TEILEN

Im Streit um die Provision, die Apple in seinem App Store für mobile Betriebssysteme sowohl für App- als auch für In-App-Käufe verlangt, hat Epic Games erneut einen Rückschlag erlitten. Epic wollte per einstweiliger Verfügung mit seinem Battle-Royal-Shooter Fortnite wieder zurück in den App Store, vor der für das kommende Jahr angesetzten Verhandlung – die Forderung Epics lehnte eine Bundesrichterin in Oakland/Kalifornien ab, berichtet Bloomberg. (Via)

Ich glaube ehrlich gesagt, dass dies nicht die letzte Niederlage von Epic Games vor Gericht in dieser Sache war. Apple hat hier nun mal das „Hausrecht“ und darf selbst entscheiden, zu welchen Konditionen sie Spielentwicklern Zugang zum AppStore gewährt. Ich gehe auch davon aus, dass Epic Games die Hauptverhandlung verlieren wird.

Wir werden übrigens demnächst ein Video für „Krömer und die Anwälte“ zu dem Thema aufzeichnen. Ich werde dafür mit nem Fachanwalt aus der Community über diesen spannenden Fall sprechen. Das könnte interessant werden!





Anzeige

2 KOMMENTARE

  1. Fraglich ob das in der EU auch so durchgehen würde?
    Stellt im Endeffekt die Plattform als solches kein Monopol dar? Denke hier könnten noch, sofern Epic viel Geld investiert, einiges passieren. War doch für Microsoft dasselbe Problem mit dem IE seinerzeit?

    • Ja und Nein. Die Plattform ist zunächst allein schon deshalb kein Monopol, weil es auch andere Plattformen gibt. Monopol bedeutet Alleinherrschaft auf einem Markt. Vorgelagert ist natürlich die Frage der Marktabgrenzung, also sind bspw. der Adroind Playstore und Appel Appstore auf demselben Markt tätig? Aber im Ergebnis hat man bei Apple bislang kein Monopol bejaht, weil das bedeutet würde, dass es eine Art gesonderten Markt (losgelöst vom sonstigen Markt für Smartphones) für Apple-Geräte gäbe.

      Zweitens sind Monopole weder verboten noch per se schlecht, sondern – soweit sie mit zulässigen Mitteln erreicht wurden – eben das Ergebnis überlegener Marktleistung.

      Das Problem liegt also nicht im Monopol oder der marktbeherrschenden Stellung selbst, sondern, wie im Fall von Microsoft zumindest nach Ansicht des EuGH, in einer missbräuchlichen Ausnutzung der eigenen Marktmacht.

      Das Microsoft Urteil war aber wahrlich keine Sternstunde der europäischen Rechtsprechung. Der Missbrauch soll darin bestanden haben, dass IE vorinstalliert war. Und jetzt fassen wir uns mal alle ans Herz und überlegen: hat das IRGENDWEN von uns abgehalten und Google Chrome oder Firefox zu installieren? Der EuGH hat den allergrößten DAU zum Ansatzpunkt gemacht und geschlussfolgert, dass wegen der Vorinstallation des IE andere Browser aus dem Markt gedrängt würden. Nur war das erstens nie so und zweitens haben die Marktdaten genau das Gegenteil bewiesen: der IE war kacke und da konnte ihm keine Voristallation helfen, Chrome und Firefox haben ihn vernichtet.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here