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Am Wochenende hatte das Verhalten eines Polizei-Einsatzleiters bei einer Demonstration zur Aufnahme von Flüchtlingen in Dresden für Kritik gesorgt. In einem über Twitter verbreiteten Video sind Vermummte zu sehen, von dem Polizisten war der Satz zu hören: „Schubs mich und du fängst Dir `ne Kugel“. Dabei legt er die Hand über seine Dienstwaffe. (Via)

Die Formulierung geht gar nicht. Natürlich weiß man bei so einem Video mal wieder nicht, was davor passiert ist, aber trotzdem darf sich ein Polizist nicht zu so einer Äußerung hinreißen lassen. Aber ratet mal, wer den Polizisten verteidigt? Sachsens Ministerpräsident Michael „es gab keine Hetzjagd in Chemnitz“ Kretschmer (CDU). War ja klar…

„Man darf Aktion und Reaktion nicht verwechseln“, sagte er am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Der Beamte sei umringt gewesen von Menschen, „die potenziell als Angreifer und Gewalttäter einzustufen sind“. Bei der Auswertung des Einsatzes sei festgestellt worden, dass er sich korrekt verhalten habe, als er die Hand auf die Waffe legte, damit sie ihm nicht weggenommen werden könne. (Via)

„Damit sie ihm nicht weggenommen werde könne“, ich schmeiß mich weg. Und ich sehe auch nicht, dass der Polizeibeamte umringt gewesen ist. Aber wir wissen ja, dass Kretschmer gelegentlich mal an Realitätsverlust leidet – wäre ja nicht das erste Mal. Aber schaut am besten mal selbst!




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38 KOMMENTARE

  1. Die Polizei wird nicht mehr respektiert und muss sich immer wieder irgendwelche Beleidigungen/Drohungen gefallen lassen, ohne das irgendwelche Konsequenz folgt. Gerade wenn es zu größeren Personen Gruppen kommt trauen sich die Leute sowas. -Ähnlich auch hier.

    Aber sagt der Ordnungshüter mal warnende jedoch eigentlich leere Worte, so wird er gleich an den Pranger gestellt.

    Ich bin so froh nicht den Weg zur Polizeiausbildung gegangen zu sein.
    Armes Deutschland.

    • Beleidigungen sind ein Straftatbestand, der zur Anzeige gebracht werden kann. Man muss sich das also nicht gefallen lassen und das wird auch von niemanden verlangt. Meist kursiert sogar in der Gesellschaft das Gerücht der Beamtenbeleidigung, die es so aber nicht gibt, da jede Person das Recht hat nicht beleidigt zu werden.
      Natürlich tritt sowas in Gruppen eher auf, in denen man untertauchen kann und somit die Nachweisbarkeit beeinflusst ist. Da muss man als Ordungskraft abwägen, ob ein Zugriff an der Stelle möglich und sinnvoll ist. Aber das Problem hast Du als Privatperson ebenso. Aussage gegen Aussage, wird wohl wenig Aussicht auf Erfolg versprechen und Prozesskosten nach sich ziehen.
      Das hier gewählte Maß der „leeren warnenden Worte“ ist nicht verhältnismäßig, nicht deeskalierend, nicht statusgerecht, nicht angemessen. Angesichts deiner Aussagen, teile ich aber deine Einschätzung, dass Du froh sein kannst, nicht zur Polizei gegangen zu sein. Es ist nunmal das eine einen Fehler zu machen und dazu zu stehen, wie der Polizist selbst und etwas anderes, wie Deine Sicht, diesen Fehler gutzuheißen und das öffentlich zu vertreten.

  2. Wieso macht er da überhaupt den Macker und provoziert die Demonstranten? „Der Einsatzleiter stellt sich allein den Demonstranten und tritt einen Rauchtopf beiseite…“ Heldentat *prust*… Sehr strange sein Verhalten… Glaube er hat sich irgendwie triggern lassen und die Contenance verloren, was auch zu dieser dämlichen und unverhältnismäßigen Androhung von Gewalt geführt hat. Kein Wunder, dass man anschließend zur Eigensicherung an die Waffe greifen muss, wenn man sich selbst in eine solch dumme Lage buchsiert…
    Meiner Meinung nach ist das ein klares Fehlverhalten und hätte diziplinarisch geahndet werden müssen. So ein Verhalten provoziert Ausschreitungen und somit nimmt er hier auf Grund seiner Pöbellaune die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit seiner Kollegen und der Demonstranten in Kauf… Das Verhalten ist mMn eines verantwortungsbewußten Einstazleiters nicht würdig – daher Diziplinarmaßnahme.

  3. Der Polizist scheint ja offensichtlich mit der stressigen Situation überfordert gewesen zu sein. Vielleicht würde ein andere Betätigungsfeld eher den Kompetenzen dieses Mannes entsprechen.
    Im Schießstand bei der Munitionsausgabe wäre er sicherlich gut aufgehoben, da gibt es keine Probleme wenn er zu jemanden sagt „du fängst dir gleich eine Kugel“!

  4. Man muss hier auf die Verhältnisse achten. Der Mann hat einen unpassenden Satz gesagt weil er sich für ein paar Sekunden wie ein normaler Mensch verhalten hat.
    War das eine gute Aktion? Nein
    Ist das ein Grund für ein Disziplinarverfahren? Nein
    Aber hey, jetzt muss erst mal die Empörungsmaschine angeworfen werden und der Polizist am besten direkt gekündigt und wegen was weiß ich was in den Knast geschickt?
    Nein, hier muss die Kirche mal im Dorf gelassen werden.

    • komischerweise bewegen die sich über die Straße, so siehts für mich aus, er kommt näher, wer weiß, was er will und wird bepöbelt.

  5. Was er sagt und was er tut sind doch zwei völlig verschiedene Dinge.
    Sehe IN DER SITUATION da keine Probleme mit dem Polizisten und ich bin sehr links.

    • Darf ich dich hier korrigieren:
      Laut Gesetz ist die Androhung der Schusswaffe dem Gebrauch gleichzusetzen. Ergo muss man sich als Polizist wenn man nur droht bspw „halt oder ich schieße“, so rechtfertigen als hätte man tatsächlich abgedrückt. Das Anfassen der Waffe wie er es macht, hat keinerlei Folgen. Selbst das Ziehen ohne auf jemanden zu zielen hat keinerlei rechtliche Folgen (das Richten der Waffe auf eine Person, ist einer Androhung gleichzusetzen).
      Klingt komisch, ist aber so.
      Hilft aber gegen das inflationäre ziehen der Waffe wie in den USA.

      • Wie kommst du denn auf den Trichter? Natürlich kann beides im Einzelfall rechtswidrig sein, aber doch nicht aufgrund derselben Norm.

        Oder beziehst du dich auf den Satz im Gesetz über den unmittelbaren Zwang „Als Androhung gilt auch die Abgabe eines Warnschusses“? Dann hättest du den Satz aber gründlich missverstanden.

  6. Das berühren der Waffe ist vollkommen verständlich. Darum gehts ja auch nicht, es geht um „oder du fängst dir ne Kugel“. Sowas geht garnicht. Und gerade Polizisten sollten sich eben nicht provozieren lassen. Da darf man schon einen anderen Maßstab anlegen als bei einem betrunkenen Stadiongast..

  7. Das körperliche Verhalten des Polizisten ist einwandfrei. Die Hand an die Waffe zu legen, ohne sie zu ziehen, ist ein reiner Akt der Eigensicherung, insbesondere verhindert er, dass jemand anderes an die Waffe gelangt.

    Der zitierte Satz ist nicht in Ordnung und gehört wohl kaum zur Polizeiausbildung, aber er ist weit davon entfernt, als Bedrohung oder ähnliches gelten zu können. Das ist die erwachsene Person von „Finger weg von den Gummibärchen, oder du fängst eine“, und da würde auch niemand den Eltern eine Bedrohung bzw. Absicht zur Körperverletzung unterstellen.

    Also zusammengefasst: Die Äußerung ist nicht gut, und damit hat sichs auch. Es würde mich – dienstrechtlich – wundern, wenn gegen den Beamten eine Diszi folgt. Wobei das natürlich rein rechtliche Maßstäbe sind; was der sächsische Innenminister mit seinem Weisungsrecht gegenüber der Polizeibehörde daraus macht, kann niemand wissen. Da spielen dann eher politische als rechtliche Aspekte eine Rolle.

    • PS: Es gab keine Hetzjagd in Chemnitz. Das „Hase, du bleibst hier“-Video zeigt keine solche, und andere Belege gibt es nicht. Maaßen und Haldenwang haben Recht.

        • Ich stelle mir unter einer Hetzjagd irgendwie einen Mob vor, der einen einsamen Hasen gnadenlos verfolgt. Jedenfalls etwas deutlich anderes, als dass „Hase“ nach kaum 5 Metern stehenbleibt.

          Allerdings gestehe ich zu, dass die SJWs unsere Sprache schon in anderen Bereichen derart gruppenvergewaltigt haben, dass man Hetzjagd inzwischen definieren kann als „Rrrächter bewegt sich in beliebiger Weise auf Nichtrechten zu“.

        • Ein Text von dir ist kein Beweis, aber he, wegen dir hab ich ein zweites Video gesehen, wo irgendwelche Leute rumrennen, das kannte ich noch nicht.

    • Vor 25 Jahren war das schon ein Satz der Erziehung: „Krieg dich ein sonst fängst dir eine“ oder die bayr. Variante: Der Watschenbaum fällt um 🙂

      Halt nur ohne Kugel – das kommt erst bei der Polizei dazu. Unglücklich formulierte Drohung aber viel mehr auch nicht.

    • Über das körperliche kann man sicher diskutieren, aber wenn die ANDROHUNG von potentiell tödlichem Schußwaffengebrauch nicht als Bedrohung durch geht, dann weiss ich auch nicht. Ab dem wie vielten Schuß kann man denn von einer Bedrohung sprechen? Müssen die dafür auch treffen und wenn ja, gibts bestimmte vorgeschriebene Trefferzonen?
      Im Grunde ist das ja nur eine verbale wenn-dann Excel-Formel.

      Anmerkung der Redaktion: Ich kann mir sogar gut vorstellen, dass das rechtlich nicht als Bedrohung durch geht. Das ist zwar schon jenseits von grenzdebil, passt aber sehr gut zu meinem sehr subjektiven Bild unserer Rechtsprechung und meiner persönlichen Erfahrung damit.

      • „Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht“ … begeht eine Bedrohung. Der Knackpunkt dürfte hier in dem „Verbrechen“ bestehen: Der Polizist sagt ja nicht „ich knall dich ab“, sondern „wenn du eine Notwehrsituation schaffst, knall ich dich ab“. Eine Tat, die durch Notwehr gerechtfertigt ist, ist aber kein Verbrechen.

        Parallele: Wer kennt nicht den Spruch: „stehenbleiben, oder ich schieße“ bei der Verfolgung? Eine Fluchtsituation ist in keinem Fall eine Notwehrsituation, und deshalb schießt – zumindest die deutsche – Polizei auch nicht auf Flüchtende. Genau genommen wäre dann also dieser Spruch grundsätzlich eine Bedrohung. Im Ergebnis abwegig. Das zeigt aber, dass man den Straftatbestand eher einschränkend als großzügig auslegen muss.

        • Auch wenn er diese „Notwehrsituation des Geschubstwerdens“ fahlässig herbeiführt, in dem er allein und ohne Eigensicherung IN den Mob schreitet, um einen gefahrlosen Rauchtopf wegzutreten? Ich glaube das wäre juristisch hoch interessant zu klären.

          • Da gebe ich dir Recht. Aber auch da würde ich die Früchte nicht zu hoch hängen, weil einerseits eine Gefahrensituation zum typischen Berufsrisiko gehört, zum anderen bliebe es bei der Parallele zum „stehenbleiben oder ich schieße“. Ich würde so argumentieren, dass Polizisten – im Gegensatz zu Zivilpersonen – grundsätzlich zur Anwendung unmittelbaren Zwangs berechtigt sind, weshalb die Androhung desselben nur im absoluten Extremfall überhaupt als (rechtswidrige) Bedrohung betrachtet werden kann. Du kannst die Sache ja auch runterschrauben: „wenn du mich schubst, gibts Pfefferspray“ … „wenn du mich schubst, wende ich unmittelbaren Zwang an“ … willst du da wirklich differenzieren? Also in der Ankündigung, ich rede nicht von der Ausführung.

          • Ich kann mich aber nicht in einen Passanten werfen, mich dann beschweren, dass es dabei zu einem körperlichen Stoß kam, der mich dann wieder dazu berechtigt eine Notwehrhandlung auszuführen, die wiederrum jeglicher Verhältnismäßigkeit mangelt. Soviel zur angesprochenen Aktion und Reaktion des Anwalts. Er legt es so aus, als hätten die Demonstranten ihn aktiv umringt, obwohl der Polizist aktiv die Konfrontation sucht. Darüber hinaus sollte ein Einsatzleiter der Polizei dann schon noch so viel Rechtsverständnis verinnerlicht haben, dass eine solche Ankündigung auch als Bedrohung verstanden werden kann, da sie abseits jeder Straftatvereitelung stattgefunden hat.

  8. Steve, es gab keine Hetzjagd in Chemnitz, außer damit sind die 10m Laufweg zur Straßenmitte gemeint und dann Abbruch.

    Das ist ja der ganze Witz hier.

    • Und sonst wie auf Twitter, du fängst dir gleich eine, reicht auch.

      Aber müssen die ganzen Spinner immer zu uns kommen. Und da fragt man sich, warum hier niemand pauschal Fremde mag.

        • Allgemein ist der Tenor hier im Osten, dass man Fremden gegenüber misstrauisch ist. Egal ob das Günther, Julio, Ivan oder Achmet sind.

          Dass sich das nach nem Kennenlernen legt, ist auch klar.

          Wenn du offen auf jeden Fremden zugehst, ist das doch schön.

    • Natürlich gab es Hetzjagden, das könnt ihr Rechten auch so oft leugnen wie ihr wollt. Das Hasi-Video ist ja nicht der einzige Beweis. Es gab ohne Ende Zeugenaussagen und Interviews die die Hetzjagden belegen und außerdem auch Recherchen des LKA. Ich zitiere da mal von Wikipedia: „Auswertungen von Chatprotokollen vom Zeitpunkt der Demonstrationen des 26. und 28. August im Zuge von Ermittlungen des LKA Sachsen gegen die beteiligten späteren Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppe Revolution Chemnitz ergaben, dass diese sich während der Demonstration zahlreich zu, wie sie es nannten, „Jagden“ auf „neu Zugezogene“ und „Kanacken“ verabredeten. Zeugenaussagen bestätigten weiterhin, dass sie noch später damit geprahlt hatten“

      Es gibt also Augenzeugen, Videos und Ermittlungsergebnisse des LKA mit ausgewerteten Chats von Rechtsterroristen. Keine Ahnung wo man politisch steht wenn man die ganzen Beweise wegleugnet um Neonazi Schlägertrupps in Schutz zu nehmen.

      • Nehme ich alle an.

        Und ihr rechten, ich bin sicher alles, aber nicht rechts.

        Ich lese Verabredung, aber keine Jagd.

        Es gibt ein Video zum Vorfall, wo paar Leute paar andere, wenn es viel sind, 15m über ne Straße „jagen“.

        Gern Videos und anderes Beweismaterial, aber mit Kommentaren halte ich es wie bei allen, schreiben kann man viel ohne Nachweis.

  9. Oh man ey….
    Ist echt ne verdammt blöde Zeit Polizist/in zu sein.
    Jedes Wort wird auf die Goldwaage gelegt.
    Und wehe wenn man sich mal nicht bepöbeln/beleidigen und anspucken lässt ohne Reaktion….
    Das sind immerhin auch Menschen.
    Und der weg von „Du fängst dir gleich ne Kugel“ bis zum Headshot ist (zumindest in Deutschland) eXtrem weit!
    Ist auch irgendwie auffällig das solche Eskalationen immer nur bei Linken/Gutmenschen Demos und nie bei den Bösen Nazi/Aluhut demos passieren?
    Bei den AntiCorona/Nazi demos, so dämlich sie auch waren, war wenigstens alles friedlich….
    Will das nicht gutheißen, fällt mir nur so auf. hmmm

    • „Bei den Anticorona/Nazi Demos,…, war wenigstens alles friedlich.“
      Ist das ihr Ernst? Ich halte das überwinden von Absperrungen nicht für etwas friedliches.

      Und warum man das vor allem bei eher linken Demos sieht, fragen sie? Weil viele Menschen aus dem eher linken Spektrum sehen das die Polizei Rechte bevorzugt und sie selbst unverhältnismäßig stark einschränkt. Mit Gleichberechtigung ist da oft nicht viel. Das führt zu Frust. Und wer bei Rechten beide Augen zu drückt ist halt bei Linken schneller repressiv.

    • Oh ja, ist echt ne blöde Zeit um Polizist zu sein. In den 60ern war es besser. Da durfte man auf das linke Pack drauf schlagen, bis der Schädel platzt. Jetzt kommen die gleich immer mit „Menschenrechten“ um die Ecke, das linke Gesockse. Ekelhaft!

      • Vielleicht gibts da ja auch noch was dazwischen! Von den 60er-Geschehnissen (Schah-Besuch, Ohnesorg-Tötung usw.) habe ich eine bildliche Vorstellung durch die RAF-Verfilmung, und während der Film nicht ab 18 war, kann ich mir durchaus vorstellen, dass da ein paar Schädelbrüche tatsächlich nicht jugenfrei, die Realität also noch drastischer als der Film war. Keine Frage, das war aus damaliger Sicht zumindest grenzwertig, aus heutiger Sicht indiskutabel von der Polizei.

        Da haben es die heutigen Krawallmacher doch deutlich besser. Es sind immer noch dieselben Typen: Politisch links, lehnen das Gewaltmonopol des Staates ab und sehen hinter jeder Ecke Nazis. Aber heute muss sich die Polizei zurückhalten bis zur Selbstaufgabe. Die Strategie lautet stets Deeskalation, und das gegenüber einer Gruppe, die sich überhaupt nur zwecks Eskalation zusammenrottet. Und das tun diese Typen überhaupt nur, weil sie wissen, dass sie in der Gruppe nur wenig riskieren. Eben weil die Polizei so zurückhaltend ist. Im Grunde sind diese Krawallmacher feige. Sie würden nie gegen Hooligans, Glatzen oder Moslems direkt antreten, weil sie genau wissen, dass sie da gewaltig aufs Maul bekommen würden.

        Wäre die Polizei hierzulande etwas rustikaler, dann könnten mitunter auch mal Demonstrationen ohne Polizeischutz stattfinden. Und mit rustikal meine ich keine geplatzten Schädel, sondern konsequentes Durchgreifen, vom Vermummungsverbot bis zum Steinwurf. Festnehmen, ab vor den Richter, und im Schnellverfahren aburteilen. Die rechtlichen Instrumente wären vorhanden, es fehlt der politische Wille, sie einzusetzen.

    • Warum überhaupt Demonstrieren?
      Spätestens seit Artikel 13 wissen wir doch alle das das absolut nichts bringt!
      Also warum Zeit verschwenden wenn man nicht bekloppt ist (Nazi/Aluhut) oder auf Krawall aus ist (Links)?

  10. Die Demo war beendet und die Demonstranten blockieren weiterhin die Straße mit ihrem Banner. Werfen dazu noch Rauch, was der Einsatzleiter wegkickt. Daraufhin geht er zu den Demonstranten und sagt diesen Satz, dies provoziert die Demonstranten wiederrum noch mehr und er wird von der Seite bedrängt/geschubst woraufhin er auf Distanz geht und 2 Sekunden die Hand an die Waffe hält.
    Die Drohung hat jetzt offensichtlich nicht gerade zur Deeskalation beigetragen, allerdings ist das Berühren der Waffe fast schon der logische Schluss aus der Situation.

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