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Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt noch keine strafbare Tierquälerei dar […] Laut einem tierärztlichen Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Tieres dar. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten allerdings „erhebliche Schmerzen“ vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung. (Via)

Das ist doch ein „fucking Joke“, oder? Während meiner Jugend hatten wir eine Nachbarin mit Katzen. Dort gab es auch einen Tierquäler, der mit seinem Luftgewehr auf die Katzen geschossen hat. Der hat damals einer der Katzen das halbe Auge weggeschossen. Ein Luftgewehr kann sowohl Hunden als auch Katzen massive Verletzungen zufügen.

In diesem Fall hat man durch eine Röntgenuntersuchung eine Luftgewehrkugel im Körper der Katze gefunden. Aber hey, Schwamm drüber, war bestimmt nicht so schlimm. Wie ich einfach nur kotzen möchte. Der Schütze/Tierquäler ist mit einer läppischen Geldstrafe von 1950 Euro davongekommen. Lächerlich!



Danke an Wara für den Link!


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16 KOMMENTARE

  1. Bitte, „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ und Blei im Körper ist auch kein Problem?
    Mal ganz davon ab, dass es ja nur Zufall sein kann wie die Katze getroffen wurde, wären wichtige Organe usw. getroffen worden, dann wäre das Tier vermutlich verstorben.

  2. Ich musste erstmal den Tatbestand nachlesen: „[…] wer […] einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.“

    Ich habe zwar keinen Tierschutzgesetzkommentar zur Hand, aber ich sehe den Gegensatz zu „erheblich“ nicht in „leicht bis mittelschwer“, sondern in „unerheblich“. Unerheblich betrachte ich z. B. eine tierärztliche Injektion oder von mir aus auch einen Klaps mit der Zeitung auf den Hintern. Von daher hat dem Richter wohl irgendwer ins Hirn geschissen … eine Schussverletzung sehe ich grundsätzlich als erheblich an.

    Immerhin ist der Typ wegen Sachbeschädigung zu 30 Tagessätzen verurteilt worden. Und man muss einfach mal die Strafandrohung vergleichen: Sachbeschädigung geht bis 2 Jahre oder Geldstrafe, Tierquälerei geht bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Wir reden also so oder so über eine Geldstrafe, die voraussichtlich nicht mal als Vorstrafe zählt.

    Wir können gerne darüber diskutieren, ob ein Tier mehr als 3 Jahre Höchststrafe „wert“ sein sollte, aber das wäre ein Thema für den Gesetzgeber. Das Gericht hätte vielleicht 50, 60 Tagessätze daraus gemacht, wenn es wegen Tierquälerei verurteilt hätte, der strafrechtliche Unterschied ist daher relativ unbedeutend.

    Wichtiger ist in jedem Fall, dass der Typ für die Tierarztkosten aufkommen muss. Keine Ahnung, was es kostet, das Geschoss rauszupopeln und hinterher das Tier gesundzupflegen, aber wahrscheinlich sind diese Kosten ohnehin höher als die Geldstrafe.

    Also nochmal: ja, das Urteil halte ich für falsch, aber ein wesentlich höheres Strafmaß wäre (leider) so oder so nicht herausgekommen. Eine fruchtbringende Diskussion sollte sich deshalb eher darum drehen, ob es heutzutage noch angemessen ist, ein Tier im wesentlichen als Sache zu behandeln. Wobei ich mir durchaus bewusst bin, dass ich mich damit auf dünnes Eis begebe, wenn ich an die ganzen Nutztiere denke. Ich esse täglich geschlachtete Tiere, etwas, was ich meinen Katzen nicht im Traum antun würde.

  3. Da kann ich nur sagen, schießt mal auf meinen Kater, dann bin ich Ankläger und Richter in einem, und argumentiere dann mit 2 Blaue Augen ist doch keine Körperverletzung, laut meinem menschlichen Gutachten stellen zwei blaue Auge von meinen Händen zugeführt lediglich eine „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Menschen dar.

    Manchmal fragt man sich, was in Richtern so vorgeht^^

  4. „Problem“ sehe ich eher, dass das Gesetz eben diese „erhebliche Schmerzen“ fordert und das Gericht eben das Gesetz umsetzen muss.

    Und während mich so etwas auch ankotzt, muss ich auf der anderen Seite dann auch wieder zugeben ,dass ich mir meine Wurst im Supermarkt kaufe und billigend in Kauf nehme was für Qualen diese Tiere dann ertragen mussten.

  5. Warum wird hier nicht ein fahrlässiger Umgang mit dem Gewehr unterstellt? Man hätte ja theoretisch auch aus Versehen einen Menschen treffen können. Direkt einkassieren das Ding.

  6. …ich frag jetzt mal ganz bösartig: Kann man den Typen dann nicht wenigstens wegen „Sachbeschädigung“ drankriegen. Gesetzlich betrachtet attackiert er ja Eigentum einer anderen Person. Wenn ich mitm Luftgewehr einen Lackschaden ins Auto ballere, kann ich dafür ja auch drangekriegt werden. Da sagt doch auch keiner „wegen zu geringer Schäden gibts keine Kohle“

  7. Läppische Geldstrafe von 2000€? Liegt wohl im Auge des Betrachters. Wenn zusätzlich zumindest noch die Waffen sichergestellt worden wären würde es mir als Strafe ausreichen.

    • Geldstrafen bemessen sich in der Regel am Einkommen, deshalb werden 2000 Euro hier wahrscheinlich nicht so sehr weh tun. Und frag dich mal, würde es dir als Strafe auch ausreichen, wenn es deine Katze wäre? Haustiere, vor allem Hunde und Katzen sind für viele Menschen wie Familienmitglieder und wenn jemand auf ein Kind ballern würde, wäre die Hölle los.
      Vor Jahren gab es mal vonseiten der BILD einen Shitstorm gegen Michael Mittermeyer, weil der den Witz brachte „Eine Katze kannst du an die Wand werfen, ein Kind nicht.“ und die Menschen sind teilweise völlig ausgerastet. Klar, ein Richter muss neutral sein, aber dafür, dass gerade Katzen und Hunde in Deutschland so beliebt sind, wundert mich ein so mildes Urteil doch sehr, zumal wahrscheinlich die Behandlung beim Tierarzt schon an die 1000 Euro gekostet haben dürfte.

      • Wenn es meine eigene Katze, Kind, Auto oder Leben wäre kann die Strafe niemals hoch genug sein. Dieses Argument führt niemals zu etwas dann wären Strafen immer unverhältnissmäßig wenn geschädigte selbst über das Strafmaß entscheiden könnten.

        Und genau das Beispiel von Mittemeier was du bringst zeigt ganz gut wie weit die vermenschlichung von Haustieren in Deutschland ist, so dass Teils unverhältnissmäßig hohe Strafen für Tierquäler gefordert werden da das Thema für die meisten so emotional ist.
        Und gleichzeitig sehe ich diesen übermäßigen Fleischkonsum wofür Nutztiere unter grausamsten Bedingungen gehalten und geschlachtet werden. Das ist Staatlich gebilligte Tierquälerei, aber Kühe, Schweine und Rinder sind eben nicht so süß und kuschelig wie Katzen und Hunde.
        Das nur am Rande, um zu dem Fall zurückzukommen fehlt mir hauptsächlich die Konsequenz das dieser Mensch niemals mehr eine Schusswaffe besitzen darf, egal in welcher Form, da er damit offensichtlich eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, und natürlich sind Menschen die Tiere absichtlich und ohne Not quälen zu verurteilen und zur Rechenschaft zu ziehen.

    • Wenn es 30 Tagessätze waren, die 2.000 Euro Strafe, dann ist das einmal der komplette Nettoverdienst (wenn das Gericht sich nicht „verschätzt“) einer Person.
      Einen Monat für lau zu arbeiten ist nicht sonderlich schön. Zusätzlich kommen vielleicht noch Anwaltskosten für sich und Gegenseite Gerichtskosten, medizinischen Behandlung der Katze.

  8. Warum schießt man mit einem Luftgewehr auf eine Katze ?

    Um sie zu vertreiben? Wenn ja ist das lachhaft die sind doch schneller meist schneller im Busch oder über den Zaun eh man eh man „na du süße Mieze “ sagen kann.

  9. Ein fuck*** joke, jo. Ist doch das selbe wie mit dem Schwerbehindertenausweis und co: „Wie sie haben zwar keine Arme und Beine mehr, aber atmen ja noch? Dann gibts maximal 50% und solche Sachen. Wäre die Katze jetzt gestorben, dann wärs wohl Tierquälerei gewesen. Gut, dann bringts der Katze und dem Inhaber auch nicht mehr viel. Aber hey, es muss ja schließlich immer erst zum Schlimmsten kommen.

    • Ein solches Beispiel wie deines ist immer zu kurz gegriffen. Wenn man jedem Beinamputierten sofort 100% Schwerbehinderung attestieren würde, wie sollte man dann demjenigen gerecht werden, der wie Stephen Hawking nur noch die Augen bewegen kann? Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, die in den Kontext anderer möglicher Fälle einsortiert werden muss.
      Zum vorliegenden Fall: Wenn man dem Täter jetzt die Höchststrafe wegen Tierquälerei gegeben hätte, obwohl es in diesem konkreten Fall (!) laut wissenschaftlichem Gutachten (!) nur eine leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung war, wie sollte man dann demjenigen gerecht werden, der 10 Katzen gleichzeitig qualvoll ersäuft? Wieso sollte man Tieren gegenüber überhaupt noch Skrupel haben, wenn sowieso jede leichte Beeinträchtigung schon erhebliche Folgen haben würde und sich die Strafzumessung zwischen „leichte Beeinträchtigung“ und „schwerst mögliche Tierquälerei“ nur noch gering wäre? Dann könnte man das Tier auch direkt foltern, darauf käme es dann ja nicht mehr an.

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