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Nächste Runde im Streit der AfD mit Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble um eine Maskenpflicht im Parlament: 19 Abgeordnete der Partei haben beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Sie berufen sich demnach auf ihre im Grundgesetz geschützten Rechte […] Die AfD argumentiert, Schäuble habe zwar im Bundestag das Hausrecht. Dieses erstrecke sich aber nicht auf die Frage, in welcher Bekleidung die Abgeordneten ihr Mandat ausübten. (Via)

Ich kann mir bildlich vorstellen, wie die Wutbürger und Corona-Leugner dieses Vorgehen so richtig abfeiern: „Die von der AfD, die tun wenigstens mal was!“

Um die ganze Sache mal mit den Worten meines Sohnes zu kommentieren…

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Und Leo so zur US-Präsidentenwahl…

Ein Beitrag geteilt von Steve Krömer (@stevicules) am

Sie werden mir ihrer Klage verlieren und das weiß auch jeder. Es geht hier eh mal wieder nur darum, „dagegen“ zu sein!




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10 KOMMENTARE

  1. Persönlich ist es mir egal, ob die Hampelmänner, -frauen und -diverse im Bundestag Masken tragen müssen. Betrifft mich ja nicht. Allerdings habe ich letzte Woche – sitzungspolizeiliche Anordnung – 5 Stunden mit Maske in einer Strafverhandlung gesessen, und das war ätzend. Ich habe mich auch nur im Interesse meines Mandanten deshalb nicht mit der Richterin angelegt. Schlecht gelaunte Richter/innen (vorallem -innen) tendieren nämlich zu härteren Strafen. Nachdem sämtliche Sitzungssäle ordentlich mit Plexiglasscheiben etc. versorgt sind, sehe ich nämlich kein erhöhtes Infektionsrisiko ohne Maske. Genauso gut hätte die gute Dame anordnen können, doch bitte eine Clownsnase zu tragen!

    Zurück zum Bundestag: Soweit ich informiert bin, laufen die Fraktionen derzeit nicht in voller Mannschaftsstärke auf, damit alle die vorgeschriebenen Abstände einhalten können. Wenn ich mich in diesem Punkt nicht täusche, würde ich schon gerne mal wissen, was die Maske bringen soll. Wohlgemerkt: ich rede hier nicht über enge Schulklassen oder öffentliche Verkehrsmittel, sondern über einen großen, gut belüfteten Plenarsaal, in welchem die Abgeordneten auf Abstand sitzen.

    Am schlechten Ruf der AfD wird sich nichts ändern, ob sie nun die Maskenpflicht hinterfragen oder nicht. Erst recht nicht bei Steve, der – ich denke, damit tu ich ihm nicht unrecht – in der Pandemie lieber mehr als weniger Vorsicht walten lässt. Kein Vorwurf.

    Andernorts klagen die Gastronomiebetriebe gegen ihre Schließung, mein Vater überlegt sich gerade, ob er gegen den Lockdown seiner Tennishalle klagen soll. Quer durchs Land wird gegen die Corona-Verordnung geklagt, weil sie – objektiv – stellenweise wirklich absurd sinnlos ist. Die Leute klagen dort, wo sie betroffen sind. Sie können nur dort klagen. Und so klagt die AfD eben gegen die hausrechtliche Anordnung des rollenden Geldkoffervergessers. Bin gespannt aufs Ergebnis!

  2. Naja, die AfD tut genau das wofür man sie gewählt hat. Dagegen sein und Poltern. Also die erfüllen halt die in sie gesetzten Erwartungen. Wenn dann sollte man deren Wähler hinterfragen. Keine Regierung in Deutschland wird mit denen zusammenarbeiten. Also könnte man bei der nächsten Wahl den Wahlzettel auch gleich wegwerfen. Aber dann wäre es halt auch nicht mehr so lustig und kontrovers im Bundestag. Schwierige Entscheidung!

  3. So ist das halt, wenn dein gesamter „Inhalt“ sich auf rechtspopulistische Islamhetze und „Zu Hilfe, die Linken haben Ideen, ruft die Gestapo, Kommunismus, Kommunismus!“ besteht. Entweder du musst dich mit echten Problemen beschäftigen oder dir halt ein neues Thema suchen, in dem du dich wie ein Kleinkind aufführen kannst.
    Und naja, wer geht schon in die AfD, um echte Probleme anzugehen?

  4. Motto der AfD „Hauptsache gegen alles Widersprechen was die Anderen machen“, egal ob das Sinn macht oder nicht, denn mit Verstand wird bei denen selten agiert. Bald werden sie rechtliche schritte gegen das Atmen von Luft einlegen.

    Aber ein gutes Zeichen für unsere Schüler, die mit Decken und Masken im Unterricht sitzen „heute erst gesehen“ und dann wundert man sich wenn wieder Schüler ebenfalls dagegen klagen.

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