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In den letzten Wochen gab es dutzende Sales und Angebote: Von BlackFriday bis hin zu Cyberweek. Aber was ist, wenn ich mit dem gekauften Produkt unzufrieden bin? Habe ich trotzdem das Recht, meinen Einkauf zurückzuschicken? Oder geht das nicht, weil es ein reduziertes Produkt ist? Unser Medienanwalt Oliver Eiben erklärt in diesem Video ausführlich das Widerrufsrecht für Online-Artikel.




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6 KOMMENTARE

  1. Ich habe gerade auch wieder so ein Ärgernis am Start.

    Mir fehlt ein Artikel in der Bestellung für 60€. Seit 4 Wochen hin- und her mit dem Händler. Erst wurde mir gesagt, es wäre ein drittes Paket unterwegs, jetzt 3 Wochen später erzählt man mir, dass der Artikel in dem Paket war, das ich bereits erhalten habe. Ist aber natürlich nicht dabei gewesen. Also Widerruf erklärt (Artikel jetzt nicht mehr lieferbar) und verlangt, dass man die Rechnung um den Betrag kürzt.

    Musste jetzt Klarna einschalten und warte gerade auf den Käuferschutz. Der Händler verlangt eine Eidesstattliche Erklärung von mir. Könnte ich wohl eigentlich unterschreiben, weil ich ja nichts bekommen habe. Soweit ich weiß, hat ein Händler aber keinen Anspruch drauf und ich finde es frech. Versuche das erstmal mit Klarna zu klären, bevor ich mich dazu nötigen lasse.

    Am wichtigsten beim Bestellen finde ich mittlerweile, nie per Vorkasse zu bezahlen. Sonst ärgert man sich einfach zu sehr.

  2. Was mich bei der Thematik deutlich eher interessiert ist wie das bei der Rücksendung benutzer Ware abläuft. Wenn ich mir jetzt bei einem kleinen Shop ein Paar Schuhe kaufe, damit einmal joggen gehe, Blasen bekomme und die Ware zurückschicken möchte, muss der Verkäufer mir dann trotzdem den gesamten Warenwert zurückerstatten?

  3. Wieso wurden die Verandkosten nicht einmal erwähnt? Denn die muss soweit ich weiß auch bei Nutzung des 14-tägigen Widerrufsrecht nicht zwingend der Verkäufer zahlen. Und das kann, gerade bei größeren Geräten, dann teuer werden

  4. 3:50 Wieso wird hier das „ab Abschluss des Vertrages“ noch einmal erwähnt? Die 14 Tage starten doch, sobald es bei mir eintrifft bzw. ich die Ware in Empfang nehme. (?)

    Zusammengefasst ein schönes, knackiges Video.

    • Ich glaube es kommt drauf an wann der Verkäufer den Versand nachweisen kann sonst könnte ja jede/r sagen er hätte die Ware nicht erhalten bzw erst später? Also die 14 Tage zählen wohl wenn d/i/e(r) verkäufer/in das Paket zu DHL bringt.

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