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Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. (Via)

Spannend. Mich würde dazu eine Einschätzung der Juristen hier in der Community interessieren: Wie bindend ist dieses Urteil auch für andere Streaming-Anbieter? Was bedeutet das jetzt ganz genau: Wenn Netflix nicht mehr „beliebig“ seine Preise erhöhen darf, in welchen Abständen wäre es grundsätzlich okay? Jährlich, halbjährlich oder gar monatlich?


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1 KOMMENTAR

  1. So wie ich das verstanden habe, kann Netflix durchaus seinen Preis erhöhen aber nicht einfach so nach belieben.

    Der Vertrag wurde mit einem festen Preis vereinbart, gibt es eine Änderung davon, muss der Kunde darüber informiert werden und dem zustimmen. Das schmeckt Netflix natürlich nicht, weil Netflix weiß, dass die meisten Kunden es bei einer Erhöhung einfach so weiter laufen lassen würden.

    Netflix kann dem Kunden kündigen, dann muss dieser aber einen neuen Vertrag abschließen.

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