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CDU/CSU und SPD wollen vor allem kleine Unternehmen und Online-Shops vor existenzgefährdenden Abmahngebühren schützen […] Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten könnten zwar noch abgemahnt werden, Mitbewerber hätten aber keinen Anspruch auf Kostenerstattung mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Sanktionen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. (Via)

Ist total sinnvoll, da es natürlich die ein oder andere Firma gab, die ihre Mitkonkurrenten wegen irgendwelcher kleinen DSGVO-Fehler auf der Homepage abgemahnt hat. Mir hilft dieses neues Gesetz allerdings nicht. Ich denke immer noch, dass es auch in Deutschland Zeit für eine Fair-Use-Klausel wird. Alternativ sollte man dringend die Möglichkeit schaffen, bei kleine Urheberrechtsverstößen den Verstoß selbst abzustellen zu dürfen – vielleicht unter Auflage eine angemessenen Gebühr. Es kann einfach nicht sein, dass man ein Pressefoto verwendet, das überall im Netz eingesetzt wird, und dann die dicke 800 Euro-Abmahnung kommt.

Damit würde man das neue Geschäftsmodell in Richtung „ich lade meine Bilder überall hoch und mahne dann (über Bots) die Leute ab, die sie benutzen“ vielleicht endlich eindämmen.




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3 KOMMENTARE

  1. Die Absicht sehe ich wohl, aber ich will zuerst einen konkreten Gesetzestextentwurf sehen. Vor ein paar Jahren hats die/eine Regierung schonmal verkackt, als es ums Filesharing ging. Die Abmahnindustrie wird nicht kampflos aufgeben.

  2. Was kosten denn die Bilder, wenn man sie kauft?
    Ich denke, dass dann die Strafe zu gering wäre, sodass es sich „lohnt“ diese geringere Gebühr zu zahlen und in seinen Umsatz einzurechnen.

    • Du bist sehr schnell bei Lizenzgebühren von 100 Euro und mehr. Wenn ich jetzt mal diesen Blog heranziehe: Wenn Steve ein Symbolbild nutzt, um einen Artikel zu illustrieren, dann behaupte ich mal, dass ihm dieses Bild keinen meßbaren finanziellen Vorteil bringt; dass der Blog etwas hübscher damit aussieht, kann man kaum in Klicks umrechnen.

      Das momentane „Problem“ sind aber weniger die Lizenzgebühren als die Anwaltskosten für die Abmahnung. Da werden von den Gerichten schnell Streitwerte von mehreren tausend Euro angenommen, und daraus errechnen sich dann Anwaltskosten von 300 Euro und mehr. Und für ein Abmahnschreiben, dass praktisch jeder copy&pasten kann, ist das einfach unverhältnismäßig. Ich finde, den Rechteinhabern ist durchaus zuzumuten, eine solche Abmahnung zuerstmal ohne Anwalt zu versenden. Damit wäre schon viel gewonnen.

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