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Der Berliner Innensenat hat eine für Samstag geplante Demonstration des Verschwörungstheoretikers Attila Hildmann verboten […] Für die für Samstag angemeldete Versammlung habe es eine „erhebliche Wahrscheinlichkeit“ gegeben, dass es erneut zu strafbaren Äußerungen kommen werde. Wegen der Missachtung von Mindestabständen und Verstößen gegen die Maskenpflicht hätte zudem eine erhebliche Gesundheitsgefahr bestanden. (Via)

Sehr gut und nachvollziehbar. Ich bin es total leid, Woche für Woche den albernen Mist von Hildmann lesen zu müssen, weil dieser um jeden Preis kontrovers sein will, damit auch ja jede Zeitung und jedes Nachrichtenportal über ihn berichtet. Demokratie hat nun mal auch seine Grenzen. Ich für meinen Teil hoffe sehr, dass der Mann zeitnah von der Bildfläche verschwindet…




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17 KOMMENTARE

  1. Wenn er nur kontrovers sein wollte, dann wäre es mir ja bald noch egal.
    Ich habe aber langsam das Gefühl, dass bei dem im Oberstübchen echt ein paar Sicherungen zu viel ausgefallen sind.

  2. Vorweg: Mir ist Attila Hildmann scheißegal, was letzte Woche gelaufen ist, weiß ich nicht, wofür oder wogegen er demonstrieren will, weiß ich auch nicht.

    Alleine aus dem T-Online-Artikel und den dortigen Informationen heraus halte ich das Verbot für rechtsstaatlich äußerst bedenklich.

    Zunächst mal das Offensichtliche: Soweit es um Corona-Schutz und Abstandsgebote geht, kann man Demonstrationen unter entsprechenden Auflagen genehmigen. Das ist kein Grund für ein Verbot.

    Was mir an der inhaltlichen Begründung sauer aufgestoßen ist: Es würden wegen der letzten Demonstration Ermittlungsverfahren geführt wegen Bedrohung und Volksverhetzung. Ich bitte hierbei zu beachten: „Ermittlungsverfahren“. Wie gesagt, ich habe keine Ahnung, was letzte Woche passiert ist, aber ein Ermittlungsverfahren ist quasi ein rechtliches Nullum. Wenn ich zur Polizei gehe und behaupte, dass Steve letzte Woche einen Schüler geohrfeigt hat, wird gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Was ich damit sagen will: es ist – laut dem Artikel – völlig unklar, ob es da letzte Woche zu einer strafbaren Handlung gekommen ist. Anders ausgedrückt: Weil irgendjemand behauptet, Hildmann könne sich letzte Woche strafbar gemacht haben, wird unterstellt, dass er sich diesmal auch wieder strafbar machen könne.

    Bevor ihr mich jetzt teert und federt: Angenommen, es stünde fest, dass Hildmann – Beispiel – letzte Woche dazu aufgerufen hätte, Eskimos zu vergasen. Also im Sinne von: das ist durch Bild- und Tonmaterial nachweisbar. Und angenommen, er wollte diesmal wieder mit dem Thema „Eskimos verursachen den Klimawandel“ demonstrieren. Ja, dann würde ich der Argumentation zustimmen.

    Ansonsten aber halte ich es für sehr bedenklich, ein Grundrecht aufgrund einer bloßen Behauptung (Strafanzeige) einschränken zu wollen.

    • „Wenn ich Reichskanzler wäre, dann würde ich die Todesstrafe für Volker Beck wieder einführen, indem man ihm die Eier zertretet auf einem öffentlichen Platz“
      Aussage von Hildmann auf einer Demo letzte Woche in Berlin. Es folgte die Frage „wer will mittreten?“

      Ich würde jetzt einfach mal sagen, neben allem anderen, was Hildmann so in Bild, Ton und Schrift hinterlassen hat, sollte das reichen, oder?

      • Also erstmal persönliche Meinung: Ich finde das Video und den Typ abstoßend.

        Was ein Verbot angeht, bin ich mir ehrlich gesagt unsicher, weil die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eben ein sehr hohes Gut ist. Nehmen wir den Hitler-Merkel-Vergleich: Das ist eine Meinungsäußerung, wenn auch eine schwer erträgliche. Ich persönlich finde, dass Merkel maximal den zweiten Platz hinter der Rotzbremse erreichen kann und auch mit Abstand erreicht hat (also auf der Liste der schlimmsten Staatsoberhäupter einer deutschen Nation). Aber wenn „worse than hitler“ etwas anderes als eine Meinungsäußerung wäre, dann bestünde die Gemeinde der AFD-Hassern allesamt aus Straftätern!

        Bleibt also noch der Spruch über Volker Beck. Ich zögere, aber auch das ist wohl Meinungsfreiheit. Und zwar unter folgendem Gesichtspunkt: Das Verfassungsgericht hat mehrere Eckpfeiler in den Boden gerammt. Einer davon ist, dass bei der Beurteilung einer Aussage, die mehrere Auslegungen zulässt, im Zweifel die zulässige Auslegung zugrundezulegen ist. Ein weiterer ist, dass gerade im politischen Meinungskampf auch schwere Geschütze erlaubt sind (ich vereinfache etwas).

        Hieraus folgt: Die Assiziation der Grünen mit Pädophilie hat eine historische Grundlage, dafür gibts genug Zitate, auch von Volker Beck. Die Forderung der Todesstrafe durch Eier zertreten ist nach den o. g. Grundsätzen im Zusammenhang zu betrachten: Kinderficker – Geschlechtsorgane. Und vorallem die Einleitung „wenn ich Reichskanzler wäre“ macht deutlich, dass es sich hier um keine ernst gemeinte Aussage handelt: Erstens gibt es das Amt des Reichskanzlers nicht mehr, zweitens wird Herr Hildmann dieses Amt gleich zweimal nicht bekleiden! Und auch der Nachsatz „wer will mittreten?“ ist – im Zusammenhang mit dem Eingangssatz – dann eben auch nur als Teil der Gesamtkritik, nicht als wirkliche Aufforderung zur Straftat, zu verstehen. Deshalb komme ich in der Gesamtbetrachtung zu einem juristischen Ergebnis, welches ich selber für moralisch falsch halte: Bei der Aussage handelt es sich um eine gerade noch zulässige Meinungsäußerung.

        Dementsprechend: Nein, das reicht nicht für ein Verbot. Solche Meinungsäußerungen, auch auf unterster gesellschaftlicher Stufe stehend, muss unsere Demokratie aushalten können.

        Und im konkreten Fall setze ich hinzu: leider!

        • Ich darf noch hinzufügen: Ich habe mich mit dem Thema Meinungsfreiheit vielleicht etwas tiefer juristisch auseinandergesetzt als der Durchschnittsmensch hier auf dem Blog. Und dennoch bin ich mir meiner Beurteilung nicht sicher. Da ich aber davon ausgehe, dass die Berliner Staatsanwaltschaft nicht locker lassen wird und Herr Hildmann ebenso wenig, können wir in zwei bis drei Jahren tatsächlich mit einer Stellungnahme des Verfassungsgerichts rechnen. Ich bin gespannt!

    • Es gibt in Bayern übrigens schon Impfpflicht gegen Masern, sonst darf man keine Berufsschule besuchen (: Während die Verschwörer noch auf Corona schauen, hat der gute Bill schon seine Chips in Umlauf gebracht!

      • Masern Impfpflicht ist Deutschlandweit für Kita, Schulen und Berufsschule nicht nur in Bayern. (und das ist gut so, fast 50 Jahre alte bekannte Impfung) 😉
        Bill Gates hat seine Chip Deutschlandweit !!!!!1111

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