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Es gibt Dinge, die bringen mich zur Weißglut. Was ist passiert?

Mitte Dezember war ich eine Woche lang angeschlagen: Ich hatte aber keine Erkältung, so wie ich sie jedes Jahre habe, sondern ein bisschen Fieber, Kopfschmerzen, Augenschmerzen und ein extremes Unwohlsein. Im Grunde war ich aber nicht richtig krank. Da ich so einen Zustand in dieser Form nicht kenne, wollte ich mich gerne auf Corona testen lassen, um meine Kollegen und Mitarbeiter beim Vereinfacher zu schützen. Ich habe daraufhin mehrere Ärzte abtelefoniert, die mich allesamt nicht testen wollten, da es neue Bestimmungen geben würde und man nur noch mit typischen, starken Corona-Symptomen testen dürfe. Auch eine Sache, die mich richtig ärgerte, aber darum soll es hier nicht gehen.

Am Ende bekam ich einen Tipp für einen Arzt in Norderstedt, wo man sich relativ sicher testen lassen könne. Ich rief bei ihm an und gab bei der Empfangsdame am Telefon auf Nachfrage hin wahrheitsgemäß meine Symptome an. Da auch sie ein wenig skeptisch war, erzählte ich ihr, was ich auch Euch gerade beschrieben habe: Nämlich, dass ich eigentlich jedes Jahr um diese Zeit erkältet bin, aber die aktuellen Symptome so nicht kennen würde. Sie bat um Geduld, weil sie mit dem Arzt reden wollen würde und mich zurückrufen würde.

Drei Stunden später rief der Arzt mich an, fragte erneut meine Symptome ab, verweigerte mir ebenfalls einen Corona-Test, speiste mich mit „Sie haben einen grippalen Infekt“ ab und riet mir, seine Praxis in den nächsten Tagen zu besuchen. Machte ich natürlich nicht.

Heute bekomme ich eine Rechnung über 40 Euro für eine telefonische „fachbezogene Untersuchung“ von dem Arzt. Einfach so.

Ich fasse mal zusammen: Ich rufe an, weil einen Corona-Test machen möchte. Ich habe nie eine „fachbezogene Untersuchung“ erfragt oder gewollt. Dann wird mir der Test verweigert und dazu bekomme ich noch eine 40 Euro-Rechnung. Wird man eigentlich heutzutage nur noch verarscht?

Was sagen die Juristen in der Community dazu? Muss ich die Kohle zahlen oder soll ich per Schreiben darauf antworten und die Zahlung verweigern?

Hier mal die Kostenaufstellung dazu – eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ habe ich übrigens ebenfalls weder angefordert noch erhalten.




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32 KOMMENTARE

  1. Hallo Steve,

    Ich arbeite als Account Manager bei einem großen Telekommunikationskonzern;-) und betreue mittelständische Unternehmen. Im Zuge dessen berate und verkaufe ich genau solche Kommunikationslösungen (Telefonanlagen) und kenne mich daher auch etwas mit der rechtlichen Situation aus.
    Als schnelle Antwort möchte ich dir sagen dass eine Rechnungsstellung ohne vorherige Nennung der Kosten (z.B. durch Hinweis innerhalb einer Ansage oder Warteschleife) NICHT rechtens ist. Von daher würde ich an deiner Stelle schriftlichen Einspruch einlegen.

    Wenn du weitere Infos zu dem Thema haben möchtest stehe ich dir gerne (auch per Discord oder Ähnlichem) zur Verfügung.

    LG Turbomoelli

  2. Ich glaube auch schon seit langem, dass die meisten Ärzte die Krankenkassen von vorne bis hinten verarschen. Die können da ja sonstwas abrechnen, der Patient kriegt es idR nicht zu Gesicht und die Krankenkrasse weiß nicht, was wirklich gemacht wurde. Schöner Freifahrtsschein. Lädt schon fast ein zum Betrügen

  3. Würde mich interessieren was dabei rauskommt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass du dafür zahlen musst. Wenn du über die Kosten nicht informiert wurdest. Bei jedem Vertrag und jeder Rechnung musst du die Konditionen kennen (können)

  4. Ach machen sie das bei den Privaten jetzt auch. Bei den gesetzlichen Versicherungen ist das Normal da wird jeder Anruf abgerechnet.

    Also das Ärzte für telefonische Beratung Geld verlangen ist keine Neuheit.

    In Bayern gibt es extra Testzentren wo man sich ohne Symptome testen lassen kann. Ansonsten hat man mit einer Warnmeldung der Corona Warnapp bundesweit das Recht auf einen Coronatest.

    Die Warnapp kann ich jeden empfehlen! Wer sich für die Hintergründe dazu interessiert folgender Vortrag: https://media.ccc.de/v/rc3-729538-die_geschichte_der_corona_warn_app

  5. Als gelernte MfA hätte ich eine solche Rechnung nicht erstellt, zumal, wenn ich es richtig verstanden habe, du gar nicht vor Ort warst. Wie kann er dich dann untersucht haben? So und eine AU oder ähnliches, hast du die erhalten? Wenn nein, auch nicht abrechenbar. Würde mal bei der PKV die Sachlage schildern und mir Rat einholen. Aber grundsätzlich dürfte es höchstens eine Beratungsleistung sein. Das niemand auf Corona testen wollte ist eine Frechheit (zumal die damit ja auch Geld machen).

    • Ach und die 3 wurde auch abgerechnet, weil dann eine 6 abgerechnet werden darf. Da die Leistung nach Ziffer 6 jedoch nicht erfolgt ist, ist dies unzulässig. Eine 1 und damit so knapp 10€ wären ok. Sonst vielleicht doch in der Praxis anrufen und freundlich auf den GOÄ hinweisen und richtigstellen! Viel Erfolg

  6. Für dein Anliegen ist in diesem Fall die Ärztekammer zuständig. Das geht auch prima ohne Anwalt.

    „Auf Anfrage gibt die Ärztekammer eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit einer Abrechnung für privatärztliche Leistungen ab. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die Rechtsabteilung der Ärztekammer. Für die Überprüfung ist es wichtig, dass Sie die jeweilige Rechnung vorlegen und konkret mitteilen, welche Leistungen oder Abrechnungsziffern Sie beanstanden.“

    Für Schleswig-Holstein findest du diese hier: https://www.aeksh.de/privatabrechnung

    • Dem kann ich nur zustimmen. Als erstes würde ich den Arzt kontaktieren, hat aus eigener Erfahrung meist keinen Erfolg. Aber bin überrascht wie schnell es zu einer Lösung kommt, wenn man die entsprechende Landesärztekammer einschaltet. Habe dort jedenfalls sehr freundlich und kompetent Hilfe erhalten.

  7. „Arzt“ In Norderstedt? Eventuell statt Norderstedt die reeperbahn erwischt? Ist ja nicht soweit weg 😛

    Klingt nach abzocke – am Ende wäre es mal wieder ein Fall den Rechtsschutz zu verwenden, aber am ende ist es bei mir meistens so das mir die paar Euro die Zeit und Nerven nicht wert sind und ich kleinbei gebe. Was die falsche Antwort auf son Müll ist.

  8. Das sieht für mich nach ner typischen Abrechnung für privatpatienten aus. Auch der Faktor 2,3.

    Habe schon von ein paar privaten mitbekommen dass immer mal wieder Tätigkeiten abgerechnet werden, die jedoch nicht durchgeführt wurden. Im Sinne, sie bekommen es ja von der pkv oder Beihilfe wieder zurück.

    Die privaten werden i.d.r. Ziemlich häufig als Vieh zum Melken angesehen.

    Da hilf mir beim Arzt reklamieren und nicht erbrachte Leistungen streichen lassen.

    • Und das mit den Vorgaben wann ein pcr Test auf Kasse gemacht werden kann kommt von der kassenärztlichen Vereinigung.

      Sonst ist ein Pcr/schnell Test immer eine Igel Leistung.

  9. Als Versicherungsmensch halte ich die Rechnungsstellung grundsätzlich für normal. Kammerberufe im Allgemeinen darf man nicht mit „normalen“ Dienstleistern gleichsetzen. Es gibt da für alle Gebührenordnungen oder Vergütungsgesetze, die auch einschränken, was aufgerufen werden darf. Im Gegenzug wird eben jeder Handgriff, der in einer Gebührennummer passt, auch abgerechnet. Als Kassenpatient würdest Du von alldem gar nichts mitbekommen, weil direkt zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Kasse abgerechnet wird (da gibts genug Fälle mit feinen Abrechungsdiagnosen…). Als Privatpatient darfst Du fast froh sein, dass hier nur der 2,3fache Satz abgerechnet wurde. Die Nummer 3 kann dann laut Gebührenordnung nur zusammen mit weiteren Ziffern wie in Deinem Beispiel der Ziffer 6 abgerechnet werden. Hier mal der 2020er Stand der GOÄ: https://www.pvs-se.de/unser-service/gebuehrenordnung-goae/ Findest Du dann auf Seite 24 oben. Ob die hier angegebene Zeit in Deinem Fall okay geht kann ich natürlich nicht beurteilen. Das zur Beurteilung, ob ein Test gemacht werden kann, eine Diagnose gestellt werden muss, halte ich für nachvollziehbar (Arzt ist mit seiner Aussage ja auch in der Haftung). Entsprechend müssen Gebühren in Rechnung gestellt werden. Die AU-Bescheinigung kannste streichen lassen, wenn gar keine erstellt wurde. Beim Rest haben wir dann evtl. Nummer 1 mit 10,72 Euro als realere Alternative zur angesetzten Nummer 3. Nummer 6 könnte auch wegfallen. Da musste aber halt mal mit denen sprechen. Aber wir sprechen insgesamt von 28,16 Euro, um die evtl. gekürzt werden kann. Und Du bekommst das Geld ja komplett von Deiner Krankenversicherung zurück, wenn Du einreichst (kenne Deine Selbstbeteiligung nicht, weiß nicht ob Du im Jahr bisher Leistungsfrei bist und die dann evtl. mögliche Beitragsrückerstattung mitnehmen willst – das kann Dir Dein Betreuer oder Dein Versicherer sagen). Fazit: Grundsätzlich okay, was die Praxis gemacht hat. Über die Höhe kann man sprechen.

    • Seh ich anders. Er hätte auch sagen können: Test nur bei Diagnose, sonst nein. Wozu dafür was bezahlen? Dies hat er nicht getan sondern eine, nicht geforderte, Diagnose gestellt. Würds nicht zahlen.

  10. Meine Frau ist ebenfalls Ärztin und sagte mir dazu folgendes:
    Grundsätzlich darf der Arzt das abrechnen.
    Aber du musst den eigentlich zustimmen und das Annehmen des Anrufs gilt nicht als Zustimmung. Zudem muss der Arzt bzw die Praxis eigentlich darüber aufklären, dass das Kosten verursacht.

    Am Ende des Tages wirst du vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben, weil ein Anwalt teurer ist als die Rechnung. Die einzig sinnvolle Möglichkeit ist, da noch mal anzurufen und zu sagen, dass du aus genannten Gründen nicht bereit bist die Rechnung zu bezahlen und wie die damit umgehen wollen.
    Die Praxis dürfte da hoffentlich kulant sein, weil die wegen 40 Euro auch kein Fass aufmachen wollen in der Regel.

    • Das ist doch ein Zivilfall, da zahlt den Anwalt der verlierer des Verfahrens (wenn im Verfahren nichts anders ausgemacht wird). Also einfach abwarten, wenn die Praxis klagt eben Einspruch einlegen, dann müssen die dir nachweißen, dass du aufgeklärt wurdest dass du einen kostenpflichtigen Dienst in anspruch nimmst.

  11. Mal davon ab dass das recht Dreist ist.. aber mal bei der Krankenkasse gefragt ob die das übernehmen? Die haben das ja vermutlich vorallen wegen fehlender Versichertenkarte direkt an dich gerichtet oder bist du privat versichert?

  12. Ich bin selber als Hausarzt tätig.
    Prinzipiell ist die telefonische Beratung nach GOÄ abzurechnen. Der Arzt hat sich mit deinem Fall beschäftigt und dich beraten. Normalerweise würde ich die NR 1 nach GOÄ zum 2,3 fachen Satz ansetzen was ca 10 Euro wären. Wie der Kollege auf 40 Euro kommt würde mich auch interessieren.
    Da du keinen Behandlungsvertrag unterschrieben hast mag es sein, dass du da raus kommen würdest.
    Prinzipiell erstattet es dir doch sicher eh die Kasse.

    • 10 Euro hätte ich okay gefunden und auch bezahlt. Aber fast 40 Euro finde ich eine Unverschämtheit.

      Ich habe die Kostenaufstellung mal in den Blogeintrag editiert. Da kannste Dir die Abrechnung mal genauer ansehen, wenn Du willst.

      • 3 ist ok, wenn das Telefonat mind. 10 Minuten gedauert hat. Die 70 ist ok wenn eine AU ausgestellt wurde. Meines Erachtens ist die 6 nicht okay. Dazu kommt es zB häufig wenn eine externe Abrechnungsoptimierung mit drin hängt und da jemand dachte, dass du in der Praxis gewesen wärst.
        Ich würde einfach anrufen und wahrscheinlich nehmen sies dann raus.

  13. Starkes Ding. Als Privatpatient bekommst wenigstens die Rechnung zu sehen. Bei der gesetzlichen hättest du das nie mitbekommen. Alles Verbrecher im Land.. ich würde Einspruch einlegen und nicht zahlen! Maximal unter Vorbehalt.

  14. Anders herum gefragt, wer soll denn den Arzt für seine Arbeit (Rückruf, Einschätzung deiner Gesundheit und involvierte Angestellte,) bezahlen?

    • Ich habe weder um einen Rückruf noch um eine Diagnose gebeten. Ich wollte nur einen Test machen. Du kannst doch nicht ungefragt einen Dienst anbieten und dann auf die Mitarbeiter und Kosten verweisen?

      • So Kosten hatte ich vor einigen Wochen auch. Hat meine Kasse netterweise übernommen. Ansonsten fände ich es etwas unverschämt. Kurzes Gespräch von 30 Sekunden und dafür soll man dann plötzlich Geld zahlen.

    • Wenn ich den Arzt frage „kann ich mich bei ihnen auf Corona testen lassen“ will ich eine Ja oder Nein Antwort. Niemand hat nach einer Diagnose gefragt.
      Wenn ich bei einem Restaurant anrufe und frage, ob ich mir für Tag X einen Tisch reservieren kann, will ich auch nur Ja oder Nein hören und nicht anschließend 40€ latzen, weil ja derjenige am Telefon auch bezahlt werden will.

      • Genau das. Das Telefonat diente rein der Vertragsanbahnung … „kann ich mit Ihnen einen Vertrag über einen Coronatest schließen?“

        Wenn du Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung hast, ab damit zum Anwalt, ansonsten weiterleiten an deine Krankenkasse, soll die sich mit dem weißen Halbgott herumschlagen!

  15. Also bin jetzt kein Jurist aber, soweit ich weis muss man in Deutschland auf etwaige enstehende Kosten hingewiesen werden.

    Würd mich jetzt aber auch Interessieren was ein Jurist dazu sagt.

    Lg

    pS guten Rutsch an alle und passt auf euch auf bleibt gesund

    • Das gilt nur für Telefonmehrwertdienste („wenn wir Ihnen die Ohren vollstöhnen sollen, kostet es 2,99 Euro die Minute“). Der Vergütungsanspruch entsteht (wenn nichts vereinbart ist), wenn die Dienstleistung nach den Umständen und der Verkehrssitte nur gegen Vergütung zu erwarten ist.

      Das kann natürlich im Einzelfall eine Grauzone sein, aber der Grundsatz lautet viel eher „wer sich telefonisch vom Arzt/Anwalt/Steuerberater beraten lässt, muss davon ausgehen, dass diese Dienstleister nicht umsonst arbeiten“.

      Hier war jedoch von Steve gar keine Dienstleistung gewünscht, sondern lediglich die Frage, ob eine Dienstleistung überhaupt zur Verfügung steht. Das ist wie ein Anruf beim Anwalt: „machen Sie Steuerrecht? Nein? Dann entschuldigen Sie die Störung“.

    • “Fachbezogene Untersuchung” musste grad laut lachen. Hier mal die Definition einer med. Untersuchung:

      Im engeren Sinne ist dies die sog. körperliche Untersuchung des Patienten ohne Hilfsmittel bzw. mit nur wenigen einfachen Instrumenten wie Stethoskop, Reflexhammer oder Pupillenleuchte.

      Also den Posten würd dich streichen! 👍😅

  16. Da musste ich gerade wirklich lachen.
    Ich habe diese Woche auch eine ähnliche Arztrechnung bekommen.
    Bei mir verhielt es sich wie folgt. Da meine Frau im Krankenhaus lag, wollte (musste) ich einen Test machen, um sie besuchen zu dürfen. Ich rufe bei einem Arzt um die Ecke an und frage nach einen Coronatest. Die Sprechstundenhilfe sagte mir, dass sie das nicht anbieten würden und ich solle mich ans Gesundheitsamt wenden.
    Rechnung von (nur) 11 € bekommen….unverschämt.
    Man stelle sich vor, man geht ins Sportgeschäft und fragt nach Fußballschuhen. Die Verkäuferin verneint, schickt einen in ein anderes Geschäft und verlangt dafür 10 €.

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