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Habt Ihr diese Sache mitbekommen?

Eine gelöschte Videosequenz auf dem Youtube-Kanal von JP Performance hat den Ärger der Fans auf sich gezogen: War J.P. Kraemer im Juni 2020 wirklich mit 140 km/h innerorts unterwegs? Nun hat die Staatsanwaltschaft Siegen das Verfahren eingestellt. (Via)

Eigentlich echt der absolute Wahnsinn: Da fährt ein bekannter Youtuber mit fast zwei Millionen Abonnenten mit seinem Porsche Taycan 142 Km/h innerorts, filmt die ganze Sache, stellt sie auf Youtube und wird dann dafür angezeigt. Am Ende mogelt er sich aus den strafrechtlichen Konsequenzen raus, weil der entsprechende Gesetzestext äußerst schwammig ist.

Wir haben dazu mal ein Video für Vereinfacher.de gemacht und die ganze Sache ausführlich analysiert – und ja, ich bin ausnahmsweise auch mal mit vor der Kamera. Schon spannend, wie fehlbar heutzutage der ein oder andere Gesetztestext ist. Schaut unbedingt mal rein!




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14 KOMMENTARE

  1. Verstehe ja noch nicht so ganz, warum das Video nicht bei Krömer und die Anwälte zu finden ist? Mit dem Thema doch clickbait>9000!

  2. Wie sieht das denn mit der Beweislage aus?
    Reicht ein Youtubevideo als Tatbestand? Er wurde ja nicht „Geblitzt“ . Dashcams sind ja in DE in Einzelfällen mittlerweile zugelassen.

    Ich kenne Leute die es „Live“ gesehen haben (Ist übrigens 3 Orte weiter , gewesen Lennestadt-Trockenbrück). Würden Ihn diese Personen Anzeigen können? (Unwahrscheinlich da Sie JP mögen).

    • Auf dem digitalen Tacho war die 142 wohl deutlich zu sehen, also keine Probleme wie „ja aus dem Blickwinkel kann die Tachonadel aber ganz wo anders gewesen sein“… und auch mit Tachovorlauf, Toleranz usw ist er mit 142 ja immer noch weit weg von dem Bereich, der keine Strafe/Ordnungswidrigkeit bedeutet…

  3. Ist – leider – absolut nachvollziehbar. Für das, was der Gesetzgeber vermutlich beabsichtigt hat, ist der Gesetzestext tatsächlich Schrott. Ich würde diese Glanzleistung ja gerne auf Heiko Maas und Alexander Dobrindt schieben, die als jeweils zuständige Minister (Justiz + Verkehr) die Verantwortung tragen, aber die Gesetzestexte werden auf anderer Ebene ausgearbeitet, typischerweise tatsächlich von Juristen, die aber, wie in diesem Fall ersichtlich, genauso wenig taugen wie ihre Minister! 😉

    Hoffentlich wurde der Bußgeldrahmen dafür kräftig ausgereizt.

  4. Nach dem was ich damals in der Presse gelesen habe, droht im wohl ein dreimonatiges Fahrverbot, 2 Punkte und eine verdoppelte (wegen Vorsatz) Zahlung in Höhe von 1.360EUR
    Das Geld wird er nicht vermissen, die Punkte sind wahrscheinlich auch nicht so tragisch für ihn.. nur die 3 Monate Fahrverbot dürften „spürbare“ Folgen haben… aber trotzdem wäre in so einem Fall eine Bestrafung im Sinne des Raserparagrafen / Strafrecht natürlich absolut angemessen… wenn er den Taycan Turbo S so präsentieren will, soll er auf die Rennstrecke gehen.

  5. Der Typ muss doch Heu ohne Ende haben? Warum baut er sich nich einfach nen Stück „Teststrecke“, da kann er auch so schnell Rasen wie er will…

  6. Und bei Markus Lanz hat er vor ein paar Jahren noch gesagt, dass er sehr langsam fährt.. Richtgeschwindigkeit.. und auch nicht die klassischen „20 drüber“… 😀 😀 😀

  7. Interessant, den § 315d StGB kannte ich noch gar nicht, den gabs zu „meiner“ Zeit (also im Studium) noch nicht. Finde auf den ersten Blick auch die Nr. 3 extrem merkwürdig formuliert. Es ist in der Tat eine generelle Tendenz, dass neuere Gesetze qualitativ regelmäßig wesentlich schlechter aber dafür wortreicher und unverständlicher sind. Der Gesetzgeber hat es im Jahr 1900 geschafft eine HOCHkomplexe Thematik wie das Bereicherungsrecht in wenige Vorschriften, die dazu auch idr. nur 1-2 Sätze haben, zu fassen und diese mussten in den letzten 100 Jahren so gut wie gar nicht verändert werden.

    Neuere Gesetze dagegen, man schaue nur in die Vollkatastrophe namens Verbraucherwiderrufsrecht im BGB, gehen trotz simpelster Sachverhalte manchmal über zig Seiten und am Ende ist alles unklarer als vorher. Ich weiß nicht, ob es an der Qualität der Juristen im Ministerium liegt, oder was sonst der Grund dafür ist, aber das fällt in Juristenkreisen seit vielen Jahren auf und stößt immer wieder auf Unverständnis.

  8. Ja, schon lange mitbekommen und auch genug darüber geärgert.

    Aber das Urteil bedeutet ja auch im Umkehrschluss, jeder der nen dicken Sportwagen hat darf ohne strafrechtliche Konsequenzen mit 140 durch die Stadt brettern (140 sind ja weit weg von den 250max), wer das gleiche mit schwach motorisiertem Auto (mit ca. 150/160 Spitze) macht, wird verknackt, weil er ja fast mit „maximaler“ Geschwindigkeit unterwegs war.

    Aber ich hatte in dem Zusammenhang gelesen, dass JP schon mal vor Gericht nen „Promibonus“ bekommen hat und mehr oder weniger ohne Strafe davon gekommen ist (kleine Geldstrafe nur, wenn ich mich richtig erinnere).

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