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Langjährige Mieter können ihren Vermieter zum Renovieren verpflichten, müssen sich aber an den Kosten beteiligen. Voraussetzung ist außerdem, dass sich der Zustand der Wohnung seit Einzug deutlich verschlechtert hat […] Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in zwei Fällen aus Berlin entschieden. (Via)

Hat sich der Zustand einer Wohnung/Hauses verschlechtert, wenn der Putz von der Wohnzimmer-Decke fällt? Frage für einen Freund. Bis heute wurde der Schaden übrigens noch nicht gerichtet. Gibt es da eigentlich ein Frist, die man dem Vermieter setzen darf, bis wann so ein Schaden gerichtet werden muss?




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4 KOMMENTARE

  1. Aua, Herr Krömer, das tut beim Lesen weh! 😉

    Vorweg mal deine Wohnzimmer-Decke: Die hat mit Renovierung überhaupt nichts zu tun, hier geht es um einen Schaden bzw. Schadensbeseitigung. Und ja, wenn der Vermieter nicht in die Pötte kommt, kannst du zwei Dinge tun:
    1. Miete angemessen mindern.
    2. Frist zur Schadensbeseitigung setzen und nach erfolglosem Fristablauf Ersatzvornahme üben: Du beauftragst selber einen Handwerker und stellst dem Vermieter dessen Kosten in Rechnung; du kannst auch so lange mit der Miete aufrechnen, bis sich die Rechnung „von selbst“ ausgeglichen hat.

    Nun aber zum BGH-Urteil: Hier geht es um genau eine Fallkonstellation, nämlich folgende:
    – Der Mieter ist in eine unrenovierte Wohnung eingezogen, und
    – im Mietvertrag wird die Renovierungspflicht (unwirksam) dem Mieter auferlegt.

    Hintergrund: Der BGH hat entschieden, dass der Mieter keine Renovierung schuldet, wenn er eine unrenovierte Wohnung übernommen hat. Deshalb sind die entsprechenden Klauseln dann unwirksam, und es zählt stattdessen das gesetzliche Mietrecht, wonach der VERMIETER zur Renovierung verpflichtet ist.

    Nun sind wohl findige Mieter auf den Trichter gekommen, von ihrem Vermieter eine Zwischenrenovierung zu verlangen. „Hey Vermieter, ich hocke hier seit 5 Jahren, und weil unsere Klausel unwirksam ist, musst du ja renovieren, also mach mal!“ Bedeutet: Der Vermieter sollte jetzt also die Wohnung in einen Zustand versetzen, der nach dem Mietvertrag nie vorgesehen war; die Parteien waren ja davon ausgegangen, dass – wenn überhaupt – der Mieter selber renovieren solle (der ja dann auch etwas davon hat).

    Und genau hierzu hat der BGH jetzt gesagt:
    Erstens, lieber Mieter, dein formaler Anspruch auf Renovierung reicht mir nicht, die Wohnung muss tatsächlich abgewohnt sein. Du kannst nicht eine Renovierung verlangen, einfach nur um den Vermieter zu ärgern.
    Und zweitens, lieber Mieter, bist du derjenige, der von der Renovierung profitiert. Da du die Rechtsstellung nur durch Zufall (unwirksame Klausel) und ungeplant erlangt hast, ist es nur billig und gerecht, wenn du dich an den Renovierungskosten beteiligst.

    Ich finde, das ist mal eine sehr salomonische Entscheidung des BGH.

    • “ Und ja, wenn der Vermieter nicht in die Pötte kommt, kannst du zwei Dinge tun:
      1. Miete angemessen mindern.
      2. Frist zur Schadensbeseitigung setzen und nach erfolglosem Fristablauf “

      Hehe, haben wir gemacht, jetzt will uns der Mieter mit allen mitteln raus haben, ja nix an der Bude machen nach x Jahren…..

    • Ganz so einfach ist es mit der Mietminderung allerdings nicht. Nach § 535 Abs. 1 BGB setzt eine Mietminderung die Einschränkung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache voraus. Ob diese schon bei bröckelndem Putz vorliegt, würde ich zumindest ohne nähere Beschreibung des Umfangs bezweifeln.

      @Weryx
      Was der Vermieter so alles will, wenn der Tag lang ist, ist eine Sache. Einen Mieter aus der Wohnung zu bekommen ist ohne Eigenbedarf in Deutschland extrem schwierig, wir haben ein höchst mieterfreundliches Mietrecht.

      • @Sinatra: Wobei ich persönlich mir eine neue Wohnung suchen würde wenn ich mit dem Vermieter im Klinsch liegen würde. Der kann einem schon das Leben schwer machen und im schlimmstenfall wird man Stammgast vor Gericht. Mir fällt bei fast jedem Mitbewohner meines Hauses etwas ein womit man ihm legal das Leben schwer machen könnte und sei es nur bei einer Geburtagsfeier wegen Ruhestörung um 22:01 die Polizei zu rufen. Selbst wenn ich im Recht wäre, hätte ich keine Lust meine spärliche Freizeit mit so einem Ärger zu belasten.

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