TEILEN

Wegen „Anstandsverletzung und Lärmerregung“ muss ein Wiener 500 Euro Strafe zahlen. Genauer gesagt wegen eines Furzes, den er vor einem Polizisten gelassen hat […] „Sie haben den öffentlichen Anstand verletzt, indem Sie vor Polizeibeamten laut einen Darmwind haben entweichen lassen.“ (Via)

Klingt auf der einen Seite ein bisschen albern, auf der anderen Seite würde ich mich auch nicht so gerne absichtlich anfurzen lassen. Es ist halt auch eine Sache des Respekts, sich nicht gerade vor einen Polizisten zu stellen und in seine Richtung ordentlich einen abzudrücken. Wer sich nicht benehmen kann, wird halt bestraft. So läuft das nun mal. Es wäre halt spannend, wie sowas in Deutschland aussieht? Ist das irgendwo geregelt und wenn nicht, wie viel Spielraum in Sachen „Disrespect“ hat man hier als Polizist?




Anzeige

10 KOMMENTARE

  1. Hierzulande wäre es wenn wohl nach §185 StGB: Beleidigung (absolut. Antragsdelikt)
    „Ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung.“
    Vorsätzliche Kundgabe kann auch eine Tätigkeit sein (Einwirkung auf den Körper des Opfers), zB. Spucken, Ohrfeige etc.
    Also rein technisch kann der Polizist von Amts wegen Antrag auf Strafverfolgung stellen, obs durchkommt steht auf einem anderen Blatt.

  2. Das ist halt ne Strafverfügung, da würde ich dagegen vorgehen. Ein Richter sieht das sicher anders. Vorallem sind die 500 hart übertrieben.

  3. Wenn jemanden bewusst anfurzt, würde ich persönlich schon als Beleidigung bezeichnen. Diese kann man anzeigen. Wir haben in unserer Gesellschaft ein grundlegendes Problem mit sinkendem Respekt, von daher finde ich es richtig, dass respektloses Verhalten auch mehr geahndet wird.

  4. Die Strafverfügung beruht auf dem Wiener Landessicherheitsgesetz, das scheint also eher was regionales zu sein, kein Bundesgesetz. Wohl so eine Art Gemeindeverordnung. Somit bleibt Furzen außerhalb der Wiener Stadtgrenzen straffrei!

    Wenn man aber die Zielstellung des Gesetzes betrachtet:

    „Ziel dieses Gesetzes ist es, unter vorrangiger Einbindung der vielfältigen Hilfestellungen und Einrichtungen im sozialen Bereich, welche die Gemeinschaft dem Menschen anbietet, Beeinträchtigungen des örtlichen Gemeinschaftslebens wirksam und rasch entgegentreten zu können.“

    und dann die gesamte Strafvorschrift liest:

    „Wer
    1. den öffentlichen Anstand verletzt oder
    2. ungebührlicherweise störenden Lärm erregt oder
    3. eine Person an einem öffentlichen Ort zu einer Handlung oder Duldung auffordert, die deren sexuelle Sphäre betrifft und von dieser Person unerwünscht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen.“

    könnte schon auf die Idee kommen, dass die Polizei den Anwendungsbereich dieses Gesetzes doch sehr weit ausgedehnt hat.

    Übrigens könnte ein solches Verhalten hierzulande als Beleidigung verfolgt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Furz auch erkennbar als Beleidigung gemeint war, das ließe sich nur beantworten, wenn irgendwo der gesamte Sachverhalt im Detail beschrieben wäre.

    • Aber wie is’n das, wenn ich außerhalb von Wien stehe, und der Darmwind dann einem Polizisten in der Wiener Stadtgrenze in die Nase fliegt? Gilt dann der Ort des Verursachens?

  5. POLIZEI WIEN
    @LPDWien
    Natürlich wird niemand angezeigt, wenn einmal versehentlich „einer auskommt“. Der Angezeigte verhielt sich jedoch während der gesamten vorangegangenen Amtshandlung bereits provokant und unkooperativ. Er erhob sich leicht von der Parkbank, blickte die Beamten an und ließ offenbar in voller Absicht einen massiven Darmwind in unmittelbarer Nähe der Beamten ab. Und anfurzen lassen sich die Kollegen dann doch eher ungern.

    https://twitter.com/LPDWien/status/1272809151308185600

    Made my day 😂🤣😂

  6. Lese nirgend das er DIREKT angefurzt wurde. Nur das es in seiner Gegenwart geschah. Jeder der mal in der Schule oder im Bus ein wenig zu laut war ausversehen, weiß hoffentlich das man auch unabsichtlich es mal knattern lassen kann… oder sich mal falsch bückt (Kommt auf der Baustelle öfter mal vor)

  7. Das ist halt echt Scheiße gelaufen. 😂🤣

    Art. 1 § 1 WLSG
    „(2) Zum Zweck der Abstellung oder zur Vermeidung einer drohenden Fortsetzung ungebührlichen störenden Lärms können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Gegenstände, mit denen der Lärm erregt wird, sicherstellen oder, sofern dies wegen der Beschaffenheit des Gegenstandes oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, in geeigneter Weise außer Betrieb setzen.“
    https://www.jusline.at/gesetz/wlsg/paragraf/artikel1zu1
    Hätte man auch noch umsetzen sollen. 😂🤣

    Aber positiv sehen, in den USA wäre er jetzt ein toter Mann. 🙊🙉🙈

  8. Oh, ein Delikt das nicht über Bodycams zu beweisen ist und trotzdem eine Verhaftung und Geldstrafe nach sich zieht? Und das gegenüber normalen Bürgern nicht existiert? Ein paar Polizeigewerkschafter haben gerade die Erektion ihres Lebens bekommen. Aber hey, vor dem Gesetz sind wir ja alle gleich, wenn auch nur theoretisch.

  9. Denke mal es kommt aof den Polizisten darauf an und wie die Situation ist. Wenn man schon von vorne drauf frech ist, dann kriegt man natürlich einen reingedrückt. Ist man höflich, dann kann man sich sehr viel Stress ersparen.
    Zum Glück ist die deutsche Polizei „relativ“ locker hier bei uns, wenn man es so mit manchen anderen Ländern vergleicht.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here