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Die zwei größten Anbieter von Smartphone-Betriebssystemen, Apple und Google, haben offenbar den Telegram-Kanal des bekannten Rechtsextremisten und Antisemiten Attila Hildmann gesperrt. Auf iPhones und vielen Android-Geräten war die Plattform des früheren Vegan-Kochs nicht mehr zu erreichen, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. (Via)

Sehr guter und angemessener Move von Google und Apple. Die Core-Aluhutträger und Wutbürger werden sicher noch irgendwie eine Möglichkeit finden, Hildmanns Bullshit auf Telegram zu folgen, aber die breite Masse ist so wohl erstmal raus. Auf das es nun endlich ruhig den Hirse-Hitler wird…


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13 KOMMENTARE

  1. Während auch hier kinki wahrscheinlich eine Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht fordern würde, bin ich froh, dass sich langsam eine Etiquette entwickelt, die staatliches Eingreifen nicht nötig macht und die Verfassung und Moral von Menschen im Alltag getragen wird und nicht von oben herab diktiert werden muss. Jede Form der gesellschaftlichen Toleranz oder gar Akzeptanz für solche Kanäle gibt Raum und Bestätigung für dessen Nutzern.

    Für mich fallen diese Kanäle schon längst in eine Kategorie der gefährdenden Schriften, da dort eindeutiges Material und Gedankengut ausgetauscht wird. Jede Einschränkung der Reichweite kann nur ein Gewinn sein.

  2. Mal schauen, ob hier auch gleich „Zensur! Das geht gar nicht!“ kommt 🙂
    Die Aktion von Google und Apple finde ich gut, das hat nix mit staatlicher Zensur zu tun, sondern mit Hausrecht. Wenn in der Kneipe jemand den Juden den Tod wünscht etc., dann darf er/sie sich auch nicht über ein Hausverbot beklagen…

    • Bei SM von Hausrecht zu reden ist halt immer noch totaler Blödsinn das wurde auch schon zig mal hier erläutert und ganz ehrlich was bringt es Leute zu sperren wird dadurch derren Meinung anderes oder von denen die ihnen folgen ? Nein es wird eher noch schlimmer.

      • Ne ihnen wird Reichweite genommen und die Möglichkeit weiterhin ihre Scheiße zu verbreiten. Natürlich können sie immernoch auf andere Plattformen ausweichen, aber halt mit einer deutlich kleineren Reichweite.

          • Weißt du, was auch nie funktioniert hat? Unmoderiertes Internet. Es funktioniert nicht, hat nie funktioniert, wird auch nie funktionieren. Also entweder bist du happy damit, dass jeder frei Kinderpornos und Hinrichtungsvideos twittern kann bis der Staat sagt „huch, mach mal weg“, oder man akzeptiert, dass das Internet ein Ort wie jeder andere ist –> wer sich nicht benimmt, der fliegt.

          • @Balnazza
            Was haben Kinderpornos oder Hinrichtungsvideos damit zutun was ich geschrieben habe, mal abgesehn davon das solche vergleiche ziehmlich geschmacklos sind.

          • Lieber Riven, vielleicht ein etwas nachvollziehbareres Beispiel für dich.

            Jemand hat eine hohe Reichweite, deine Adresse und kann dich nicht leiden. Nun verleumdet er dich und veröffentlicht deine Adresse.

            Findest du es gut zu warten bis der Justizapparat nach vielen Monaten den Betreiber der Plattform dazu verdonnert das zu löschen. Schließlich ist der Schaden bereits angerichtet.

            Und das denke ich mir nicht aus, dass ist ein reales Beispiel, guck hier: https://www.vice.com/de/article/4xazk9/rechte-anons-stellen-fluechtling-als-bruessel-terroristen-an-den-pranger-4930

          • Schloos

            Es gibt einen Unterschied zwischen Straftaten und dummen gelaber, Straftaten werden vom Gesetzgeber auch im Netz verfolgt das ist Sache des Staates und nicht von Privatpersonen zu entscheiden was Strafbar ist und nicht ebenso kannst du dir argoante Art klemmen nachdem was du hier alles für Unsinn von dir gibst.

          • @Riven
            Also Genozid ist für mich geschmacklich ähnlich einzuordnen, wie Gewalt gegen Kinder und Folter. Kann da Balnazza nur beipflichten.

          • @Riven:
            Du beantwortest dir selbst, was Kinderpornos und Hinrichtungsvideos damit zutun haben. Wenn „nur der Staat entscheidet, was strafbar ist und was“, dann muss das in jedem Einzelfall passieren. Sprich, und da komme ich wieder auf mein Argument zurück, ein auf Twitter gepostetes Video dürfte erst gelöscht („zensiert“) werden, wenn ein ordentliches Gericht festgestellt hat, dass es sich um illegales Material handelt. Und dann ist ja auch die Frage: Muss Twitter das Video herunternehmen oder es nur für Nutzer aus eben diesem Land nicht mehr zugänglich machen? Sprich, muss jede Nation der Welt erst gegen dieses eine Video/diesen einen Tweet klagen, bevor er endgültig aus dem Netz verschwindet?

            Ja, das Beispiel Kinderpornos ist extrem. Aber es zeigt, dass der Staat nicht geeignet ist, Social Media zu moderieren. Eigentlich ist er überhaupt nicht dazu geeignet, das Netz aktiv zu moderieren. Er kann den Rahmen dazu vorgeben, anhand derer die verschiedenen Unternehmen ihre Regeln aufstellen. Aber die Durcführung muss beim Seitenbetreiber liegen.

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