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Nachdem das Q&A gestern auf Instagram mal wieder super ankam, haben Lars und ich abgemacht, dass wir nächste Woche eine Spezial-Ausgabe von „Krömer und die Anwälte“ aufzeichnen. In diesem Video werden wir Eure Fragen beantworten. Da es nicht zu breit gefächert sein soll, würden wir Euch bitten, nur Fragen zu stellen, die auch zu einem Medienanwalt passen. Schreibt also jetzt Eure Fragen in die Kommentare. Wir sammeln dann erstmal und beantworten die interessantesten Fragen nächste Woche im Video.

Könnt ne coole Aktion werden!




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9 KOMMENTARE

  1. Wenn ich einen Film auf VHS im Keller liegen habe, kann, darf ich diesen umsonst bei fragwürdigen Streaming Portalen ansehen? Besitzen tut man ja eine gekaufte VHS. Beispiel Police Academy 1-6, Disney Filme, alte Klassiker Cleopatra, Ben Hur, ElCid, Moby Dick.
    Gleiche Frage Filme die bereits im Öffentlichen Fernsehen liefen?

  2. Ich finde das Format super, das Video über MontanaBlack war sehr informativ. Ich konnte mir leider nicht alle bisherigen Videos anschauen, daher weiß ich nicht, ob das Thema schon kam.

    Meine Frage wäre:
    In wie weit darf ich urheberrechtlich geschützten Content für meinen eigenen Content (Geschichten, Zeichnungen, etc.) verwenden? Als konkrete Beispiele möchte ich die Shakes & Fidget Comics oder die Allimania Hörspiele nennen. Ist das Verwenden des Settings von WoW (Städtenamen, Klassen, Fähigkeiten, etc.) eine Grauzone oder kann man das als freie Benutzung aufgrund einer Parodie sehen?

    Als ergänzende Frage: ab wann kann man in diesem Zusammenhang von einer freien Benutzung aufgrund einer Parodie sprechen? Reicht es dazu schon aus, wenn ich etwa WoW in welcher Art auch immer veralbere (zB Entwerfen eines dümmlichen Kriegers namens Horst), oder muss sich diese Veralberung kritisch mit den Inhalten auseinandersetzen (zB die CHARGE-Attacke von Horst zeigt überspitzt, dass diese Fähigkeit overpowered ist)?

  3. Wenn in einem Multiplayerspiel jemand einen fast identischen Namen wie meinen benutzt

    [[z.B.: Mein Char heißt „Beispiel“ und jemand nennt sich „Beîspiel“ (das erste „I“ hat ein „Dach“ statt dem I-Punkt, falls man das nicht so sehen kann)]]

    und sich für mich ausgibt, um meinen Ruf zu ruinieren oder sich etwas in meinem Namen zu ergaunern, kann ich irgendwie gegen so etwas vorgehen?

  4. Was ist wenn ich mir Spiel kaufe und es Enthält Demo zu einen anderen spiel aber nur Code der aber beispiel ausläuft oder erst später aktiviren kann. Ist das nicht kunden Täuschung ?

  5. Wenn ich einen Prototypen für ein Brettspiel entwickle und verwende dabei für die Testphase Bildausschnitte aus dem Internet, ist das erlaubt solange ich damit keinen Cent einnehme? Darf ich ddas Testspielen auch auf Youtube zeigen, wenn es nicht kommerziellen Zwecken dient? Die Grafiken werden ja zur Veröffentlichung dann sowieso von einem Verlag selbst gestaltet. Es geht hier nur um die Phase während der Entwicklung bis zum Abschluß eines Vertrages.

  6. Hatte ich schonmal gestellt, aber eventuell ist die hier besser aufgehoben:
    Kann ich mein 2-wöchiges Umtauschrecht mit einem Klick aufgeben? Bsp.: Der Kauf von Ingamewährung in League of Legends

  7. Weiß nicht genau ob das in dein thema passt aber.

    Nehmen wir an ich erstelle einen account auf instagram und gebe mich als frau aus. Mit ki und fotoshop gaukel ich das lange vor, werde fame und bekomme sponsorings, meine patreon Seite (und was es sonst noch so gibt) läuft steil dank hotter fotos die *höhö gut bearbeitet sind *

    Nun iwann der unbeabsichtigte plot ich bin ein kerl der damit viel kohle berdient hat.

    Könnte man mir dann was? 😛

  8. Ich kaufe ein Spiel was online Connectivität braucht.
    Ich akzeptiere die AGBs
    Ich kann es spielen.
    Es kommt ein Update raus,
    Man muss das Update installieren um das Spiel weiterhin online spielen zu können.
    Die AGBs haben sich geändert und müssen akzeptiert werden bevor das Update installiert werden kann.

    Ich mag die AGBS nicht.
    Kann ich mein Geld zurückverlangen da AGBs und Verträge einseitig geändert wurden ? bzw Der Hersteller meine gekaufte Ware nicht mehr in dem Zustand anbietet wie wir eigentlich einen „Kauf“Vertrag abgeschlossen haben ?

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