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Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zur Maskenpflicht im Stadtgebiet ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Für Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann sie genau der Maskenpflicht unterlägen, entschied das Gericht in einem Eilverfahren. (Via)

Aktuell ist die Rechtsprechung in Sachen Corona und Corona-Verordnungen für mich in vielen Fällen absolut nicht nachvollziehbar. Wie soll man als Politiker eine Pandemie in den Griff bekommen, wenn einem ständig irgendwelche Richter in den Rücken fallen? Lustigerweise gilt das Urteil jetzt nur für den Kläger und nicht für die Allgemeinheit. Allerdings werden jetzt sicher weitere Wutbürger in Düsseldorf gegen die Maskenpflicht klagen.

Die Stadt Düsseldorf kann allerdings gegen das Urteil Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.




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16 KOMMENTARE

  1. Ich bin genau aus diesen Grund ein sehr harter Impf, Maskengegner. Was soll dieser halbgare Mist. Wenn die Politik wirklich sinnvolle Maßnahmen und Maskenpflichten beschloßen hätte, sähe ich mich gewollt mich an diese zu halten. Aber die Schulen bleiben offfen, die Innenstädte bei uns am Wochenende brechend voll (Die Maske bringt nichts wenn soviele Menschen ohne Abstand auf einen engen Ort sind). Restaurants dafür aber zu (wieso??). Schwimmbäder zu (kein einziger Corona Fall über Schwimmen bekannt). Usw.
    So wie die Maßnahmen sind werde ich mich nicht dran halten. Ganz oder gar nicht.

  2. „Wie soll man als Politiker eine Pandemie in den Griff bekommen, wenn einem ständig irgendwelche Richter in den Rücken fallen?“

    Richter fallen keinen in den Rücken. Richter richten laut Gesetzen, die die Politiker eins selber geschrieben und ratifiziert haben.

    würden die Politiker ihre Hausaufgaben machen und Verordnungen und Verfügungen richtig gestalten ohne geltendes recht zu brechen, hätten wir auch diese Clown Fiesta nicht.

  3. Also bei uns in Bielefeld wurde das jetzt so geregelt das in der Innenstadt, wo eine generelle Maskenpflicht vorgeschrieben ist, mit einem Hinweisschild gekennzeichnet sind. Also kurz bevor man so einen Bereich betritt, wird klar darauf Hingewiesen. Das sorgt sogar dafür das Leute an solchen Orten ne Maske tragen auch wenn grad nicht so viel los ist was ich nur befürworten kann.

    • Bei uns klappt das überhaupt nicht, da mal eine Straße mit, eine darauf folgende wieder ohne und danach eine wieder mit Pflicht besteht. Bisher habe ich dort weder Ordnungsamt noch Polizei kontrollieren sehen, könnte auch daran liegen.

  4. „Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von 5 m unterschritten wird.“

    Finde ich komplett richtig. Wie soll ich denn da entscheiden, ob ich ne Maske tragen muss oder nicht? Da ist die Diskussion mit dem miesgelaunten Ordnungsamt, was ein paar Bußgelder raushauen will vorprogrammiert. Nichts gegen die Bestimmungen, aber dieses undurchdachte „Wir hauen einfach ein paar Regeln raus“ finde ich nicht gut. Man hatte 6 Monate Zeit sich Gedanken zu machen und wenn dabei sowas rauskommt ist es schon etwas traurig.

  5. Ich frag mich eher wie kaputt man im Kopf sein muss dass man nichts besseres zu tun hat als dagegen zu klagen. Als ob das jetzt so ein großes Drama wäre die Maske in ein paar Straßen zu tragen.

  6. „Wie soll man als Politiker eine Pandemie in den Griff bekommen, wenn einem ständig irgendwelche Richter in den Rücken fallen? “
    Nunja so funktionieren unser Rechtssystem nunmal, wenn Verordnungen und Gesetze nicht der Verfassung entsprechen, unverhältnismäßig sind oder zu schwammig, werden sie von den Gerichten gekippt. Und das ist auch gut so.
    Beim Datenschutz bist du da sicherlich auch für, wenn das Bundesverfassungsgericht unzulässige Gesetze kippt. So wie es hoffentlich mit dem unsäglichen Versuch die Verschlüsselung von Messengern aufzuhebeln, der im Moment in Brüssel diskutiert wird, passieren wird.

    Auch da könnte man argumentieren, warum fallen die Gerichte den Poltikern bei der Terrorismus bekämpfung in den Rücken?

    PS: Ich finde es auch Schwachsinnig, gegen die Maskenpflicht zu klagen, die stört nunmal wirklich nicht.

  7. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-krise-duesseldorf-hebt-stadtweite-maskenpflicht-vorerst-auf-a-ad44facd-ae59-498c-b8f3-39ecbd57a8c0

    Geniesst eure Maskenfreien Stunden liebe Duesseldorfer Wutbuerger. Ich koennte den Spiegel allerdings schon wieder schlagen fuer den clickbait titel. Es geht darum das die Stadt die schwammige verordnung aufhebt um eine bessere zu erlassen. Die wird im Zweifelsfall restriktiver ausfallen.

    Es ist unser gutes recht gegen schwachsinnige Gesetze zu klagen. Der Gesetzgeber ist von einer guten Portion gesunden Menschenverstandes ausgegangen. Das war anscheinend ein Fehler 🙂

  8. Problem ist halt das die Politik keine ordentliche Gesetze erlässt sondern mit Verordnungen – oder wie im Fall bei uns in Österreich – teilweiße per Pressekonferenzen regiert..
    Das kanns halt auch nicht sein, egal ob Sinnvoll oder nicht.

  9. So wie ich es verstanden habe ist das Problem nicht der MNS sondern die unklare Regelung, wann dieser aufzusetzen ist.

    Im Grunde hat sich der Kläger hier doch selbst „ein Grab geschaufelt“. Die Stadt könnte doch jetzt einfach ein 24/7 MNS im Bereich der Innenstadt verhängen.

    • Was vernünftig wäre, hier gibt es in Straße mit Maskenpflicht, danach läuft mach durch eine Straße ohne, danach wieder durch eine mit, was resultiert das viele und gefühlt 60% keine Masken tragen, da das alles viel zu unübersichtlich gestaltet wurde.

      Wenn dann bitte die komplette Stadtmitte mit Maskenpflicht und nicht eine Straße mit, die Nächste ohne, danach wieder mit usw. so ein Unfug und kontrolliert wird das irgendwie auch nicht.

    • Könnten sie nicht, weil das höchstwahrscheinlich nicht verhältnismäßig wäre. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besagt (sehr kurz gefasst), dass ein Ge- oder Verbot nur dann erlassen werden darf, wenn die Einschränkung des Bürgers in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.
      Die Stadt hat extra diese schwammige Regelung gewählt, um den Einschnitt für den Bürger möglichst gering zu halten (Maske nur wenn viele Personen unterwegs sind etc.) und damit den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren. Leider hat das dann dazu geführt, dass man sich als Bürger nie sicher sein kann, ob gerade Maskenpflicht herrscht oder nicht, weil zum Beispiel jeder eine andere Vorstellung von „viele Leute“ hat, deshalb ist die Allgemeinverfügung rechtswidrig.

      Die Verfügung ist (verständlicherweise) mit der heißen Nadel gestrickt und es gibt wohl auf die schnelle keinen vernünftigen Weg. Man müsste eigentlich ein Gutachten anstellen und mal über eine oder zwei Wochen beobachten, zu welchen Zeiten wie viele Personen wo unterwegs sind und dann davon ausgehend die Maskenpflicht-Zeiten festlegen. Oder man errichtet ein Ampel-System mit bedarfsabhängigen Anzeigen. Die müssten dann aber wieder von jedem maskenpflichtigen Ort aus vernünftig zu sehen sein, also fällt auch das wieder raus.

  10. Dass das Urteil nur für den Kläger gilt, ist übrigens häufiger so. Wenn ich mich richtig an mein Datenschutz-Modul erinner, gabs da häufiger Urteile, welche dann nur für den Kläger galten. Das war glaub ich irgendwas mit Datensammelei von irgendwelchen Firmen.

    • Das ist sogar die Regel, nicht die Ausnahme. Eine Wirkung für alle hat man eigentlich nur, wenn Gesetze oder Verordnungen angegriffen werden. Allerdings ist die Verwaltung auch nach der ersten Entscheidung schon gehalten, sich noch mal ganz genau zu überlegen, diesen oder gleichlautende Verwaltungsakte (hier liegt eine Allgemeinverfügung und keine Verordnung vor) entsprechend zu ändern, um nicht noch tausend mal vor Gericht zu verlieren.

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