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Wettbewerber erhalten künftig keine Kosten mehr erstattet für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Info-Pflichten und die DSGVO durch kleinere Firmen. (Via)

Hilft mir als Blogger wenig. Geht hier vor allem darum, dass Firmen nicht mehr wegen kleinen Info-Verstößen in Sachen DSGVO bei einer Abmahnung fette Anwaltskosten bezahlen müssen. Vorher hatten Mitbewerber diese „Lücke“ ausgenutzt und Konkurrenten mit Abmahnungen und hohen Anwaltskosten wegen DSGVO-Bagatellen geärgert. Dies ist nun mehr mehr möglich, da in so einem Fall die Anwaltskosten vom Abmahnenden selbst übernommen werden müssen.

Eine „Fair Use“-Klausel im Netz, wie ich sie mir seit Jahren wünsche (und die es in den USA gibt) wurde natürlich nicht eingeführt. Auch habe ich als jemand, der eine Urheberrechtsverletzung begeht, immer noch keine Möglichkeit, in einem Zwischenschritt diese zu beseitigen – sondern ich kann direkt mit hohen Anwaltskosten abgemahnt werden. Da dies besonders für Fotografen mit entsprechenden Tools mittlerweile recht lukrativ geworden ist, würde ich mir hier auch eine Gesetzesanpassung wünschen…




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1 KOMMENTAR

  1. Man kann trefflich darüber streiten, ob das Gesetz weit genug geht, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Meiner Meinung nach. Ich finde z. B. den fliegenden Gerichtsstand furchtbar: Warum kann ein Münchener Unternehmen von einem Stuttgarter Unternehmen vor dem Landgericht Hamburg verklagt werden? Bei „Internetsachen“ ist das möglich, weil „Tatort“ überall ist, wo der Verstoß begangen wird, also an jedem einzelnen internetfähigen Computer. Sprich: überall. Somit kann sich der Kläger den Gerichtsstand aussuchen, der für sein Opfer maximal unbequem ist!

    Aber selbst hierzu gibt es unter meinen Kollegen Gegenstimmen: Der fliegende Gerichtsstand habe dazu geführt, dass sich bei bestimmten Gerichten gewisse Spezialisierungen herausgebildet haben, somit also Kompetenzen vorhanden sind. Ohne fliegenden Gerichtsstand müssen komplizierte Wettbewerbsstreitigkeiten ggfs. vor irgendeinem Feld-Wald-Wiesenrichter verhandelt werden, der damit überhaupt keine Erfahrung hat.

    Ist auch ein Argument, aber nach meinem Bauchgefühl ist es wichtiger, dem „Agressor“ nicht auch noch die freie Wahl der Arena zu überlassen.

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