Widerruf gedrängt haben.. als wäre man zu Unrecht absichtlich benachteiligt worden und es wäre jetzt das gute Recht und wirtschaftlich nur vernünftig sich aus dem Vertrag zu klagen bzw. einen Vergleich zu erreichen.

    Die meisten haben doch bewusst eine Immobilienfinanzierung zum jeweils gültigen Marktzins abgeschlossen und keiner hätte sich jemals beschwert oder benachteiligt gefühlt.

    Und es kann doch auch nicht Sinn und Zweck sein, dass alle paar Jahre erneut rückwirkend ein Großteil der Verträge einfach widerrufen werden kann, nur weil sich die Rechtsprechung mal wieder geändert hat..

    • Aha und warum kündigen dann Banken reihenweise bestehende Verträge auf weil Ihnen der Zinssatz von damals nicht mehr passt?

      • Das gibt es so eigentlich wenn nur bei uralten Sparverträgen die schon seit 15+ Jahren laufen und bei Bausparkassen meines Wissens nach. Das lässt sich schlecht mit Darlehen vergleichen.. kann dennoch verstehen, wenn man das kritisiert. Wobei z. B. bei Bausparverträgen der eigentliche Zweck oft nicht mehr erfüllt ist und diese aufgrund eines heutzutage hohen Zinssatzes (zum Zeitpunkt des Abschlusses war dieser recht niedrig) über die Zuteilungsreife hinaus einfach bis zur Bausparsumme bespart werden von einigen. Da muss man sich dann auch nicht wundern.. ich mach das übrigens auch, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze wo es noch vertretbar und unwahrscheinlich ist.

        Darlehen kann man übrigens spätestens nach 10 Jahren generell kündigen (gesetzliches Sonderkündigungsrecht).. egal wie lange die Zinsfestschreibung ist.

  2. Habe in dem Zusammenhang dann noch weiter gesucht und folgendes gefunden:
    „Aufgrund einer jüngst ergangenen Entscheidung des BGH vom 31.03.2020 (XI ZR 581/18) sind die von den Verbraucheranwälten einhellig als aussichtsreich eingeschätzten Bemühungen, unter Berufung auf das EuGH-Urteil einen Widerruf von Immobilienkreditverträgen durchsetzen zu können, überraschenderweise durch einen Federstrich aus Karlsruhe gegenstandslos geworden. Der BGH nämlich, zu dessen Urteil vom 22.11.2016 (XI ZR 434/15) sich der EuGH in ausdrücklichen Widerspruch gesetzt hatte, hat in einer Art „Blitzrettungsaktion“ zugunsten der Banken die Gelegenheit eines ohnehin anhängigen Verfahrens genutzt, um die Feststellung des EuGH zur Unzulässigkeit der Kaskadenverweisung als unmaßgeblich für den Bereich deutscher Immobilienkreditverträge zu erklären. Die Kernaussage des Beschlusses: Die EU-Verbraucherschutzrichtlinie gelte ohnehin nicht für grundpfandrechtlich abgesicherte Immobilienkredite und über die Richtlinienkonformität der nationalen Gesetzgebung entscheide ausschließlich die nationale Gerichtsbarkeit. Der BGH habe aber bereits in der Vergangenheit die „Klarheit und Verständlichkeit“ der Kaskadenverweisungs-Widerrufsinformation bestätigt.“

    Quelle: Kommentarantwort unter Video: https://www.youtube.com/watch?v=S_nax2aZeD0 von Kanzlei Rohring.

    Also versucht das BGH das Ganze jetzt so zu drehen, dass Immobilienkredite nicht betroffen sind, obwohl das EuGH in seinem Urteil – nach meinem Verständnis – begründet, dass es in Deutschland aufgrund der Zusammenfassung in einem Gesetz keine Unterscheidung zu geben hat.
    Urt. v. 26.03.2020, Az. C-66/19
    http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=0D3E9C54CD6CEF34D8ED5596C3B84803?text=&docid=224723&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2731374

    Bin also gespannt auf die Juristen in der Community.

  3. Also ich gebe zu es klingt verlockend. Bin jetzt meinen Benz zwei Jahre gefahren, könnte ihn zurückgeben und den Wertverlust komplett auf die Bank abdrücken und mir von dem Geld einen schönen neuen holen.

    Aber bei dem Gedanken fühle ich mich echt nicht wohl. Ich hab das Auto mit bestem Wissen und Gewissen finanziert. Ich liebe mein Auto und möchte es eigentlich nicht zurückgeben, vor allem weil man das Modell inzwischen gar nicht mehr bekommt.

    Vor allem bedeutet das alles ja eine riesen Menge Arbeit…

    • Das mit dem Wertverlust ist ja lange nicht klar und ich denke auch nicht, dass du da so einfach mit durch kommst. Im Video ist ja auch von einer Nutzungsgebühr o.Ä. die Rede, auch wenn sie laut den beiden umstritten sei.
      Da wird vermutlich jahrelanger Rechtsstreit folgen.

    • Wie kommst du denn bitte darauf, dass du einfach das Auto mit weniger Wert „zurück“geben kannst und du bist raus aus der Sache?
      Selbstverständlich musst du für die bereits erhaltene Leistung die Zinsen zahlen (bekommst also nichts zurück) und musst bei Widerruf des Vertrags den Gesamtbetrag auf einem Schlag sofort zurückzahlen(!). Das Auto interessiert die Bank doch nicht, auch wenn es als Sicherheit angegeben ist (beudetet nicht, dass sie dir nicht auch Haus wegnehmen können, wenn das Auto den Kredit nicht deckt).

      Bei Immobilien in Deutschland ists noch schöner, da in 99% der Fälle das gesamte private Vermögen als Sicherheit festgeschrieben wird (wenn man zu doof ist, die Klausel streichen zu lassen, da sonst als Hypothek hier wirklich nur das Haus zählt).

      Interessant ist sowas für Leute, welche den Vertrag auflösen können, sich fix einen anderen für 0.x% Zinsen schnappen und darüber den alten tilgen. Aber natürlich bekommt niemand was geschenkt.

  4. Hä? Inwiefern Geld sparen? Wenn ich n Auto finanziert habe, und den Vertrag jetz widerrufe muss ich das Auto doch wieder abgeben bzw. das geliehene Geld der Bank zurückzahlen(?).

  5. Nein! Der BGH hat schon kommentiert, das es sich hier nicht um eine Zuständigkeit des EuGH handelt. Somit gilt weiterhin, dass der Kaskadenverweis dem deutschen Recht entspricht. Somit wird kein Kreditinstitut das EuGH-Urteil anerkennen.

  6. Ehrlicherweise finde ich dieses „Ziehen“ des Widerrufjokers eine absolute Frechheit.
    Ich habe mein Auto auch per Kredit finanziert und ich wollte dies damals so! (Jung und naiv, Hauptsache tolles Auto, jetzt kotzt mich die monatliche Rate jeden Monat an)
    Es kann mir keiner erzählen, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn er von diesem Fehler gewusst hätte.

    Die Banken sind ja immer so böse, mit denen kann man das ja machen.

    • Du machst es dir aber sehr einfach mit deiner Pauschalen Aussage.

      Ich habe damals einen Skoda Superb für 40k gekauft und 10 Tage später in 2 Tagen den AG gewechselt und einen Firmenwagen (VW Passat) zugesprochen gekommen. Das war genau in meinem Urlaub und ich wollte das Fahrzeug zurück geben, kurz Widerrufen. Jetzt habe ich mir den Vertrag durchgelesen und habe mich dann dagegen entschieden weil ich für 10 Tage nutzen 3k bezahlt hätte.

      Das ist auch nach diesem Urteil nicht zulässig und deswegen sehe ich mich dort schon im Recht. Pauschal kannst du nicht alle über einen Kamm scheren.

      Mal abgesehen davon darf man auch einfach mal „Der Ficker“ sein und nicht immer nur den Prügel einstecken müssen…

    • Vor allem sollte sich hier keine falsche Vorstellungen machen: es bedeutet nicht, dass ihr Geld behalten könnt, das euch nicht gehört. Wäre ja noch schöner. Wenn man den Kreditvertrag widerruft, wird er „ex tunc“ nichtig – also von Anfang an. D.h. ihr müsst die Darlehenssumme schön zurückzahlen. Der Vorteil liegt darin, dass man evtl. ungünstige Langzeitkredite, die man zu schlechten Konditionen vor langer Zeit abgeschlossen hat, kündigen und zu besseren Konditionen neu aufnehmen kann. Das kann sich lohnen.

      In einem Fall wie dem von Andre oben würde das schlicht nichts bringen. Wenn er sich, sagen wir mal, 30 000 € für ein Auto geliehen hat und von diesen bereits 15 000 zurückgezahlt hat, müsste er bei einem Wideruf eigentlich die vollen 30 000 € zurückzahlen, verrechnet mit den bereits zurückgezahlten 15 000 plus Zinsen. Der Zinsvorteil kann natürlich beträchtlich sein, aber er muss eben auch die 15 000 noch auf Tasche haben. Hat er aber nicht, weil er sich dafür ein Auto gekauft hat.

        • Oh mea culpa, meine Staatsexamen sind schon ein bisschen her, ich bin ö-Rechtler (Verwaltungsrichter), in der Tat wandelt der Wideruf den Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Was aber am Ergebnis nichts ändert, du musst die Kreditsumme zurückgewähren und brauchst dafür das passende Kleingeld. Im Übrigen würde eine weniger arrogante Art der Kommunikation dir sicher gut zu gesicht stehen. Statt eines herablassenden Satzes, hättest du auch einfach neutral aufklären können.

    • Die Banken würden dich jetzt auch nicht anders behandeln wenn es umgekehrt wäre, da muss man nun wirklich kein schlechtes Gewissen haben.

    • Ich verstehe diese Mentalität auch nicht. Ich habe damals die Finanzierung (Haus) bewusst abgeschlossen. Zu dem ausgehandelten Zins. Warum sollte ich jetzt solch eine juristische Spitzfindigkeit ausnutzen (sofern es sie überhaupt gibt)? Finde ich unfair.

      • Die Bank würde anders herum auch das Gleiche mit Dir machen! Vor vier Jahren haben sie einen „alten“ Bausparvertrag meiner Mutter gekündigt, da dieser zu viele Zinsen abgeworfen hat. Die Bank hat damals bewusst diesen Vertrag mit ihr abgeschlossen.

      • Funkelzahn trifft es hier ganz gut, und das wurde Millionefach gemacht auch von den ach so tollen Sparkassen. Das ist für mich keine faire Geschäftsbeziehung, warum soll man nicht auch mal zurück feuern dürfen?

        BTW Funkelzahn bei mir war es die Oma, aber gleiches Spiel.

    • naja die Banken sind aber auch die … die einen sofort vor Gericht bringen wenn man auch nur ein wenig vor dem Vertrag abweicht, kein Skrupel das Eigenheim wegzunehmen Hauptsache die Bank macht fetten Gewinn.
      habe im Freundeskreis miterleben dürfen….. die Bank hat sofort mit einer Armee von Anwälten, in Rekordzeit durch alle nötigen Instanzen Vollstreckungsbescheid rausgeboxt.

      • Definiere mal bitte „ein wenig vom Vertrag“ abweichen!? Sie konnten also ein paar Monate die Raten nicht mehr zahlen? Was anderes kann es ja fast nicht sein… klingt zumindest erstmal sehr verharmlosend..

        Mag sicherlich Banken geben die die Belange des Kunden weniger berücksichtigen, aber bei der örtlichen Sparkasse oder Volksbank passiert einem sowas normalerweise nicht. Allein weil die Kosten und der damit verbundene Aufwand immens sind.. das ist nur die allerallerletzte Lösung, wenn nichts mehr zu retten und eines Gesundung sehr unwahrscheinlich ist. Also entweder es war irgend ne Großbank (!?) oder ihre Freunde haben sich einfach finanziell übernommen / dauerhafte wirtschaftliche Probleme gehabt.

      • „ein wenig vor dem Vertrag abweicht“ Du weißt schon wofür Verträge da sind?
        Richtig… das man nicht von Ihnen abweicht….

      • Selten so gelacht! Aber wenn die Banken „ein bisschen abweichen“ vom Vertragsinhalt (einfach mal weniger auszahlen!) dann bist du doch der erste der rumheulen würde.

        Die Regeln gelten schon für alle und man muss auch beurteilen können was man unterschreibt.

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