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Am Donnerstag erscheint die neue Playstation 5 in Deutschland. Wir vom Vereinfacher haben uns mit der Frage beschäftigt, ob man eine solche Konsole von der Steuer absetzen kann. Daran angelehnt beantworten wir eine Frage aus der Community: Nämlich ob man sich als Verein einfach so eine Playstation beispielsweise für das eigene Vereinsheim zulegen darf. Unser Steuer-Fachanwalt Thomas Krüger steht hier Rede und Antwort – und ich bin auch dabei.

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13 KOMMENTARE

  1. Ich setze über meine GmbH alles ab. Bei meinem Umzug habe ich knapp 18.000€ Wohnungseinrichtung über meine Firma (Nebengewerbe) abgesetzt.
    Dazu gehörte ein Sony AG9, Büro-Einrichtung, Noctua 5.1 System, Telefone, Switch-Konsole, Sat-Receiver, Valve Index usw.
    Das Finanzamt moniert Rechnungen bei der Vorsteueranmeldung. Die Rechnung kann man dann immer noch wieder ausbuchen oder dem Finanzamt einen Grund nennen. So z.B. bei unserem Fernseher (3x 4000€, da hat das Finanzamt mal nachgefragt). Als Software- und App-Entwickler sind solche Anschaffung aber eigentlich immer erklärbar.

    Ich sehe da an sich auch kein großes Problem. Andere Unternehmen setzen solche Dinge auch ab. Konsolen, Fitness-Einrichtungen, Tischtennis-Plätze genauso wie Pausen-Küchen, gehören zum Unternehmens-Alltag und als Augleichs-Option für Mitarbeiter dazu.

    Würde das Finanzamt uns für sowas in den Hintern treten, würden wir anfangen, unseren Gewinn über Steueroasen (z.B. Luxembourg 0% Steuern auf digitale Umsätze) rauszuziehen. Ich kann als Nebengewerbe nämlich keine UST + Gewerbesteuer + Körperschaftssteuer + Einkommenssteuer/Abgeltungssteuer + Versicherungen zahlen und den Zeitaufwand noch rechtfertigen. Ohne solche „Vorteile“ würde ich nämlich über 70% an Märchensteuern zahlen, bevor auch nur ein Cent meines hart erarbeiteten Geldes auf meinem Konto landet.
    Und Leute wundern sich, warum niemand im eigenen Land produzieren will…

      • Ich kann dir gerne meine Adresse nennen. Alle meine Rechnungen gehen durch meine Steuerberaterin und das Finanzamt. Wenn wir etwas falsch machen, würden wir das gerne wissen, Vorsatz existiert hier nicht und im Zweifel macht die Steuerberaterin was falsch.
        Es ist ein Nebengewerbe mit home office. Alle Ausgaben werden auch gewerblich genutzt, nur eben nicht exklusiv (Privatwohnung = Firmensitz). Dazu gibts auch keine Verpflichtung. Selbst der Fernseher (AndroidTV) wird sowohl für Präsentationen als auch als Testumgebug genutzt.
        Da sowohl mein Büro als auch mein Wohnzimmer (meeting-Raum) gewerblich mitgenutzt werden, ist alles ok.
        Ich seh eben nur nicht ein, z.B. einen neuen PC privat von meinem durchversteuerten Geld zu kaufen, welcher 50-90% gewerblich genutzt wird. Das ist auch nicht nötig.

      • 19% UST + 19% Gewerbesteuern + 15% Körperschaftssteuern + 25% Abgeltungssteuern + ~2,9% Kirchensteuern+Soli.
        Machen rund 80% mit UST und 61% ohne UST. Und da ging noch kein einziger Cent für Sozialversicherungen, Arbeitsschutzversicherung o.Ä. weg.

        Zahle ich über Gehalt (gilt als Ausgaben, somit fallen Gewerbe-/Körperschaftssteuern weg) aus, sind es 42% Einkommensteuer + Sozialabgaben + AG-Anteil. Kommt unterm Strich aufs gleiche raus (der Staat hat das schon fein durchkalkuliert).
        Zahle ich zu viel Gehalt aus, kann das Finanzamt nach Gusto entscheiden, dass es doch eine Gewinnausschüttung ist und doppelt versteuern.

        Manchen ist nicht klar, wie teuer ein Unternehmen ist und wie massiv besonders kleine Unternehmen abgezockt werden.

        • >USt
          Ja ne ist klar. Du bekommst die Vorsteuer vom Finanzamt zurück aber bist dann sauer, dass du auf deine Erlöse die 19% nicht auch noch behalten darfst.

          Dir ist schon klar, dass wir in Deutschland eine progessive Einkommensteuer haben? Nur mal so als Beispiel fix aus Wikipedia gezogen, weil ich faul bin.

          Zu versteuerndes Einkommen 10.000 Euro, Grenzsteuersatz = 15,6 %, Durchschnittsteuersatz = 1,23 %
          Zu versteuerndes Einkommen 15.000 Euro, Grenzsteuersatz = 24,3 %, Durchschnittsteuersatz = 7,6 %
          Zu versteuerndes Einkommen 30.000 Euro, Grenzsteuersatz = 30,8 %, Durchschnittsteuersatz = 17,6 %
          Zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro, Grenzsteuersatz = 39,4 %, Durchschnittsteuersatz = 24,6 %
          Zu versteuerndes Einkommen 120.000 Euro, Grenzsteuersatz = 42,0 %, Durchschnittsteuersatz = 34,7 %

          Bis du bei deinen 42 % bist, bist du für mich schon lange kein kleines Unternehmen mehr, besonders, wenn es nur ein „Nebenverdienst“ ist.
          Wenn du dir marktunüblich zu viel Gehalt auszahlst, ist es halt eine verdeckte Gewinnausschüttung. Gibt auch immer die Möglichkeit, eine andere Unternehmensform zu wählen, wenn man 100% des Gewinns haben möchte. Hat dann nur zur folge, dass dein Privatvermögen komplett in der Haftung wäre. Aber nach deinen Aussagen ist ja sowieso schon alles betrieblich abgesetzt.
          Als Einzelunternehmen/Personenunternehmen gibt es dann übrigens auch den netten Freibetrag bei der Gewerbesteuer. Sollte dann auch den Prozentsatz bei der Gewerbesteuer mindern

          Auch zu den restlichen Punken könnte man noch mehr schreiben, aber das wird mir langsam zu viel….

          • Warum holst du denn so unnötig aus?
            Ich hab extra auch ohne UST vorgerechnet, weil ich genau wusste, dass jemand wie du um die Ecke kommt. Ändert nix an der Tatsache, dass ich ca. 70% Abgaben mit allem drum und dran abdrücken muss. Mit UST wärs nur Richtung 90% (ink. Versicherungen). Das sollte eig. jedem als Pervers einleuchten.

            Auch hast du offensichtlich gelesen, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt. Ich habe auch noch einen anderen Job, in dem die 42% bereits erreiche.
            D.h., dass jeder Cent aus meinem Nebengewerbe voll 42% (ab rund 57.000€, nicht 120k, wie du behauptest) versteuert wird (streng genommen Klasse 6 und mit meiner Steuererklärung nachversteuert, ich zahle jedes Jahr privat fast 5-stellige Steuern nach).

            „Hat dann nur zur folge, dass dein Privatvermögen komplett in der Haftung wäre.“
            Dafür gibts Vermögensschutzversicherungen, Steuerberater müssen die z.B. zwingend abschließen.
            Ich habe eine gbr für Investitionen, damit Solaranlagen und Immobilien in privater Hand bleiben, für andere Geschäfte hat sie aber auch Nachteile.

            Ich finds ja amüsant, wie manche gegen Fakten diskutieren wollen. Ich glaube, ich kann die Zahlen in meiner Bilanz noch ganz gut lesen und brauche niemanden, der Wikipedia (falsch!) zitiert.

          • Ich habe übrigens nirgendwo geschrieben, dass der Grenzsteuersatz von 42% erst bei 120k eintritt. Du zahlst weiterhin noch lange nicht ab „57k“ einen durchschnittlichen Steuersatz von 42%.

            Wenn du jedes jahr fünfstellige Beträge nachzahlen musst, solltest du über eine Anpassung deiner Steuervorauszahlungen rechtzeitig nachdenken. Ein Blick in die Bilanz sollte dafür ja reichen.

            Was jetzt Versicherungen, die Betriebsausgaben sind, mit deinen Abgaben an den Staat zu tun haben erschließt sich mir nicht.

            Sorry, aber wenn du nun schon von 80 auf 90% bei deinen Abgaben kommst, habe ich nicht unbedingt das Gefühl, dass die gesetzlichen Abgaben das Problem sind

            Natürlich kommt jemand um die Ecke, um dir die USt zu erwähndn, wenn du solchen Böldsinn über sie erzählst.

        • Keine Ahnung..,ob du hier wen veräppeln willst.,oder auch nicht. Ich persönlich finde es erschreckend (Falls dies wirklich stimmt). Muss man erst eine Firma gründen um quasi „alles“ absetzen zu können? Vorab.. Ich bin weder studiert..,und habe eine eigene Firma. Ich bin lkw fahrer…,und ledig. Ich habe vor einigen Jahren freiwillig eine Lohnsteuer Erklärung abgegeben um mal zu schauen was evtl dabei herumkommen könnte… . Das Ende vom „Lied“ war ,das ich an die 100 Euro nachzahlen durfte. Seitdem werde ich von jahr zu jahr durch das Finanzamt angeschrieben, meine Lohnsteuer Erklärung abzugeben…,und das obwohl ich keinerlei weitere Einnahmen habe.

          • Du kannst als Privatperson nichts „absetzen“, da es dabei ausschließlich um die Umsatzsteuer geht.
            Business to business Geschäfte = keine Verbraucher-/Umsatzsteuer.
            Ist ja auch logisch, da sonst über die gesamte Handelskette hinweg addiert Umsatzsteuer anfallen würde.
            Das ganze ist recht kompliziert und teils kompletter Schwachsinn. z.B. müssen wir in unseren Projekten Umsatzsteuer in Rechnung stellen, welche sich der Kunde dann am Ende des Jahres wieder zurück holen muss. Dadurch bleibt der Staat mit fremdem Geld unrechtmäßig übers ganze Jahr flüssig.

            Die UST-Belastung ist für uns auch ein großes Problem. Es ist nicht schön, 5-stellige Beträge vorstrecken zu müssen. Die UST muss nämlich ab Rechnungsstellung sofort abgeführt werden. Dem Finanzamt ists scheiß egal, ob die Rechnung bezahlt wurde. Gehen halt mal zwei Unternehmen wegen der UST in Insolvenz, juckt die nicht und passiert recht häufig.

            Als Privatperson kann man auch einige Dinge von der Einkommenssteuer zurückholen.
            Dazu zählen z.B. Teile der Kirchensteuer, home office und Werbungskosten.

    • Solch ein Bullshit hab ich selten gelesen. Bei dir ist wohl noch keine Betriebsprüfung über deine Neunmalklug-GmbH drübergerutscht. Ich sag dir, 10 Jahre haben Sie Zeit dich zu kriegen, weil so ein Steuerstrafverfahren bei der Straf und Bußgeldstelle ist schnell offen für so Leute wie dich.

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